Johann Kaspar Riesbeck
Briefe eines reisenden Franzosen über Deutschland an seinen Bruder - Band 1
Johann Kaspar Riesbeck

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Sieben und dreysigster Brief.

Wien –

Morgen reise ich von hier ab. Ich werde mich einige Zeit zu Prag aufhalten, und dort einen Brief von dir erwarten.

Nun sieht man, lieber Bruder, was der Kaiser während seiner Mitregentschaft im Stillen vorgearbeitet hat. Alle Fremden, die hier sind, staunen, wie ruhig eine der größten und schnellsten Revolutionen bewirkt wird. Ein offenbarer Beweis, daß der Monarch nach einem lang überdachten Plan handelt, und schon lange die Materialien zu dem Gebäude in Bereitschaft hatte, welches er nun mit unglaublicher Geschäftigkeit ausführt. Die Geistlichkeit und der Adel werden täglich mehr überzeugt, daß er ihnen immer härter zu Leibe gehen wird, und beede Stände sehn sich entwaffnet. Der Adel liegt seines ungeheuern Vermögens ungeachtet in der tiefsten Ohnmacht. Verschwendung und Weichlichkeit haben ihn entkräftet; und der schwarze Stand trägt in seinem eignen Busen eine Schlange, die ihm am Leben nagt. Diese Schlange ist die Philosophie, die sich unter dem Mantel der Theologie schon bis auf die Stüle einiger Bischöfe eingeschlichen hat. Die meisten jungen Geistlichen sind in der Schule mit dem Gift dieser Schlange angesteckt worden. Sie wissen alle, daß ein FebroniusFebronius – Justinus Febronius, Pseudonym des Trierer Weihbischofs Nikolaus von Hontheim († 1790), der im Bunde mit anderen Bischöfen ein Zurückdrängen der päpstlichen Primatansprüche in Deutschland anstrebte. in der Welt ist, und wenn sie gleich nur widerlegungsweise mit ihm bekannt wurden, so haben nun die Argumente des Hofes gewiß mehr Gewicht bey ihnen, als die ehemaligen ErgosErgos – lat. ergo = darum ihrer Professoren, und diejenigen von ihnen, welche die nahe Beförderung zu erwarten haben, söhnen sich nun sehr leicht mit ihrem ehemaligen Schulfeind aus, da der Hof, dessen Gunst sie nöthig haben, seine Parthey mit aller Macht nimmt. Die Bellarministen, wozu alle alten versorgten Diener der Kirche gehören, machen freylich die ungleich grössere Zahl aus; allein der Hunger ist ein mächtiges Argument Pro und Kontra, und es käme nur darauf an, einigen der halsstarrigsten ihre Pfründen zu nehmen; so würde BellarminBellarmin – s. Vier und zwanzigster Brief. auf das kräftigste widerlegt seyn. Sie finden auch unter dem Publikum keinen Anhang, der sie im geringsten förchterlich machen könnte; denn die 250.000 Advokaten, welche durch die Erblande vertheilt sind, haben die unwidersprechlichsten DeduktionenDeduktion – logische Schlußfolgerung für die Sache des Kaisers gegen Bellarmin schon seit vielen Jahren in den Taschen, und stehn auf den Wink bereit, ihre Widersacher augenblicklich stumm zu machen.

Ich glaube nicht, daß bey der ganzen Armee ein Mann von Bedeutung ist, der den Verordnungen des Kaisers nicht den herzlichsten Beyfall gebe. Dieser Theil der Staatsverwaltung war seit langer Zeit bloß von demselben abhängig, und er trägt durchaus das Gepräge seines Oberhauptes. Unter den vielen kaiserlichen Officiers, die ich kenne, fand ich nicht einen, der über die Jugendjahre hinaus gewesen wäre, und nicht eine ziemliche Dosis Philosophie gehabt hätte. Während meines Aufenthalts in diesen Ländern waren sie für mich durchaus die besten und nützlichsten Gesellschafter und – mit Erlaubniß aller hiesigen Professoren, Doktoren und übrigen Gelehrten – ich halte sie ohne Vergleich für den aufgeklärtesten Theil der östreichischen Welt. Ich getraue mir eine grosse Menge Korporäle in der kaiserlichen Armee zu finden, die mehr gesunden Menschenverstand haben, als neun unter zehn der sogenannten hiesigen Gelehrten. Bey der Armee herrschte schon seit vielen Jahren eine Freyheit, die mit der Eingeschränktheit der übrigen Stände seltsam genug abstach, und hier hat der Kaiser wirklich schon Wunder gethan. Verschiedne Regimenter haben schon längst Lesebibliotheken für sich errichtet, und die Officiers fanden leichte Wege, die guten Schriftsteller, die andre Leuthe immer nur mit einiger Gefahr bekommen können, über die Gränzen zu konvoyiren.konvoyiren – transportieren Der König von Preussen findet nun keinen vom Pabst gesalbten und gesegneten General mehr gegen sich über, wie er ehemals den Grafen Daunaun – Leopold Joseph Graf Daun, österreichischer Feldmarschall und Feldherr im Siebenjährigen Krieg. † 1766 zu nennen pflegte. Sogar unter den gemeinen Soldaten bemerkt man eine gewisse natürliche Logik, die eine Folge von der Art ist, wie sie behandelt werden, und wie man ihnen ihre Menage, ihre Manöuvres, ihre Aufträge, und kurz, alle ihre Geschäfte faßlich zu machen sucht. Von der Bigotterie, die ehemals die kaiserliche Armee auszeichnete, findet man keine Spur mehr. Und was wollte nun das schwarze Korps gegen eine solche Armee unternehmen?

So leicht es dem Kaiser meines Erachtens ist, das Kirchenwesen zu reformieren, so schwer wird es ihm werden, die Verwaltung der bürgerlichen und peinlichen Justiz zu verbessern. Ueber diesem Theil der Staatsverwaltung liegt noch eine schauerliche Finsterniß. Man fühlt schon lange die Gebrechen desselben, die zum Theil eine Folge der Gesetze selbst und der Prozeßform waren; aber durch die Dummheit, Pedanterey, Liederlichkeit, den Eigennutz und Unpatriotismus der verschiedenen Bedienten unendlich vergrössert wurden. Die verstorbene Kaiserin wollte helfen; aber wenn der Kodex TheresianusKodex Theresianus – Codex Theresianus, ein 1766 erstelltes Allgemeingesetz, das aber nie Rechtskraft und Bedeutung erlangte. auch zehnmal weniger barbarisch wäre, als er ist, so wäre doch noch nicht geholfen. Es fehlt an einer guten Zucht Leute, welche die Gesetze handhaben müssen.

Der Kaiser verwendet sich schon während seiner Mitregentschaft mit dem rühmlichsten Eifer, um in den Gerichten die strengste Unpartheilichkeit und mehr Beschleunigungmehr Beschleunigung – die Trägheit der Gerichte ist ein Erbe der Inquisition. Nicht nur damals, sondern auch heute, nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland gehört sie zur alltäglichen Praxis (s. das Flugzeugunglück in Überlingen, der Einsturz einer Halle in Bad Reichenhall oder das Transrapid-Unglück: EIN Jahr ist nichts vor Uns.) einzuführen. Ich glaube auch, daß nicht leicht eine ganz offenbare und auffallende Ungerechtigkeit von seinen Bedienten kann begangen werden; allein, er konnte sich keine neuen Subjekte erschaffen, und solange Dummstolz, Unthätigkeit und Prachtliebe die Hauptzüge der Gerichtsglieder sind, kann es die feine Beutelschneiderey des Eigennutzes und der Bosheit, und die Schikanen nicht heben, wozu Leute von der Art in der so verwickelten Prozeßform Anlaß genug finden.

Die Kriminaljustitz ist wirklich in erbärmlichen Umständen. Wenn man den Kodex Theresianus liest, so sollte man glauben, er sey für eine Horde Baschiren verfaßt worden. Es werden darin Strafen für Laster bestimmt, die in einem ganzen Jahrhundert hier zu Lande nicht verübt werden, und gegen Verbrechen, die täglich hier zu tausenden geschehen, aber keine Klage erregen, z. B. Hurerey, Ehebruch, Knabenschänderey u. dgl. wird eine Strenge beobachtet, die mit der ruhigen Ausübung dieser Laster drolligt genug absticht. Das wäre eben so gar schlimm noch nicht; denn die Gesetze mögen so grausam seyn als sie wollen; so setzen sie doch die bürgerliche und natürliche Freyheit in keine Gefahr, und die unmenschlichsten Strafgesetze sind immer besser, als der gänzliche Mangel an Gesetzen, oder, welches das nämliche ist, die Nichtbeobachtung derselben. Das letztre ist nun allerdings hier der Fall. Man sah bald ein, daß der Kodex Theresianus weder auf die Sitten noch auf den Karakter des Publikums paßte, und man schämte sich, zu einer Zeit, wo von allen Seiten her ein so grosses Geschrey von Menschlichkeit, Abschaffung der Folter und Todesstrafen u. dgl. m. ertönt, noch so förchterlich mit Rädern, Galgen und Schwerdtern ausgerüstet zu seyn. Man kaßirte den Theresianischen Kodex nicht; sondern ließ nur allgemeine Befehle an die Richter ergehn, »gelind zu seyn, ohne Noth zu keinen Todesstrafen zu schreiten« u. dgl. m. Diese mißverstandne Gelindigkeit ist die gefährlichste Tyranney von der Welt. Das grausamste Gesetz mordet nicht willkürlich, und – was man in der politischen Rechenkunst genau beherzigen sollte – je strenger und grausamer ein Gesetz ist, desto mehr Verwegenheit und Bosheit setzt es bey dem Verbrecher voraus, der sich von der Strenge des Gesetzes von seiner Uebelthat nicht abschrecken ließ. Aber die unbestimmten Verordnungen, ohne Noth zu keinen Todesstrafen zu schreiten, setzen den Schuldigen platterdings der Willkühr aus, und eine der Hauptstützen der bürgerlichen Freyheit wird untergraben. So lange die vorhandenen Gesetze, wenn sie auch noch so unmenschlich sind, genau beobachtet werden, hat der Verbrecher keine Entschuldigung für sich. Er kannte das Gesetz, und da er sich doch von demselben nicht abschrecken ließ, so entspricht die Strenge desselben seiner Verwegenheit. Aber im letztern Fall kann er das Opfer einer willkürlichen Betrachtung, oder eines Umstandes werden, der mit seinen Verbrechen gar keine Verbindung hat. Ich will dir ein Beyspiel erzählen, das vor einiger Zeit zu Linz vorfiel, und wenn es gleich von der militärischen Justitz begangen worden, doch den jetzigen Zustand der hiesigen Justitz überhaupt deutlich schildert.

Zwey Grenadiere, die schönsten vom ganzen Bataillon, machten unter dem Regiment von Stein ein Komplot zu desertiren. Es wurde entdeckt, und die zwey jungen Leuthe als Rädelsführer vom Kriegsrath zum Strange verurtheilt. Nun wußte das ganze Regiment, daß alle kaiserlichen Obersten vom Hofkriegsrath den Befehl hatten, ohne die äusserste Noth kein Todesurtheil zur Exekution kommen zu lassen. Diese äusserste Noth war in dem Augenblick, als das Urtheil gesprochen ward, noch nicht da, und der verstorbne Oberst von Brown war wirklich entschlossen Pardon zu geben. Allein auf einmal änderte sich die Scene. Ihre Kammeraden giengen zu ihnen ins Gefängniß, tranken ihnen zu, und trösteten sie zuversichtlich, daß sie auf dem Richtplatz Gnade bekommen würden. Einige erbothen sich sogar, sich an ihrer statt an den Galgen führen zu lassen, in der vesten Ueberzeugung, der Oberst müsse sie seinem Befehl gemäß begnadigen. Alles das wurde dem Obersten hinterbracht. Der zur Exekution anberaumte Tag erschien. Man führte sie auf den Richtplatz. Sie giengen mit der größten Ruhe hin, welche ihnen die zuversichtliche Erwartung ihrer Begnadigung einflößte. Ganz Linz rechnete auf ihr Pardon um so mehr, daß sie ohne Vergleich die zwey schönsten Leute und auch sonst von untadelicher Aufführung waren. Allein der Oberst von Brown hatte gefunden, daß nun der Fall der äussersten Noth da wäre, und sie wurden zum Erstaunen von ganz Linz aufgehängt.

Der Oberst bekam einen Verweis von Wien: Aber hatte er ihn verdient? War seine Entschuldigung nicht giltig, daß durch die Begnadigung dieser zwey Komplotmacher ein unbeschreibliches Aergerniß gegeben würde, indem die ganze Garnison von Linz dadurch in dem gefährlichen Gedanken, ein Oberst dörfe gar nicht mehr ein Todesurtheil exequiren lassen, bestärkt würde; daß das Komplotmachen, ohne Zweifel durch die Begnadigung der Verurtheilten, seit einiger Zeit so häufig geworden, und daß also der Fall der äussersten Noth ein Beyspiel statuiren zu müssen, wirklich da gewesen sey?

Meines geringen Erachtens waren diese Grenadiere ein Opfer der Schwäche der Gesetzgebung. Nichts ist gefährlicher, als Urtheile nicht zu exequiren, besonders, wenn bekannt ist, daß die Gesetzgebende Macht selbst will, daß sie nicht exequirt werden sollen. Die Gesetze werden ein Spott für kühne Verbrecher, und da auf diese Art die gesetzgebende Macht mit sich selbst im Streit liegt, so muß das heilige Richteramt ein Spiel von augenblicklicher Laune, zufälligen Nebenumständen, und willkürlicher Betrachtungen werden. Hätten in obigem Fall die Kammeraden der Schuldigen denselben nach dem gefällten Urtheil nicht so laut und so zuversichtlich Begnadigung versprochen, so wäre es dem Obersten von Brown nicht eingefallen, sie hängen zu lassen. Ihr Leben hieng also von dem zufälligen Gelärme ihrer Kammeraden und der Betrachtung des Obersten ab, daß dieses Gelärme sehr schädlich sey. Hat aber die gesetzgebende Macht nicht vorläufig alles das gut geheissen? Befiehlt sie nicht, daß im Fall der Noth das Urtheil vollzogen werden soll? Und wer sollte dann diesen schwankenden Ausdruck bestimmen? Wer anders, als der Oberste sollte entscheiden, ob der Fall der Noth da sey, oder nicht?

Bestimmtheit, nicht Gelindigkeit, ist die erste Tugend der Gesetze, und in Rücksicht auf die Vollziehung ist die letztere ein grosser Fehler. Bloß durch die Strenge der Vollziehung erhalten die Gesetze ihre Kraft. – Die Bestimmtheit derselben macht den Beklagten von der Person des Richters und den Zufällen unabhängig, die mit seinem Verbrechen keine Verbindung haben. Sie ist der einzige sichere Damm gegen Tyranney und Despotie. Sie setzt alle Glieder des Staates in den Stand der natürlichen Freyheit, wo es bloß von ihrer Willkühr abhängt, glücklich oder unglücklich, sträflich oder unsträflich zu seyn. Unendlich menschlicher würde die Regierung verfahren, wenn sie mit aller Strenge auf die Beobachtung des theresianischen Gesetzbuches hielte, als Urtheile sprechen liesse, und durch unbestimmte Ausdrücke ihre Diener bevollmächtigte, diese Urtheile nach ihrem willkürlichen Gutbefinden vollziehn oder nicht vollziehn zu lassen. Scheinen die vorhandenen Gesetze der gesetzgebenden Macht zu grausam; so ist kein anders Mittel, ihr eignes Ansehn zu retten, und die bürgerliche Freyheit sicher zu stellen, für sie übrig, als die alten Gesetze aufzuheben, mit der größten Bestimmtheit neue zu machen, und diese mit aller Strenge vollziehn zu lassen.

Ueberhaupt ist es ein Fehler der hiesigen Staatsverwaltung, daß man die Bedienten mit Verordnungen überhäuft, ohne auf ihre Vollziehung mit der nöthigen Strenge zu halten. Man sieht überall – das Militäre ausgenommen – daß es an einem durchgedachten und zusammenhängenden Plane fehlt, und die Administration, wie ein unerfahrener Arzt, erst durch eine Menge Vorschriften suchen will, was gut oder bös sey. Das Projektiren und Schreiben geht ins Unendliche. Es folgen Befehle auf Befehle, Mustertabellen auf Mustertabellen, ReskripteReskript – amtliche Verfügung auf Reskripte, wovon das folgende das vorhergehende allezeit aufhebt, oder doch sehr einschränkt. Verschiedene Beamten auf dem Lande haben es sich zur Regel gemacht, erst 4 bis 6 Wochen mit der Vollziehung dieser Vorschriften zu warten, um zu sehn, ob es der Regierung wirklich Ernst damit sey. Es wäre eine merkwürdige und ohne Zweifel für die östreichische Nachwelt sehr nützliche Arbeit, wenn man alle die Widersprüche sammelte, die seit 15 bis 20 Jahren in den Hofbefehlen vorkamen. Es rührte zum Theil daher, daß der Kaiser einen andern Regierungsplan hatte, als seine Frau Mutter; allein, auch als Alleinherrscher wird er in der nächsten Generation seine Civilbedienung noch nicht ganz in Ordnung bringen können; denn es fehlt an tüchtigen Subalternen, wie ich dir schon öfters sagte. Die hiesigen sogenannten DikasteriantenDikasterianten – Gerichtsbeamte (überhaupt genommen) sind ein Volk, daß man eher zum Gassenkehren als zu StaatsgeschäftenGassenkehren als zu Staatsgeschäften – der Herausgeber versichert, diese Textpassage nicht eingeschmuggelt zu haben gebrauchen sollte. Und wo soll der Monarch geschwind andre Leute hernehmen?

Merkwürdig ist die Sprache der hiesigen Gerichte und Dikasterien. Du mußt wissen, daß sie ihren ganz eignen Stil haben, der von der gewöhnlichen deutschen Sprache unendlich verschieden ist, und der Kanzley= oder Kurialstil genennt wirdSprache der hiesigen Gerichte – der Herausgeber im Deutschland des 21. Jahrhunderts weigert sich, das zu kommentieren – So eben lese ich ein Reichshofrathsreskript an das Dohmkapitel zu Salzburg, welches einen Prozeß gegen seinen Erzbischof führt. Da kommen PeriodenPeriode – kunstvoll gebauter längerer Satz, Satzgefüge vor, die eine ganze FolioseiteFolioseite – ein halber Bogen, größer als DIN A4 ausfüllen, und wo man mit aller möglichen Anstrengung nicht ausfindig machen kann, wie die Schlußsätze mit den Vordersätzen zusammenhängen. Je unzusammenhängender und ausgedehnter die Perioden, und je mehr sie mit den seltsamsten lateinischen und französischen Wörtern untermischt sind, desto besser ist der Kanzleystil. Es kommen auch viele deutsche Wörter vor, die im gemeinen Leben die grad entgegengesetzte Bedeutung haben. Ich halte es für platterdings unmöglich, daß ihre Urenkel etwas von dem Geschreibsel werden verstehn können. Leb wohl.


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