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Als wir vor einiger Zeit ohne einen bestimmten Zweck über den St. Pauls-Kirchhof gingen, lenkten wir zufälligerweise in eine Straße ein, welche den Namen »Paulskette« führt, und nachdem wir einige hundert Schritte geradeaus gegangen waren, befanden wir uns, durch eine natürliche Folge, bei Doctor's Commons. Nun ist aber Doctor's Commons dem Namen nach Jedermann als derjenige Ort bekannt, wo man liebekranken Pärchen Heirathslicenzen und untreuen Gatten Ehescheidungen bewilligt, die Testamente von Leuten zu Protokoll bringt, welche ein Eigenthum zu hinterlassen haben, und hitzige Herrn bestraft, welche den Damen unbeliebige Namen geben. Wir entdeckten nicht so bald, daß wir in ihren Umgebungen waren, als wir ein löbliches Verlangen in uns verspürten, näher mit ihnen bekannt zu werden; und da der Gerichtshof, dessen Beschlüsse sogar die Bande der Ehe auflösen können, der nächste Gegenstand unserer Neugierde war, so beschlossen wir hinzugehen und lenkten unsere Schritte unverweilt nach demselben.
Einen ruhigen, schattigen, gepflasterten Hofraum durchschreitend, welcher mit alten backsteinernen Häusern umschlossen war, an deren Thüren die Namen mehrerer ausgezeichneter Rechtsgelehrten standen, hielten wir vor einer kleinen mit grünem Flanell und messingnen Nagelköpfen beschlagenen Thüre, welche einem leichten Drucke nachgab und uns sogleich in ein altes seltsam aussehendes Gemach mit zurückstehenden Fenstern und schwarzem geschnitztem Täfelwerk führte, an dessen oberem Ende auf einer erhabenen, halbkreisförmigen Plattform sich ungefähr ein Dutzend feierlich aussehender Herrn in karmoisinrothen Mänteln und Perücken befanden.
An einem höher stehenden Pult in der Mitte saß ein sehr fetter Mann mit einem rothen Gesichte und einer mit Schildkrot eingefaßten Brille, dessen würdevolles Aeußere den Oberrichter ankündigte; und an einer langen mit grünem Tuch überzogenen unten stehenden Tafel, die gewissermaßen einem Billardtische ohne Bande und Beutel glich, befand sich eine Anzahl höchstwichtig aussehender Personen in steifen Halsbinden und schwarzen Mänteln mit weißen Pelzkrägen, die wir sogleich als Anwälte bezeichneten. Einen am untern Ende des Billards stehenden Armstuhl nahm ein Individuum mit einer Perücke ein, in welchem wir nachher den Registrator entdeckten; und hinter einem kleinen Pult neben der Thüre saß ein achtbar aussehender, schwarz gekleideter Mann, der ungefähr drei Centner im Gewicht halten mochte, und eine schmunzelnde, höflich aussehende Person mit feistem Gesicht in einem schwarzen Mantel, schwarzen bockledernen Handschuhen, kurzen Hosen und seidenen Strümpfen, mit einer Hemdkrause am Busen, Locken auf dem Kopfe und einem silbernen Stab in der Hand, in welcher wir ohne Schwierigkeit den Kanzleidiener erkannten. Wirklich setzte uns der Letztere auch alsbald über diesen Punkt außer Zweifel, denn unserem Ellbogen nahe kommend und sogleich eine Unterhaltung eröffnend, hat er uns in weniger als fünf Minuten mitgetheilt, daß er der Gerichtsdiener und der andere der Kanzleiaufwärter; daß dieß das Obergericht ist und deßwegen die Räthe rothe Mäntel und die Anwälte Pelzkrägen tragen, und daß, wenn die andern Gerichtshöfe hier ihre Sitzungen halten, weder jene mit rothen Mänteln noch diese mit Pelzkrägen erscheinen; Mittheilungen, die er noch mit manchen andern nicht minder interessanten vermehrte. Außer diesen beiden dienstbaren Geistern sahen wir noch ein altes, hageres Männchen mit langem, grauem Haar, das sich in eine entfernte Ecke drückte und, wie uns unser mittheilsamer Freund zu wissen that, die Obliegenheit hatte, wenn der Gerichtshof des Morgens die Sitzung eröffnete, mit einer großen Handglocke zu läuten, und das, wenn auch sein Aussehen der Vermuthung widersprach, wenigstens bereits zwei Jahrhunderte lang zu ähnlichen Verrichtungen verwendet worden war.
Der Herr mit dem rothen Gesichte und der Schildkrotbrille hatte gerade die ganze Unterhaltung an sich gerissen, die er auch sehr gut führte, nur sprach er sehr laut, aber das machte die Gewohnheit, und nahm den Mund etwas voll, aber das machte das gute Leben. So hatten wir also Zeit genug uns umzusehen. Es war ein Individuum, das uns höchlich ergötzte: eines von jenen Perückenhäuptern in den rothen Gerichtsmänteln, welches im Mittelpunkte des Saals in der Attitude des Coloß von Rhodus vor dem Feuer stand, von dem er dadurch jeden andern ausschloß. Er hatte, um die volle Wärme des Feuers zu empfinden, seine Robe hinten etwas hinaufgeschlagen, etwa wie es eine schlumpige Weibsperson bei schlechtem Wetter mit ihrem Unterrocke machen würde. Seine Perücke war ganz verschoben; und sein Zopf zog sich um seinen Nacken; seine knappen, grauen Hosen und kurzen schwarzen Gamaschen, welche die möglich schlechteste Façon hatten, vollendeten die Geschmacklosigkeit seiner Person und sein langer, schlecht gestärkter Vatermörder diente seinen Augen zu einer Art von Scheuleder. Wir wollen durchaus keinen Anspruch auf Physiognomik machen, aber nach einer sorgfältigen Prüfung seines Gesichts waren wir auf den Schluß gekommen, daß er nur dünkelvollen Unsinn schwatzte, als uns unser Freund mit dem silbernen Stab in's Ohr flüsterte, »er sei nicht weniger als Doktor des römischen Rechts und der Himmel weiß, was noch weiter.« Wir hatten also natürlich fehlgeschossen; es mußte ein sehr talentvoller Mann sein. Indessen verbarg er dieß so gut – vielleicht in der menschenfreundlichen Absicht, um gewöhnliche Leute nicht zu sehr in Erstaunen zu setzen – daß man ihn für einen der größten Dummköpfe, welche existiren, hätte halten können.
Nachdem der Herr mit der Brille seinen richterlichen Spruch von sich gegeben und einige Minuten hatte verfließen lassen, um dem Geflüster, das im Gerichtssaale herrsche, Zeit zu gönnen, sich zu legen, rief der Registrator den nächsten Rechtsstreit aus: »Klagsache Bumple's gegen Sludberry.« Bei diesem Aufruf bemerkte man eine allgemeine Bewegung im Saal, und der gefällige Gerichtsdiener mit dem Stabe flüsterte uns zu, das werde einmal einen Spaß geben, denn es sei eine Tumultsache.
Durch diese Belehrung waren wir nicht viel klüger geworden, bis wir aus der Rede des vortragenden Anwalts, der nun das Wort nehmen durfte, erfuhren, daß nach einer verjährten Bestimmung eines der Eduarde der Gerichtshof ermächtigt war, eine Person, welche des Verbrechens des »Tumultuirens« oder »Stoßens« in einer Kirche oder der dazu gehörigen Sakristei überwiesen würde, mit der Strafe der Exkommunikation zu belegen; und es ergab sich aus etlichen achtundzwanzig eidlichen Aussagen, welche zu diesem Behufe aufgenommen wurden, daß an einem gewissen Abende bei Gelegenheit der Abhaltung einer Versammlung der Genossen eines gewissen Kirchenspiels in einer gewissen Sakristei der Beklagte Thomas Sludberry sich dieses Verbrechens schuldig gemacht und an den Kläger Michael Bumple die Worte gerichtet: »wartet, ich will Euch,« und daß auf die Gegenvorstellungen des besagten Michael Bumple's und anderer, welche den besagten Thomas Sludberry die Unschicklichkeit seines Benehmens verwiesen, besagter Thomas Sludberry den vorbesagten Ausdruck: »wartet, ich will Euch,« wiederholt und ferner noch zu wissen verlangt, ob der besagte Michael Bumple »etwas von ihm wolle;« mit dem Zusatz, »daß, wenn besagter Michael Bumple etwas von ihm wolle, er, besagter Thomas Sludberry, der Mann wäre es ihm zu geben;« zugleich noch andere sündliche und ruchlose Ausdrücke gebrauchend, worauf sich Bumple beschieden und auf Geist und Absicht der Akte bezogen, und er also, zur Wahrung des Seelenheiles und zur Bestrafung Sludberry's, um den Spruch der Exkommunikation gegen denselben gebeten.
Ueber diese Thatsachen wurde dann zur großen Erbauung einer Menge bei den Pfarrgemeindestreitigkeiten betheiligten Personen, welche den Gerichtssaal erfüllten, von beiden Seiten eine lange Verhandlung eröffnet; und nachdem einige sehr lange und eindringliche Reden pro und contra gehalten worden waren, reassumirte der Herr mit dem rothen Gesichte und der Schildkrotbrille den Fall, was länger als eine halbe Stunde dauerte, und sprach dann über Sludberry das furchtbare Urtheil eines vierzehntägigen Kirchenbanns, nebst Verfällung in die Proceßkosten aus. Auf dieses wendete sich Sludberry, das ein kleiner Ingwerbierverkäufer mit einem rothen Gesichte und schelmischen Augen war, mit den Worten an den Gerichtshof, »wenn Sie die Güte haben möchten, ihm die Proceßkosten zu erlassen und dagegen den lebenslänglichen Kirchenbann über ihn auszusprechen, so würde ihm dieß weit angenehmer sein, denn er ginge überhaupt nie in die Kirche.« Dieses Gesuch beantwortete der Herr mit der Brille nur durch einen Blick tugendhafter Entrüstung, und Sludberry zog sich mit seinen Freunden zurück. Da uns der Mann mit dem silbernen Stabe die Mittheilung machte, das Gericht sei im Begriff, auseinander zu gehen, so zogen wir uns ebenfalls zurück und überdachten unterwegs den guten Geist dieser alten Kirchengesetze, die liebevollen und nachbarlichen Gesinnungen, die sie zu erwecken berechnet waren, und das feste Anschließen an kirchliche Institutionen, das sie hervorzurufen nicht ermangeln konnten.
Wir waren so sehr in diese Betrachtungen vertieft, daß wir auf die Straße gekommen und wider einen Thürpfosten gerannt waren, ehe wir uns erinnerten, wohin wir eigentlich gehen wollten. Wir hoben unsere Augen empor, um zu sehen, auf welches Haus wir gestoßen waren: da fiel uns das Wort »Prärogativgericht«, mit großen Buchstaben geschrieben, in die Augen, und da wir nun einmal schaulustiger Laune waren und der Zutritt Jedermann offen stand, so gingen wir hinein.
Das Zimmer, in welches wir traten, war ein langer, geschäftsmäßig aussehender Saal, welcher auf beiden Seiten in eine Menge kleiner Verschläge abgetheilt war, worin einige Schreiber Urkunden durchstöberten oder abschrieben. In der Mitte des Zimmers standen mehrere Pulte von beinahe Brusthöhe, an deren jedem drei bis vier über großen Bänden brütende Personen standen. Da wir wußten, daß sie Testamente untersuchten, so zogen sie im Augenblick unsere Aufmerksamkeit auf sich.
Die träge Gleichgültigkeit der Anwaltschreiber, welche eine gerichtliche Sache untersuchten, stach sonderbar gegen den Ernst und das Interesse ab, womit die anwesenden Fremden auf das Testament eines hingeschiedenen Verwandten sahen: die Ersteren nur dann und wann ungeduldig gähnend, oder ihre Köpfe erhebend, um nach den Aus- und Eingehenden zu sehen, die Letzteren über das Buch hingebeugt und mit der gespanntesten Aufmerksamkeit Namenreihen herablesend.
Wir sahen einen kleinen Mann mit einem schmutzigen Gesicht und einer blauen Schürze, welcher den ganzen Morgen lang ein auf etliche und fünfzig Jahre zurückgehendes Register durchsucht und eben das Testament, welches er wollte, gefunden hatte. Einer von den Schreibern las es ihm mit leiser, hastiger Stimme aus einem dicken in Pergament gebundenen Buche mit großen Klampen vor. Es war augenscheinlich, daß, je mehr der Schreiber las, destoweniger der Mann mit der blauen Schürze von der Sache verstand. Als der Band zuerst herabgenommen wurde, nahm er seinen Hut ab, strich sich die Haare nieder, lächelte äußerst vergnügt und sah in des Schreibers Gesicht mit der Miene eines Mannes, welcher sich vorgenommen hat, kein Wort von dem zu verlieren, was er hört. Die zwei oder drei ersten Linien waren vernehmlich genug; aber dann begannen die Verwicklungen und der kleine Mann nahm einen etwas zweifelhaften Blick an. Dann kam eine ganze Reihe verworrener Pfandverschreibungen und jetzt war er ganz im Blauen. Als der Leser fortfuhr, war es augenfällig, daß es ein hoffnungsloser Fall war, und der kleine Mann mit seinem offenen Munde, die Augen auf das Gesicht des Schreibers geheftet, sah mit einem Ausdrucke der Verwirrung und des Geistesbankerotts darein, der unwiderstehlich zum Lachen reizte.
Ein anderer kleiner Mann, ein Greis mit harten Zügen und tiefen Furchen im Gesicht durchlas aufmerksam ein langes Testament mit Hülfe einer in Horn gefaßten Brille: von Zeit zu Zeit seine Untersuchung unterbrechend und irgend eine kurze Notize aus den darin enthaltenen Vermächtnissen zu Papier bringend. Jede Runzel um seinen zahnlosen Mund und seine scharfen, durchdringenden Augen zeugte von Geiz und Verschlagenheit. Seine Kleider waren fadenscheinig, aber es war leicht zu sehen, daß er sie aus freier Wahl und nicht aus Noth trug; alle seine Blicke und Geberden bei den äußerst kleinen Prisen, welche er dann und wann aus einer kleinen zinnernen Dose nahm, erzählten von Wohlstand, Entbehrung und Habsucht.
Als er langsam den Band verschloß, seine Brille zurückschob und seine Papierschnipsel in eine große lederne Brieftasche legte, dachten wir an den hübschen Handel, den der Wucherer mit armen Vermächtnißerben trieb, welche, des jahrelangen Wartens auf das Fälligwerden einer Rente müde, vom Mangel niedergedrückt, ihre Ansprüche, gerade als sie am meisten im Werthe stiegen, um den zwölften Theil desselben verkauften. Es war eine gute Spekulation – eine sehr sichere. Der Alte steckte sein Schreibbuch in die Brusttasche seines Ueberrocks und humpelte mit triumphirendem Blicke davon. Das Testament hatte ihn zum Wenigsten um zehn Jahre jünger gemacht.
Nachdem wir unsere Beobachtungen einmal begonnen, würden wir sie gewiß auf wenigstens noch ein Halbdutzend Personen angewendet haben, hätte uns nicht das plötzliche Aufräumen und Einschließen der wurmstichigen alten Bücher darauf aufmerksam gemacht, daß es jetzt Zeit sei, die Schreibstube zu schließen. Unserer Schaulust wurde dadurch ein Ziel gesteckt – vielleicht im Interesse unseres Lesers, indem wir ihn jetzt nicht länger mit unseren Beobachtungen langweilen können.
Auf unserem Heimwege stieg unwillkürlich eine Reihe von Betrachtungen über die seltsamen alten Zeugnisse des Wohlwollens und des Uebelwollens, der Mißgunst und der Rachsucht, der den Tod überlebenden Liebe und des das Grab überschreitenden Hasses in uns auf, welche hier niedergelegt sind; stumme, aber augenfällige Beweise von Herzensgüte und Seelenadel auf der einen, und traurige Beispiele der verwerflichsten Leidenschaften der menschlichen Natur auf der andern Seite. Wie Mancher würde auf dem Sterbebette, auf dem er sprach- und hülflos ausgestreckt liegt, Welten dafür gegeben haben, hätte er die stumme Urkunde seiner Rachsucht und seines Verfolgungsgeistes vertilgen können, die jetzt wider ihn zeugt in den Registraturen von Doctors' Commons.