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Eberts erste Parteirede

Gotha 1896

Ich habe die Fraktion auf einen Punkt der Unfallversicherung hinzuweisen, auf den sie bei der kommenden Reform der Versicherungsgesetzgebung ihr Augenmerk lenken soll. Das bestehende Unfallversicherungsgesetz stellte die Seeleute tatsächlich unter einen Ausnahmezustand. Während für alle anderen Arbeiter die Grundlage für die Rente berechnet wird nach dem ortsüblichen Tagelohn, setzt der Reichskanzler diese Grundlage für die Seeleute durch Verfügung fest. Hierbei kommen die Seeleute nun zu kurz. So ist der Monatsverdienst für einen Oberheizer auf 50 M monatlich festgesetzt, während er tatsächlich im Durchschnitt 70 M verdient. Nur 9 Monate werden berechnet, während für alle anderen Arbeiter 300 Arbeitstage für die Berechnung jährlich gelten. Für Kost und Logis werden monatlich nur 18 M berechnet, ein Betrag, der viel zu niedrig gegriffen ist. So wird für die Heizer ein Jahresverdienst von 612 M als Grundlage für die Rentenberechnung angenommen und die Vollrente beträgt demnach nur etwa 400 Mark. Bei den Steuermännern liegt es ähnlich. Als monatlicher Durchschnittsverdienst ist ein Betrag von 90 M festgesetzt, während die Heuer in Wirklichkeit 180 bis 400 M monatlich beträgt. So beträgt die Vollrente für einen Steuermann nur 625 M jährlich. Das sind Mißstände und Ungerechtigkeiten, worauf die öffentliche Aufmerksamkeit gelenkt werden und die abzustellen die Fraktion sich bemühen muß.


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