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An Herrn Rollinet,
Anwalt am Königlichen Gerichtshofe.

 

Sie haben sich sofort, als meine Verhaftung bekannt wurde, ohne zu fragen, was Wahres oder Falsches an den über mich zirkulierenden, widersprechenden Gerüchten sei, unserer früheren freundschaftlichen Beziehungen erinnert und mich überzeugt, daß ich um meiner Ehre und meines Kindes willen zu leben verpflichtet bin. Ich will daher heute den Anfang machen nicht allein mit einer Skizzierung jener Tatsachen, deren genaue Kenntnis für den Anwalt, welcher meine Angelegenheit führen will, notwendig ist, sondern ich will die Beichte meines Lebens niederschreiben, nichts verschweigen und sorgfältig und unerbittlich alle Ereignisse, Umstände, ja sogar Gedanken verzeichnen, welche die Katastrophe im vorigen Monat herbeigeführt haben. Der Fall wird vor fünf bis sechs Wochen nicht zur Verhandlung kommen; ich habe also Zeit, mich zu sammeln. Ich werde Ihnen die Wahrheit sagen, wie ich sie vor Gott sagen würde, und als ob von meiner Aussage das Urteil des Allwissenden abhinge. Sie werden von diesen Mitteilungen benützen, was Ihrer Ansicht nach für meine Verteidigung ersprießlich ist. Ich werde in dieselben soviel Uebersichtlichkeit und Klarheit zu bringen versuchen, als dies mein Zustand gestattet, welcher übrigens ein ruhigerer ist, als ich vermuten durfte. Alles andere überlasse ich Ihrem Talente und Ihrer Freundschaft.

Wie immer auch das Urteil der Geschworenen ausfallen möge: ich werde niemals vergessen, daß Sie mir angesichts offener Kerkertüren beide Hände entgegengestreckt haben, und mein letzter Gedanke, ob ich nun verurteilt oder freigesprochen werde, wird Ihnen und meinem Sohne gelten.

8. Mai 18..

Pierre Clémenceau.

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