Marcus Tullius Cicero
Von der Weissagung
Marcus Tullius Cicero

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16. In frühern Zeiten allerdings wurde fast Nichts von Bedeutung, selbst im Privatleben, unternommen, ohne die Auspicien zu befragen. Ein Beweis davon ist, daß man noch heut zu Tage Auspices bei den Hochzeiten hat; die indessen freilich nur noch den Namen haben, da die Sache selbst außer Gebrauch gekommen ist. Denn wie jetzt durch die Eingeweideschau (eine Sache, die auch nicht mehr so üblich ist, wie sonst), so wurden damals durch Vogelflugbeobachtung gewöhnlich bei Dingen von Wichtigkeit günstige Vorzeichen eingeholt. Dadurch nun, daß wir die ungünstigen Momente nicht mehr erforschen, gerathen wir in Unheil und Mißgriffe. So haben z. B. P. Claudius, der Sohn des Appius Cäcus, und sein College L. JuniusIm Jahre Roms 505, im ersten Punischen Kriege. bedeutende Flotten zu Grunde gerichtet, blos weil sie gegen die Warnung der Auspicien abgesegelt waren, ganz wie es dem Agamemnon gegangen, der, als die Archiver anfingen

Laut zu lärmen, Hohn zu sprechen offen aller Seher Kunst,
Schiffte, weil's die Schreier wollten, warnt' auch gleich der Vögel Flug.Nach Stieglitz a. a. O. S. 128. vielleicht auch aus dem Dulorestes des Pacuvius.

816 Doch wozu Beispiele aus alter Zeit? Liegt doch vor Augen, was dem M. Crassus begegnet ist, wie er die feierliche Bedrohung der Auguren nicht achtete. Bei diesem Falle hat dein College Appius, ein guter Augur, wie ich mehrmals von dir gehört habe, eben nicht sehr einsichtsvoll den redlichen Mann und trefflichen Bürger, C. Atejus, als Censor bestraft, indem er [als Grund der Strafe] unterzeichnete, er habe Auspicien erdichtet. Immerhin mag es ihm als Censor zugestanden seyn, wenn er ihn für einen Betrüger hielt [ihn zu strafen]. Aber es stand ihm als Augur schlecht an, daß er beischrieb, das sey die Ursache gewesen, warum das Römische Volk so schweren Verlust erlitten habe. War das wirklich die Ursache des Verlustes, so liegt doch die Schuld nicht an Dem, der gewarnt, sondern an Dem, der die Warnung verschmäht hat. Denn daß die Warnung gegründet war, wie er, Augur und Censor zugleich, angibt, hat der Erfolg bewiesen: wäre sie ungegründet gewesen, so hätte sie keine Veranlassung zu diesem Verluste herbeiführen können. Denn dergleichen feierliche Bedrohungen führen eben so wenig, wie die übrigen Auspicien, die Vorbedeutungen, die Vorzeichen, Ursachen herbei, warum sich Etwas ereignen muß, sondern melden nur, es werde sich ereignen, wenn man sich nicht vorsieht. Es hat also die Warnung des Atejus nicht die Veranlassung zu dem Verluste herbeigeführt, sondern als sich das Vorzeichen darstellte, sagte er dem Crassus warnend, was geschehen würde, wenn er keine Vorsichtsmaßregeln 817 gebrauche. Es hat also entweder diese Warnung Nichts bewirkt; oder wenn sie, wie Appius behauptet, eine Wirkung hatte, so war es die, daß die Verschuldung nicht auf Dem haftet, der sie aussprach, sondern auf Dem, der ihr kein Gehör gab.


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