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Erstes Kapitel

Vom Ursprung der Städte im allgemeinen und der Entstehung Roms.

Liest man die Urgeschichte Roms, wie es gegründet wurde und welches seine Gesetzgeber waren, so wundert man sich nicht, daß sich jahrhundertelang so hohe Tugend in dieser Stadt erhielt und daß aus ihr allmählich ein Weltreich entstand. Um zunächst von ihrem Ursprung zu reden, schicke ich voraus, daß alle Städte entweder von Eingeborenen der Gegend oder von Fremden erbaut werden.

Das erste tritt ein, wenn die Bewohner sich infolge ihrer zerstreuten Siedlungsweise nicht sicher fühlen. Wegen der Lage der Wohnorte oder der geringen Kopfzahl kann nicht jeder für sich dem Angriff eines Feindes standhalten; auch können sie sich im Fall eines feindlichen Angriffs nicht rasch genug zur Verteidigung sammeln. Geschähe es aber auch rechtzeitig, so müßten viele ihre Wohnsitze verlassen, und diese fielen dann rasch ihren Feinden zur Beute. Um diesen Gefahren zu entgehen, ziehen sie von selbst oder auf Veranlassung eines, der bei ihnen in besonderem Ansehen steht, an einem ausgesuchten Ort zusammen, wo sie bequemer leben und sich leichter verteidigen können. Derart entstanden unter vielen andern Städten Athen und Venedig. Ersteres wurde unter der Führung des Theseus von den zerstreuten Bewohnern aus ähnlichen Gründen erbaut. Venedig entstand, als sich viele Leute auf einige Inseln an der Spitze des Adriatischen Meeres geflüchtet hatten, um den ewigen Kriegen zu entgehen, die in Italien nach dem Untergang des römischen Reiches durch die fortwährenden Barbareneinfälle ausbrachen. Diese Flüchtlinge begannen miteinander ohne einen besonderen Fürsten zu leben, der ihnen Einrichtungen gab; sie schufen sich selbst die Gesetze, die ihnen zu ihrer Selbsterhaltung geeignet erschienen. Das gelang aufs beste, dank der langen Ruhe, die ihnen ihre Lage gab; denn das Meer verwehrte den Zugang, und die Völker, die Italien verheerten, hatten keine Schiffe, um sie anzugreifen. So konnte sich Venedig aus ganz kleinen Anfängen zu seiner jetzigen Größe erheben.

Im zweiten Falle wird eine Stadt von Fremden erbaut, und zwar entweder von freien Männern oder von abhängigen. Dahin gehören die Kolonien, die von einer Republik oder von einem Fürsten angelegt werden, um sich der überschüssigen Menschen zu entledigen, oder um ein neu erobertes Gebiet ohne Kosten zu sichern. Viele solcher Städte hat das römische Volk in allen Teilen seines Reiches erbaut. Oder sie werden von einem Fürsten gegründet, nicht zum Wohnsitz, sondern zu seinem Ruhme, wie die Stadt Alexandria von Alexander dem Großen. Da aber diese Städte nicht freien Ursprungs sind, so machen sie selten so große Fortschritte, daß sie zu Hauptstädten eines Reiches emporsteigen. In ähnlicher Weise wurde auch Florenz erbaut, sei es durch die Soldaten des Sulla, sei es von den Bewohnern der Berge von Fiesole, die sich im Vertrauen auf den langen Frieden, der mit Oktavian in die Welt kam, in der Arnoniederung ansiedelten. Da es aber unter römischer Herrschaft entstand, konnte es sich in den ersten Zeiten nur so weit ausdehnen, als es ihm die Gefälligkeit der Kaiser erlaubte.

Frei sind die Städtegründer, wenn ein Volk unter einem Herrscher oder selbständig neue Wohnsitze aufsucht, weil es durch Krankheit, Hunger oder Krieg zum Verlassen der Heimat gezwungen ist. Solche Völker lassen sich entweder in den Städten nieder, die sie in den eroberten Ländern finden, wie die Juden unter Moses, oder sie erbauen neue, wie die Römer unter Aeneas. In diesem Falle zeigt sich die Leistung des Erbauers und das Glück seiner Schöpfung. Je größer der Mann, um so wunderbarer erscheint das Gelingen. Seine Größe erkennt man an zweierlei: an der Wahl des Ortes und an seiner Gesetzgebung.

Die Menschen arbeiten entweder aus Not oder aus eignem Antrieb, und zwar zeigt sich da die größere Arbeitsamkeit, wo die Arbeit am wenigsten von unserm Belieben abhängt. Es fragt sich also, ob es nicht besser wäre, Für diesen Gedanken vgl. Herodot IX, 122. zur Städtegründung unfruchtbare Gegenden zu wählen, wo die Menschen mehr zur Arbeit gezwungen sind und sich weniger dem Müßiggang ergeben können, somit desto einträchtiger leben, da sie bei der Armut der Gegend weniger Anlaß zu Zwistigkeiten haben. So war es bei Ragusa Ragusa an der dalmatinischen Küste, eine altgriechische Kolonie, wurde nach dem Avareneinfall von 656 als Republik neu gegründet. Es stand seit 1204 unter der Schutzherrschaft Venedigs mit ähnlicher Verfassung wie dieses und wurde 1453 den Türken tributpflichtig. und bei vielen andern, an ähnlichen Orten erbauten Städten. Nun wäre eine solche Wahl ohne Zweifel die klügste und nützlichste, wenn die Menschen sich mit dem Ihrigen begnügten und nicht andern gebieten wollten. Da sie sich aber nur durch Macht sichern können, so muß man durchaus die unfruchtbaren Gegenden meiden und sich an den fruchtbarsten Orten niederlassen, wo man sich dank der Ergiebigkeit des Bodens ausbreiten und nicht nur jeden Angreifer abwehren, sondern auch jeden niederwerfen kann, der der eignen Ausbreitung entgegentritt. Was aber den Müßiggang betrifft, zu dem eine günstige Lage verleiten kann, so müssen die Einwohner durch Gesetze zu den Pflichten gezwungen werden, zu denen sie die Lage nicht zwingt. Hier muß man die weisen Gesetzgeber nachahmen, die in den lieblichsten und fruchtbarsten Ländern gewohnt haben, wo die Menschen leicht träge und zu jeder männlichen Anstrengung untauglich werden: um der Gefahr des Müßigganges infolge des milden Himmelsstrichs vorzubeugen, nötigten sie die zum Kriegsdienst bestimmten Männer zu soldatischen Übungen. So sind hier bessere Soldaten entstanden als in von Natur rauhen und unfruchtbaren Ländern. Zum Beispiel hat Ägypten, obwohl von der Natur gesegnet, durch diesen Zwang der Gesetze die tüchtigsten Männer hervorgebracht. Wären ihre Namen nicht durch ihr hohes Alter verschollen, so würde man sehen, daß sie mehr Ruhm verdienten als Alexander der Große und viele andre, die noch in frischem Andenken stehen. Auch zeigt das Reich des Sultans 1299 legte sich der türkische Herrscher Osman den Titel Sultan bei. Das Reich dehnte sich nach und nach über den Balkan und Kleinasien aus. Selim I. (1512 – 1521) unterwarf ganz Vorderasien und Ägypten. Unter seinem Nachfolger Soliman II. (1521-66) erreichte die türkische Macht ihren Höhepunkt. sowie die Staatsordnung und das Heerwesen der Mamelucken, Die Herrschaft der Mamelucken in Ägypten wurde 1517 durch den türkischen Sultan Selim I. gestürzt. bevor sie von dem Großtürken Selim zerstört wurden, welch hohen Wert man dort auf kriegerische Übungen legte und wie sehr man sich vor dem Müßiggang scheute, zu dem die milde Natur des Landes verleiten konnte, wäre ihm nicht durch die strengsten Gesetze vorgebeugt worden.

Ich sage also, daß es klüger ist, sich in einer fruchtbaren Gegend niederzulassen, wenn die Wirkung der Fruchtbarkeit durch Gesetze in gebührenden Schranken gehalten wird. Als Alexander der Große zu seinem Ruhm eine Stadt erbauen wollte, kam zu ihm der Baumeister Deinokrates und riet ihm, sie auf dem Berg Athos anzulegen, da dieser, abgesehen von seiner festen Lage, sich derart bearbeiten lasse, daß er menschliche Gestalt bekäme. Das wäre etwas Wunderbares und Seltenes und seiner Größe würdig. Auf Alexanders Frage, wovon die Einwohner denn leben sollten, antwortete er, daran hätte er nicht gedacht. Alexander lachte, ließ den Berg liegen und gründete Alexandria, wo die Fruchtbarkeit des Landes und die günstige Lage am Meer und am Nil den Einwohnern alle Annehmlichkeiten gewährte.

Geht man also der Erbauung Roms nach, so gehört es, wenn Aeneas sein Gründer war, zu den von Fremden erbauten Städten, oder wenn es Romulus war, zu den von den Eingeborenen erbauten. In jedem Falle war es ursprünglich frei und unabhängig. Wir werden weiterhin sehen, zu welchen Pflichten die Gesetze des Romulus, Numa und der andern es zwangen, so daß die Fruchtbarkeit der Gegend, die günstige Lage am Meer, die häufigen Siege und die Größe des Reiches die Sitten jahrhundertelang nicht verderben konnten, ja, daß es sich so reich an Tugenden erhielt, wie kein andrer Freistaat. Da nun seine Taten, die Titus Livius verherrlicht, entweder durch öffentlichen Beschluß oder durch die Entschließung einzelner, innerhalb oder außerhalb der Stadt vollbracht wurden, so beginne ich mit der Erörterung dessen, was im Innern und durch öffentlichen Beschluß geschah, soweit es mir besonderer Aufmerksamkeit wert scheint. Ich werde jedesmal hinzufügen, was daraus hervorging. Diese Erörterungen sollen das erste Buch oder vielmehr diesen ersten Teil ausmachen.


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