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Wir betrachten diese beiden Lieder zusammen nicht nur wegen ihres gemeinschaftlichen Gegenstandes, Gudruns dritte Vermählung, sondern weil sie, wie wir sehen werden, in einer so nahen innern Verbindung stehen, daß das zweite ohne das erste nicht vollständig und dieses zum Theil aus jenem genommen ist.
Die vorletzte Strophe in Atlamal spielt auf diese Lieder vorbereitend an. Brynhilds Weißagung im dritten Sigurdsliede (Str. 53. 60. 61) kennt ihren Inhalt, den auch D. 62 und die Wölsungasaga c. 48–51, wiewohl abweichend und mit Benutzung anderer Quellen erzählen. In der Skalda 145 und 340 endlich sind Strophen einer Behandlung desselben Gegenstandes in einem Liede Bragi des Alten, also aus dem Ende des achten Jahrhunderts erhalten, und die Skaldensprache hat sich aus dieser Sage mit Ausdrücken bereichert.
Daß sie auch in Deutschland in den ältesten Zeiten bekannt war und von da erst (wie die deutschen Formen der Namen z. B. Erps, der nordisch Jarpr, Jonakurs, der nordisch Onar heißen würde, beweisen) in den Norden gebracht wurde, obwohl jetzt unsere Lieder wohl noch von Jörmunrek und Bicki (Ermenrich und Sibich), aber nicht mehr von Swanhilden und ihren Brüdern wißen, geht aus den Zeugnissen des Jornandes (6tes Jahrh.), der quedlinburgischen Annalen (10tes Jahrh.) und der urspergischen Chronik (reicht bis 1126) unwidersprechlich hervor. Endlich kennt auch Saxo Grammaticus in der zweiten Hälfte des 12. Jahrh. diese Sage, wahrscheinlich aus deutschen Quellen, obgleich mit dem Namen Gudrun.
Indem die Edda Sigurds Wittwe zur Mutter Swanhildens macht, verbindet sie die Siegfriedsage mit der gotischen von Ermenrich, während in den deutschen Liedern diese Verbindung dadurch zu Stande gebracht wird, daß Dietrich bei Etzel (Atli) die Mörder Siegfrieds bezwingt. Ursprünglich denkt man sich jeden Sagenkreis selbständig für sich bestehend. Der eigentümlich nordischen Weise, den gotischen mit dem fränkisch-burgundischen zu verbinden, hat man bisher so wenig als unsern Liedern, in welchen sie vollbracht ist, ein hohes Alter zugetraut, bis J. Grimm durch die Bemerkung, daß Bragi des Alten Gedicht doch die einfachen Lieder schon voraussetze, einer andern Ansicht Bahn brach. Die Meinung hingegen, daß schon in Str. 5 des zweiten Sigurdsliedes diese Verbindung vorausgesetzt sei, wird aufgegeben werden müßen. In den acht Edelingen, welche nach dieser Strophe durch Andwaris über das Gold ausgesprochenen Fluch ins Verderben gerathen sollen, können die drei Brüder Swanhildens nicht mitbegriffen sein, da ihr Tod mit dem Hort in keiner Verbindung steht und die Zahl sich viel einfacher erfüllen läßt, wenn man Hreidmar und seine Söhne Regin und Fafnir zu Sigurd, Guttorm, Gunnar, Högni und Atli zählt.
Wie alt aber auch unsere Lieder seien, so sind sie doch schwerlich in der Gestalt, in welcher sie uns vorliegen, ursprünglich verfaßt. Eine nähere Betrachtung von Hamdismal ergiebt, daß Str. 5 den Inhalt der dritten Strophe der Aufreizung voraussetzt, da Hamdirs Worte: Da hast du wohl träger Högnis That gelobt u. s. w. ohne dieselbe nicht verstanden werden können. Nun findet sich aber nicht bloß diese Str. 5 in dem andern Liede wieder, sondern beide haben noch andere, ja fast die ganze Einleitung gemeinschaftlich und nur von Str. 9 des ersten, Str. 11 des andern an geht jedwedes dieser beiden Lieder seinen eigenen selbständigen Gang. Diese Erscheinung erklärt sich am besten durch die Annahme, daß Hamdismal mit der fehlenden Strophe, die jetzt die dritte des andern Liedes bildet, ursprünglich allein vorhanden war, und ein späterer Dichter Gudruns Aufreizung hinzudichtete. Was dieses Lied Neues enthält, ist die Gudruns ganzes Schicksal umfaßende Klage, welche von Str. 9 an das Lied ausfüllt. Die Einleitung, Str. 1–8, entnahm er aus Hamdismal, so zwar, daß Str. 3, welche in diesem unentbehrlich ist, im strengsten Sinne des Worts entnommen ward, indem sie sich nun nicht mehr darin befindet. Auf den Namen Gudruns Aufreizung hat dieses Lied, das sich selbst 21, 3 Gudruns Harmlied nennt, kein ausschließliches Recht, er kommt dem andern Liede ebenso gut zu, ja mit beßerm Rechte als der gegenwärtige, der insofern nicht befriedigt als man nicht sieht, warum es gerade nach diesem der drei Brüder Swanhildens benannt ist. Daß man ihn dem ersten Liede gab, erklärt sich wohl, da Gudrun die Hauptperson in dem Liede ist, und der Name, Gudruns Klage, den es eigentlich führen sollte, eine Verwechselung mit dem ersten Gudrunenliede, dessen Inhalt ebenfalls Klage ist, besorgen ließ. Großes Verdienst können wir diesem Liede nicht beimeßen, da der Verfaßer außer Hamdismal auch zu Str. 15 das dritte Sigurdslied (Str. 52), wenn es sich nicht umgekehrt verhält, und zu Str. 18 das zweite Lied von Helgi dem Hundingstödter, namentlich Str. 34, wo Sigrun den todten Helgi ersehnt, benutzt zu haben scheint.
Das bisher Vorgetragene genügt noch nicht zur Erklärung der übereinstimmenden und doch abweichenden Eingänge beider Lieder und der Lücken in dem von Hamdismal. Dazu wird es folgender Annahme bedürfen. Das ursprüngliche Lied bestand aus dem Eingange, d. h. aus den acht ersten Strophen unseres jetzigen ersten Liedes und den Str. 11–32 von Hamdismal. Zwischen diese Bestandteile schob ein Späterer Gudruns Klage, d. h. die Str. 9–21 des ersten Liedes ein, welche er denjenigen sang oder sprach, die nach dem Eingange lieber von Gudrun als ihren Söhnen hören wollten. Sollte er nun fortfahren und auch die Schicksale der Söhne vortragen, so war der alte Eingang fast schon wieder vergeßen, aus welchem also einige Strophen wiederholt werden musten um das eben Gehörte wieder in Erinnerung zu bringen. Als man niederschrieb was bisher dem Gedächtnisse anvertraut gewesen, schienen die ersten zwanzig Strophen ein Lied für sich zu bilden, welchem man, um es ganz selbständig zu machen, zum Ueberfluße noch die 21ste anhing. Sollten aber nun auch die folgenden selbständig werden und ein Ganzes ausmachen, so muste man einige neue Strophen hinzudichten, da das nicht ganz genügte, was man bisher an dieser Stelle zu wiederholen pflegte. So kamen die ersten anderthalb Strophen von Hamdismal hinzu, womit in den alten Eingang eingelenkt wurde. Str. 4 hatte vielleicht schon in den Eingang des alten Liedes gehört, war aber ausgelaßen worden, als dessen ersten acht Strophen Gudruns Klage angehängt wurde, die eine weitere Ausführung der in dieser vierten Strophe enthaltenen Klage Gudruns bildete. Die Str. 7–10 hatte man vermuthlich schon vor der schriftlichen Abfaßung als Variationen des alten Eingangs, den man nach dem Vortrag von Gudruns Klage wieder in Erinnerung bringen wollte, zu singen gepflegt. So erklärt es sich allein, warum jetzt in dem Eingang von Hamdismal vor Str. 5 der Inhalt von Str. 3 des ersten Liedes fehlt, und vor Str. 11 vermisst wird was dessen Str. 7 berichtet.
Schwieriger ist es zu sagen, warum beide Eingänge des Erp geschweigen, den erst Str. 12 des Hamdismal einführt. Er scheint den beiden andern Brüdern, die Gudrun allein hatte reizen wollen Swanhildens Tod zu rächen, unterwegs zufällig begegnet zu sein. Daß ihn Gudrun schonen wollte, erklärt sich vielleicht daraus, daß er, der Str. 14 sundrmœdri, andrer Mutter Sohn, heißt, Gudruns leiblicher mit Jonakur erzeugter Sohn war, während seine Brüder, die sich selbst Str. 25 als sammœdrar, von derselben Mutter geborne, bezeichnen, etwa Onakurs Kinder erster Ehe waren. Damit stimmt, daß Gudrun ihn nach D. 62 am meisten liebte, und dadurch die Eifersucht der andern Söhne, die sie mit harten Worten zur Rache angetrieben hatte, erregte. Auch sehen wir nun, warum sie ihn Str. 12 unehlich geboren schelten, da sie die zweite Ehe ihres Vaters nicht als rechtmäßig anerkennen mochten. Stammte er aus dessen zweiter Ehe, so war er auch jünger als die beiden andern, vielleicht nicht einmal erwachsen, da er Str. 13 Zwerg gescholten wird, und dieß mochte Gudrun zum Vorwand nehmen, ihn nicht gleichfalls zur Rache Swanhildens anzureizen, obgleich diese seine leibliche Schwester war. Daß er endlich Str. 13 fuchsig gescholten wird, hängt nach Grimms Deutung (Zeitschr. III. 155) mit seinem Namen Erp zusammen, der wie das nordische iarpr rothbraun bedeutet. Die abweichende Farbe seines Haares soll wahrscheinlich wieder anzeigen, daß er anderer Abstammung ist als Sörli und Hamdir. So lange das sundrmœdri Str. 14 nicht beseitigt werden kann, darf man Str. 14 des ersten Liedes nicht entgegensetzen, da dieß von einem spätern Dichter herrührt, der seine Quelle, das Hamdismal, entstellt und wahrscheinlich auch nicht verstanden hat.
Unsere Stelle ist aber auch sonst verderbt überliefert und wir haben sie nach eigener Vermuthung herzustellen versucht. Wörtlich übersetzt würden Str. 12 und 13 lauten:
12 |
Da sprach Erp ernsten Sinnes |
oder auf ernster Reise; wenn man mit den Handschriften, welchen Munch folgt, liest: einu sinni, so kann es heißen: auf einsamem Wege, denn er scheint schon vorausgeritten,
Der kühn auf dem Rücken des Rosses scherzte: |
||
13 |
Sie fanden am Wege den Witzbegabten: |
Die Handschriften legen also dem Erp, eh seine Begegnung gemeldet wird, eine Rede in den Mund, die offenbar seinen Brüdern gehört.
Ebenso fehlt in Str. 14 die Zeile:
Wie eine Hand der andern hilft, |
welche doch die Strophe füllt und durch die folgende Strophe gefordert wird.
Endlich ist Str. 23 nach Grimms Vermuthung übertragen, welche in der ersten Zeile statt Hrödrglödh liest Hrôptr gladhr, und so den Odhin schon hier einführt, der Str. 26 unzweifelhaft auftritt, wenn er gleich nicht genannt wird, was auch nicht nöthig war, wenn er schon Str. 27 unter dem Namen Hroptr auftrat. Daß es Odhin war, welcher den Rath giebt, Steine gegen Jonakurs Söhne zu schleudern, sagt Saxo ausdrücklich, und nach Wölsungas. c. 51 ist es ein gar alter Mann mit Einem Auge, wie Odhin öfter geschildert wird. Daß Odhin hier gegen Sigurds Geschlecht feindlich erscheine, dem er sich bisher geneigt und hilfreich erwiesen hat (vgl. das andere Sigurdslied II.), kann am wenigsten behauptet werden, wenn man mit uns annimmt, daß von Jonakurs Söhnen nur Erp von Gudrun stammt, den diese seine Halbbrüder, gegen welche Odhins Rath gerichtet ist, unterwegs erschlagen haben. Daß sie den Tod Swanhildens zu rächen kamen, die eigentlich allein von Sigurds Geschlecht ist, während ihre Mutter Gudrun ihm nur vermählt war, verschlägt nichts, da Jörmunrek (Ermenrich) nach der gotischen Sage so gut von Odhin abstammt wie Sigurd nach der fränkischen.
Hamd. 20. Der weiße Schild war als Friedenszeichen in Jörmunreks Burg aufgehängt.
Die jüngere Edda, die ein Commentar der ältern Lieder ist, selber wieder zu commentieren, fühlen wir uns nicht berufen; nach den Streiflichtern, die bei Erläuterung der Götter- und Heldensage auf sie gefallen sind, indem wir sie stäts mit der jüngern Edda verglichen haben, scheint uns vollends kein Bedürfniss dazu vorhanden. Wenn der Leser sich die Stellen, wo in unsern Erläuterungen auf die Dämisagen der jüngern Edda verwiesen wird, an den Rand derselben vermerken wollte (der Verweisungen, die schon bei den Liedern selbst durch beigesetzte Zahlen geschehen sind, zu geschweigen), so würde er finden, daß die Erklärung der jüngern Edda eine gethane Arbeit ist, die von uns ohne Selbstwiederholung nicht noch einmal unternommen werden könnte. Ueberdieß kann ich auf mein öfter erwähntes Handbuch verweisen.