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Siebenunddreißigstes Kapitel

Welche Unruhen in Rom durch das Ackergesetz entstanden. Ein Gesetz, das weit zurückgreift und gegen ein altes Herkommen verstößt, wirkt in einer Republik stets aufreizend.

Es ist ein Wort der alten Schriftsteller, daß die Menschen im Unglück kleinmütig, aber des Glücks überdrüssig werden, und daß beide Zustände die gleichen Wirkungen zeitigen. Denn sobald die Menschen nicht mehr aus Not zu kämpfen brauchen, kämpfen sie aus Ehrgeiz, der im Menschenherzen so mächtig ist, daß er sie nie verläßt, wie hoch sie auch steigen mögen. Der Grund dafür liegt in der Menschennatur; wir sind so beschaffen, daß wir alles begehren, aber nicht alles erreichen können. Da nun das Begehren immer stärker ist als die Kraft zum Erringen, so entsteht die Unzufriedenheit mit dem, was man besitzt, und die geringe Befriedigung daran. Daher kommt der Wechsel des menschlichen Glücks; denn da die Menschen teils mehr zu haben wünschen, teils das Erworbene zu verlieren fürchten, so kommt es zu Feindseligkeiten und Kriegen, die ein Land zugrunde richten und das andre emporheben.

Diese Erörterung habe ich angestellt, weil es dem römischen Volke nicht genügte, sich durch die Einsetzung der Tribunen gegen die Patrizier zu sichern, wozu die Not es gezwungen hatte. Kaum hatte es dies erreicht, so begann es aus Ehrgeiz zu kämpfen und wollte mit dem Adel Ehrenstellen und Güter teilen, zwei Dinge, die die Menschen am höchsten schätzen. Hieraus entstand die Krankheit, die den Streit um das Ackergesetz erzeugte und die schließlich zum Untergang der römischen Republik führte. Das erste Ackergesetz brachte 486 v. Chr. der Konsul Spurius Cassius ein, der aber der Rache der Patrizier zum Opfer fiel. »Sein Gesetz«, sagt Th. Mommsen (Römische Geschichte, I, 279), ganz wie Machiavelli, »ging mit ihm ins Grab; aber das Gespenst desselben stand seitdem den Reichen unaufhörlich vor Augen ..., bis unter den Kämpfen darüber das Gemeinwesen zugrunde ging.« 367 gingen nach zehnjährigem Kampf die sog. Licinischen Gesetze durch, nach denen kein Bürger mehr als 500 Morgen (zu 2500 qm) Acker besitzen durfte. Dabei blieb es bis zur Zeit der Gracchen. Tiberius Sempronius Gracchus zog das Gesetz 133 v. Chr. als Volkstribun wieder hervor. Danach sollte kein Bürger mehr als 500 Morgen Staatsländereien haben. Er wurde 131 vom Senat ermordet. Sein jüngerer Bruder Gajus setzte den Kampf fort, wurde aber vom Volk im Stich gelassen und fand 121 einen gewaltsamen Tod. Da nun gut eingerichtete Republiken den Staat reich und die Bürger arm erhalten müssen, so hatte dies Gesetz in Rom offenbar einen Mangel. Denn entweder war es ursprünglich nicht so abgefaßt, daß es nicht alle Tage geändert zu werden brauchte, oder es wurde so lange hinausgeschoben, bis sein Hervorziehen Anstoß erregte, oder es war ursprünglich gut, wurde aber durch die Anwendung verdorben. Wie dem aber auch sei, sobald von diesem Gesetz in Rom die Rede war, ging alles in der Stadt drunter und drüber.

Das Gesetz hatte zwei Hauptpunkte. Der eine bestimmte, daß kein Bürger mehr als soundso viel Ackerstücke besitzen durfte; der zweite, daß das dem Feinde abgenommene Land unter das römische Volk verteilt wurde. Es verletzte also die Patrizier doppelt, denn wer mehr Güter besaß, als das Gesetz erlaubte, und das waren meistenteils die Patrizier, verlor sie, und zweitens, wenn die Ländereien der Feinde unter die Plebejer verteilt wurden, wurde den Patriziern die Möglichkeit genommen, sich zu bereichern. Da es nun mächtige Personen waren, die durch dies Gesetz verletzt wurden, und da sie durch seine Bekämpfung das öffentliche Wohl zu verteidigen glaubten, so geriet, wie gesagt, jedesmal, wenn man darauf zurückkam, ganz Rom drüber und drunter. Die Patrizier schoben es mit Geduld und Geschicklichkeit immer wieder hinaus, indem sie ein Heer ins Feld schickten oder dem Tribunen, der es einbrachte, einen andern entgegenstellten oder zum Teil nachgaben oder eine Kolonie nach dem zu verteilenden Landstück schickten. Das war z. B. bei Antium der Fall, wohin man aus Rom eine Kolonie sandte, als der Streit über das Gesetz ausbrach. Livius gebraucht hier einen merkwürdigen Ausdruck. Er sagt, es hätten sich in Rom nur wenige gemeldet, die zu jener Kolonie gehen wollten; soviel mehr hätte das Volk dazu geneigt, in Rom etwas zu begehren, als es in Antium zu besitzen. Livius III, 1. So dauerte die Gärung wegen dieses Gesetzes eine Zeitlang fort, bis die Römer ihre Waffen bis an die Grenzen Italiens oder darüber hinaus trugen. Nach dieser Zeit schien sie sich gelegt zu haben, denn die Äcker, die die Feinde Roms besaßen, waren nun den Augen des Volkes entrückt und in Gegenden, wo es ihm nicht mehr leicht war, sie zu bebauen; es begehrte sie also nicht mehr so sehr. Auch straften die Römer ihre Feinde nicht mehr durch den Verlust ihrer Ländereien, und wenn sie einmal eine Stadt ihres Gebietes beraubten, so schickten sie Kolonien hin.

Aus diesen Gründen war das Gesetz bis zu den Gracchen gleichsam eingeschlafen, und als es von ihnen wieder aufgeweckt wurde, richtete es die Freiheit Roms völlig zugrunde. Denn es fand jetzt die Macht seiner Gegner verdoppelt und entflammte daher solchen Haß zwischen Volk und Senat, daß es zu Waffengebrauch und Blutvergießen über alles Maß und alle Bürgersitte hinaus kam. Da die öffentliche Gewalt nicht mehr abhelfen konnte und auch keine Partei sich mehr auf sie verließ, griff man zur Selbsthilfe, und jede Partei war darauf bedacht, sich ein Oberhaupt zu seiner Verteidigung zu schaffen. In diesem Aufruhr und in dieser Verwirrung wandte sich das Volk an Marius und schenkte ihm sein Vertrauen, so daß es ihn viermal zum Konsul wählte, und zwar mit so geringen Zwischenräumen, daß er sich selbst noch dreimal zum Konsul machen konnte. Der Adel, der gegen diese Seuche nichts machen konnte, wandte sich dem Sulla zu und machte ihn zu seinem Haupte. Es kam zum Bürgerkrieg, und nach vielem Blutvergießen und wechselvollen Schicksalen behielt der Adel die Oberhand. Die Gärung brach dann zu Cäsars und Pompejus' Zeiten wieder aus, wo Cäsar sich zum Haupt der Partei des Marius und Pompejus der des Sulla machte. Als es zum Kampfe kam, blieb Cäsar Sieger und wurde zum ersten Tyrannen Roms. Damit hatte Rom seine Freiheit verwirkt.

Das war der Anfang und das Ende des Ackergesetzes. Wir haben weiter oben gezeigt, wie der Kampf zwischen Volk und Senat Rom frei erhielt, weil daraus Gesetze zugunsten der Freiheit entstanden. Obgleich das Ende des Ackergesetzes diesem Schluß zu widersprechen scheint, gehe ich doch nicht von meiner Meinung ab. Denn der Ehrgeiz der Großen ist so mächtig, daß, wenn er in einem Staat nicht auf verschiedene Arten und Weisen niedergeschlagen wird, dieser Staat bald zugrunde geht. Der Streit um das Ackergesetz währte 300 Jahre, bis er Rom in Knechtschaft brachte; er hätte es vielleicht schon früher dahin gebracht, hätten die Plebejer durch dies Gesetz wie durch andre Forderungen den Ehrgeiz der Patrizier nicht immer noch gezügelt.

Man ersieht daraus auch, wieviel höher die Menschen Besitz als Ehren schätzen. Denn bei den Ehrenstellen gab der römische Adel dem Volke ohne außergewöhnlichen Widerstand nach; als es ihm aber an die Habe ging, verteidigte er sie so hartnäckig, daß das Volk, um sein Mütchen zu kühlen, zu den oben genannten, gewaltsamen Mitteln griff. Die Anstifter dieser Unruhen waren die Gracchen, bei denen mehr die Absicht als die Klugheit zu loben ist. Denn es ist unbesonnen, einen schon groß gewordenen Mißstand in einer Republik beseitigen zu wollen und zu diesem Zweck ein Gesetz zu machen, das weit zurückgreift. Wie wir oben auseinandergesetzt haben, S. Kap. 33. beschleunigt man damit nur das Übel, das jener Mißstand herbeiführt. Wartet man aber die Zeit ab, so tritt das Übel später zutage, oder es verschwindet mit der Zeit von selbst, bevor es seine ganze Wirkung tut.


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