Karl Simrock
Die Edda
Karl Simrock

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32. Das dritte Gudrunenlied.

Nach der deutschen Sage ist Erka oder Helche, die geschichtliche Kerka des Priscus, Etzels erste Gemahlin, nach deren Tode er sich Kriemhilden, der Wittwe Siegfrieds, also der eddischen Gudrun vermählt. In unserm Liede finden wir aber Gudrun neben Herkia, die jedoch zur Magd Atlis herabgesunken ist. Gleichwohl wird auch sie aus der deutschen Sage eingedrungen sein, zumal neben ihr Dietrich erscheint wie schon im vorigen Liede. Zwar wißen die deutschen Lieder von der hier erzählten Begebenheit so wenig als von einem zärtlichen Verhältnis Dietrichs zu Kriemhilden, auch ist das Gottesurtheil des Keßelfangs, obgleich in Deutschland früher heimisch, doch dem Norden nicht fremd geblieben, da es nach R. A. 922 in der Graugans erwähnt wird; aber eine deutliche Beziehung auf unsere Heldensage ist es, wenn von Dietrich Str. 5 gesagt wird, er sei mit dreißig Mannen zu Atli gekommen, und nicht einer lebe ihm mehr von allen dreißigen. Denn nach den deutschen Liedern kam Dietrich mit etwa so viel Mannen (das Gedicht von der Flucht nennt drei und vierzig) zu Atli, und verlor sie, wie wir in den Nibelungen sehen, während eines dreißigjährigen Aufenthalts an seinem Hofe in den Kämpfen, die er für ihn bestand, so daß sogar die Zahl dreißig aus unserer Sage genommen und durch Verwechselung auf die Begleiter Dietrichs angewandt sein kann. Die j. Edda und die Wölsungas. kennen den Inhalt dieses Liedes nicht, P. E. Müller schreibt es dem Sämund selber zu; ich sehe aber keinen genügenden Grund, es als unecht zu verwerfen. Der Einfluß der deutschen Sage reicht dazu nicht hin, denn diesen können auch die echtesten eddischen Lieder nicht verläugnen, und wenn Dietrich sonst der Edda unbekannt geblieben ist, so gehört doch auch das Wölundurlied, und gewissermaßen selbst das Hamdismal zur gotischen Sage. Und was man gegen unser Lied einwendet, daß es mit der Sage im Widerspruch stehe, indem sich die Begebenheit nach dem Tode Gunnars und Högnis zutrage, wo aber gar kein Platz mehr dafür sei, da noch an demselben Tage Gudrun an Atli Rache nehme, das beruht nur auf Atlakwida, während Atlamal übereinstimmend mit D. 62 und Wöls. S. c. 38 zwischen Högnis und Gunnars Fall und der Ermordung Atlis eine Zwischenzeit annehmen. Müllenhoff a. a. O. 173. Das zweite Gudrunenlied fällt gleichfalls, wie wir gesehen haben, zwischen den Tod Gunnars und Högnis und die Rache, welche Gudrun dafür an Atli nimmt, und obgleich unser drittes mit dem Trotze dieses zweiten nicht stimmt und daher von Rask nicht mit ihm zu einem Ganzen hätte verbunden werden sollen, so hebt sich doch durch beider Vergleichung der wider unser Lied erhobene Einwand.

Endlich darf uns auch der Keßelfang gegen dieses Lied nicht einnehmen, er spricht nicht einmal für seinen spätern Ursprung, da Gottesurtheile, wenn sie auch das Christentum eine Zeitlang dulden muste, und sogar durch kirchliche Gebräuche geheiligt hat, heidnischen Ursprungs und sogar vom höchsten Altertum sind. Daß der Gebrauch des Keßelfangs dem Norden bekannt war, haben wir schon erwähnt: doch dürfen wir nicht verschweigen, daß Str. 6 eine Andeutung enthält, als ob er aus Sachsen herübergekommen sei; vgl. auch K. Maurer in Zachers Ztschr. II. 443. Die Strafe, welche Herkia trifft, ist aber eine altgermanische, die schon dem Tacitus bekannt war.


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