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Viertes Kapitel

Die Republiken vergrößern sich auf dreifache Weise.

Bei aufmerksamem Lesen der alten Geschichte findet man, daß die Republiken drei Wege zu ihrer Vergrößerung einschlugen. Der eine war der der alten Etrusker. Es verbanden sich mehrere Republiken mit völlig gleichem Rang und Ansehen und nahmen Städte in ihren Bund auf, wie es jetzt die Schweizer tun und wie es im Altertum die Achäer und Ätolier Der achäische Bund bestand seit 280 v. Chr. aus 12 Städten. Er wurde 245 durch Aratos von Sikyon erneuert und unterlag 146 v. Chr. den Römern. – Der ätolische Bund (seit 322 v. Chr.) lag in fortwährendem Kampf mit jenem; er war seit 211 mit Rom, dann mit Antiochos von Syrien verbündet und wurde 189 von den Römern unterworfen. in Griechenland taten. Da die Römer mit den Etruskern viele Kriege führten, will ich diese erste Art genauer erklären und ausführlich darauf eingehen. Vor der römischen Herrschaft waren die Etrusker in Italien zu Lande und zu Wasser am mächtigsten. Obwohl wir keine Geschichte ihrer Taten besitzen, bleiben uns doch einige Erinnerungen und Denkmäler ihrer Größe. Man weiß, daß sie nach dem oberen Meer eine Kolonie mit Namen Hatria sandten. Diese wurde so ansehnlich, daß sie dem Meere den Namen gab, das im Lateinischen noch jetzt Adriatisches Meer heißt. Man sieht auch, daß sie ihre Waffen vom Tiber bis an den Fuß der Alpen trugen, die Oberitalien umschließen. Aber schon 200 Jahre, bevor die Römer mächtig wurden, verloren sie die heutige Lombardei an die Gallier. Diese kamen, durch die Not getrieben oder durch den Wohlgeschmack der Früchte und besonders des Weins angelockt, unter ihrem König Bellovesus nach Italien, schlugen und verjagten die Eingeborenen, Um 400 v. Chr. Vgl. Livius V, 34 f. ließen sich nieder, erbauten viele Städte und nannten das Land nach ihrem damaligen Namen Gallien. Es blieb bis zur Eroberung durch die Römer 222 v. Chr. in ihrem Besitz. Die Etrusker lebten also in jener Gleichheit und vergrößerten sich in der erstgenannten Art. Ihr Bund bestand aus zwölf Städten: Chiusi, Veji, Fiesole, Arezzo, Volterra und andern. Über die Grenzen Italiens jedoch konnten sie ihre Eroberungen aus den unten angeführten Gründen nicht ausdehnen, und auch von Italien blieb ein Teil unberührt.

Die zweite Art ist die Erwerbung von Bundesgenossen, wobei jedoch die Oberherrschaft und der Sitz der Regierung der Hauptstadt verbleibt und alle Unternehmungen in ihrem Namen erfolgen. Das war die Art der Römer. Die dritte Art ist, sich unmittelbare Untertanen, nicht Bundesgenossen zu machen. Das taten Sparta und Athen.

Von diesen drei Arten ist die letzte ganz wertlos, wie man an den beiden letztgenannten Republiken sieht. Denn sie gingen allein dadurch zugrunde, daß sie ein Gebiet erobert hatten, das sie nicht behaupten konnten. Es ist eine schwierige und mühevolle Sache, Städte mit Gewalt zu regieren, zumal wenn sie an Freiheit gewöhnt waren. Ohne Kriegsmacht, eine starke Kriegsmacht, kann man sie weder beherrschen noch regieren. Dazu aber ist es nötig, sich Bundesgenossen zu schaffen, die zur Erhöhung der eignen Volkszahl beitragen. Da jedoch jene beiden Städte keins von beiden taten, so war ihr Verfahren wertlos.

Rom dagegen, das Muster für die zweite Art, tat beides, und darum stieg es zu seiner gewaltigen Macht empor. Und weil es die einzige Stadt war, die so verfuhr, wurde es auch allein so mächtig. Indem es sich zahlreiche Bundesgenossen in ganz Italien schuf, die in vielem unter gleichen Gesetzen mit ihm lebten, andrerseits aber sich stets den Sitz der Regierung und das Recht zu befehlen vorbehielt, so kamen seine Bundesgenossen allmählich dahin, daß sie sich mit ihrem Schweiß und Blut selbst unterjochten. Denn als die Römer anfingen, die Grenzen Italiens zu überschreiten, verwandelten sie die Königreiche in Provinzen und machten sich Völker untertan, die unter Königen zu leben gewohnt waren und sich aus dem Wechsel der Herrschaft nichts machten. Da sie nun römische Statthalter erhielten und von römischen Heeren überwunden waren, erkannten sie Rom als ihr Oberhaupt an. So sahen sich Roms Bundesgenossen in Italien auf einmal von römischen Untertanen umschlossen und von der gewaltigen Hauptstadt erdrückt, und als sie den Betrug merkten, der mit ihnen verübt war, war es zu spät, etwas dagegen zu tun. Soviel Macht hatte Rom durch die auswärtigen Provinzen gewonnen, und soviel Kraft besaß es in seinem Schoß, durch die sehr große Bevölkerung der Stadt und das starke Heer. Nun verschworen sich die Bundesgenossen zwar gegen Rom, um das erlittene Unrecht zu rächen, unterlagen aber bald im Kriege Im Bundesgenossenkrieg 91-88 v. Chr. und verschlimmerten ihre Lage nur, da sie aus Bundesgenossen zu Untertanen wurden. Diese Methode ist, wie gesagt, von den Römern allein befolgt worden, und jede Republik, die groß werden will, darf keine andre befolgen, da uns die Erfahrung keinen richtigeren oder gewisseren Weg zeigt.

Nächst der Methode der Römer ist die eines Bundes, wie bei den Etruskern, Achäern, Ätoliern und jetzt bei den Schweizern die beste. Denn daß man sich dabei nicht so weit ausdehnen kann, hat zweierlei Gutes, Erstens wird man nicht so leicht in Kriege verwickelt, und zweitens hält man das einmal Gewonnene mit Leichtigkeit fest. Eine weite Ausdehnung ist nicht möglich, weil der Staat aus verschiedenen Teilen besteht und die Regierung ihren Sitz an verschiedenen Orten hat, was die Beratungen und Beschlüsse erschwert. Solche Staaten sind auch nicht herrschsüchtig, denn da viele Gemeinden an der Herrschaft teilnehmen, schätzen sie eine Eroberung nicht so hoch wie eine einzelne Republik, die sie ganz zu genießen hofft. Außerdem regieren sie sich durch eine Bundesversammlung und müssen daher langsamer in ihren Beschlüssen sein als die, welche innerhalb derselben Ringmauer wohnen. Die Erfahrung zeigt auch, daß ein solcher Städtebund seine feste Grenze hat, von deren Überschreitung wir kein Beispiel haben. Wenn nämlich zwölf bis vierzehn Gemeinden beisammen sind, bleiben sie dabei stehen und suchen keine weitere Ausdehnung, da ihnen ihre Anzahl zur Verteidigung gegen jeden genügend scheint. Sie begehren also kein größeres Gebiet, weil die Notwendigkeit sie zu keiner Machterweiterung zwingt, oder weil sie aus den obigen Gründen keinen Vorteil in weiteren Eroberungen sehen. Sie müßten nämlich eins von beiden tun: entweder ihren Bund erweitern, aber dann würde die Menge der Bundesgenossen Verwirrung anrichten, oder sie müßten sich Untertanen zulegen, und da sie hierin Schwierigkeiten und keinen großen Vorteil sehen, so liegt ihnen nichts daran. Sind sie daher zahlreich genug, daß sie sicher zu leben glauben, so tun sie zweierlei. Erstens nehmen sie Schutzbefohlene an und beziehen dafür von allen Seiten Geld, das sie leicht untereinander teilen können. Zweitens tun sie für andre Kriegsdienste und nehmen Sold von diesem oder jenem Fürsten, der sie für seine Unternehmungen bezahlt, wie jetzt die Schweizer und früher die Obengenannten. Das letztere bezeugt Titus Livius, XXXII, 34 (197 v. Chr.). Vgl. S. 139, Anm. 9, und S. 140, Anm. 11. der von einer Unterredung des Königs Philipp von Mazedonien mit Titus Quinctius Flamininus berichtet, wo im Beisein eines Prätors der Ätolier über einen Vergleich verhandelt wurde. Als der Prätor mit Philipp in einen Wortwechsel geriet, warf ihm dieser die Habsucht und Treulosigkeit der Ätolier vor und sagte, sie schämten sich nicht, für zwei miteinander kämpfende Mächte Kriegsdienste zu tun, so daß man oft in beiden Heeren die ätolischen Feldzeichen sähe. Man ersieht daraus, daß das Verfahren der Städtebünde stets das gleiche war und die gleichen Folgen hatte. Man sieht auch, daß diese Art, sich Untertanen zu schaffen, immer auf schwachen Füßen stand und wenig Vorteil gebracht hat, ja daß solche Bünde, wenn das Maß überschritten wurde, bald zugrunde gingen. Ist aber diese Art, sich Untertanen zu schaffen, schon bei bewaffneten Republiken schlecht, so erst recht bei waffenlosen, wie die heutigen Republiken Italiens. Man sieht also, daß die Römer den rechten Weg einschlugen, und das ist um so bewundernswerter, als es vor Rom kein Beispiel davon gibt und ihm niemand hierin gefolgt ist. Was die Bünde betrifft, so haben bisher nur die Schweizer S. Buch II, Kap. 19, Anm. 101. und der Schwäbische Bund Im Jahre 1331 schlossen die schwäbischen Städte gegen die Übergriffe Württembergs den Schwäbischen Städtebund, der 1384 durch den Beitritt von Fürsten und Rittern zur Großen Einung erweitert wurde. 1488 erhielt der Große Schwäbische Bund seine förmliche Verfassung. Er umfaßte 92 Städte, zerfiel aber 1534 infolge der religiösen Spaltungen. sie nachgeahmt.

Wie ich am Schluß dieses zweiten Buches sagen werde, sind so viele Einrichtungen Roms sowohl in der inneren wie in der äußeren Politik in unsrer Zeit nicht nur nicht nachgeahmt, sondern ganz mißachtet worden, da manche sie für unwahr, manche für unausführbar oder ungeeignet und unnütz hielten. So verharren wir in unsrer Unwissenheit und werden die Beute eines jeden, der Lust hat, in unser Land einzufallen. Sollte aber die Nachahmung der Römer schwer erscheinen, so sollte doch die Nachahmung der alten Etrusker möglich sein, besonders für das heutige Toskana. Die Etrusker konnten aus den angeführten Gründen zwar kein Reich wie das römische gründen, aber doch in Italien so mächtig werden, wie es ihnen ihre Methode erlaubte. So waren sie lange Zeit hindurch sicher, hochberühmt an Macht und Waffen, voll höchsten Ruhmes in Religion und Sitten. Diese Macht und dieser Glanz wurde zuerst von den Galliern geschmälert, dann von den Römern vernichtet, und so sehr vernichtet, daß jetzt, nach 2000 Jahren, von der großen Macht der Etrusker kaum noch eine Erinnerung bleibt. Das hat mich auf den Gedanken gebracht, warum manche Dinge so in Vergessenheit geraten; es soll im folgenden Kapitel erörtert werden.


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