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Das Militärstrafgesetz

In Essegg stand ein Kanonier vor dem Kriegsrecht – er war angeklagt, bei Nacht und Nebel seinen vorgesetzten Feldwebel schwer verprügelt zu haben.

Zu allgemeiner Verwunderung kam der Mann mit einer überaus gelinden Strafe weg: fünf Jahre schweren Kerkers.

In der Urteilsbegründung hieß es allerdings:

Nach dem Buchstaben des Gesetzes hätte diesem Mann eine viel, viel härtere Strafe gedroht; und wenn das k. und k. Militärgericht diesmal so ungewöhnliche Milde walten ließ, geschah es nur aus der Erwägung: daß dem Angeklagten seine Schuld in keiner Weise, nicht einmal im entferntesten nachgewiesen werden konnte.

*

Auf dem Bahnhof in Iglo sah ich einen Mann, der mir bekannt schien. Richtig war es der Stationschef Roda, mein Vetter.

Doch, mein Gott, wie sah er aus: das Haar zerwühlt, das Gesicht zerknittert, der Uniformrock eine einzige Gemüsegarnierung.

Er wartete gar nicht erst meine Frage ab.

»Weißt,« sagte er, »wir haben Hochzeit gehabt. Die Malvin hat geheiratet, meine Älteste.«

»Heute?«

»Nein, vorgestern.«

*

Der Michelbauer aus Schwabendorf trat ein und fragte:

»Bin ich hier recht beim Herrn Anwalt Müller?«

»Lieber Freund,« antwortete der Chef, »es gibt drei Rechtsanwälte mit Namen Müller im Ort.«

»Ich meine den Herrn Müller, was ... hm ... was ein wenig trinkt ...«

Dr. Müller lächelte. »Man kann dieselbe Vorliebe meinem Kollegen Ewald Müller nachsagen.«

»Und die Frau ... soll a so a ausgeschamts Weibstück sein ...«

»Also kurz, Gevatter: Was wünscht Ihr?«


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