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Persönliche Bemerkung zur »Freiheit der Kritik in der Partei« Redaktionelle Überschrift. Die Bemerkung wurde auf dem Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands gemacht, der vom 9. bis 14. Oktober 1899 in Hannover stattfand.

Vollmar hat mich der Ketzerrichterei bezichtigt auf Grund eines Antrages im dritten Berliner Wahlkreis, durch den ich die Freiheit der Kritik hätte unterdrücken wollen. Es ist nicht den Tatsachen entsprechend, wenn er von einem Antrag spricht, den ich gestellt haben soll. Es handelte sich um eine Heinesche Resolution, die vom Parteitag die Freiheit einer unbeschränkten Kritik forderte. Dazu bemerkte ich folgendes: Wenn Sie unter der Freiheit der Kritik nichts weiter verstehen wollen, als was jeder Mensch darunter versteht, so ist der Antrag nicht nur etwas ganz Überflüssiges, sondern direkt eine Ohrfeige für den Parteitag und die Partei. Ich sagte, keine einzige Partei gibt es, die die Freiheit der Kritik in so ausgiebigem Maße gewährt wie die unserige. Wenn Sie aber darunter verstehen sollten, daß die Partei im Namen der Freiheit der Kritik kein Recht haben sollte, zu gewissen Meinungen und Kritiken der letzten Zeit Stellung zu nehmen und durch Majoritätsbeschluß zu erklären: wir stehen nicht auf diesem Standpunkte, so muß ich dagegen protestieren, denn wir sind nicht ein Diskutierklub, sondern eine politische Kampfpartei, die bestimmte Grundanschauungen haben muß. (Lachen.)


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