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Achtes Kapitel

Wer eine Republik stürzen will, muß ihren Zustand in Betracht ziehen.

Es ist oben S. Buch I, Kap. 34. erörtert worden, daß ein schlechter Bürger in einer unverdorbenen Republik nichts Böses stiften kann. Dieser Satz wird außer den dort angeführten Gründen auch durch das Beispiel des Spurius Cassius und des Manlius Capitolinus bestätigt.

Spurius, ein ehrgeiziger Mann, wollte sich außergewöhnliches Ansehen in Rom anmaßen und sich das Volk durch viele Wohltaten gewinnen, z. B. durch den Verkauf der Ländereien, die die Römer den Hernikern abgenommen hatten. S. Buch I, Kap. 8. Der Senat durchschaute seinen Ehrgeiz und machte ihn so verdächtig, daß das Volk sein Anerbieten glatt ablehnte, den Erlös des Korns, das der Staat aus Sizilien hatte kommen lassen, an das Volk zu verteilen. Denn es hatte den Eindruck, daß Spurius ihm mit diesem Geld seine Freiheit abkaufen wollte. Wäre das Volk aber verderbt gewesen, so hätte es diesen Preis nicht ausgeschlagen und ihm den Weg zur Tyrannei eröffnet, den es ihm jetzt verschloß.

Noch viel treffender ist das Beispiel des Manlius Capitolinus. Denn man sieht daraus, wieviel Vorzüge des Geistes und Körpers, wie viele hohe Taten zum Besten des Vaterlandes durch zügellose Herrschsucht ausgelöscht werden. Diese Herrschsucht entstand bei ihm, wie gesagt, Das Ackergesetz des Spurius Cassius (486 v. Chr.). Vgl. Buch I, Kap. 37, Anm. 108, und Livius II, 41. durch den Neid auf die dem Camillus erwiesenen Ehren und verblendete seinen Geist derart, daß er ohne Rücksicht auf die römischen Sitten und ohne zu bedenken, daß bei dem damaligen Zustand der Stadt noch keine verderbte Staatsform möglich war, Aufruhr gegen den Senat und die vaterländischen Gesetze erregte. Hieraus erkennt man die Vollkommenheit dieses Staats und die Reinheit seiner Sitten; denn wiewohl der Adel sonst fest zusammenhielt, rührte sich beim Prozeß des Manlius kein Adliger zu seiner Verteidigung, und keiner seiner Verwandten tat etwas für ihn. Während sie sonst, wenn andre angeklagt wurden, mit Asche bestreut, in Trauerkleidern und mit kummervollen Mienen zu erscheinen pflegten, um Mitleid für ihn zu erwecken, erschien bei Manlius kein einziger. Und die Volkstribunen, die sonst alles zu begünstigen pflegten, was ihnen vorteilhaft für das Volk erschien, und alles hervorkehrten, was gegen den Adel gerichtet war, vereinigten sich in diesem Fall mit diesem, um ein gemeinsames Verderben abzuwenden. Das römische Volk, das so sehr auf seinen Vorteil bedacht war und alles begünstigte, was gegen den Adel geschah, war zwar dem Manlius sehr gewogen; als ihn aber die Tribunen vorluden und seine Sache dem Urteil des Volkes anheimstellten, ward das Volk aus seinem Verteidiger zum Richter und verurteilte ihn rücksichtslos zum Tode. Ich glaube daher, daß es in der römischen Geschichte kein besseres Beispiel gibt, um die Vortrefflichkeit aller Einrichtungen der Republik zu beweisen. Denn es rührte sich keiner in der Stadt zur Verteidigung eines Bürgers, der mit allen Vorzügen ausgestattet war und öffentlich wie als Privatmann sehr viele löbliche Taten vollbracht hatte. Bei allen war die Vaterlandsliebe stärker als jede andre Rücksicht, und sie schlugen die gegenwärtigen Gefahren, die von ihm drohten, so viel höher an als seine früheren Verdienste, daß sie sich durch seinen Tod davon befreiten. Livius sagt: Hunc exitum habuit vir, nisi in libera civitate natus esset, memorabilis. VI, 20 (384 v. Chr.) (So endete der Mann, der sich einen großen Namen gemacht hätte, wäre er nicht in einem Freistaat geboren.)

Hierbei ist zweierlei zu beachten. Erstens, daß man in einer verderbten Republik auf andern Wegen nach Ruhm streben muß, als in einer, die noch nach freien Grundsätzen lebt. Zweitens, was fast auf das gleiche herausläuft, daß die Menschen bei allem, was sie tun, besonders, wenn sie Großes vorhaben, die Zeitverhältnisse in Betracht ziehen und sich nach ihnen richten müssen. Wer sich durch schlechte Wahl seiner Mittel oder natürliche Neigung in Gegensatz zu seiner Zeit stellt, der führt meistenteils ein unglückliches Leben und seine Unternehmungen scheitern; bei denen, die mit ihrer Zeit übereinstimmen, trifft das Gegenteil zu. Sicher läßt sich aus den angeführten Worten des Geschichtsschreibers schließen, daß Manlius in der Zeit des Marius und Sulla, wo die Sitten bereits verderbt waren und er dem Staat die Form seines Ehrgeizes hätte aufdrücken können, das gleiche erreicht hätte, wie Marius und Sulla und die andern, die nach ihnen nach der Alleinherrschaft strebten. Umgekehrt wären Marius und Sulla, hätten sie zur Zeit des Manlius gelebt, gleich bei ihren ersten Unternehmungen gescheitert.

Denn ein Mann kann wohl durch sein Benehmen und seine schlimmen Praktiken den Grund zur Sittenverderbnis legen, aber sein Leben reicht nicht aus, ein Volk so zu verderben, daß er selbst die Früchte genießen kann. Wäre aber auch die Zeit nicht zu kurz dazu, so wäre es doch gegen die Natur der Menschen, denn sie sind ungeduldig, können die Befriedigung ihrer Leidenschaften nicht lange hinausschieben und täuschen sich auch in ihren Angelegenheiten, besonders in den Dingen, die sie sehnlichst herbeiwünschen. So würden sie sich also aus Ungeduld oder Selbstbetrug auf unzeitgemäße Unternehmungen einlassen und ein schlimmes Ende nehmen. Will man also in einer Republik zu Ansehen kommen und ihr eine schlimme Regierungsform aufzwingen, so müssen die Sitten bereits verderbt und die Zustände nach und nach, von Geschlecht zu Geschlecht, zerrüttet worden sein. Und dahin gelangt der Staat unvermeidlich, wenn er nicht, wie oben gesagt, S. Buch III, Kap. 1. häufig durch gute Beispiele aufgefrischt und durch neue Gesetze zu seinem Ursprung zurückgeführt wird.

Manlius wäre also ein seltner und berühmter Mann geworden, wäre er in einem verderbten Staat geboren. Darum müssen die Bürger, die in einer Republik etwas zugunsten der Freiheit oder der Alleinherrschaft unternehmen wollen, den Zustand des Staates in Betracht ziehen und danach die Schwierigkeit ihres Unternehmens beurteilen. Denn es ist ebenso schwierig und gefährlich, ein Volk, das in Knechtschaft leben will, frei zu machen, wie ein Volk, das frei bleiben will, zu knechten. Und da ich oben gesagt habe, man müsse bei seinen Handlungen die Zeitumstände in Betracht ziehen und danach verfahren, so will ich im folgenden Kapitel näher darauf eingehen.


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