Franz Gräffer
Josephinische Curiosa
Franz Gräffer

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XV. Hinrichtung des Mörders Zahlheim; letzte Execution durch das Rad.

Gegen diese Hinrichtung, in Rücksicht der dabey anbefohlenen Verschärfung erschien eine sehr grelle Broschure, die alle Spuren der empörendsten Gehäßigkeit an sich trägt. Es wird hier hinreichen, den Criminalfall selbst in Kürze zu geben, wie er seiner Zeit erzählt worden; und wir fügen nur noch bey, daß Zahlheim eigentlich Zahlheimb sich geschrieben, daß er adelig war, und seine Wohnung, in welcher er die Gräuelthat verübt hatte, in einem der drey Häuser auf der Elendbastey (zu Wien) war.

»Die Wiedereinführung der Todesstrafen ward in dem Monath März mehr als wahrscheinlich und schon wurde bey der Residenzstadt Wien noch in gedachtem Monathe ein Begräbnißplatz für die Hingerichteten angewiesen. Hierzu schien den Monarchen besonders zu veranlassen, die gräßliche Mordthat des grausamen und unmenschlichen Zahlheims, der auch wirklich hingerichtet wurde, und also der erste nach jener Aufhebung war.

Dieser Zahlheim war Kanzelist bey dem Wiener Stadtmagistrate, er hatte bereits 400 Gulden Gage. Er hatte eine etwas ältliche Anverwandtin, die einiges Vermögen besaß, in die er sich verliebt stellte, und die ihn auch mit Gelde oft unterstützte. Diese bath er am 14. Januar d. J. zu sich auf ein Frühstück und sie kam auch. Er ersuchte sie bald darauf ihn auf seinen Boden zu begleiten, um ihm seine Sachen in Ordnung bringen zu helfen. Sie that es. Aber kaum war sie auf den Boden gekommen, so ermordete er sie hier meuchelmörderischer Weise durch verschiedene Messerstiche, verbarg ihren Körper, ging in ihr Logis, nahm ihr Geld und alles, was er wegbringen konnte, worunter auch eine Obligation von 1500 Gulden befindlich war. Aber die Sache konnte nicht lange verschwiegen bleiben, indem er sich durch mehrere Ausgaben leicht selbst verrieth: auch lieh er bald nach dieser schrecklichen That einem beym Depositenamte angestellten jungen Menschen 800 Gulden, welcher zwar auch mit arretirt wurde, da er aber als unschuldig und unwissend an der Mordthat befunden ward, wieder los kam. Zahlheim gestand nach einigen scharfen und verfänglichen Verhören die ganze Abscheulichkeit seiner That. Als die Sache dem Monarchen berichtet wurde, schlug er mit der Hand an die Stirne und sprach: Himmel! wo werden wir denn noch hinkommen. – Als dem Kaiser das Todesurtheil dieses Bösewichts vorgelegt wurde, bestätigte er es folgender Gestalt: »Ich bin in diesem ganz besondern Falle mit dem Spruch meiner Appellation vollkommen einverstanden; jedoch ist der Diurnist – – wegen seines mit sothanen Unmenschen gehabten Umganges und sich dieserwegen zugezogenen Verdachts einiger gehabten Wissenschaft von dieser gräßlichen That sogleich zu entlassen, und von hier ohne weiters abzuschaffen.«

Als diesem Mörder am 6. März früh sein Tod angekündigt wurde, protestirte er zwar förmlich gegen diese Ungerechtigkeit, wie er sagte, und bediente sich dabey sehr ungeziemender Ausdrücke; drang darauf, alles zu Protokoll zu nehmen, welches dann dem Kaiser vorgelegt ward, und gebehrdete sich dabey wie ein Rasender. Aber als er nachher vernahm, daß keine Gnade für ihn zu hoffen sey, gab er sich willig darein, und seitdem bethete er ohne Unterlaß mit den ihm beygegebenen zwey Augustiner-Mönchen. Am 10. März ward er des Morgens früh aus dem Kerker geführt, und auf dem hohen Markt, bey der sogenannten Schranne auf einen hohen Wagen gesetzt, auf welchem eine Säule befestiget war; an diese wurde er mit verbundenen Augen fest gemacht, und an der rechten Brust zum erstenmahle mit glühenden Zangen gezwickt. Er ward darauf wieder losgemacht und weiter gefahren. Bey seiner Ankunft auf der Freyung ward er an der linken Brust zum zweytenmahle gezwickt. Sein reuevolles und Bußfertiges Betragen brachte ihm noch die Gnade zuwege, daß er nicht wie im Urtheile stand, von unten hinauf, sondern von oben herab gerädert, hernach aufs Rad geflochten, der Kopf auf einen Pfahl gesteckt und über demselben ein Galgen mit herabhängendem Strange (er war Dieb und Mörder) aufgerichtet ward.–«


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