Franz Gräffer
Josephinische Curiosa
Franz Gräffer

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64. Josephs ungarisches Widerrufs-Rescript.

Es ist bekannt, daß Joseph II. fast am Ausgang seiner Märtyrerlaufbahn (den 28. Jänner 1790, also drey Wochen vor seinem Heimgang) alle seine, das Königreich Ungarn betroffenen Neuerungen förmlich zurück nahm, was mittelst eines Rescriptes in lateinischer Sprache geschah.

»Durch dieses Rescript« ruft ein ehrenwerther Zeitgenosse aus, »worüber ganz Europa erstaunen mußte, wurde also mit einem Federzuge, von Joseph, selbst alles wieder umgestürzt und vernichtet, was er seit neun langen Jahren mit unglaublicher Mühe und mit Geduld, mit guten und bösen Worten, mit Nachgeben und Strenge in einem Reiche eingeführt hatte, welches die ansehnlichste seiner Besitzungen war, und von einem Volke bewohnt wurde, dessen Nationalgeist Joseph nicht genugsam gekannt zu haben scheint. . . . Dieses Rescript, von diesem Kaiser, in diesen Umständen erlassen, welches dem Schicksale von zehn Millionen Menschen, vielleicht auf mehrere Jahrhunderte, eine neue Wendung gibt, ist eine der merkwürdigsten Urkunden aus Josephs Geschichte.«

Dieses in der That höchst merkwürdige Document lautet:

»Da wir den Landtag, den Wir Euch unter dem 18. December vorigen Jahres auf Unser königliches Wort zugesagt haben, nach der im zweyten Artikel des Landtagsschlusses vom Jahre 1723 festgesetzten gesetzmäßigen Krönung und Ausfertigung des Inaugural-Diploms beginnen, und daher diesem Landtage persönlich beywohnen wollen; so haben Wir denselben auf die Zeiten des Friedens zu verschieben für gut befunden, um frey von den Sorgen des Krieges und von der Krankheit, die Uns schwächet, wieder hergestellt, Uns ganz den auf dem Landtage vorkommenden Angelegenheiten des Königreichs widmen zu können. Damit Ihr aber, in der Erwartung der noch unbestimmten Zeit, keinen Besorgnissen Raum geben möget, so haben Wir nun festgesetzt, den Landtag nicht über das Jahr 1791 zu verschieben.«

»Diesem nach versichern Wir Euch hiermit auf Unser königliches Wort, daß Wir nächstes Jahr unfehlbar den Landtag ansagen, und denselben nach Vorschrift der Landesgesetze halten werden.«

»Und um hierauf die Mildthätigkeit Unsers gegen die Ungarische Nation väterlich gesinnten Gemüths nicht allein zu beschränken. und auch in der kurzen Zwischenzeit, bis zur Haltung des Landtages, Eure Wünsche zu befriedigen, haben Wir aus freyem Antriebe die Entschliessung gefaßt, die öffentliche Verwaltung in Staats- und Rechtssachen, vom 1. May dieses Jahres angefangen, vollkommen wieder in den Stand zu setzen, in dem sich selbige befanden, als Wir im Jahre 1780, nach dem Hintritte I. M. der Kaiserinn und apostolischen Königinn, Unserer geliebtesten Mutter, die Regierung angetreten haben.«

»Obschon Wir seit dieser Zeit einige Zweige der öffentlichen Verwaltung in der Absicht, die allgemeine Wohlfahrt des Reichs dadurch zu befördern, und in der Hoffnung geändert haben, daß Ihr, durch die Erfahrung bekehrt, daran Wohlgefallen finden würdet: so nehmen Wir doch, da Uns nun berichtet wird, daß Ihr die vorige Verwaltungsart vorziehet, und in derselben Aufrechthaltung Eure Zufriedenheit suchet und findet, keinen Anstand, auch in diesem Stücke Eurem Verlangen zu willfahren; denn da die Wohlfahrt der Unserer Beherrschung anvertrauten Völker der einzige Gegenstand aller Unserer Wünsche und Bestrebungen ist, so ist Uns auch jener Weg der angenehmste, auf welchem Wir, nach dem einstimmigen Sinne der Nation, am sichersten dahin gelangen.«

»Diesem nach wollen Wir, so bald alle Gespanschaften des Reichs so wohl in Ansehung der Verhandlungsart der Geschäfte, auf General- und Particular-Congregationen, als in Ansehung der gesetzmäßigen Wahl der Beamten ihre vorige, von den Gesetzen ihnen verliehene, Gewalt wieder erhalten haben; ingleichen die königlichen Freystädte und Freybezirke in ihre ehemahlige Wirksamkeit wieder eingesetzt seyn werden; auch alle übrigen, seit dem Antritte Unserer Regierung erlassenen, Verordnungen, die nach der gemeinen Meinung den Landesgesetzen zu widerstreben scheinen dürften, durch Gegenwärtiges für aufgehoben und außer Wirkung gesetzt erklären. Doch wollen Wir damit bis wegen der besonderen Aufhebung dieser Anordnungen, wozu Wir bereits die nöthigen Befehle ertheilt haben, die weitere Verfügung an Euch gelanget, die öffentliche Verwaltung in keine Verwirrung gerathe, daß nichts eigenmächtig aufgehoben werde; Ihr auch, bis der Obergespan die Ausübung seines Amtes antreten kann, den bisherigen wirkenden Obergespanen noch Folge leistet.«

»Im Übrigen geht Unser Wille dahin, daß Unser so genanntes Duldungs-Edict, die Verfügungen wegen Einrichtung der Pfarren, und was Wir zu Gunsten der Unterthanen, so wohl wegen derselben Behandlung, als wegen des Bandes der Unabhängigkeit, verordnet haben, in voller Kraft verbleiben; da ohnehin diese Anordnung sowohl mit den Landesgesetzen ganz sich vereinbaren läßt, als auf die natürliche Billigkeit gegründet ist; die Pfarreinrichtung aber die Würde eines obersten Patrons der Kirche uns zur Pflicht macht, übrigens Wir Uns für überzeugt halten, daß Ihr, nach Eurer billigen Denkungsart, diesen Anordnungen Euern vollkommenen Beyfall geschenkt habet.«

»Damit endlich zur gänzlichen Erfüllung Eurer Wünsche nichts mehr übrig bleibe, so haben Wir befohlen, daß die heilige Reichskrone und die übrigen Kleinodien, welche Wir inzwischen in Unserem Schatze in Verwahrung gebracht hatten, nun ehestens nach Ofen in Unser königliches Schloß gebracht, und dort nach Vorschrift der Gesetze bewahret werden sollen, wozu Wir einen schicklichen Platz zu bereiten den Befehl bereits ertheilet haben.«

»Durch diese, den bestehenden Gesetzen zu Folge erlassenen, Anordnungen, erhaltet Ihr ein neues Denkmahl unserer väterlichen Liebe gegen die Ungarische Nation, und zugleich ein unverbrüchliches, für ewige Zeiten gültiges Zeugniß, daß, da die gesetzgebende Macht durch die Grundgesetze des Königreichs zwischen dem Fürsten und allen Ständen des Reichs gleichmäßig getheilt ist, Wir eben so das Recht der Stände aufrecht erhalten wollen, und gleichwie dasselbe von Unseren Vorfahren an Uns gelanget ist, es auch unverletzt an Unsere Nachfolger überliefern wollen.«

»Wir versehen Uns auch, daß Ihr für den Feldzug des gegenwärtigen Jahres, den Bedürfnissen des Vaterlandes, Früchte zum Unterhalte der für die Sicherheit des Königreichs versammelten Truppen, und durch Rekrutirung derselben, auf die Euch am zweckmäßigsten scheinende Art, bereitwillige Hülfe leisten werdet.«

Am Morgen des 18. Februar, also 2 Tage vor Josephs Tod, ward die ungarische Krone aus der Wiener Hofburg nach Ofen zurück abgeführt.


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