Marcus Tullius Cicero
Von der Weissagung
Marcus Tullius Cicero

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35. Kann nun dieses so erzwungene und (gleichsam) erpreßte Auspicium etwas (durch göttlichen Einfluß) Prophetisches in sich haben? Daß sich dessen die ältesten Auguren nicht bedienten, davon ist Das ein Beweis, daß wir einen alten Beschluß des Collegiums haben, jeder Vogel könne ein Tripudium machen. Dann also wäre es ein Tripudium, wenn es dem Thiere freigestanden wäre, ob es sich hätte zeigen wollen. Dann wäre es möglich, jenen Vogel als Willensverkünder und Trabanten Jupiters zu betrachten. Ist aber, wenn er im Käfig eingeschlossen und ausgehungert über den Breibissen herfährt, und Etwas aus seinem Munde 933 fällt, Das, meinst du, sey ein Auspicium, oder auf solche Weise habe Romulus gewöhnlich Auspicien gehalten? Ferner den Himmel zu beobachten, pflegten, denkst du, nicht Die selbst, die Auspicien hielten? Jetzt heissen sie es den Hühnerwärter, und Dieser meldet es dann. Einen Blitz von der Linken halten wir für das beste Auspicium für alle Gegenstände, außer für die Comitien; eine Einrichtung, die aus politischen Gründen so veranstaltet ist, daß bei den Comitien, werden sie nun zum Zwecke der Volksgerichte, oder für die Gesetzgebung, oder für die Beamtenwahlen gehalten, ihre Gültigkeitserklärung von den Ersten im Staate abhangen möchte. »Aber es haben ja auf das Schreiben des Tiberius Gracchus hin die Consuln Scipio und Figulus, auf die Erklärung der Auguren, es sey bei ihrer Wahl (gegen die Auspicien) gefehlt worden, ihr Amt niedergelegt.« Wer läugnet denn, daß die Auguren nach Regeln verfahren? Die Weissagung läugne ich. »Aber die Haruspices weissagen doch. Denn als Tiberius Gracchus sie wegen des plötzlichen Todesfalls Desjenigen, der bei der Angabe der Tribus, die zuerst stimmen sollte, zu Boden gestürzt war, vor den Senat hineingeführt hatte, erklärten sie, der Rogator bei den Comitien sey den Göttern nicht wohlgefällig gewesen.« Erstlich könnte ihre Erklärung blos auf den Rogator der Comitien (nicht auf die Consuln) gegangen seyn; denn Dieser war gestorben. Das konnten sie aber ohne Weissagungskunst, aus Vermuthung sagen. Zweitens hatte vielleicht hier der Zufall sein Spiel; und diesen darf man auf keine Weise aus diesem Gebiete verweisen. Denn was konnten die Etruscischen Haruspices von der rechten Wahl des Auspicienzeltes oder von 934 dem Rechte des Stadtzwingers wissen? Ich meines Theils stimme lieber dem C. Marcellus, als dem Appius Claudius bei, welche Beide meine Collegen waren, und glaube, das Recht der Auguren sey, obgleich anfangs in dem Glauben an die Möglichkeit der Weissagung eingeführt, späterhin blos aus politischen Gründen noch stehen gelassen und beibehalten worden.


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