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Achtundzwanzigstes Kapitel

Man muß auf die Handlungen der Bürger achtgeben, denn unter einer tugendhaften Handlung verbirgt sich oft der Anfang der Tyrannei.

Als in Rom große Hungersnot herrschte 440 v. Chr. Vgl. Livius IV, 13 ff. und die öffentlichen Vorräte nicht hinreichten, um ihr abzuhelfen, entschloß sich ein gewisser Spurius Maelius, ein für jene Zeiten sehr reicher Mann, auf eigne Rechnung eine Menge Getreide anzuschaffen und das Volk damit auf seine Kosten zu ernähren. Durch diese Wohltat erwarb er sich solche Gunst beim Volke, daß der Senat angesichts der üblen Folgen, die diese Freigebigkeit haben konnte, das Übel zu unterdrücken beschloß, ehe es noch mehr Kraft gewann. Er ernannte also einen Diktator und ließ ihn hinrichten.

Hier ist zu bemerken, daß Handlungen, die tugendhaft scheinen und vernünftigerweise nicht zu verurteilen sind, oft in Gewalttätigkeit umschlagen und eine Republik in die größten Gefahren bringen, wenn ihnen nicht beizeiten gesteuert wird. Betrachten wir die Sache näher! Eine Republik kann ohne angesehene Bürger nicht bestehen noch irgendwie gut regiert werden. Andrerseits ist das Ansehen der Bürger die Quelle der Tyrannei in den Republiken. Will man die Sache gut einrichten, so muß man den Bürgern ein Ansehen einräumen, das der Stadt und der Freiheit nützt, nicht aber schadet. Eine angemessene, aber nicht übermäßige Freiheit der Bürger fordert auch Aristoteles, Politik, VIII, 7, 7. Man muß daher die Mittel untersuchen, durch die sie zu Ansehen gelangen. Das sind eigentlich zwei, öffentliche und private. Die öffentlichen Mittel sind, wenn jemand durch guten Rat oder noch bessere Taten für das Gemeinwohl Ansehen erlangt. Zu dieser Ehre muß man den Bürgern die Bahn öffnen und für den Rat und die Taten Belohnungen aussetzen, die ihnen Ruhm und Befriedigung verschaffen. Ist der auf diesem Wege erlangte Ruhm rein und natürlich, so wird er niemals gefährlich werden. Erlangt man ihn aber auf die zweite Art, durch Privatmittel, so ist er höchst gefährlich und durchaus schädlich. Privatmittel sind es, wenn man diesem oder jenem Bürger Wohltaten erweist, indem man ihm Geld leiht, seine Töchter ausstattet, ihn gegen die Obrigkeit schützt und ihm andre besondere Gefälligkeiten erweist, durch die man sich Anhänger schafft und die die derart Begünstigten ermutigen, die Sitten zu verderben und die Gesetze zu brechen.

Eine gut eingerichtete Republik muß also, wie gesagt, nur denen den Weg öffnen, die durch öffentliche Mittel Gunst erstreben, und ihn denen verschließen, die sie durch Privatmittel suchen. So tat es Rom. Zur Belohnung derer, die durch ihre Taten dem Staat nützten, verordnete es Triumphe und alle andern bürgerlichen Ehren. Und zum Schaden derer, die unter verschiedenem Anstrich durch Privatmittel groß zu werden suchten, ordnete es die Anklagen an. Reichten diese aber nicht hin, weil das Volk durch einen falschen Schein von Tugend verblendet war, so ernannte es einen Diktator, der mit Königsgewalt jeden in seine Schranken zurückwies, wie es bei der Bestrafung des Spurius Maelius geschah. Ein einziger solcher Fall, der unbestraft bleibt, kann den Untergang einer Republik nach sich ziehen; denn nach einem solchen Beispiel kommt sie schwer wieder auf den rechten Weg.


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