von Stendhal - Henry Beyle
Über die Liebe
von Stendhal - Henry Beyle

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63. In der Schweiz

Ich kenne wenig so glückliche Familien wie die des Berner Oberlandes, und doch ist es öffentlich und allgemein bekannt, daß dort die jungen Mädchen die Nächte vom Sonnabend zum Sonntag zusammen mit ihrem Geliebten verbringen. Die Dummköpfe, die die Welt kennen wollen, weil sie einmal eine Reise von Paris nach Saint-Cloud unternommen haben, werden laut Einspruch erheben. Glücklicherweise finde ich bei einem schweizer Schriftsteller, dem Obersten Weiß,Franz Rudolf Weiß, Principes philosophiques, politiques et moraux, erschienen 1785, auch ins Deutsche übersetzt. Die zitierte Stelle: 7. Auflage, II, 245. Über die schweizerische Sitte des »Kiltgehens« vgl. Heinrich Driesmans, »Das Keltentum in der europäischen Blutmischung«, Jena, Eugen Diederichs Verlag, S. 117–119 und S. 172 ff.:

»Die Sitte des Kiltgangs ist zweifellos keltischen Ursprungs. Merkwürdigerweise findet man sie heutzutage weniger in den keltischen Urkantonen, wo sie von der katholischen Kirche unterdrückt wird, als in dem protestantischen Kanton Bern, wo die Geistlichkeit sie respektiert.«

»Im Schweizerischen Idiotikon, einem Wörterbuch der schweizer-deutschen Sprachen, das mit Unterstützung der schweizerischen Bundesregierung seit Jahren erscheint und, bei lokaler Beschränkung, ein ähnlich wertvolles Unternehmen ist wie das berühmte große Grimmsche deutsche Wörterbuch, werden im dritten Bande die Kiltgangsitten ziemlich eingehend behandelt, und dort wird als stereotype Antwort des Volkes gegenüber den Abmahnungen der Pfarrherren zitiert: ’Die Herren verstehen das nicht, weil sie nicht imstande wären, auf ehrliche Weise bei einem Mädchen zu liegen.‘« (J.V. Widmann in der »Nation« vom 5. 11. 1898.)

die Bestätigung dessen, was ich im Jahre 1816 vier Monate hindurch mit eigenen Augen gesehen habe.

»Ein biederer Bauer beklagte sich über verschiedene in seinem Weinberge angerichtete Beschädigungen. Ich fragte ihn, warum er sich keine Hunde hielte. »Meine Töchter würden dann niemals heiraten,« – Ich verstand diese Antwort nicht, und nun erzählte er mir, daß er einen so bösartigen Hund gehabt habe, daß keiner der jungen Burschen mehr durchs Fenster einzusteigen gewagt habe.

»Ein andrer Bauer, der Schulze seines Dorfes, sagte mir zum Lobe seiner Frau, keine andere habe in der Mädchenzeit so viele »Kilt-geher« oder »Wacher«, das heißt junge Männer nachts bei sich gehabt wie sie.

»Ein allgemein geachteter Oberst war einst bei einem Ritte durch das Gebirge gezwungen, die Nacht am Ende eines sehr einsamen, malerischen Tales zuzubringen. Er nahm bei dem Ortsvorstande, einem reichen und wohlangesehenen Manne, Quartier. Bei seiner Ankunft bemerkte der Fremde ein junges Mädchen von sechzehn Jahren, ein Bild von Anmut, Frische und Einfachheit: es war die Tochter des Hauses. An demselben Abend fand ein Tanzfest statt. Der Offizier machte dem jungen Mädchen, das wirklich von auffälliger Schönheit war, den Hof. Schließlich faßte er sich ein Herz und fragte, ob er nicht mit ihr wachen dürfe. Sie antwortete: ’Nein, denn ich schlafe mit meiner Cousine zusammen, aber ich werde zu Ihnen kommen.‘ Man stelle sich die freudige Erregung vor, die diese Antwort hervorrief. Man aß zu Abend, dann stand der Fremde auf, das Mädchen nahm den Leuchter und folgte ihm in sein Zimmer. Er glaubte, das Glück in den Armen zu haben. ’Nein,‘ sagte sie treuherzig, ’erst muß ich meine Mutter um Erlaubnis fragen.‘ Der Oberst war wie vom Donner gerührt. Sie geht hinaus, er folgt heimlich bis an das Schlafzimmer der braven Leute und hört, wie das junge Mädchen in schmeichelndem Tone die Mutter um die erwünschte Erlaubnis bittet; endlich wird sie gewährt. ’Nicht wahr, Alter,‘ sagt die Mutter zu ihrem Manne, der schon im Bette liegt, ’du hast nichts dagegen, daß Trinelli die Nacht mit dem Herrn Obersten verbringt?‘ – ’In Gottes Namen,‘ antwortet der Vater, ’ich glaube, einem solchen Manne könnte ich auch meine Frau anvertrauen.‘ – ’Also schön,‘ sagt die Mutter, ’aber sei ein braves Mädchen und behalte deinen Rock an ...‘

»Am andern Morgen stand Trinelli jungfräulich wieder auf. Der Fremde hatte sie geachtet. Sie brachte das Bett in Ordnung, bereitete Kaffee und holte Sahne für ihren Nachtgenossen. Nachdem sie mit ihm auf dem Bette sitzend gefrühstückt hatte, schnitt sie ein Stückchen Stoff aus ihrem Brustlatze heraus und sagte: ’Hier, behalte das zum Andenken an eine glückliche Nacht, die ich nie vergessen werde. Ach, warum bist du Oberst!‘ Nach einem Abschiedskusse enteilte sie. Der Oberst sah sie niemals wieder.«

Das ist der völlige Gegensatz zu unseren französischen Sitten, die mir so wenig zusagen.

Wenn ich Gesetzgeber wäre, verfügte ich, daß in Frankreich die deutsche Sitte, abends zu tanzen, eingeführt würde. Dreimal in der Woche müßten die jungen Mädchen in Begleitung ihrer Mütter auf den Ball gehen, der abends um sieben begänne und um Mitternacht zu Ende wäre und keinen weiteren Aufwand verursachte als einen Geiger und ein paar Glas Wasser. In einem benachbarten Zimmer spielten die Mütter, vielleicht ein wenig eifersüchtig auf die glücklichen Sitten ihrer Töchter, ihren Skat. In einem dritten Raume läsen die Väter die Zeitungen oder plaudern über Politik. Zwischen zwölf und ein Uhr versammelten sich alle Familien wieder und strebten dem heimischen Herde zu. Auf diese Weise müßten die jungen Mädchen die jungen Männer ordentlich kennen lernen; so müßten sie sich ihre Männer wählen. Etliche junge Mädchen hätten zwar unglückliche Liebschaften, aber die betrogenen Ehemänner und die schlechten Ehen würden stark abnehmen. Dann wäre es nicht mehr sinnlos, wenn Untreue gebrandmarkt wird; das Gesetz sagt dann mit Recht zu den jungen Frauen: ihr habt euch den Gatten selber gewählt, seid ihm nun treu! Ich wäre dann sogar für die gerichtliche Verfolgung und Bestrafung des Ehebruchs nach dem Vorbilde der englischen Gesetzgebung. Die Gerichtshöfe dürften den Verführer mit einer Geldstrafe in der Höhe von zwei Dritteln seines Vermögens und mit mehreren Jahren Gefängnis bestrafen. Die Geldstrafen würden zugunsten der Gefängnisse und Krankenhäuser verwendet. Wenn eine Frau wegen Ehebruchs angeklagt wäre, müßte der Gerichtshof zuerst eine Erklärung abgeben, daß die Lebenführung des Gatten tadellos gewesen ist. Die überführte Frau könnte zu lebenslänglichem Gefängnis verurteilt werden. War aber der Mann länger als zwei Jahre abwesend, so wäre die Frau höchstens mit einigen Jahren Gefängnis zu bestrafen. Bei solchen Gesetzen würden sich die allgemeinen Sitten bald ändern und heben. Dann könnten der Adel und die Geistlichkeit, die mit Schmerzen der züchtigen Zeiten der Madame de Montespan und Madame du Barry gedenken, nicht mehr Gegner der Einführung der Ehescheidung sein.Frau von Sévigné schreibt ihrer Tochter am 23. Dezember 1671: »Ich weiß nicht, ob man Dir schon erzählt hat, daß Villarceaux, als er mit dem König über eine passende Stelle für seinen Sohn sprach, die Gelegenheit geschickt erfaßte und ihm berichtete, daß gewisse Leute seiner Nichte (Fräulein von Rouxel) einflüsterten, Seine Majestät hege Absichten auf sie. Wenn das der Fall sein sollte, bitte er untertänigst, sich seiner zu bedienen, da die Angelegenheit in seinen Händen sicherer ruhe als in denen anderer Leute, und er sich mit Erfolg dafür verwenden würde. Der König fing an zu lachen und sagte: ’Villarceaux, wir sind zu alt, Sie und ich, um uns an jungen Damen von fünfzehn Jahren zu vergreifen!‘ Und als richtiger Weltmann machte er hinterher seine Witze darüber und erzählte diese Geschichte den Damen.« (Bd. II, 340.)

In einem Dorfe unweit von Paris müßte ein Elysium für unglückliche Ehefrauen gegründet werden, eine Zufluchtsstätte, die zu betreten Männern – mit Ausnahme des Arztes und des Beichtvaters – bei Zuchthausstrafe verboten wäre. Eine Frau, die von ihrem Manne geschieden sein wollte, müßte sich zunächst der Gefangenschaft in diesem Elysium unterziehen, unter dessen strenger Obhut sie zwei Jahre zubrächte, ohne daß sie auch nur ein einziges Mal ausgehen dürfte. Sie könnte schreiben, aber bekäme nie eine Antwort.

Ein Ehescheidungshof, zusammengesetzt aus hochangesehenen Laien und Juristen, stellte das Jahresgeld fest, das der Gatte der Anstalt zu zahlen hätte, führte die Untersuchung und entschiede den Fall. Erst nach zwei Jahren völliger Abgeschiedenheit von der Welt dürfte sich eine geschiedene Frau von neuem verheiraten.

Es müßte dann ferner Gesetze geben, die für die unverheirateten Frauen sorgen. Es müßte überall im Lande Stifte für alternde Mädchen geben. Die Regierung müßte Mittel und Wege finden, diesen Zufluchtsstätten Bedeutung zu verleihen, um den armen Frauen, die dort ihr Leben vollenden, einen Trost zu gewähren. Man sollte ihnen Stand und Würden verleihen. Aber genug der Utopien.


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