Iwan Andrejewitsch Krylow
Fabeln
Iwan Andrejewitsch Krylow

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85. Der Hecht

Der Hecht ward einstmals hart verklagt,
weil lauter Greuel er im Teich vollführt;
Beweise sind in Massen beigebracht,
man schleppt darum, wie sich's gebührt,
den Frevler vor Gericht in einer großen Kufe.
Alsbald, gemäß ergangnem Rufe,
die Richter auch zusammentraten:
Sie weideten auf einer nahen Wiese.
Ich kann aus dem Archiv die Namen euch verraten.
Es waren diese:
zwei Eselein,
zwei alte Klepper, ferner ein paar Ziegen.
Damit nun der Prozeß sei rein
und man Gesetz und Recht nicht möge biegen,
ward noch der Fuchs bestellt als Prokureur.
Zwar war's den Leuten wohl gekommen zu Gehör,
der Hecht versorge des Gevatters Tisch
mit Fisch. –
Doch herrscht sonst im Gericht kein Ansehn der Person,
der Hecht kriegt sicher seinen Lohn.
Es ist gewiß auch, daß des Hechtes Streiche
sich diesmal nicht vertuschen ließen.
Er soll – das ist der Spruch – den Frevel büßen,
indem gehängt er wird an eine Eiche.
»Nur hängen?« fällt der Fuchs hier ein.
»Die Strafe find' ich klein;
Ich schlage vor, sie ernsthaft zu verschärfen.
Neu muß die Sühne sein, und hier noch unerhört,
so daß ein Schreck durch alle Sünder fährt:
Man muß den Bösewicht ins Wasser werfen!« –
»Vortrefflich!« ruft man aus, der Vorschlag wird Beschluß
und alsobald der Hecht geworfen in den Fluß.


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