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Vierunddreißigstes Kapitel

Die diktatorische Gewalt brachte der römischen Republik Vorteil, nicht Schaden. Gefährlich für das Staatsleben ist die Gewalt, die ein Bürger an sich reißt, nicht die, welche ihm durch freie Wahl erteilt wird.

Ein gewisser Schriftsteller verurteilt die Bürger, die in Rom auf die Ernennung eines Diktators verfielen, weil sie mit der Zeit zur Tyrannei geführt hätte. Zum Beweis führt er an, daß der erste Tyrann Rom unter dem Titel eines Diktators beherrscht habe. Hätte dieser Titel nicht bestanden, so hätte nach seiner Behauptung Cäsar seine Tyrannei mit keinem rechtmäßigen Titel bemänteln können. Diese Meinung ist von ihrem Urheber nicht genau überlegt und kritiklos geglaubt worden. Denn weder der Name noch das Amt des Diktators brachte Rom in Knechtschaft, sondern die Gewalt, die sich Bürger durch die lange Dauer ihrer Herrschaft anmaßten. Hätte in Rom der Diktatortitel gefehlt, so hätte man einen andern gefunden, denn die Macht schafft sich leicht ihren Namen und nicht der Name die Macht. Man sieht ja auch, daß die Diktatur, solange sie gesetzmäßig erteilt und nicht angemaßt wurde, der Stadt nur Gutes gebracht hat. Denn den Republiken schaden nur Ämter und Gewalten, die auf ungesetzlichem Wege erteilt oder angemaßt werden, nicht die auf ordentlichem Wege erlangten. So sieht man in Rom in einer langen Reihe von Jahren, daß alle Diktatoren der Republik lauter gute Dinge geleistet haben. Die Gründe dafür sind einleuchtend. Erstens muß ein Bürger, der Schaden tun und sich eine ungesetzliche Gewalt anmaßen könnte, viele Eigenschaften besitzen, die er in einer unverdorbenen Republik nicht besitzen kann. Er muß sehr reich sein, viele Anhänger und Parteigänger haben, und das ist nicht möglich, wo die Gesetze beobachtet werden. Hätte er sie aber doch, so sind derartige Männer so gefürchtet, daß man sie aus freien Stücken nicht wählen wird. Zudem wurde der Diktator für eine bestimmte Zeit, nicht für immer ernannt, und auch nur, um das Übel, dessentwegen er ernannt war, zu beseitigen. Er durfte zwar die Mittel für die Abwendung dieser dringenden Gefahr aus eigner Machtvollkommenheit wählen, sie ohne Beratung anwenden und jeden ohne Berufung bestrafen, aber er konnte nichts zum Schaden des Staates tun, z. B. dem Staat oder dem Volk seine Macht nehmen, die alten Einrichtungen der Stadt abschaffen und neue einführen. Es war also bei der kurzen Dauer seiner Diktatur, seiner beschränkten Macht und der Unverdorbenheit des römischen Volkes unmöglich, daß er je seine Grenzen überschritt und den Staat schädigte; vielmehr zeigt die Erfahrung, daß er ihm stets nützte. In der Tat verdient die Diktatur unter den römischen Einrichtungen besondere Beachtung; sie war eine der Ursachen für die Größe des Reiches.

Ohne ähnliche Einrichtungen überstehen die Städte nur schwer außerordentliche Ereignisse. Der gewöhnliche Geschäftsgang ist in Republiken schleppend; denn kein Rat, keine Behörde kann allein alles erledigen, vielmehr sind sie in vielem aufeinander angewiesen. Bis man so viele Willensmeinungen unter einen Hut gebracht hat, vergeht die Zeit, und so entsteht bei unaufschiebbaren Sachen die größte Gefahr. Darum müssen die Republiken Einrichtungen nach Art der Diktatur haben. Die Republik Venedig, die unter den neueren hervorragt, hat einigen Bürgern das Recht vorbehalten, in dringenden Fällen ohne weitere Beratung einstimmige Beschlüsse zu fassen. Der gefürchtete Rat der Zehn wurde 1310 nach der Verschwörung des Bajamonte Tiepolo eingesetzt. Fehlt eine solche Einrichtung in einer Republik, so muß sie bei Beobachtung der Gesetze zugrunde gehen oder sie brechen, um dies zu verhüten. Nie aber sollte in einer Republik etwas vorkommen, wobei man sich ungesetzlicher Mittel bedienen muß. Bringt auch das ungesetzliche Mittel für den Augenblick Nutzen, so bringt das Beispiel doch Schaden; denn wenn es Brauch wird, die Verfassung zu guten Zwecken zu brechen, bricht man sie schließlich auch unter diesem Vorwand zu schlimmen Zwecken. Eine Republik wird somit niemals vollkommen sein, wenn in ihren Gesetzen nicht alles vorgesehen, nicht für jedes Ereignis eine Abhilfe und die Art ihrer Anwendung bestimmt ist. Ich ziehe daher den Schluß: Die Republiken, die in dringender Gefahr nicht zur Diktatur oder zu einer ähnlichen Gewalt ihre Zuflucht nehmen, werden bei schweren Ereignissen stets zugrunde gehen.

Bei dieser neuen Einrichtung ist noch zu bemerken, wie weise die Römer die Art der Wahl angeordnet haben. Die Ernennung eines Diktators war ja stets mit einiger Beschämung für die Konsuln verbunden, weil sie als Häupter der Stadt sich ihm so gut wie alle andern unterwerfen mußten. Da man voraussah, daß dies bei den Bürgern Unwillen erregen würde, so ließ man den Diktator durch die Konsuln ernennen, denn man meinte, wenn ein Ereignis diese königliche Macht erforderlich machte, würden sie es freiwillig tun und es würde ihnen dann weniger schmerzlich sein. Schmerzen doch Wunden und alle andern Übel, die der Mensch sich freiwillig und aus eigner Wahl zufügt, bei weitem weniger als die, welche er durch andre erleidet. Übrigens war es in den letzten Zeiten der Republik Sitte, an Stelle eines Diktators Seit 202 v. Chr. wurde kein Diktator mehr ernannt einen Konsul mit diktatorischer Gewalt zu bekleiden. Die Formel lautete: Videat consul, ne respublica quid detrimenti capiat. (Der Konsul soll sorgen, daß der Staat keinen Schaden erleide.) Um aber auf unsern Gegenstand zurückzukommen, schließe ich damit, daß die Nachbarn Roms in dem Bestreben, es zu unterdrücken, der Republik zu Einrichtungen verhalfen, durch die sie sich nicht allein verteidigen konnte, sondern auch mit größerer Kraft und Klugheit und mit größerem Ansehen zum Angriff zu schreiten vermochte.


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