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Siebzehntes Kapitel

Man darf einen Mann nicht beleidigen und ihm nachher die Leitung einer wichtigen Sache anvertrauen.

Eine Republik muß sehr darauf achten, niemand mit einem wichtigen Geschäfte zu betrauen, der früher von andern blutig gekränkt worden ist. Als Claudius Nero dem Hannibal gegenüberstand, zog er mit einem Teil seines Heeres plötzlich ab und rückte in die Mark zu dem andern Konsul, um den Hasdrubal vor seiner Vereinigung mit Hannibal zu schlagen. S. Buch II, Kap. 10. Nero hatte früher in Spanien dem Hasdrubal gegenübergestanden und ihn dort mit seinem Heere so eingeschlossen, daß er sich in ein nachteiliges Gefecht einlassen oder verhungern mußte. Hasdrubal aber hatte ihn durch Friedensangebote so schlau hingehalten, daß er selbst entschlüpfte und ihn um die Gelegenheit brachte, ihn aufzureiben. Als dies in Rom bekannt wurde, ward es ihm vom Volk und Senat sehr verargt; ja, die ganze Stadt sprach sehr unehrerbietig von ihm und bereitete ihm dadurch viel Schande und Ärger. Nachdem er nun Konsul geworden und mit einem Heere gegen Hannibal geschickt war, faßte er den oben genannten äußerst gefährlichen Entschluß, der Rom in Angst und Besorgnis versetzte, bis die Nachricht von Hasdrubals Niederlage eintraf. Als Claudius später gefragt wurde, weshalb er einen so gefährlichen Schritt getan habe, durch den er Roms Freiheit ohne dringende Not aufs Spiel gesetzt habe, antwortete er: um im Fall des Gelingens seinen in Spanien verlorenen Ruhm wiederzugewinnen, im Fall des Mißlingens aber sich an Rom und an den Bürgern zu rächen, die ihn so undankbar und unbillig gekränkt haben. Vermochte aber der Rachedurst so viel bei einem römischen Bürger und zu einer Zeit, wo die Sitten noch rein waren, so läßt sich denken, welche Gewalt er über die Bürger einer Stadt hat, die nicht so ist wie das damalige Rom. Da sich nun den Republiken gegen dies Übel kein sicheres Mittel verschreiben läßt, so ist es auch nicht möglich, eine Republik von ewiger Dauer zu gründen, da sie auf tausend unerwarteten Wegen zugrunde gehen kann.


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