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2. Die sogenannte jüngere Edda führt diesen Namen nur in der isländischen Handschrift zu Upsala, welche der schwedische Reichskanzler De la Gardie dahin schenkte; doch scheint er ihr zu gehören, da schon im 14. Jahrhundert die Dichtkunst Eddulist und die Gesetze des Dichtens Eddureglur genannt werden (Grimm G. D. Spr. 761), was sich auf das ihr angehängte Skaldskaparmal beziehen muß. Edda bedeutet, wie aus Sn. 202 und dem Rigsmal hervorgeht, Eltermutter und es ist, wie Grimm am angeführten Orte sagt, ganz im Sinne des Altertums, daß die Großmutter dem Kreiß ihrer Kinder und Enkel von der Vergangenheit Kunde giebt.
Dieß Werk findet sich sowohl in Handschriften als in den Ausgaben mit einem andern verbunden, dem man den Namen Skâlda beizulegen pflegt. Die Grenze zwischen beiden ist aber nicht leicht zu bestimmen. Rask rechnet in seiner Ausgabe nur die beiden Mythensammlungen Gylaginning und Bragarödur zur Edda, alles Uebrige zur Skalda. Grimm zieht aber auch das nun folgende Skaldskaparmal, mit dem bei Rask die Skâlda beginnt, zur Edda, von welcher er also nur den, nach Snorris Hattalykill oder Hattatal d. i. Versweisenschlüßel oder Auszählung der Versweisen entworfenen, Bragarhættir genannten Abschnitt und die noch ferner angehängten nach Priscianus und Donatus verfaßten drei Abhandlungen Latinustafrofit (de alphabeto), Malfrädinnar grundvöllr (fundamentum grammatices) und Malskruds Frädi, auch Figurar i rödinnu (figurae orationis) genannt, ausscheidet. Eine nähere Betrachtung der hier in Frage kommenden Theile wird dieß erläutern.Die sämmtlichen Stücke, welche Rasks Ausgabe der Edda und Skalda enthält, sind der Reihe nach folgende: I. Edda. 1. Formali. 2. Gylfaginning. 3. Eptirmali. 4. Bragarödur. 5. Eptirmali. II. Skalda. 1. Skaldskaparmal. a) Kenningar. b) Okend heiti. c) Fornöfn. 2. Bragarhättir. 3. Ritgiördir hinn islensku malfrädi a) Latinu-Stafrosit. b) Maldrädinnar grundvöllr. c) Figurar i rödinnu.