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P.
Die Formulare für den Eintritt und die Entlassung der Gefangenen.

Bei seinem Eintritt und ebenso bei seiner Entlassung aus der Bastille mußte jeder Gefangene ein Formular unterzeichnen, das im erstern Falle ein Verzeichnis der ihm abgenommenen Effekten, im letztern eine Quittung über den Rückempfang derselben und das Versprechen der Verschwiegenheit enthielt. Diese Formulare lauteten:

1. Eintritts-Formular.

Ordre, gegengezeichnet ... unterm ...

»Heute (Tag, Monat, Jahr, Stunde) ist der Sieur ... unter Führung des Sieur ... auf Befehl des Königs in die Bastille eingetreten. Der Sieur ... trug bei sich dies und dies an Gold, an Silber, an Kleinodien u. s. w. u. s. w. und was seine Papiere anlangt, so haben wir dieselben eingeschlagen und mit dem Siegel des Schlosses (oder seinem eigenen, falls er ein solches hat; man läßt ihm alsdann sein Siegel) versiegelt, welches Paket er dann um das Siegel herum gezeichnet und mit seinem Namen versehen hat. Bei Abgabe des Degens wird angegeben, von welcher Art derselbe ist. Da der Sieur ... keine weitern Effekten bei sich trug, hat er seinen Eintritt wie oben unterzeichnet.« – Im Fall der Offizier eine oder mehrere Versiegelungen vorgenommen hat, wird dies am Fuße des Formulars erwähnt.

2. Entlassungs-Formular.

Ordre, gegengezeichnet ... unterm ...

»Am ... in völliger Freiheit befindlich, verspreche ich, den Befehlen des Königs gemäß, auf keine Weise, welche sie auch sein möge, mit irgend jemand, wer es auch sein möge, über die Gefangenen noch andere das Schloß der Bastille betreffenden Dinge zu reden, die zu meiner Kenntnis gelangt sein könnten. Überdies bekenne ich, daß mir das Gold, das Silber, die Papiere, Effekten und Kleinodien zurückgegeben worden sind, die ich mitgebracht habe oder während meiner Haft in besagtes Schloß habe bringen lassen. Zum Zeugnis dessen habe ich das Vorliegende unterzeichnet, damit es als zu Recht beständige Urkunde diene und gelte.

»Ausgestellt im Schloß der Bastille (Tag, Monat, Jahr) um ... Uhr.«

*


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