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Von allen Eddaliedern kommt dieses der reinen Schönheit am Nächsten, auch hat keins so tief im Volke Wurzel geschlagen. Noch in den heutigen nordischen Mundarten, schwedisch, dänisch und norwegisch lebt ein später Nachklang davon in gereimten Volksliedern fort, »welche sich zu jenem eddischen verhalten wie das Volkslied von Hildebrand und Alebrand zu der alten Dichtung.« Auch in Deutschland, wo es öfter als irgend ein anderes und zum Theil schon ziemlich befriedigend übertragen worden ist, hat es einige Berühmtheit erworben. An diesem Erfolge mag außer großen poetischen Vorzügen auch seine Leichtverständlichkeit Antheil haben, obgleich ein Punct in demselben, zum Nachtheil des Eindrucks, bisher unaufgehellt geblieben war, der nämlich, welche Bewandtniss es mit dem Brautgut habe, das die Riesin Str. 32 in Anspruch nimmt. Der Wortlaut des Originals ergiebt nicht sogleich für Wen und von Wem, noch mit welchem Rechte sie es fordert. Selbst Grimm schien darüber nicht ins Klare gekommen, als er Rechtsalterth. S. 429 fragte: Was für ein brûdfê ist es, das die Riesin Säm. Edda 74 fordert? und mit welchem Rechte verlangt sie es? Aus dem Zusammenhang schöpfen wir die Antwort darauf, daß es nicht nach dem Recht, sondern nach der Sitte und für Niemand anders als für die Riesin selbst gefordert wird. Man darf dabei weder an die Morgengabe noch an ein anderes Rechtsinstitut denken; aber noch jetzt ist es Gebrauch, daß jedweder der Brautleute die Verwandten des andern beschenkt, um sich bei ihnen beliebt zu machen. Ein solches Geschenk heißt am Niederrhein ein »Bruchstück,« was nach dem Volksdialekt eher Brauchstück als Brautstück bedeuten kann. Hier ist nichts Anderes gemeint, was schon daraus hervorgeht, daß die Riesin ihre Gunst und Liebe für die erbetenen Ringe verheißt, und statt derselben zuletzt Schläge und Hammerhiebe empfängt. Handelte es sich um einen Rechtsgebrauch, so würde demselben wohl vor der Hammerweihe, die Str. 32 eingeleitet wird, genügt worden sein.
Daß mit dem Hammer die Braut geweiht und die Eheleute zusammengegeben werden sollen, ist im Original durch Wiederholung des Wortes »weihen« in der vorletzten Zeile noch deutlicher ausgedrückt als es die Uebersetzung vermochte. Auch zur Leichenweihe bedient sich Thor D. 49 seines Hammers und D. 44 weiht er die Bocksfelle mit ihm und belebt die darauf liegenden Gebeine seiner Böcke. Durch seinen Hammer, welcher den Blitzstral bedeutet, heiligt Thor auch die Erde und heißt darum Midgards Weor (Weiher), auch Weor schlechtweg, wie wir schon oben bemerkt haben. Im altdeutschen Recht, bemerkt Grimm, heiligt Hammerwurf den Erwerb.
Wenn Thrym Thors entwendeten Hammer acht Rasten tief unter der Erde verborgen hatte (Str. 8), so stellt dieß Grimm mit dem Volksglauben zusammen, daß der Donnerkeil tief in die Erde fahre und sieben oder neun Jahre brauche um wieder an die Oberfläche zu rücken: »er steigt gleichsam jedes Jahr eine Meile aufwärts.« Damit steht es nicht im Widerspruch, wenn Thrym Str. 30 den Hammer sofort wieder herbeizuschaffen weiß, denn auch dem Thor kehrt der Hammer nach D. 61 sobald er will in die Hand zurück, und Thrymr selbst, dessen Name von thruma (tonitru) abgeleitet wird, ist ursprünglich mit Thor identisch und ein älterer Naturgott, in dessen Händen vor Ankunft der Asen der Donner gewesen war. Grimm Myth. 165. M. Handb. S. 57, §. 28.
Wegen der mythischen Bedeutung unseres Liedes verweise ich auf Uhland 98 ff. und K. Weinhold, Zeitschrift VII, 22.