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Das Stockholmer Memorandum

Stockholm, 12.6.1917

 

I.

Die deutsche Sozialdemokratie erstrebt einen Frieden der Verständigung. Wie sie die Gewähr der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklungsfreiheit des eigenen Volkes fordert, so verurteilt sie auch die Vergewaltigung der Lebensinteressen der anderen Völker. Nur ein solcher Friede trägt die Gewähr der Dauer in sich, nur er ermöglicht es den Völkern, die Atmosphäre feindseliger Spannungen zu überwinden und alle ihre Kräfte in den Dienst des sozialen Aufstiegs und der Förderung höchster nationaler und menschheitlicher Kultur zu stellen.

Von dieser allgemeinen Zielsetzung aus haben wir dem Vorschlag des Petersburger Arbeiter- und Soldatenrats auf Frieden ohne Annexionen und Kontributionen auf der Grundlage nationaler Selbstbestimmung unsere Zustimmung gegeben. Daraus ergibt sich unsere Stellungnahme zu den Einzelpunkten wie folgt:

1. Annexionen: Wir sind Gegner gewaltsamer Gebietsaneignungen. Bei Grenzveränderungen auf Grund beiderseitiger Verständigung muß der betroffenen Bevölkerung, soweit sie das Verbleiben bei dem alten Staatsverband wünscht, die rechtliche und wirtschaftliche Möglichkeit der Umsiedelung gesichert werden.

Mit der Verwerfung aller gewaltsamen Annexionen ist selbstverständlich auch die Rückgabe entrissener Kolonien gefordert.

2. Kriegsentschädigungen: Die Aufzwingung einer Kriegsentschädigung ist zu verwerfen. Sie wäre auch nur nach vollständiger Niederschlagung einer der kriegführenden Parteien zu erreichen. Jeder Tag weiteren Kampfes aber erhöht die Summe der Opfer an Gut und Blut für beide Teile so gewaltig, daß schon aus diesem Grunde eine Hinauszögerung des Friedens, um Entschädigungen zu erzwingen, nicht zu verantworten wäre. Die ökonomische Versklavung eines Volkes durch das andere würde aber auch einen dauernden Frieden unmöglich machen.

3. Wiederherstellung: Soweit mit dieser Frage die politische Wiederherstellung, das heißt die Wiederaufrichtung der staatlichen Unabhängigkeit, gemeint ist, beantworten wir sie mit ja.

Ablehnen müssen wir dagegen den Gedanken einer einseitigen Verpflichtung zur Wiederherstellung von Zerstörungen in den vom Kriege betroffenen Gebieten. Diese Schäden sind auf allen Kriegsschauplätzen von Freund und Feind bei Vorstößen oder Rückzügen, zum Teil als mittelbare Maßnahme zur militärischen Sicherung erfolgt. Eine nachträgliche Feststellung des Ursprungs der einzelnen Zerstörungen und Prüfung auf ihre militärische Berechtigung hin erscheint uns ungemein schwierig. Eine einseitige Schadenersatzpflicht wäre nichts anderes als eine Kriegsentschädigung in verschleierter Form.

Für Staaten, die aus eigener Kraft ihr durch den Krieg zerstörtes Wirtschaftsleben nicht wieder aufbauen können, kann internationale finanzielle Hilfe auf Grund gegenseitiger Vereinbarung vorgesehen werden.

Im übrigen betrachten wir Sozialisten die Zerstörung von privatem Eigentum nur als den geringsten Teil des angerichteten Schadens. Der größte Verlust, der die Menschheit betroffen hat, die Vernichtung von Menschenleben, von Arbeitskraft und Menschenglück, läßt sich nicht ersetzen.

4. Selbstbestimmungsrecht der Nationen: Wir verstehen unter dem Selbstbestimmungsrecht der Nationen das Recht der Völker auf Aufrechterhaltung oder Neuaufrichtung ihrer politischen Unabhängigkeit.

Als erste Gruppe kommen hier die Staaten in Betracht, die wie Belgien sowie Serbien und andere Balkanstaaten ihre Unabhängigkeit in diesem Kriege verloren haben.

Wir sind für die Wiederherstellung eines unabhängigen Belgiens. Belgien soll weder ein Vasallenstaat Deutschlands noch Englands oder Frankreichs werden.

Hinsichtlich Serbiens und der anderen Balkanstaaten schließen wir uns dem von unseren österreichischen Genossen Gesagten an.

Eine zweite Gruppe, für die das Selbstbestimmungsrecht der Nationen in Frage kommt, bilden diejenigen Völker, die ihre ehemalige Selbständigkeit verloren hatten, durch die Ereignisse dieses Krieges aber von der fremden Oberherrschaft sich befreit sehen. Das trifft zu für Kongreßpolen und Finnland. Die Anerkennung des Rechts der Selbstbestimmung darf ihnen nicht versagt werden. Bei anderen fremdstämmigen Gebieten ist, soweit eine staatliche Unabhängigkeit nicht in Frage kommt, mindestens Autonomie zur Entfaltung des eigenen nationalen Lebens zu gewähren.

Eine dritte Gruppe bilden die ehemals selbständigen Völker gehobener Kultur, die früher das Opfer imperialistischer Unterwerfung geworden sind, deren staatsrechtliche Zugehörigkeit aber durch diesen Krieg keine Änderung erfahren hat. Hierher gehören: Irland, Ägypten, Tripolis, Marokko, Indien, Tibet, Korea und andere Länder ehemaligen eigenen staatlichen Lebens. Die deutsche Sozialdemokratie bringt den Bestrebungen aller dieser Völker auf Wiedererlangung ihrer nationalen Freiheit die größte Sympathie entgegen und würde es begrüßen, wenn die Sozialisten der jene Länder beherrschenden Staaten ihre Stimme zugunsten der Befreiung jener Nationen vom Druck der Fremdherrschaft erheben wollten.

5. Autonomie der Nationalitäten: Soweit hierunter die kulturelle Autonomie der innerhalb eines größeren Staatsverbandes eingegliederten fremdsprachigen Teile gemeint ist, wird die deutsche Sozialdemokratie gemäß ihrer seitherigen Stellung auch fernerhin für deren weitherzigste Einräumung eintreten. Für das Deutsche Reich kommen hier die Ansprüche unserer in Nordschleswig, Posen und Westpreußen sowie in Elsaß-Lothringen wohnenden Mitbürger dänischer, polnischer und französischer Muttersprache in Betracht. Wir verurteilen auf das schärfste jede Beeinträchtigung im Gebrauch der Muttersprache sowie sonstige Behinderung der freien Pflege ihrer besonderen nationalen Eigenart und Kultur, solche in das Gebiet eines Staates übergreifenden Teile anderer Nationen sollten nicht Hemmungen und Hinderungen wechselseitiger freundnachbarlicher Beziehungen bilden, sondern Verständigungsbrücken von Volk zu Volk, von Kultur zu Kultur sein. Die Herbeiführung wahrer demokratischer Zustände in allen Ländern wird die Erreichung dieses Zieles ermöglichen.

Was die Verhältnisse der verschiedenen Nationalitäten innerhalb des österreichisch-ungarischen Staatsverbandes betrifft, so schließen wir uns auch hier dem von unseren österreichischen Parteigenossen Gesagten an.

6. Elsaß-Lothringen: Was das in dem Fragebogen des Komitees unter Nationalitäten mit aufgezählte Elsaß-Lothringen anlangt, so ist zunächst zu sagen, daß Elsaß – Lothringen niemals weder ein selbständiges nationales Staatswesen war, noch überhaupt als eine besondere Nationalität angesehen werden kann. Seiner ethnographischen Natur nach, das heißt nach Abstammung Sprache, ist die Bewohnerschaft Elsaß-Lothringens zu beinahe neun Zehnteln deutscher Nationalität. Nur 11,4 % der Bevölkerung sprechen Französisch als Muttersprache.

Elsaß-Lothringens gehört weiterhin auch nicht zu den Gebieten, die durch den Gang des Krieges ihren Besitzer gewechselt haben; es ist, von einem schmalen Grenzstreifen abgesehen, im Machtbereich des deutschen Staates geblieben. Die Aufrollung der Frage seiner staatlichen Zugehörigkeit ist also von diesem Gesichtspunkte aus nicht zu begründen.

Die ursprünglich staatsrechtlich wie ethnographisch zu Deutschland gehörigen elsaß-lothringischen Gebiete sind neben anderen Gebieten von Frankreich seinerzeit auf dem Wege gewaltsamer Annexion aus dem Verbände des Deutschen Reiches herausgerissen worden. Durch den Frankfurter Frieden 1871 erhielten sie die ursprüngliche Staatszugehörigkeit wieder. Es ist sonach gänzlich ungerechtfertigt, von einem historischen Recht Frankreichs auf diese Gebiete zu sprechen. Die gewaltsame Erzwingung einer Rückgabe Elsaß – Lothringens wäre nichts anderes als eine Annexion und zudem größtenteils eine Annexion fremdsprachigen Gebiets durch Frankreich. Sie ist somit gemäß dem Grundsatz eines Friedens ohne Annexionen abzulehnen.

Die deutsche Sozialdemokratie fordert für die Elsaß-Lothringens die Gewährung voller Gleichberechtigung als selbständiger Bundesstaat innerhalb des Deutschen Reiches sowie den freiheitlichen demokratischen Ausbau seiner inneren Gesetzgebung und Verwaltung. Sie hat dies zuletzt in einer Beschlußfassung des Jenaer Parteitages von 1913, die von elsaß-lothringischen Genossen eingebracht war, festgelegt. Mit der Regelung der elsaß-lothringischen Frage in diesem Sinne bundesstaatlicher Gleichberechtigung und weitestgehender innerpolitischer Autonomie haben sich auch vor dem Kriege die französischen Parteigenossen einverstanden erklärt. Diese Regelung entspricht außerdem den wiederholt und noch neuerdings kundgegebenen Willensäußerungen der aus allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlen hervorgegangenen elsaß-lothringischen Volksvertretung.

Der Grundsatz eines Friedens ohne Annexion schließt freundschaftliche Vereinbarungen über Grenzberichtigungen, wo sie auch immer seien, natürlich nicht aus.

 

II. Hauptgrundzüge internationaler Vereinbarungen.

Das Recht eines jeden Volkes auf politische Unabhängigkeit und wirtschaftliche Entwicklungsfreiheit kann unter Beachtung der berechtigten Lebensinteressen aller Völker nur dann dauernd garantiert werden, wenn es in den Friedensverträgen gelingt, das künftige Völkerrecht in seinen Grundzügen festzulegen. Aufgabe der kommenden Friedensjahre wird es dann sein, das Staatsrecht, das Arbeiterrecht, das bürgerliche Recht, das Handelsrecht international nach einheitlichen Grundsätzen auszubauen, mit dem Ziele, eine immer engere Rechts-, Wirtschafts- und Kulturgemeinschaft der Völker zu schaffen,

1. Völkerrechtliche Bestimmungen: Bereits in den Kriegszielleitsätzen, die der Parteiausschuß und die Reichstagsfraktion der sozialdemokratischen Partei Deutschlands am 16. August 1915 aufgestellt haben, ist die Erstrebung eines durch internationale Rechtseinrichtung dauernd gesicherten Weltfriedens als höchstes sittliches Pflichtgebot gefordert.

In Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Kopenhagener internationalen sozialistischen Kongresses von 1910 fordern wir im einzelnen durch die Friedensverträge die Anerkennung eines internationalen Schiedsgerichts, dem alle Streitigkeiten zwischen den einzelnen Staaten vorzulegen sind.

Zur Verhinderung der Verletzung völkerrechtlicher Verträge ist eine überstaatliche Rechtsorganisation zu schaffen.

2. Abrüstung und Freiheit der Meere: In die Friedensverträge sind Abmachungen über eine Rüstungsbegrenzung zu Wasser und zu Lande aufzunehmen. Das Ziel der Abmachungen muß die Schaffung eines Volksheeres sein zur Verteidigung des Landes gegen kriegerische Angriffe und gewaltsame Unterdrückungen. Für die einzelnen Waffengattungen dieses Volksheeres ist die Dienstzeit durch internationalen Vertrag möglichst kurz zu bemessen.

Die im Kriege zulässigen Kriegsmittel sind vertraglich zu beschränken. Die Rüstungsindustrie ist zu verstaatlichen. Die Lieferung von Waffen und Munition aus neutralen Staaten an kriegführende Mächte ist international zu verbieten. Das Seebeuterecht ist zu beseitigen. Die Bewaffnung von Handelsschiffen ist zu verbieten. Die für den Weltverkehr wichtigen Meerengen und interozeanischen Kanäle sind unter internationale Kontrolle zu stellen.

Für die Sicherung des Welthandels während eines Krieges sind wirksame Garantien zu schaffen. Der Begriff der Bannware ist international festzulegen. Rohstoffe zur Bekleidung und Nahrungsmittel sind von der Bannwarenliste auszuschließen. Das Privateigentum ist gegen Eingriffe der Kriegführenden sicherzustellen. Der Postverkehr zwischen Kriegführenden und Neutralen und den Neutralen untereinander ist auch im Kriegsfalle zu sichern. Der Begriff der Blockade ist neu festzusetzen.

3. Wirtschafts- und sozialpolitische Fragen: Damit die Wiederannäherung der Völker nicht gehemmt wird, sind in die Friedensverträge Bestimmungen aufzunehmen, die Sicherheit dagegen gewähren, daß der Krieg als Wirtschaftskrieg fortgesetzt wird.

Durch die Friedensverträge muß die Verkehrsfreiheit zu Lande und zu Wasser wiederhergestellt werden.

Das Schutzzollsystem ist abzubauen. In die Friedensverträge ist die Meistbegünstigungsklausel aufzunehmen. Das handelspolitische Ziel muß die Beseitigung aller Zoll- und Verkehrsschranken bleiben.

Für die Kolonien ist die »offene Tür«, das heißt gleiches Recht für wirtschaftliche Betätigung aller Völker, festzulegen.

Internationale Freizügigkeit, Koalitionsrecht, Arbeiterschutz, Arbeiterversicherung, Arbeiterinnen- und Kinderschutz und Heimarbeit sind nach dem bekanntgegebenen Programm des Internationalen Gewerkschaftsbundes zu regeln.

4. Abschaffung der Geheimdiplomatie: Wir fordern die Unterwerfung aller Staatsverträge und zwischenstaatlichen Vereinbarungen unter die demokratische Kontrolle der Volksvertretungen.

 

III. Praktische Durchführung der Ziele.

Wir beziehen uns auf unsere Darlegungen zu I. und II. Im Interesse eines baldigen Friedens scheint es uns dringend geboten, in erster Linie die wirtschaftlichen und sozialpolitischen Fragen zu erörtern. Studienkommissionen können zweifellos wertvolle Vorarbeiten für fruchtbringende Auseinandersetzungen über die ökonomischen und nationalen Probleme leisten. Es darf jedoch nicht verkannt werden, daß es sich für den internationalen Sozialismus um die möglichst schnelle Herbeiführung des Friedens handeln muß. Dieser kann nach unserer Überzeugung als ein Verständigungsfrieden auf der Grundlage: »Keine Annexionen, keine Entschädigungen« erreicht werden, ohne daß zuvor besondere Studienkommissionen eingesetzt werden.

 

IV. Aktion der Internationale.

Die europäischen Neutralen sind ausnahmslos durch den Krieg in mehr oder weniger große Mitleidenschaft gezogen worden. Sie alle haben ein Interesse am baldigen Frieden. Sie sind deshalb bei der Neuregelung wirtschaftlicher, sozialpolitischer und rechtlicher Fragen internationaler Art heranzuziehen.

Die Mitarbeit der erwählten Volksvertretungen erscheint als eine Selbstverständlichkeit. Angesichts der Erfahrungen, die das Proletariat aller am Kriege beteiligten Länder mit den Parlamentsmehrheiten im bisherigen Verlauf des Krieges gemacht hat, wird deren Mitarbeit freilich nur dann kriegsverkürzend sein, wenn die sozialistischen Parteien mit aller ihnen zu Gebote stehenden Kraft wie auf ihre Regierungen so auch auf die Parlamente im Sinne der baldigen Herbeiführung des Friedens wirken.

Damit sind auch gleich die weiteren Fragen betreffend Mitarbeit der Internationale während der Friedensverhandlungen hinreichend beantwortet. Die Einwirkung der sozialistischen Parteien auf die Regierungen, die Volksvertretungen und auf die offizielle Friedenskonferenz muß seitens der sozialistischen Parteien aller kriegführenden Länder immer stärker werden.

 

V. Tätigkeit der sozialistischen Parteien für den Frieden.

Damit kommen wir zu der Frage, die auf Antrag der deutschen Delegation am 7. Juni dem Fragebogen noch hinzugefügt worden ist: Bericht jeder Delegation über die Arbeit ihrer Partei zugunsten eines dauerhaften Friedens.

Der Vorstand der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands hat in zwei Heften eine »Sammlung der Erklärungen, Aufrufe und Reichstagsreden«, in denen die Stellung der Partei zum Kriege und zu den Friedenszielen dargelegt wird, herausgegeben. In dieser Dokumentensammlung wird der Beweis geführt, daß die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, die gleich allen anderen sozialistischen Parteien grundsätzlich auf dem Boden der Landesverteidigung steht, für den Friedensschluß seit dem ersten Tage des Krieges gewirkt hat, und daß sie für einen Verständigungsfrieden keine andere Voraussetzung kennt, als die Bereitschaft auch der Gegner zu einem solchen Frieden. Mit den in der Sammlung angeführten Parlamentsreden, Aufrufen und Erklärungen hat sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands bei ihrer Friedensarbeit aber nicht begnügt. Sie hat in allen Teilen des Reiches Friedensversammlungen abgehalten, auch im ganzen Reiche Petitionen verteilt und unterzeichnen lassen, in denen unter strikter Ablehnung aller Eroberungspläne die Bereitschaft der Regierung zu Friedensverhandlungen verlangt wurde.

Diese Friedensarbeit ist von großem Erfolge begleitet gewesen. Erfolglos dagegen waren leider die Versuche der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, die zerrissenen Fäden mit den sozialistischen Parteien Englands und Frankreichs wieder anzuknüpfen.

Die Arbeit für den Frieden kann nur dann Erfolg versprechen, wenn sie gleichzeitig auf beiden Seiten unternommen wird. Das könnte geschehen und hätte unseres Erachtens längst geschehen müssen, ohne daß auf der einen Seite von der anderen etwas verlangt worden wäre, was einer Preisgabe der Sache des eigenen Volkes gleichgekommen wäre. Wir sollten auf allen Seiten aussprechen, daß wir nur die Pflicht haben, das eigene Volk zu verteidigen, nicht aber die Aufgabe, andere Völker für die wirklichen oder vermeintlichen Verbrechen ihrer Regierungen zu züchtigen. In diesem Sinne hat die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ununterbrochen gewirkt.

 

VI. Allgemeine sozialistische Konferenz.

Wir sind ohne Vorbehalt zur Teilnahme an einer allgemeinen sozialistischen Friedenskonferenz bereit, weil wir es für die selbstverständliche Pflicht eines jeden Sozialisten halten, für den Frieden zu wirken. Eine Auseinandersetzung über das Verhalten der sozialistischen Parteien wird sehr vereinfacht werden, wenn alle Sektionen in der von uns gewählten Form eine Sammlung der Dokumente über ihre Tätigkeit finden Frieden unterbreiten würden.

Von einer Erörterung der Schuldfrage, der wir nicht aus dem Wege gehen, können wir uns eine Förderung des Zwecks der Konferenz nicht versprechen. Es kann sich nicht darum handeln, über Vergangenes zu streiten, es muß sich vielmehr darum handeln, über das Zukünftige sich zu verständigen, nämlich über die möglichst schnelle Herbeiführung eines dauernden, unseren Grundsätzen und Idealen entsprechenden Friedens.

Gegen die Teilnahme aller sozialistischen Minderheitsparteien an der allgemeinen Konferenz haben wir nichts einzuwenden.

Die Delegation der Sozialdemokratie Deutschlands:
Fr. Ebert.
Scheidemann.
Herm. Müller.
Molkenbuhr.
Ed. David.
R. Fischer.
Sassenbach.
G. Bauer.
C. Legien.


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