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Achtundzwanzigstes Kapitel

Aus welchem Grunde Rom gegen seine Bürger weniger undankbar war als Athen.

Wer die Geschichte der Republiken liest, wird bei allen Proben von Undankbarkeit gegen ihre Bürger finden, und zwar in Rom weniger als in Athen und vielleicht in jeder anderen Republik. Der Grund für diese Verschiedenheit liegt nach meiner Meinung darin, daß die Römer weniger Ursache hatten, ihren Mitbürgern zu mißtrauen als die Athener. Denn in der Zeit von der Vertreibung der Könige bis zu Sulla und Marius wurde Rom nie von einem seiner Bürger der Freiheit beraubt; es hatte also keine große Ursache, ihnen zu mißtrauen und sie folglich unbedacht zu kränken. Das Gegenteil trat in Athen ein. In der Zeit seiner höchsten Blüte ward es durch Pisistratus unter einem falschen Schein von Tugend seiner Freiheit beraubt, und so erinnerte es sich, sobald es wieder frei wurde, der erlittenen Unbill und Knechtschaft und rächte sich fortan bitter, nicht nur an den Vergehen seiner Bürger, sondern schon am Schatten eines Vergehens. Daher die Verbannung und der Tod so vieler vortrefflicher Männer, daher die Einrichtung des Scherbengerichts und jede andre Gewalttat, die Athen zu verschiedenen Zeiten gegen seine vornehmen Bürger beging.

Sehr wahr sagen die politischen Schriftsteller, daß die Völker bissiger sind, wenn sie die Freiheit wiedererlangt, als wenn sie sie bewahrt haben. Erwägt man das eben Gesagte, so wird man Athen nicht tadeln und Rom nicht loben, sondern für die Verschiedenheit der Ereignisse in beiden Städten allein dem Zwange der Dinge die Schuld geben. Denn wer die Dinge sorgfältig prüft, wird einsehen, daß Rom, wäre es wie Athen seiner Freiheit beraubt worden, auch nicht gerechter gegen seine Bürger gewesen wäre als dieses. Am sichersten läßt sich das aus dem Schicksal des Collatinus und des Publius Valerius nach der Vertreibung der Könige schließen. Vgl. Livius II, 2, 7. Der erstere wurde, obwohl er zur Befreiung Roms beigetragen hatte, nur aus dem Grunde verbannt, weil er den Namen der Tarquinier führte, der zweite wurde beinahe verbannt, weil er sich ein Haus auf dem Mons Coelius erbaut und schon dadurch Verdacht erregt hatte. Sieht man, wie mißtrauisch und streng Rom in diesen zwei Fällen war, so kann man daraus schließen, daß es gegen seine Bürger so undankbar wie Athen gewesen wäre, hätten diese sich in der ersten Zeit seiner Freiheit und vor seiner Vergrößerung gegen den Staat vergangen. Um aber das Thema der Undankbarkeit nicht nochmals zu erörtern, will ich das darauf Bezügliche im folgenden Kapitel abtun.


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