Iwan Andrejewitsch Krylow
Fabeln
Iwan Andrejewitsch Krylow

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11. Der Mann von drei Weibern

Ein arger Wüstling nahm
die dritte Frau (zwei waren noch am Leben).
Als das dem Zar zu Ohren kam –
der Zar war streng und viel zu tugendsam,
um solchem Ärgernisse Raum zu geben –
befahl er ohne Zaudern
den Sünder vor Gericht zu stellen
und solch ein Strafurteil zu fällen,
daß alle schaudern
und keiner wage sich zu unterstehn,
solch üble Dinge jemals zu begehn.
»Find' ich«, spricht er, »die Strafe zu gering,
lass' ich die Richter sämtlich hängen
um ihre grüne Tafel in der Runde.«
Die Richter werden bleich bei dieser Kunde,
das ist ein kitzlig Ding,
warum muß sich der Zar in solche Sachen mengen?
Sie grübeln zweimal vierundzwanzig Stunden,
von ihren Stirnen rinnt der Schweiß,
die rechte Strafe wird nicht ausgefunden.
Zwar gibt es tausend Arten, doch man weiß,
noch keiner hielt die Menschen ab vom Bösen. –
Nachdem sie lang noch ausgestanden Pein,
gibt Gott es ihnen endlich ein,
das mißliche Problem zu lösen.
Es wird der Sünder vorgeführt,
um die Entscheidung zu vernehmen,
einmütiglich ward sie votiert:
daß nämlich dem Verbrecher es gebührt,
die Frauen alle drei zu sich zu nehmen.
Man staunt und meint, es müßten ohne Frage
die Richter an den Galgensträngen
für solches Urteil selber hängen.
Doch es vergingen nicht vier Tage,
so hat sich schon erdrosselt unser Held.
Da packt ein Grauen alle Welt,
und seitdem ist's im Reich nicht vorgekommen,
daß jemand mehr als eine Frau genommen.


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