Hermann Bahr
Kritik der Gegenwart
Hermann Bahr

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16. Nov. 1919

Ibsen schrieb einst an Brandes: »Ueberhaupt gibt es Zeiten, da die ganze Weltgeschichte mir wie ein einziger großer Schiffbruch erscheint – es gilt sich selbst zu retten!« Schiffbruch überall, das ist die Grundstimmung seines Lebens und: wie retten wir uns? die Grundfrage seiner Werke gewesen. Keiner hat stärker empfunden, was aus dem Menschen werden könnte, keiner schmerzlicher, was dem Menschen unterschlagen wird, keiner grimmiger, wer es ist, der uns um uns selber betrügt: er wußte, daß der Staat, unter welchem Namen, in welchen Masken immer, die Seelen frißt, daß er uns keine Wahl läßt, als indem wir uns ihm ergeben, uns selber zu vernichten oder aber, um unser selbst mächtig zu werden, ihn, und daß es also für einen Mann, der sich nicht verraten oder doch verleugnen will, gar kein anderes Verhältnis zum Staat gibt, als das der Revolte. Wenn Ibsen uns mehr als eben auch wieder bloß ein artiges Geistesspiel gewesen wäre, hätten wir uns niemals einbilden können, Freiheit sei gewonnen, sobald der alten Staatsmaschinerie nur ein neuer Hut aufgesetzt und ihren Fängen ein rotes Tuch umgehängt wird, und mein lieber, herzensdummer Freund Egon Erwin Kisch, Journalist, Dichter, Soldat, Rotgardist und allerweil Prophet, wäre nicht so verdutzt, sich jetzt in der glorreichsten aller Republiken unversehens, wie mir aus Wien geschrieben wird, nach der berühmten kaiserlichen Verordnung von 1854 zu fünf Tagen Arrest verknurrt zu sehen. Denn daß, selbst wenn dereinst das Gedächtnis aller Kaiser in der ganzen Welt erloschen wäre, doch Oesterreich noch immer nach der kaiserlichen Verordnung von 1854 regiert werden wird, das steht fest, fester als die Republik! Ich kenne sie, diese kaiserliche Verordnung von 1854, das »Prügelpatent«, ich kenne sie persönlich aus meiner Studentenzeit, an ihr ist mir ja damals unser altes Oesterreich erst ganz klar geworden, von dem sie wirklich das beste Kompendium war. Ihr Inhalt ist ungefähr, in Kürze, daß, wer absolut nicht verurteilt werden kann, weil gar kein Paragraph auf ihn paßt, daß der um dieser Frechheit willen nach der kaiserlichen Verordnung von 1854 verurteilt werden soll; sie bedeutet auch eine große Ersparnis an Zeit, weil man seitdem nicht mehr lang in Gesetzen herumzusuchen braucht, sondern überhaupt gleich verurteilen kann; sie macht eigentlich jedes Strafgesetz überflüssig und hat auch noch den Vorzug, daß sie nicht erst, wie das Strafgesetz, etwas zu Strafendes voraussetzt, sondern ruhig auch auf den unsträflichsten Menschen angewendet werden kann, so daß sich mit ihr auf Wunsch jederzeit die ganze Bevölkerung sogleich verhaften läßt. Als ich vor sechsunddreißig Jahren, ein wilder Student in Graz, nach dieser lieben Verordnung verurteilt worden war, kam ich, etwas unsicher zu meinem guten Vater heimkehrend, auf einen rettenden Einfall: ich gab meine Schuld ohne weiteres zu, focht aber diese Verordnung juristisch an; und ich hatte mich nicht verrechnet, der Vater, ein aufrechter Altliberaler, schämte sich selbst, daß es derlei Kautschukparagraphen in unserer aufgeklärten Monarchie noch gab, und wies mich nur zur Entschuldigung darauf hin, daß dieses Patent ja noch ein Produkt der allerschlimmsten reaktionären Zeit und offenbar nur »aus Versehen« stehengeblieben sei, wie ein vergessener alter Regenschirm. Daß jener altösterreichische Liberalismus aus lauter solchen »Versehen« bestand, hat mein Vater nicht bemerkt, ich aber habe keinen Augenblick daran gezweifelt, daß auch die Republik sich der stehengebliebenen Regenschirme bedienen und lustig weiter kaiserlich verordnen wird. Ach, daß doch Viktor Adler auferstünde, nur für einen Tag, um sich dieses Gaudium anzusehen!


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