Hans Sachs
Hans Sachs' ausgewählte poetische Werke
Hans Sachs

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61. Schwank: Von dem frommen Adel.Vergl. Pauli S. 43.

(3. Juli 1562.)

                    Zu Frankfurt vor so manchem Jahr
Am Main, der Hauptstadt, dorten war
Ein's Tag's gehalten Halsgericht
Ob einem jungen Bösewicht,
Gar einem hurt'gen Reuterlein,
Der war gar wohlgestalt und fein,
Von Leibe schön, gerad' und lang
Und hatte gar höflichen Gang,
Sein Kleid war schmuck und sauber gar.
Derselb' ein Straßenräuber war,
Auf dessen Kopf Augsburg, die Stadt,
Gesetzet tausend Gulden hatt'.
Man sollte ihm den Kopf abhauen,
Darüber aber Männer und Frauen
Mitleiden viel erzeigen thaten.
Als sie ihn nun verurtheilt hatten
Und zum Gerichte führten aus,
Da bracht' man ihn vor ein Wirthshaus,
Darin viel fremden Adels lag
(Sollten da machen einen Vertrag
Mit der fränkischen Ritterschaft).
Auch diese wurden schnell behaft't
Mit Mitleid groß und mit Erbarmen,
Als sie hinführen sahn den Armen,
So guter höflicher Gestalt
Und doch kaum zwanzig Jahre alt;
Da dauert' sie das junge Blut,
Wurden zu Rath, und wohlgemuth
Sie gingen hin zum obern Rath.
Demüthiglich der Adel hat
Dem Rathe vorgelegt Fürbitt'
Und meint' dem jungen Mann darmit
Beim Rathe Gnade zu erwerben,
Daß er nicht müss' so elend sterben
Und mit dem Schwert nicht würd' erschlagen.
Da thät der ob're Rath sie fragen:
»Ihr lieben Getreuen, saget an,
Wißt ihr, was dieser hat gethan,
Weshalb er stehet vor Gericht?«
Der Adel sprach: »Wir wissen's nicht,
Allein uns jammert der junge Mann,
Mit dem doch sicher jedermann
Ein sonderlich Mitleiden hat.«
Da gab Antwort der obre Rath:
»Ihr lieben Getreuen, nun so wißt,
Daß er ein Straßenräuber ist.
Er nahm aus sicherem Versteck
Kaufleuten ein'ge Wagen weg,
Nahm sie gefangen und schätzt' sie hart
Mit seiner Rotte im Spessart,
Thät sonst viel Schaden noch anrichten.
Drum wollten wir ihn lassen richten.
Jedoch weil ihr so große Bitt'
Einlegt, woll'n wir ihn richten nit,
Vielmehr zu Ehren euch gemein
Soll ihm geschenkt das Leben sein,
Er sei quittledig seiner Band',
Jedoch räum' er uns schnell das Land
Und komme nimmermehr herein
Zur Strafe des Vergehens sein.« –
Als nun der Adel an dem Orte
Vom obern Rath hört' diese Worte,
Da sprach entsetzt er bald genung:
»Wie? hat beraubet dieser Jung'
Die Kaufleut' schon auf dem Spessart,
Und ist doch nicht von edler Art?
Das wußten wir noch nicht vorhin,
Derhalb nur eilends mit ihm hin
Und laßt ihm nur den Kopf abschlagen!
Wollt' so ein Bauernknecht es wagen,
Mit Raub im Spessart sich zu nähren
Was doch nur stehet zu mit Ehren
Dem frommen Adel allermaßen,
Dem Kaufmann in den Busen zu blasen,
Daß ihm heraus die Gulden stieben?
Wir soll'n den Reuterdienst nur lieben
Und bei ihm bleiben wie bislang,
Ihn achten als edlen Reuterschwank.«
Darmit die frommen Edlen schieden,
Mit dem Urtheile wohl zufrieden.
Der Beschluß.
Froh sollen deß die Kaufleut' sein,
Daß alle Straßen werden rein;
In Franken, Baiern, Sachsen, Schwaben,
Daselbst gar große Acht wird haben
Der Adel, daß auf keinem Wege
Des Straßenraubes einer pflege,
Er sei denn von dem Adelsgeschlecht,
Das zu der That hab' Fug und Recht.
Derhalb ist jetzt gut sicher wandeln
Gen Frankfurt und Leipzig zum Handeln,
Dergleichen durch Gebirg' und Thal,
Das sonst unsicher war zumal.
Wer jetzund durch den Spessart wollt'
Und trüg' auf seinem Haupte Gold,
Man nähm' ihm keinen Birnenstiel.
Verlasse sich darauf, wer will;
Doch hüte er sich Ungemachs
Auf allen Straßen, räth Hans Sachs.

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