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Dreiundzwanzigstes Kapitel

Wie sehr die Römer den Mittelweg mieden, wenn ein Vorfall sie nötigte, ein Urteil über ihre Untertanen zu sprechen.

Iam Latio is status erat rerum, ut neque pacem, neque bellum pati possent. Livius VIII, 13 (338 v. Chr.). (Latium befand sich bereits in solchem Zustand, daß es weder Krieg noch Frieden ertragen konnte.) In der allerunglücklichsten Lage befindet sich ein Fürst oder eine Republik, die dahin gelangt ist, daß sie den Frieden nicht annehmen und den Krieg nicht fortsetzen kann. In solche Umstände kommt ein Staat, wenn er durch die Friedensbedingungen allzusehr leidet und bei Fortsetzung des Krieges entweder einem Bundesgenossen oder dem Feinde zur Beute fällt. In diese Lage gerät er durch schlechte Ratschläge und Entschlüsse infolge Überschätzung der eignen Kräfte, wie wir oben gesagt haben. Denn ein Fürst oder eine Republik, die ihre Kraft richtig einschätzt, kommt schwerlich soweit wie die Latiner, die mit den Römern Frieden schlossen, als sie hätten Krieg führen sollen, und Krieg anfingen, als sie Frieden schließen mußten. Auf diese Weise hatten sie es dahin gebracht, daß die Freundschaft und Feindschaft der Römer ihnen gleich schädlich war.

Die Latiner waren also zuerst von Manlius Torquatus, dann von Camillus besiegt und völlig zu Boden geworfen. Dieser hatte sie gezwungen, sich den Römern auf Gnade und Ungnade zu ergeben, in alle Städte Latiums Besatzungen gelegt und von allen Geiseln genommen. Dann kehrte er nach Rom zurück und berichtete dem Senat, ganz Latium liege zu Füßen des römischen Volkes. Da nun das Urteil über Latium bemerkenswert ist und Nachahmung verdient, wenn ein Fürst sich in ähnlicher Lage befindet, will ich die Worte anführen, die Titus Livius dem Camillus in den Mund legt. VIII, 13, 338 v. Chr. nach seinem Sieg bei Pedum über die Tiburtiner. Man ersieht daraus, wie die Römer bei der Vergrößerung ihrer Herrschaft verfuhren, und auch, wie sie bei Urteilen in Staatssachen stets den Mittelweg mieden und die schärfsten Maßnahmen ergriffen. Denn regieren heißt nichts andres, als die Untertanen so zu halten, daß sie dich weder verletzen können noch dürfen. Das erreichst du entweder dadurch, daß du dich ihrer vollkommen versicherst, indem du sie völlig unschädlich machst, oder ihnen so viel Gutes tust, daß sie keine begründete Ursache haben, ihr Los zu ändern. Das alles ersieht man aus dem Vorschlag des Camillus und aus dem hierauf gefällten Urteil des Senats. Seine Worte waren folgende: Dii immortales ita vos potentes huius consilii fecerunt, ut sit Latium deinde an non sit, in vestra manu posuerint. Itaque pacem vobis, quod ad Latinos attinet, parare in perpetuum vel saeviendo vel ignoscendo potestis. Vultis crudeliter consulere in deditos victosque? Licet delere omne Latium. Vultis exemplo maiorum augere rem Romanam, victos in civitatem accipiendo? Materia crescendi per summam gloriam suppeditat. Certe id firmissimum imperium est, quo obedientes gaudent. Illorum igitur animos dum expectatione stupent, seu poena seu beneficio praeoccupari oportet. (Die unsterblichen Götter haben es in eure Hand gelegt, ob Latium künftig sein oder nicht sein soll. Ihr könnt euch daher, was die Latiner betrifft, ewigen Frieden durch Härte oder durch Verzeihung verschaffen. Wollt ihr grausam gegen die verfahren, die besiegt sind und sich ergeben haben? Ihr könnt ganz Latium zerstören. Wollt ihr nach dem Beispiel der Vorfahren den römischen Staat vergrößern, indem ihr den Besiegten das Bürgerrecht verleiht? Die rühmlichste Gelegenheit, euch zu vergrößern, bietet sich dar. Gewiß ist die Herrschaft die festeste, unter der sich die Untertanen wohl fühlen. Jetzt müßt ihr daher, solange sie noch betäubt in Erwartung stehen, ihre Gemüter durch Strafe oder Wohltat gewinnen.) Auf diesen Vorschlag erfolgte der Beschluß des Senats. Er fiel nach den Worten des Konsuls dahin aus, daß man Stadt für Stadt durchging und allen bedeutenden Städten entweder Wohltaten erwies oder sie zerstörte. Den zu Gnaden Angenommenen wurden Vorrechte eingeräumt; sie erhielten das Bürgerrecht und wurden in jeder Weise sichergestellt. Die andern wurden zerstört, Kolonien hingeschickt, die Einwohner nach Rom gebracht oder so zerstreut, daß sie weder durch Gewalt noch durch Aufreizung mehr schaden konnten. Bei den bedeutenden Städten also schlug man, wie gesagt, nie einen Mittelweg ein.

Dies Urteil müssen die Fürsten nachahmen, und so hätten auch die Florentiner verfahren sollen, als sich 1502 Arezzo und das ganze Chianatal empörte. s. Lebenslauf, 1502. Dann hätten sie sich ihre Herrschaft gesichert, die Hauptstadt bedeutend vergrößert und ihr den Landbesitz verschafft, der ihr zum Unterhalt fehlte. Sie aber wählten den Mittelweg, der bei Urteilssprüchen der verderblichste ist; sie verbannten einen Teil der Aretiner, verurteilten einen andern zum Tode, nahmen allen ihre Ämter und Würden und ihren alten Rang in der Stadt und ließen Arezzo stehen. Riet ein Bürger in den Beratungen, Arezzo zu zerstören, so sagten die, welche sich für klüger hielten, das würde der Republik wenig Ehre machen, weil es dann schiene, als fehle es Florenz an Kraft, Arezzo zu behaupten. Dies ist einer von den Scheingründen, die in Wirklichkeit falsch sind; denn ebensogut dürfte man einen Vatermörder, Verbrecher und Aufrührer nicht hinrichten, weil es für den Fürsten eine Schande wäre, zu zeigen, daß er nicht stark genug sei, einen einzigen im Zaume zu halten! Leute, die solche Ansichten haben, sehen nicht ein, daß einzelne und eine ganze Stadt sich bisweilen so schwer gegen den Staat vergehen, daß dem Fürsten zum warnenden Beispiel und zur eigenen Sicherheit nichts übrigbleibt, als sie zu vernichten. Die Ehre besteht darin, daß man sie züchtigen kann und sie zu züchtigen versteht, nicht darin, daß man sie unter tausend Gefahren straflos läßt. Denn straft ein Fürst einen Missetäter nicht so, daß er sich nicht wieder vergehen kann, so wird er für unfähig oder für feige gehalten.

Wie notwendig jenes Urteil war, das die Römer sprachen, ergibt sich auch noch aus dem Spruch, den sie über die Privernaten fällten. Hier ist aus der Darstellung des Livius VIII, 21 (329 v. Chr.) zweierlei zu lernen. Erstens, daß man, wie gesagt, allen Untertanen entweder wohltun oder sie vernichten muß, und zweitens, daß Freimut und Wahrhaftigkeit gegenüber klugen Männern viel ausrichten kann. Der römische Senat war versammelt, um das Urteil über die Privernaten zu fällen, die sich empört hatten und mit Gewalt wieder zum Gehorsam gebracht waren. Das Volk von Privernum hatte ein Anzahl von Bürgern geschickt, um Verzeihung vom Senat zu erbitten. Als sie vor ihm erschienen, fragte ein Senator einen von ihnen: Quam poenam meritos Privernates censeret? (Welche Strafe die Privernaten nach seiner Meinung verdient hätten?) Der Privernate antwortete: Eam quam merentur, qui se libertate dignos censent. (Die, welche Männer verdienen, die sich der Freiheit für würdig halten.) Worauf der Konsul erwiderte: Quid si poenam remittimus vobis, qualem nos pacem vobiscum habituros speremus? (Wenn wir euch die Strafe erlassen, welchen Frieden haben wir uns dann von euch zu erhoffen?) Jener erwiderte: Si bonam dederitis, et fidelem et perpetuam; si malam, haud diuturnam. (Wenn ihr uns einen guten gebt, einen getreuen und beständigen, wenn ihr einen schlechten gebt, einen kurzen.) Obgleich viele darüber aufgebracht wurden, sprach der weisere Teil des Senats: Se audivisse vocem et liberi et viri, nec credi posse ullum populum aut hominem denique in ea conditione, cuius eum poeniteat, diutius quam necesse sit mansurum. Ibi pacem esse fidam, ubi voluntarii pacati sint, neque eo loco, ubi servitutem esse velint, fidem sperandam esse. (Sie hätten das Wort eines Freien und eines Mannes gehört, denn man könne nicht glauben, daß ein Volk oder auch nur ein Mensch in einer Lage, die ihm zuwider sei, länger verharren werde, als er müsse. Der Friede sei da zuverlässig, wo die Leute sich freiwillig beruhigt hätten; da aber, wo man Knechtschaft wolle, wäre keine Treue zu hoffen.) Auf diese Worte hin wurde beschlossen, die Privernaten zu römischen Bürgern zu machen und sie mit den Vorrechten der Bürger auszustatten, denn eos demum, qui nihil praeterquam de libertate cogitant, dignos esse, qui Romani fiant. (Nur solche, die auf nichts als auf Freiheit sännen, verdienten römische Bürger zu werden.) So sehr gefiel dem hohen Sinn der Römer jene wahre und freimütige Antwort, denn jede andre wäre Lüge und Feigheit gewesen. Wer anders über die Menschen urteilt, zumal über die, welche immer frei waren oder sich dafür hielten, irrt sich und faßt in diesem Irrtum Entschlüsse, die weder gut für ihn selbst sind noch andre befriedigen können. Daher kommen die häufigen Empörungen und der Untergang der Staaten.

Um aber wieder zu unserm Gegenstand zurückzukehren, ziehe ich sowohl aus dem letzten Beispiel wie aus dem Urteil über die Latiner diesen Schluß: Wenn man über mächtige und an Freiheit gewöhnte Staaten ein Urteil zu fällen hat, muß man sie entweder vernichten oder ihnen wohltun, sonst ist jeder Urteilsspruch eitel. Man muß durchaus den Mittelweg meiden, da er verderblich ist. Das erfuhren die Samniter, als sie die Römer in dem caudinischen Engpaß eingeschlossen hatten und den Rat jenes Greises nicht befolgen wollten, die Römer entweder mit Ehren abziehen zu lassen oder alle niederzuhauen. Statt dessen schlugen sie einen Mittelweg ein, indem sie das römische Heer entwaffneten, es durchs Joch gehen ließen und es voller Schmach und Ingrimm heimschickten. Bald aber erkannten sie zu ihrem Schaden, wie nützlich der Rat des Greises und wie verderblich ihr Beschluß gewesen war, wie an Ort und Stelle ausführlich erörtert werden soll. S. Buch III, Kap. 40.


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