Jean Paul
Levana oder Erziehlehre
Jean Paul

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Siebentes Kapitel

Strafen

§ 66

Kaum will mir dieses unkindliche Wort aus der Feder; Schmerzen oder Nachwehen möcht' ich lieber schreiben. Strafe falle nur auf das schuldige Bewußtsein – und Kinder haben anfangs, wie Tiere, nur ein unschuldiges. Sie sollten, gleich Fixsternen auf den Gebirgen, nie zittern; und die Erde müßte, wie auf einem Stern, ihnen nur leuchtend erscheinen, nie erdfarbig-schwarz. Oder, wenn man sie doch zum Aufopfern und Wegleihen ihrer unwiederbringlichen Maizeit nötigt, damit sie diese in irgendeinem spätern Donner- oder Wolfmonat des Lebens recht ausgenießen und auskennen: rät man etwas anders, als der Indier tut, welcher sein Gold begräbt, um es zu genießen in der andern Welt, wenn er selber begraben ist?

Große Belohnungen, sagt Montesquieu, bezeichnen ein verfallendes Staatgebäude; dasselbe gilt von großen Bestrafungen im Erziehhause, ja von Staaten selber. Nicht große, aber unausbleibliche Strafen sind mächtig und allmächtig. Daher sind sowohl die meisten Polizeistrafen Wucher – welche da um Taler strafen, wo Groschen hinreichten – als die meisten peinlichen Grausamkeiten, weil niemand das Rad fürchtet, der dem Galgen trotzt. Aber im Menschen liegt eine furchtbare Grausamkeit; so wie das Mitleiden bis zum Schmerze, so kann das strafende Leiden-Machen bis zur Süßigkeit anwachsen. Es ist sonderbar, aber durch Schulmeister, Kriegleute, Landleute, Jäger, Sklavenaufseher und Mörder und durch die Pariser Revolution zu beweisen, daß sich die zornige Grausamkeit leicht zu einer sich selber genießenden entzünde, für welche der Schrei, die Träne und die quellende Wunde ordentlich eine erfrischende Quelle dem Blutdurst wird. Unter dem Volke erzeugen die Schläge des Schicksals auf die Eltern gewöhnlich, wie am Gewitterhimmel, Gegenschläge auf die Kinder. – Die gemeine Mutter schlägt die ihrigen stärker, weil sie eine fremde es tun sehen – oder weil sie zu sehr jammern – oder weil sie zu sehr verstummen. – Sollte wohl mehr unsere Unterjochung unter das juristische Rom – das Kinder, so wie Weiber, Sklaven und das Außen-Rom, nur für Sachen, nicht für Menschen ansah – oder mehr unsere Achtung für das häusliche Heiligtum die Gleichgültigkeit erklären, womit der Staat dem langsamen Kindermorde, den peinlichen Gerichten der Eltern und Lehrer, den Peinigungen der wehrlosen Unschuld zusieht? –

§ 67

Wenn die alten Goten, die Grönländer, Quäker, die meisten Wilden stille und starke Kinder-Seelen, wie Waldbäume, ohne den Stock erziehen, an welchem sich unsere, wie zahme Schlangen, aufringeln sollen: so sieht man, wie schlecht wir die Rute anwenden, wenn wir sie nachher zum Stock verdichten müssen. Jene sollte diesen entbehrlich gemacht haben. Sogar die Rute sollte nur einige Male als Paradigma und Thema der Zukunft gebraucht werden, wonach die bloße Drohung predigt und zurückweiset. – Gleichwohl ist der Einwurf der Wilden und Goten, daß Schläge den Mut im Knaben zerstören, teils zu viel beweisend – weil er gegen den Gebrauch eines jeden verhütenden Lehr-Schmerzes, z. B. des Fingerbrennens, gölte –, teils durch den gemeinen deutschen Soldaten zurückgeschlagen, welcher im Kriege vielleicht so viele Schläge austeilt, als er im Frieden bekam, wie teils sogar durch dessen Obern, bei denen zuweilen der umgekehrte Fall eintritt.

Ein Kind aber, das schlägt, werde geschlagen, und am besten vom Gegenstande selber, wenn er erwachsen ist, z. B. also vom Bedienten. Ist ein Kind das geschlagene, z. B. ein Mädchen, so mag der Vater dessen curator sexus (Geschlecht-Vormund) sein; ists hingegen ein Knabe, den ein Knabe schlug: so verdiente er den künftigen Mannhut nicht, wenn er lieber seine Stimme als seine Hand entgegensetzte und zum väterlichen Aktenstocke flöhe.

Nie habe der Wettstreit zwischen elterlicher und zwischen kindlicher Hartnäckigkeit statt, jener im strafenden Ertrotzen, dieser im leidenden Trotzen. Nach einer gewissen ausgeübten Strenge lasset dem wunden Kinde den Sieg des Nein; ihr seid gewiß, es flieht einen so aufreibenden das nächstemal.

Furchtsam wag' ich den Vorschlag der Suggestiv- oder Voraussetzfragen – den Richtern sind diese bekanntlich verboten, weil sie damit schon in die fremde Antwort legen würden, was sie erst aus ihr zu holen hätten, und weil sie durch dieses Einschwärzen der verbotenen Ware leicht zum Anschwärzen des bestürzt gemachten Angeklagten gelangten. – Gleichwohl möchte ich solche Fragen zuweilen dem Erzieher erlauben. Sobald er mit Wahrscheinlichkeit weiß, daß das Kind wider sein Gebot z. B. auf dem Eisteich gewesen, so kann er durch die erste Frage, die nur straflose Nebenumstände betrifft: wie lange er auf dem Teiche und wer mit ihm herumgefahren, ihm sogleich den Wunsch und den Versuch abschneiden, den Frager mit dem Katzensilber der Lüge zu bezahlen; ein Wunsch und Versuch, welchem sonst die nackte Frage, ob er zu Hause geblieben, viel Raum und Reiz gegeben hätte. Unmöglich kann Verdorbenheit und Besonnenheit in einem Kinde so groß sein, daß es in dieser verwirrenden Überstürmung die anscheinende Allwissenheit des elterlichen Fragens durch ein keckes Lügen-Nein der Tatsache selber für eine Lüge erklärte. Kinder haben wie Wilde einen Hang zur Lüge, die sich mehr auf Vergangenheit bezieht, und hinter welcher, wie Rousseaus Bandlüge beweiset, sich doch die Wahrhaftigkeit des reifern Alters entwickelt. Seltener und gefährlicher als Ablügen ist bei ihnen Vorlügen, nämlich der Zukunft, bei welchem das Kind, sonst das Natur-Echo der Gegenwart, sich selber vernichtend mit Bewußtsein den Vorsatz eines langen entgegengesetzten Schlechthandelns ausspricht; die Vergangenheit-Lüge stiehlt wahres Geld, die Zukunft-Lüge münzt falsches. Wenigstens erschwert die behutsam-sittlich gebrauchte Zuführfrage das so gefährliche Glück der Titular-Wahrheit, der Lüge; denn eine gelungene Lüge wird die Mutter der Lügen; und aus jedem Wind-Ei brütet der Teufel seine Basilisken aus.

Ein Wort über das Nachzürnen! Kaum ist eine bedeutende Strafe des Kindes so wichtig als die nächste Viertelstunde nach ihr und der Übergang ins Vergeben. Nach der Gewitterstunde findet jedes Saatwort den aufgeweichten warmen Boden; Furcht und Haß der Strafe, die anfangs gegen die Rede verhärteten und sträubten, sind nun vorüber, und die linde Lehre dringt ein und heilt zu; wie Bienenstich der Honig lindert und Wunden das Öl. In dieser Stunde kann man viel reden, wenn die mildeste Stimme dazu geliehen wird, und durch das Zeigen eigner Schmerzen die fremden mildern. Giftig aber ist jeder Nachwinter des Nachzürnens; höchstens ein Nachleiden, nicht ein Nachquälen ist erlaubt. Die Mütter, alles auf den Fuß der Liebe und also ihre Kinder wie ihre Gatten behandelnd, geraten leicht in dieses Nachstrafen hinein, »schon weil dieses ihrer sich gern ins Kleine zerteilenden Tätigkeit mehr zusagt und sie gern nicht, wie der Mann, mit Stacheln den Stamm besetzen, sondern mit Stechspzitzen die Blätter. Ich habe, teuerste Leserinnen, die sanftesten mildesten Blondinen an öffentlichen Orten gefunden, welche denn doch in der Kinderstube (in der Bedientenstube ohnehin) schönen weißen Rosen glichen, die ebenso stark stechen als die voll- und rotblütigsten Rosen. Leider kommt es mit davon her, daß Weiber, wie so viele Schriftsteller (z. B. ich), nicht aufzuhören und nicht zu sagen wissen: halt! Ein Wort, das ich bisher noch in jedem weiblichen Wörterbuch und in weiblichem Gassen-Gezänke umsonst gesucht. Dieses Nachzürnen nun, dieser strafen-sollende Schein, weniger zu lieben, geht dem nur in die Gegenwart getauchten Kinde (das dem Tiere gleicht, welches nach größter Angst und Wut sogleich ruhig wieder genießt) entweder unverstanden und unwirksam vorüber; oder es verträgt sich aus demselben Gegenwart-Sinne mit der Verarmung an Liebezeichen und lernt Lieben entbehren; oder es wird durch die beständige Fortstrafe einer schon begrabenen Sünde erbittert; – dabei geht durch dieses Nachgrollen der schöne, so ergreifende Übersprung ins Verzeihen verloren, das alsdann mit langsamer Allmählichkeit nur entkräftet wirkt. Doch später möchte diese den Weibern so liebe Straf-Nachsteuer gelten und frommen, wenn etwan das Mädchen 13 Jahre alt wäre, und der Knabe 14; dieses spätere reifere Alter rechnet schon viel Vergangenheit in seine Gegenwart herüber, so daß der lange Trauer-Ernst eines Vaters oder einer Mutter einen Jüngling und eine Jungfrau, zumal in deren liebe-durstigen Herzens-Zeit, fassen und regen muß; so wird auch hier Kälte die Frucht reifen und süßen, indes sie früher die Blüte nur knickt. Gibt es etwas Schöneres als eine Mutter, die nach dem Strafen weich-ernst und trübliebend mit dem Kinde spricht? – Und doch gibt es etwas Schöneres: einen Vater, der dasselbe tut.

Was schon als Klugheit-, ja Gerechtigkeit-Regel gegen Erwachsene zu befolgen ist, dies gilt noch mehr als eine gegen Kinder, die nämlich, daß man niemals richtend ausspreche, z. B.: du bist ein Lügner, oder (gar) ein böser Mensch, anstatt zu sagen: du hast gelogen, oder böse gehandelt. Denn da die Allmacht, sich zu befehlen, zugleich die Allmacht, sich zu gehorchen, einschließt: so fühlt der Mensch sich eine Minute nach dem Fehler so frei wie Sokrates, und das glühende Stempeln nicht seiner Tat, sondern seiner Natur muß ihm eine strafwürdige Strafe dünken. Dazu kommt noch dies, daß jedem seine Unsittlichkeiten eben durch das unvertilgbare Gefühl sittlicher Richtung und Hoffnung nur als kurze abgezwungene Zwischenreiche des Teufels, als Schwanzsterne im regelrechten Himmels-System erscheinen. Das Kind fühlt also unter der sittlichen Vernichtung mehr fremdes Unrecht als eignes – und dies um so mehr, da ihm der Mangel an Reflexion und die Glut der Gefühle überhaupt fremde Ungerechtigkeit verzerrter vormalen als jede eigne.

Wenn schon der Staat nur Handlungen, nicht Menschen ehrlos erklären soll – außer da, wo er mit der Ehre zugleich das Leben abspricht –, weil Ehrlosigkeit Vertilgung der Menschheit ist, jedes aber noch so sehr zerrüttete Herz den Lebenkeim zur Herstellung des Menschen unverwüstlich aufbewahrt: so ist es noch sündlicher, im unbesonnenen Kinde diesen Lebenkern, der jetzo erst unreife und wachsende Glieder treibt, mit dem grimmigen Froste der Schandstrafen anzutasten. Ihr mögt zum Lohne ihm Wappenbriefe, Ordenketten und -sterne und Doktorhüte geben – oder zur Strafe alles dieses nehmen; – aber nur nicht größer, nämlich nicht positiv werde die Ehrenstrafe, wie doch die Schandkappen, hölzerne Esel etc. mancher Schulen sind. Schande ist der kalte Orkus des innern Menschen, eine geistige Hölle ohne Erlösung, worin der Verdammte nichts mehr werden kann als höchstens ein Teufel mehr. Daher ist sogar Gedikens Rat, ein strafbares Kind zu einem Aufsatze über seinen Fehler zu zwingen, verwerflich (ausgenommen etwa spät nachher); denn was kann dieses Durchwühlen des innern Sumpfes hervorbringen als entweder schmutziges Einsinken und Einbauen des gesunkenen Kindes, oder giftiges Betäuben des bessern durch Sumpfluft! Und härtet und richtet dadurch das zarte Wesen sich nicht ab zum Widerspruche zwischen Wort und Gefühl? Etwas Ähnliches ist auch die Strafe des Handkusses für eine empfangene Züchtigung. Allein Staat und Erziehung arbeiten und arten einander ebenso wechselseitig nach; ich nenne als Beispiel nur den verwerflichen Widerruf einer Injurie. Denn da keine bürgerliche Macht dem Injurianten seine Meinung nehmen kann: so ist das Gebot ihres Widerrufs nur das Gebot einer Lüge, und jede andere Strafe wäre gerechter und annehmbarer als diese diktierte Selbstentheiligung, wodurch der Mensch sich – gegen sonstige Rechtsregeln – zum Hauszeugen eigener Schande aufstellen soll. Nur der Richter, nicht aber eine Partei kann rechtlich (nicht sittlich) der andern Ehre geben; denn sonst könnte jene auch nehmen, was sie wieder gäbe.Aber damit wird oder werde oben nichts gegen (vielmehr für) die altdeutsche Druckweise gesagt, welche ohne richterliche Vermittlung bloß beiden Parteien (da ein Ehrenräuber zugleich ein Ehren-Irus vor Ausgang der Sache war) die Entscheidung der Ehrenrettung ihren Wechselkräften überließ.
Noch sonderbarer ists, daß in den geschärftem Graden des Widerrufs der Beklagte an eigner Ehre verliert, was er von fremder an den Kläger zurückstellt; gleichsam ein Münzmeister, der zu zahlen aufhört. – Aber zurück zum gemißhandelten Kinde! Wird also noch seine Wunde – die ein ruhmerbeutender Krieger kaum fühlt – heiß und tief gemacht durch Ehrlosigkeit: so hängt das ehr- und hülflose Wesen, von zwei Schmerzen angefallen, zwischen Himmel und Erde, von und an Geist und Leib gestäupt, und verschmachtet öde. Aber ihr Eltern und Lehrer, im kleineren Grade tut ihr ja auf dieselbe Weise den schwächern Herzen innere und äußere Qualen an, wenn ihr je – wie so oft – die Leibes- oder andere Strafen mit Spott der Miene oder Benennung (wovon noch die barbarischen Namen: Kopfnüsse, Katzenpfötchen zeugen) umgebt und bedornet. Nie werde auch der kleinste Schmerz spottend auferlegt, sondern ernst, öfter trauernd. Der elterliche Gram läutert dann den kindlichen. Hatte z. B. der königliche Zögling Fenelons sich zu zornigen Aufwallungen vergessen: so ließ dieser Bischof von Cambrai – eigentlich von Patmos, da er Christi zweiter Schoßjünger sein könnte – alle Diener nur ernst und schweigend den Königssohn bedienen und ließ die Stille predigen.


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