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Zweiundzwanzigstes Kapitel

Betrachtungen über die drei römischen Horatier und die drei albanischen Curiatier

König Tullus von Rom und König Mettius von Alba kamen überein, daß das Volk des andern Herr sein sollte, dessen oben genannte drei Männer den Sieg davontrügen. Es fielen alle albanischen Curiatier, am Leben blieb einer der römischen Horatier, und somit war der albanische König Mettius mit seinem Volke den Römern untertan. Als der siegreiche Horatier bei seiner Rückkehr nach Rom seiner Schwester begegnete, die mit einem der gefallenen drei Curiatier verlobt war und den Tod ihres Gatten beweinte, erschlug er sie. Wegen dieses Verbrechens wurde er vor Gericht gestellt und nach langem Streit freigesprochen, mehr auf die Bitten seines Vaters hin als wegen seiner Verdienste. Livius I, 24 ff.

Dazu ist dreierlei zu bemerken: Erstens soll man nie mit einem Teil seiner Streitkräfte sein ganzes Schicksal aufs Spiel setzen. Zweitens werden in einem wohlgeordneten Staat niemals Verbrechen durch Verdienste aufgewogen. Drittens ist es nie klug, Verträge zu schließen, deren Nichterfüllung man fürchten kann oder muß. Denn dienstbar zu sein, ist für eine Stadt von solcher Bedeutung, daß man niemals annehmen durfte, einer jener Könige oder eines der beiden Völker werde sich damit zufriedengeben, daß drei ihrer Bürger sie in Dienstbarkeit gebracht hatten. Auch Mettius wollte das nicht. Zwar erklärte er sich gleich nach dem Siege der Römer für überwunden und gelobte dem Tullus Gehorsam, aber bei dem ersten gemeinsamen Feldzug gegen Veji suchte er ihn zu hintergehen, da er, wenn auch zu spät, die Unbesonnenheit seiner Handlungsweise einsah. Soviel von dem dritten bemerkenswerten Punkt; über die beiden ersten in den zwei folgenden Kapiteln.


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