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Ihr sollt den Boden nicht verkaufen ewiglich, denn das Land ist mein;
ihr seid nur Gäste und Lehnsträger von mir.
(3. Mos., 25, 23)
»Ihr habt die Manufakturen nach Berlin gelockt, die für eure Länder lebendige Gold- und Silberbergwerke sind, und man kann Berlin das Paris Deutschlands nennen oder das zweite Potosi des germanischen Peru.« Mit diesen und vielen ähnlichen blühenden Worten hatte der Jesuitenpater Vota, dessen Denkschrift den Anfang der preußischen Staatsakten über die neue Königswürde bildete, die Lust des brandenburgischen Kurfürsten nach der Königskrone gereizt. Das »Paris Deutschlands« hatte beim Regierungsantritt des preußischen Königskandidaten etwa 19 000 Einwohner. Das Paris Frankreichs hatte gleichzeitig (nach einer Schätzung Vaubans) 720 000 Einwohner. Etwa um dieselbe Zeit überholte die Einwohnerzahl Londons die von Paris. Im kleinen Holland hatte Amsterdam nur etwa 100 000 Einwohner, aber es übertraf womöglich Paris und London an bürgerlichem Wohlstand und rasch fortschreitender bürgerlicher Kultur.
Es ist schwer zu sagen, was mehr Verwunderung verdient: die lächerlich geringe Grundlage, auf der sich der neue königliche Ehrgeiz Berlins aufbaute, oder die unverhältnismäßig große Leistung, die König Friedrich I. auf dieser geringen Grundlage aufzubauen vermochte. Der angehende König befand sich, ähnlich wie später sein Sohn, mit seinem Hauptstädtchen fast in der Lage der Bodenspekulanten und sonstigen Geschäftsleute unzähliger Kleinstädte des heutigen Amerika, die ihre einzige Aussicht auf den heißbegehrten Reichtum in der Hoffnung auf schnellen Bevölkerungszuwachs ihres Städtchens erblicken können und darum mit entschlossener Frömmigkeit darauf vertrauen, daß sich dieser ausgezeichnete Marktflecken ähnlich schnell wie Chicago zum Mittelpunkt eines von Menschen wimmelnden Wirtschaftsreiches entwickeln wird. Der Zuzug von neuen Ansiedlern soll ihnen mehr Nachfrage und höhere Preise für ihr Bauland, reichlicheren Umsatz für ihre Kramläden, persönlichen Wohlstand und einen Vorsprung vor den Nachbarstädten und als Folge davon neuen Menschenzuwachs usw. bringen. Zur Verwirklichung dieser fast greifbaren, unbegrenzten Möglichkeiten arbeiten die patriotischen Bürger mit allen Mitteln der Überredung und Übertreibung; sie überbieten und überschreien die Spekulanten der Nachbarstädte, sie überraschen und übertölpeln die Einwanderer und sich selbst mit Versprechungen und wirklichen Leistungen, mit dem Bau von Schulen, Gasthöfen, Parkanlagen und anderen nützlichen Lockmitteln, die oft weit über das wirtschaftlich bereits zu Rechtfertigende hinausgehen und manchmal zum verschleierten oder offenen Bankerott ganzer Unternehmerschichten führen. Ihr Besitz wird dann zu niedrigen Preisen von neuen Hoffnungsfrohen übernommen und weiter aufgebauscht. Das schließliche Gesamtergebnis ist manchmal erstaunlich gut. Die Beteiligten steigern sich in einen Taumel von Heimatliebe und patriotischer Opferfreude; sie tun ihr Letztes für ihre Stadt!, die beste, verheißungsvollste, wo sie genau besehen ein Städtchen ist wie tausend andere. Mit beinahe ähnlichen Mitteln kämpften die kleinen deutschen Fürsten des ausgehenden 17. und des angehenden 18. Jahrhunderts um Bevölkerungszuwachs, der ihnen besteuerbare Untertanen, Reichtum, Macht, Luxus, Ehre und die zum Opfertode bereite Liebe der Steuerzahler liefern sollte. Die Ansiedler wurden herbeigelockt durch Landschenkungen, Ausnahmerechte, Religionsfreiheit, Steuernachlässe, und sie wurden vertrauensselig gemacht durch königlichen Aufwand, der königlichen Wohlstand erzeugen oder einstweilen vortäuschen sollte und oft verderblich wurde. Diese Politik war vom »Großen« Kurfürsten beim Bau seiner Berliner Privatstädte eingeleitet und dann mit größerem Ertrag von seinem geschickteren Sohn weiter befolgt worden. Dabei wurden in der Hast des Geschäfts manche Fehler gemacht, die sich noch lange nachher als schädlich und unheilbar erweisen sollten. Trotzdem: wenn die erfolgreichen amerikanischen Bodenspekulanten von heute das ihnen oft gespendete Lob der Tüchtigkeit und Vaterlandsliebe verdienen, dann war König Friedrich I. mit seinem von 19 000 auf 60 000 Einwohner anwachsenden Berlin und seinen Baudenkmälern ein besonders tüchtiger Patriot.
Weder Neu-Cölln noch die Dorotheenstadt waren beim Tode des »Großen« Kurfürsten schon ausgebaut. Trotzdem begann sein Nachfolger gleich nach Regierungsantritt (1688) eine neue Stadterweiterung, die er mit königlichem Selbstvertrauen nach seinem eigenen Namen Friedrichstadt nannte. Die Aufstellung des Bebauungsplanes übertrug er einem leistungsfähigen Ausschuß, an dessen Spitze der Architekt Nering stand (der später bei der Erbauung des Zeughauses mithalf), und dem Danckelmann (der größte und später durch die Kurfürstin schnöde zu Fall gebrachte Staatsmann dieser Regierung) und Grumbkow angehörten (der unter dem folgenden König in den Vordergrund der Staatsgeschäfte treten sollte). Der Plan des neuen Stadtteils sorgte nur für gerade, breite Straßen zwischen geräumigen, rechtwinkligen Baublöcken, wie sie namentlich im flachen Holland bei Neuanlagen üblich waren. Künstlerische Absichten, schöne Platzanlagen, Straßenabschlüsse durch große öffentliche Bauten wurden damals erst in welschen Ländern Mode. Die Berliner Friedrichstadt erhielt sie deshalb erst bei der ehrgeizigen Erweiterung des Planes durch Friedrichs I. Nachfolger, der öfter versuchte, seine Sparsamkeit zu vergessen und dabei manchmal beinahe zu einem prunkliebenden Barockfürsten wurde. Friedrich I. dagegen, dessen Prunksucht oft getadelt wird, erwies sich im Städtebau vor allem als Praktiker. Seine neue Friedrichstadt sollte auf das Gemeindeland der Stadt Cölln zu liegen kommen. Dort herrschte Dreifelderwirtschaft, und die Cöllner Bürger hatten das Recht, dort zu gewissen Jahreszeiten ihr Vieh zu weiden. Die südliche Hälfte (die spätere Luisenstadt) ist bis gegen 1850 unter dieser Agrarverfassung geblieben. Es konnten also bis in die Mitte des rückständigen 19. Jahrhunderts keine einzelnen Grundstücke aus diesen landwirtschaftlichen Zusammenhängen gelöst und dem Bau menschlicher Wohnungen dienstbar gemacht werden. Weniger rückständig als die nachrevolutionären Preußenkönige des 19. Jahrhunderts war der erste König in Preußen. Schon seit 1688 löste er mit mustergültiger Schnelligkeit die westliche Hälfte des Cöllner Gemeindelandes aus ihrer landwirtschaftlichen Verfassung und führte sie ihren höheren städtischen Aufgaben zu.
Zur Anfeuerung der Baulust griff er aber zu einem gefährlichen Mittel: er gewährte den Ansiedlern nicht nur auf zehn Jahre, sondern für immer Freiheit vom Grundzins. Die Baustelle wurde umsonst und zu freiem Eigentum an Baulustige abgegeben. Damit kam die Entwicklung zum Abschluß, die der »Große« Kurfürst angebahnt hatte: der Grund und Boden wurde unter römisches Recht, d. h. unter das Recht der römischen Verfallszeit, gestellt. Das Bauland, das als Grundlage alles menschlichen Lebens ebenso wichtig ist wie Luft, Sonnenschein und Wasser, konnte künftig zur gewöhnlichen Handelsware und zum Spekulationsobjekt herabsinken. Diese gefährliche Befreiung des Bodens aus seiner früheren Gebundenheit unter germanischem Recht mochte für kurze Zeit als Ansporn für die Berliner Bautätigkeit wirken; sie hat aber bei der späteren Entwicklung Berlins zur Großstadt und bei dem gleichzeitigen Auftauchen und Wachsen der Bodenrente sehr schädliche Folgen für das Berliner Bauwesen gehabt. Die Befreiung des Baulandes vom Grundzins konnte dem König ungefährlich scheinen, weil das neue schlechte Steuersystem des »Großen« Kurfürsten das Einkommen des Staates längst nicht mehr aus dem Grundzins, sondern vor allem aus der Besteuerung des täglichen Verbrauches sog. Dadurch wurden die Ärmsten am schwersten belastet; gleichzeitig verloren der Staat und die Stadt durch ihren Verzicht auf den Grundzins die Aussicht auf vorteilhafte Gewinnbeteiligung an dem späteren Steigen der Grundwerte. Gerade die Einnahmen aus den wachsenden Bodenwerten, also die Beibehaltung des mit dem Bodenwert wachsenden Grundzinses, ist das Geheimnis der ungeheuren Steuerkraft der amerikanischen Städte und ihrer niedrigen Preise für Wohnbauland geworden. Den herbeigelockten Ansiedlern schenkte König Friedrich I. Holz, Kalk und Steine und zahlte ihnen obendrein 15 v. H. der aufgewandten Baukosten aus der Akzisekasse in bar. Dem eigenbrötlerischen Individualismus, der das Aussehen moderner Städte zur Grimasse verzerrt, steuerte der König durch die Vorschrift, daß alle Neubauten sich an die vom Baumeister Nering gefertigten oder gebilligten Zeichnungen halten mußten. Trotz der königlichen Beschränkung des wilden Bauens wuchs die neue Friedrichstadt schnell. Im Jahre 1695 waren dort bereits etwa 300 Häuser vorhanden; 1701 war der Anbau von der Dorotheenstadt (Behrenstraße) bis zur Leipziger Straße vorgedrungen. Die Behrenstraße trat an Stelle des früheren Grabens; nach Westen wurde eine Mauer gebaut, nach der die Mauerstraße ihren Namen hat. In den neuen Stadtteilen waren es besonders die bevorrechteten Ausländer, die mit ihren neuen Gewerbebetrieben Berlin zum »Potosi des germanischen Peru« machten. Die deutschen Ackerbürger, die in der Altstadt fast wie Leibeigene ihr Leben fristeten, ermutigte der König zur Umsiedlung in geeignetere Umgebung durch immer schärfere Verordnungen gegen Schweine und Scheunen im Innern der Stadt. Viele verkauften darum ihre Häuser in der Altstadt und siedelten in die alten Vorstädte über, die vom Dreißigjährigen Krieg her wüst lagen. In der Köpenickschen und Stralauer Vorstadt siedelten sich auch französische Gärtner an. Dort schützte der König die Erwerbsbedingungen der landwirtschaftlichen Betriebe, indem er den Bau von Wohnhäusern nur da erlaubte, wo Landstraßen in die Nachbarorte führten.
Leider weiß man heute nicht mehr, in welcher der Berliner Vorstädte sich der große Bildhauer und Baumeister Schlüter seine geheime Werkstatt einrichtete. Wir wissen aber, daß er im Jahre 1702 den König mit Erfolg um eine Gehaltsaufbesserung bat und bei dieser Gelegenheit erklärte, er könne in Berlin »vor allem Überlaufen der Leute nichts machen« und habe vor der Stadt einen weit abgelegenen Ort sich suchen müssen, um in Ruhe »was Rechtes inventiren, modelliren und zeichnen« zu können. Er sei nicht imstande, die Handwerker und Künstler, welche am Schloß arbeiteten, zu Fuß zu besuchen. Das Wachstum Berlins zwang Schlüter seine Zuflucht in der Ruhe entlegener Vororte zu suchen. Er war in Berlin einer der ersten Vorkämpfer der Gartenvorstadt und der Dezentralisierung des Wohnwesens.
Schneller als die Cöllnischen wuchsen die Berliner Vorstädte, namentlich die Spandauer und Königsvorstadt, weil große Teile des Berliner Gemeindelandes im Gegensatz zum Cöllnischen schon im 16. Jahrhundert auf nicht recht aufgeklärte Weise in den Besitz der Kurfürsten übergegangen waren und deshalb vom ersten König ohne weiteres als Bauland verschenkt werden konnten. Damit aber selbst dieser tüchtigste unter den Hohenzollernfürsten nicht in jeder Hinsicht vollkommen genannt werden dürfe, versäumte er angesichts des überschnellen Wachstums dieser verschiedenen Vorstädte, die klare Straßenplanung zu erzwingen, die seine Friedrichstadt auszeichnet. Es erwuchs vielmehr ein planloses Gewirr von Straßen. Die städtebauliche Regulierung dieser wirren Vorstädte wurde auch von den folgenden großen oder kleinen Königen nicht als Notwendigkeit erkannt und hat deshalb der Stadt Berlin Ende des 19. Jahrhunderts große Kosten verursacht, nachdem die Bürgerschaft (1875) endlich wieder in den Besitz der Straßenbaupolizei gelangt war.
Trotz der Fehler, die Friedrich I. gemacht hat, bleibt seine Leistung erstaunlich. Während Berlin und Cölln vor dem Dreißigjährigen Krieg etwa 1300, nach dem Krieg etwa 900 bewohnte Häuser gehabt hatten, stieg die Gesamtzahl der Wohnhäuser bis zum Jahre 1711 auf 4100, von denen etwa 2500 nach dem Tode des »Großen« Kurfürsten gebaut worden sind. Die Bevölkerung war zwischen den Jahren 1654 und 1685 von etwa 9000 auf etwa 17 000 bis 18 000 Personen gestiegen; von 1685 bis 1709 erhöhte sie sich auf 55 000 Köpfe, von denen 50 000 auf die Zivilbevölkerung, 5000 auf die Garnison entfielen; besonders groß scheint die Zunahme der Bevölkerung im Jahrzehnt von 1695 bis 1705 gewesen zu sein. In den 24 Jahren von 1685 bis 1709 hatte sich also die Bevölkerung mehr als verdreifacht, die Zahl der Wohnhäuser um mehr als 150 v. H. erhöht; in jedem Jahre mußten durchschnittlich mindestens 1600 Menschen untergebracht, mehr als 100 Wohnhäuser neu errichtet werden. Etwa ein Zehntel der Bewohner und ein Fünftel der im Jahre 1685 vorhandenen Häuser kamen in jedem folgenden Jahre neu hinzu.
Mißt man diese Entwicklung an der damaligen Größe der Stadt, dem geringen Kapitalreichtum und der bescheidenen Entwicklung des Baugewerbes, so sieht man, daß die Zunahme der Bevölkerung und die Steigerung der Bautätigkeit in Berlin verhältnismäßig in keiner Weise hinter den Jahren des schnellsten Aufschwungs im 19. Jahrhundert zurücksteht; und dann lernt man erst die Leistungen Friedrichs I. würdigen, der einen so bedeutenden Bevölkerungszuwachs zum großen Teil in eigenen Häusern unterbrachte und der Wohnungsnot und dem Mietwucher vorzubeugen verstand. Im Jahre 1709 kamen innerhalb der Festung (befestigt waren damals Berlin-Cölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt, Friedrichstadt) auf jedes Haus 16,2 Personen. In den Vorstädten dagegen, wo fast ein Fünftel der Bevölkerung wohnte, kamen nur 7,8 Personen auf jedes Haus. In diesen Durchschnittszahlen ist die militärische Einquartierung mitgerechnet: in jedem Haus lagen durchschnittlich 1,3 Soldaten. Da aber noch viele Häuser von Einquartierung befreit waren, wurden die übrigen um so schwerer getroffen.
Im Jahre 1709 befreite der erste König seine Hauptstadt auch von der kommunalpolitischen Zersplitterung, die von dem Kurfürsten Friedrich Eisenzahn eingeführt und vom »Großen« Kurfürsten verschlimmert worden war. König Friedrich I. schuf 1709 aus den vier Städten Berlin, Cölln, Dorotheenstadt und Friedrichswerder durch die » Combinierung der Rathäuslichen Collegien« eine einheitliche Gemeinde. Die Bedeutung dieser städtebaulichen Großtat Friedrichs I. ist fast zu vergleichen mit der organisatorischen Leistung der jungen Republik Preußen, die 211 Jahre später die 8 Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke Groß-Berlins zu der notwendigen städtischen Einheit zusammenschloß, welche die Regierung der letzten Hohenzollernkönige hintertrieben hatte. Im Jahre 1709 wurden die bisherigen 17 Bürgermeister und 48 Ratsherren ersetzt durch 4 Bürgermeister, 2 Syndici, 3 Kämmerer und 10 Ratsherren. Sie führten die Verwaltung der geeinten Stadt wie bisher unter Aufsicht eines Gouverneurs und des Steuerkommissars und wurden in die Rangordnung der Staatsbeamten eingereiht. Das alte System des jährlichen Ratswechsels verschwand; es gab jetzt nur ein ständiges Kollegium, wie es zuvor schon in den beiden Privatstädten des »Großen« Kurfürsten üblich gewesen war. Der Zusammenschluß Groß-Berlins im Jahre 1920 wurde durch 132 sozialdemokratische und 33 demokratische Landtagsabgeordnete gegen die Stimmen der weiter rechts stehenden Parteien, aber ohne Verletzung bestehender Rechte bewerkstelligt. Der erste Preußenkönig dagegen vermochte bei seinem Zusammenschluß Berlins nicht, mit dem vom »Großen« Kurfürsten überkommenen System der Geringschätzung deutscher Rechte und der Bevorzugung von Ausländern zu brechen. »Durch die Auflösung der Stadtgemeinden mittels Kabinettsorder, ohne vorher die Wirkung auf die Rechtsverhältnisse zu prüfen, gab die Regierung zu erkennen, daß sie das alte Stadtrecht, wie es nach Herkommen und Privilegien noch bestand, für sich als unverbindlich betrachtete, daß es ganz von ihrem Belieben abhinge, was sie davon in das neue Gemeinderecht mit hinübernehmen wolle.« Während so die alten Rechte der deutschen Bürgerschaft zugunsten der notwendigen neuen Einheit rücksichtslos geopfert wurden, erfuhren die neuen Vorrechte der Ausländer sorgfältige Schonung. »Die Rechte der Eximirten erlitten keine Einschränkung zugunsten der obrigkeitlichen Gewalt des Magistrats; die Verfassung erweiterte sie vielmehr zum besonderen Vorteil der Franzosen durch die lästige, schwer zu befolgende Vorschrift, daß der Vorstand der französischen Kolonie erst gehört werden müsse, sobald eine Anordnung des Magistrats zugleich ihre Mitglieder beträfe.« So berichtet der Archivar der Stadt Berlin, P. Clauswitz, im Jahre 1893.