Franz Gräffer
Josephinische Curiosa
Franz Gräffer

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II. Der Kaiser und die Freymaurer.

Das zu seiner Zeit so sehr famose Freymaurer-Patent Josephs II. rührt von seiner eigenen Hand her, das heißt, Joseph selbst ist der Verfasser desselben. Es erschien datirt: Wien den 16. December 1785, und hatte zur Folge, daß die mehr oder weniger bestürzten Brüder dieses Ordens das thaten, was man reformiren nennt; allgemein aber hießen sie eben diese Modificationen selbst nicht bloß Reformation, sondern sie gefielen sich darinn sie Revolution zu betiteln. Es erschien alsbald nach jenem kaiserlichen Edict eine kleine Fluth von Broschuren, von denen auch einige für dasselbe stimmten. Diese Piecen hat dann der Buchdrucker Wucherer gesammelt und in 10 Heften neu erscheinen lassen. Der Inhalt des Patentes ist der nachstehende:

»Se. K. K. Maj. haben in Ansehung der Freymaurergesellschaften mittelst allerhöchsten Handbillets vom 11. dieses Monats, allergnädigst zu erkennen zu geben geruht:

Da nichts ohne gewisse Ordnung in einem wohlgeordneten Staate bestehen soll, so finde ich nöthig, folgende meine Willensmeinung zu genauen Befolgung anzugeben: Die sogenannten Freymaurergesellschaften, deren Geheimnisse mir eben so unbewußt sind, als ich deren Gaukeleyen zu erfahren wenig vorwitzig jemals war, vermehren und erstrecken sich jetzt auch schon auf alle kleinsten Städte; diese Versammlungen, wenn sie sich selbst ganz überlassen und unter keiner Leitung sind, können in Ausschweifungen, die für Religion, Ordnung und Sitten allerdings verderblich seyn können, besonders aber bey Obern, durch eine fanatische engere Verknüpfung in nicht ganz vollkommene Billigkeit gegen ihre Untergebenen, die nicht in der nähmlichen gesellschaftlichen Verbindung mit ihnen stehen, ganz wohl ausarten, oder doch wenigstens zu einer Geldschneiderey dienen. Vormahls und in andern Ländern verboth und bestrafte man die Freymaurer und zerstörte ihre in den Logen abgehaltenen Versammlungen, bloß, weil man von ihren Geheimnissen nicht unterrichtet war; mir, obschon sie mir eben so unbekannt sind, ist genug zu wissen, daß von diesen Freymaurerversammlungen dennoch wirklich einiges Gutes für den Nächsten, für die Armuth und Erziehung schon ist geleistet worden, um mehr für sie, als je in einem Lande noch geschehen ist, hiermit zu verordnen; nähmlich: daß selbe auch unwissend ihrer Gesetze und Verhandlungen, dennoch so lange sie Gutes wirken, unter den Schutz und die Obhut des Staats zu nehmen, und also ihre Versammlungen förmlich zu gestatten sind, jedoch ist folgende meine Vorschrift von denselben genau zu beobachten, und zwar:

Kann hinführo in einem jeden Lande in der Hauptstadt, wo die Landesregierung ist, nur eine Loge bestehen und abgehalten werden, dieses aber so oft sie es für gut finden. Diese Loge hat die Tage, an welchen sie ihre Versammlungen abhält, dem Magistrate, oder jenem, dem die Polizey in der Stadt obliegt, allemal mit Bemerkung der Stunde zu melden; sollte in einer großen Hauptstadt eine Loge nicht alle Verdrüderte in sich fassen können, so wäre höchstens noch eine zweyte oder dritte zu gestatten, welche aber von dem Chef der Hauptloge ganz abzuhängen, und ihre Versammlungstage und Stunden ebenfalls auch anzuzeigen hätten.

2. Soll in keiner Kreisstadt, wo nicht eine Landesstelle ist, noch weniger aber auf dem Lande, oder bey einem Particulier auf seinem Schlosse gestattet seyn, dergleichen Freymaurergesellschaften hinführo abzuhalten und wird auf die Abhaltung derselben der nähmliche Preis zu derer Entdeckung und Bestrafung gesetzt, der auf die Hazardspiele patentmäßig besteht; weil jede Versammlung von unterschiedlichen Ständen der Menschen sich selbst nicht kann überlassen bleiben, sondern unter bekannter Leitung und Aufsicht geprüfter Männer stehen muß; und würden die dawider Handelnden auch des Ungehorsames wegen, persönlich bestraft werden.

3. Die Vorsteher oder wie sie nun immer den Nahmen unter sich haben, einer jeden in der Provinzstadt hinführo bestehenden Loge, haben dem Landeschef auf Ehre und Reputation in einer Liste die Nahmen aller sich verbrüderten Maurer, weß Standes und Charakters sie immer sind, einzureichen, welcher selbe hierher einzuschicken haben wird, und solle alle Vierteljahr der Abgang und Zuwachs an Neuaufgenommenen von den Logenvorstehern nachgetragen werden, jedoch ohne ihre Vorrückungen oder Charakter und Titeln in der Gesellschaft selbst anzumerken; wenn aber der Logenmeister abgeändert wird, so muß der neuernannte es ebenfalls der Landesstelle melden; dahingegen,

4. Wenn diese Logen so eingeleitet seyn werden, sollen sie von aller weitern Untersuchung, Ausfragung oder was immer für vorwitzigen Auskunftsbegehrungen auf beständig befreyt seyn und frey und ungezwungen ihre Versammlungen abhalten können, und auf diese Art kann sich vielleicht diese Verbrüderung, welche aus so vielen mir bekannten rechtschaffenen Männern besteht, wahrhaft nutzbar für den Nächsten und die Gelehrsamkeit auszeichnen; zugleich aber werden auch alle Neben- und Winkellogen und Versammlungen, welche schon zu mehreren mir bewußten Unanständigkeiten Anlaß gegeben haben, gänzlich und auf das Strengste beseitigt.

Ich zweifle nicht daß diese meine Entschließung allen rechtschaffenen und ehrlich denkenden Maurern zum Vergnügen und zur Sicherheit, allen übrigen aber zur billigen Enthaltung von weiteren dergleichen strafbaren Nebenversammlungen oder Ausschweifungen dienen wird.

Diese allerhöchste Entschließung, welche mit dem 1. Jänner 1786 ihren Anfang zu nehmen hat, wird daher zur allgemeinen Wissenschaft und genauesten Erfüllung mit dem Beysatze durch die kaiserl. königl. Nied. Österreichische Regierung hiermit bekannt gemacht, daß jeder Fall der Übertretung, nach Inhalt des wegen der verbotenen Hazardspiele bestehenden Patents mit 300 Ducaten bestraft, der Anzeiger derley abgehaltenen verbotenen Versammlungen und Logen aber 100 Ducaten als den dritten Theil sogleich empfangen, selbst dann, wenn er von derley verbotenen Versammlungen mitgewesen ist, auch noch der Strafe enthoben, und sein Nahme jedesmahl genauest verschwiegen bleiben solle. Wien, den 16. December 1785.«

Die Sammlung der Freymaurerschriften, oder der von dem Buchhändler Wucherer in Wien veranstaltete Wiederabdruck jener Broschuren, welche meist durch das gegen die Freymaurerey gerichtete Patent hervorgerufen worden sind, besteht, wie wir schon angeführt haben, aus 10 Heften, und gehört bereits zu den größten Seltenheiten. Wir haben ein Exemplar davon vor uns liegen, und da wir annehmen können, daß die Kenntniß der Titel der vorzüglichsten dieser Piecen für die Leser von Interesse seyn werde, so theilen wir sie hier mit, nähmlich:

Briefe eines Biedermannes an einen Biedermann über die Freymaurer in Wien.

Drey Briefe über die Maurer-Revolution in Wien.

Kaiser Josephs Reformation der Freymaurer; eine Denkschrift.

Was ist Gaukeley? (Ist gegen den Ausdruck: »Gaukeley« im Patent gerichtet.)

Fortsetzung der Briefe über die neueste Maurer-Revolution in Wien (lauft vom 4. bis zum 7. Brief).

Gedanken eines Profanen über die jetzige Revolution des Freymaurer-Ordens.

Zweyte Fortsetzung der Briefe &c.. (8. bis 13. Brief.)

Briefe aus dem Himmel über die Freymaurer-Revolution in Wien. (Diese enthalten: Salomo an Joseph; Ganganelli an denselben; Theophrastus an den Hofrath B. (Born.)

Dritte Fortsetzung der Briefe &c.. (14. – 20.)

Kaiser Josephs Reformation &c.. (2. Lieferung.)

Torrubia gegen das verabscheuungswürdige Institut der Freymaurer. Nach der span. Handschrift von Br. S**s (Sonnenfels, und mit einer Einleitung von diesem versehen).

Freymaurer Auto da fé in Wien. (Von dem klaren energischen Kratter, eine maurerische Collision mit Born betreffend, gegen Alxinger, Hartl &c.; vertheidigt den verunglimpften Sonnenfels &c.)

Drey Schriften über diese letztere Broschure. 1.) Eckhardt authentische Beylage. 2.) Über Kratters Freymaurer Auto da fé. 3.) Kratter, B..n und Socii. Bald darauf folgte:

Kratter an den verkappten Eckhardt.

Nachtrag zu den Briefen (21. – 26.)

Gedichte von Blumauer, Ratschky, Leon &c.

Die Alteration, in welche das Josephinische Patent die Freymaurer versetzte, wurde von ihnen in der That für so wichtig gehalten, daß sie ihr den Nahmen Reform, und dann gar jenen der Revolution beylegten, mitunter wohl auch aus dem Beweggrund, zu imponiren. Dem Kaiser jedoch machte diese unblutige Revolution viel Spaß, wenn er es auch nicht merken ließ.


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