Friedrich von Raumer
Geschichte der Hohenstaufen und ihrer Zeit, Band 3
Friedrich von Raumer

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Siebentes Hauptstück.

Durch das vorige Hauptstück lernten wir Friedrichs Gesetze und Einrichtungen, seine Liebe zur Kunst und Wissenschaft, seinen glanzreichen Hof in seltenem Zusammenhange und innerer Übereinstimmung kennen; jeder löbliche Zweck schien erreicht, jeder, selbst der kühnste Wunsch befriedigt und wir wurden zu Lob und Bewunderung fortgerissen. Auch ist diese Bewunderung nur der Nachklang der Aussprüche und Gefühle seiner Zeitgenossen. Jedoch nicht aller: denn es gab einen Standpunkt, von welchem aus sich jene Ordnung und Mannigfaltigkeit, jener prachtvolle Glanz, jene heitere Hoheit in eine bloße Täuschung, ja in ein schreckhaftes Übel verwandelte. »Was muß daraus entstehen,« so sprach man von Seiten der Kirche, »wenn jeder Staat eine allgemeine Gesetzgebung über alles aufstellt? Ist das wirklich die höchste Erscheinung in der Christenheit, wenn sich die Reiche in lauter abgeschlossene Inseln verwandeln und statt freundlicher Verbindungen und Übergänge nur selbstsüchtige Einsamkeit oder feindliche Berührung eintritt? Diesen nothwendig ewigen Krieg bloß weltlicher Staaten kann allein die christliche Kirche beenden; welche als ein Band höheren Ursprungs alle umschlingt und die auf dem niedern Standpunkte hervorbrechenden Spaltungen durch ihre siegreiche Kraft ausgleicht und verschwinden läßt. Jeder Staat, welcher diese himmlische, allumfassende Gesetzgebung seiner 580 örtlichen und zeitlichen unterordnet, ist aus dem christlichen Verbande herausgetreten und hat sich, so gern man es auch verdecken möchte, in einen heidnischen verwandelt. Des Kaisers Lossagung von der Kirche spricht sich in unzähligen Bestimmungen auf unzweifelhafte Weise aus; und wenn alle Herrscher seinem Beispiele folgten, so würde der höchste aller Gedanken, die größte aller Erscheinungen, die Christenheit, erst in haltungslose Bruchstücke zerfallen, dann verschwinden. Von der Duldung anderer Religionen findet man leicht den Übergang zu einer gänzlichen Gleichstellung derselben; und wer erst alle gleich gut findet, wird durch den Zustand der Gleichgültigkeit hindurch, bald alle für gleich schlecht halten. – Für die irdischen Zwecke, wir wollen es nicht leugnen, hat der Kaiser vortrefflich gesorgt: aber von dem, was darüber hinausliegt, ist auch nicht eine Spur anzutreffen. Geld und Gut, Lust und Wollust, leibliche Genüsse und geistige Reizmittel füllen den Kreis alles Denkens und Wirkens. Man rühmt die Beförderung der Kunst und Wissenschaft: aber diese Kunst ist nur heidnisch und diese Wissenschaft möchte gern über ihre Herrinn, über die Theologie, hinauswachsen. Man rühmt die glanzreiche Hoheit des dichterischen Lebens: als wenn die wahre Dichtkunst darin bestände, eine mattwerdende Sinnlichkeit mit süßlich widerwärtigen Worten aufzureizen, oder das Wechseln der Beischläferinnen vielseitigen Gemüths- und Liebes-Reichthum bewiese; als wenn Ehebruch und Hurerei, selbst mit saracenischen Mädchen, eine Verherrlichung der Frauen wäre, oder solch ein heidnischer Amor, solch thierisches Entbrennen, irgend etwas gemein hätte mit christlicher Liebe und Treue! – Darin liegt der höchste Sieg des Teufels, daß er über jenes bloß Irdische den trügerischen Schein der Allgenugsamkeit zu verbreiten weiß: denn so lange das Gefühl des Mangelhaften nicht im Innern wieder lebendig wird, ist aus diesen Kreisen keine Erlösung möglich.«

Dieses und ähnliches wurde von kirchlich Gesinnten ausgesprochen; am umfassendsten aber trat Papst Gregor IX 581 den kaiserlichen Einrichtungen durch seine Gesetzgebung, durch die fünf Bücher der Dekretalen entgegen, welche er von Raymund Pennaforte sammeln und ordnen ließ, und im Jahre 1234 bekannt machte. Vielleicht ist diese gesammte Gesetzgebung niemals von allen Christen ohne allen Widerspruch anerkannt worden: aber bei weitem das meiste wurde damals geehrt und befolgt. Und welche äußere Gestaltung auch die Kirche im Wechsel der Zeiten annehmen mag, nie wird sie dies höchst folgerechte System ganz bei Seite setzen, oder sich einbilden dürfen: eine heidnische Gesetzgebung stehe höher; oder eine bloß örtliche, das allgemeine Band der Christenheit schlechthin vernachlässigende, reiche für die innersten Bedürfnisse des Menschen eben so aus, wie für die äußerlichen. Umständlicher wird von dem kirchlichen Rechte und den kirchlichen Einrichtungen an anderer Stelle die Rede seyn; hier müssen wir uns (damit der Faden der Erzählung nicht zu lange unterbrochen werde) darauf beschränken, eine Erscheinung zu entwickeln, welche den vollkommensten und äußersten Gegensatz alles dessen bildet, was im vorigen Hauptstück unsere Bewunderung oder unsere Theilnahme in Anspruch nahm. Man möchte es für unmöglich halten, daß so schlechthin Verschiedenes in derselben Zeit mit gleich großer Kraft hervorwuchs, wenn nicht die Geschichte öfter bewiese: daß der menschliche Geist, während rastlosen Verfolgens einer Richtung, plötzlich die vollkommen entgegengesetzte gewahr wird, und sie, zur Vermeidung nachtheiliger Einseitigkeit, mit gleicher Vorliebe ergreift. Wir reden von den großen Orden der Bettelmönche, von den Franziskanern oder Minoriten, und von den Dominikanern oder Predigermönchen.

Wenn zwei Wanderer sich an einer Stelle trennen und der eine gegen Morgen, der andere gegen Abend unermüdlich fortgeht, so scheinen sie sich mit jedem Schritte immer weiter und weiter von einander zu entfernen. Und dennoch, wir wissen es ja mit mathematischer Gewißheit, werden jene Wanderer sich zuletzt erstaunt begegnen, erkennen und 582 verkünden: die Erde sey nicht eine langweilige, formlose Fläche, sondern eine in sich geschlossene Kugel; jede Bewegung auf derselben beziehe sich auf einen innerlichen, ungesehenen, ja oft ungeahneten Mittelpunkt.

Eben so läßt eine oberflächliche Betrachtung der großen Erscheinungen jener überreichen Zeit immer nur Entgegengesetztes, Feindseliges, sich unter einander Aufhebendes erkennen; und Berichterstatter haben, Partei nehmend, bald den einen, bald den andern Wanderer dumm oder sündhaft gescholten, dem einen ihren Segen, dem andern ihren Fluch mit auf den Weg gegeben, – ohne sich weiter darum zu bekümmern: ob denn wirklich nur eine Bahn zum Heile führe. Dieser Irrthum mag an Gleichzeitigen entschuldigt werden: daß er aber bis auf den heutigen Tag, fast von allen Geschichtschreibern ohne Ausnahme fortgepflanzt, ja mit neuen Auswüchsen vermehrt und der höhere Mittelpunkt, der tiefsinnige Zusammenhang nicht einmal angedeutet wurde, beweiset: es sey schwerer, verschiedene Richtungen zu würdigen und darzustellen, als auf einer rücksichtslos selbst vorzuschreiten und mitzuwirken.

Bei der Mannigfaltigkeit und wiederum der Ähnlichkeit des jetzo Darzustellenden läßt sich dafür nur mit Mühe eine bestimmte Ordnung auffinden und ohne Wiederholung beobachten; doch dürfte es am besten seyn, zuerst von den Franziskanern, dann von den Dominikanern, hierauf von einigen mit ihnen in Verbindung stehenden Orden und endlich von ihrer weitern Verbreitung, von ihren Freunden und ihren Gegnern zu handeln.

1. Vom heiligen Franz.

Der heilige Franz, geboren im Jahre 1172 war der Sohn eines wohlhabenden Kaufmanns Peter Bernardone in Assisi. Über seine erste Jugend ist wenig auf uns gekommen, sobald man Bedenken trägt, Weissagungen von seiner Geburt, wunderbare Erscheinungen und dergleichen als wahrhaft geschichtlich anzuerkennen. Die erste, besser 583 beglaubigte Thatsache beweiset indeß sogleich die eigenthümliche Richtung seines Geistes. Anstatt für Waaren gelösetes Geld nach Hause zu bringen, verwandte er den größten Theil desselben zu frommen ZweckenWadding annal. I, 20-50., welche, das Hauswesen verwirrende, Mildthätigkeit aber sein Vater so übel aufnahm, daß er ihn körperlich züchtigte und einsperrte. Ja, nachdem ihn seine milder gesinnte Mutter herausgelassen hatte, kam die Sache bis an die bürgerliche Obrigkeit; vor welcher jedoch Franz sein Verfahren mit so vielen Gründen unterstützteMonum. riguard. S. Rufino 254.  Ughelli Italia sacra I, 479., daß man alles dem Bischofe Guido zur Entscheidung übergab. Dieser ging auf Franzens Ansichten ein, und trug hiedurch vielleicht dazu bei, daß sich dieselben von Tage zu Tage mehr befestigten und ausbildeten. Als er insbesondere einmal das Evangelium von Verwerfung aller Güter vorlesen hörte, ward er davon so gewaltig ergriffen, daß er seitdem nur die ärmlichsten Kleider trug und mit Betteln sein Brot zu erwerben suchte. Darüber verspotteten ihn viele, selbst sein eigener Bruder, und noch härter schalt ihn sein Vater; so daß alle Bande der Familie für ihn zerrissen. Da nahm er einen Armen zum Vater an, und ließ sich von diesem so oft segnen und bekreuzen, als ihn sein wahrer Vater verfluchte.

Während Franz auf diese Weise vielen als ein aberwitziger Narr erschien, wurden einige durch seinen demüthigen Wandel erbaut und so angeregt, daß sie sich als Anhänger und Genossen ihm zugesellten. Allein das Betteln fiel doch nicht selten gar hart, und der Bischof von Assisi bemerkte: welche Schwierigkeiten ein gänzliches Entsagen alles irdischen Besitzes mit sich führe. Franz aber antwortete: »mir scheint es vielmehr hart und beschwerlich, Güter anzunehmen, deren Erhaltung und Vertheidigung unzählige Sorgen verursacht, Streit und Krieg erregt und die Liebe Gottes und des Nächsten auslöscht.« Und zu seinen 584 Genossen sprach erUghelli Italia sacra I, 61.: »laßt uns, geliebte Brüder, den Beruf recht erkennen, für den uns Gott, nicht bloß zu unserem, sondern zum Heile vieler gnädiglich berief; damit wir überall umherziehend, mehr noch durch Beispiele als durch Worte, zur Buße auffordern und an Gottes Befehle erinnern. Fürchtet nichts weil wir kindisch und thöricht erscheinen, sondern verkündiget ganz einfach Reue und Wiedergeburt; im Vertrauen, der Geist Gottes, welcher die Welt regiert, rede durch euch. Laßt uns, die wir alles verließen, nicht um geringen Goldes willen den Himmel verlieren, oder dieses höher achten, als den Staub, welchen wir mit Füßen treten. Andererseits dürfen wir aber auch nicht richten oder diejenigen verachten, welche reichlich und zärtlich leben und sich kostbar kleiden: denn Gott ist unser und ihr Gott, er kann sie berufen und rechtfertigen. Fromme, milde und wohlthätige Männer werden euch und eure Worte gern aufnehmen; Gottlose, Stolze und Spötter hingegen werden euch verwerfen und verhöhnen: daher beschließt es fest in eurem Herzen, daß ihr jegliches mit Demuth und Geduld ertragen, überall bescheiden, ernst und dankbar auftreten und dem Lohne vertrauen wollt, welchen Gott allen zutheilt, die ihr freiwillig geleistetes Gelübde treu halten und bewahren.«

In diesem Sinne entwarf Franz die Grundzüge einer Ordensregel, und begab sich damit nach Rom, um die Bestätigung derselben vom Papste Innocenz III zu erhaltenDie Legende, daß Innocenz Franzen zu den Schweinen gewiesen, dieser aber, nachdem er sich im Kothe gewälzt, mit derselben Forderung zurückgekehrt sey und aus Verdruß den gläubigern Vögeln in Rom gepredigt habe, mag man nachlesen bei Math. Paris 235.
    Auch in Bologna wurde zuerst ein Anhänger Franzens und dann im Jahr 1220 er selbst ein Gegenstand des Spottes und Muthwillens; aber die Geduld des ersten bei allen Beleidigungen (die Knaben warfen ihn mit Steinen, nahmen ihm die Kappe ab und streuten ihm Sand auf den Kopf) und die Predigten des letzten machten bald den größten Eindruck. Ghirard. I, 129.
. 585 So sehr man aber auch in jener, die christliche Welt beherrschenden Stadt an mönchische Sonderbarkeiten gewöhnt war, so mußte Franzens PersönlichkeitWadding I, 122.  Math. Par. l. c.  Ghirard. I, 133.  Bulaeus III, 103. doch auffallen: ein kleiner schwächlicher Mann, schwarze Augen, dunkle Haare, keine große Stirn, das Gesicht länglich und unbedeutend, überhangende Augenbraunen, Bart und Haare ungekämmt, die Kleidung dürftig und schmutzig. Es schien keineswegs rathsam, daß der Papst, um eines solchen Mannes willen, eine Ausnahme von der erst vor kurzem mit großem Bedacht ausgesprochenen Regel mache, die Mönchsorden nicht zu vermehren. Außerdem schien ihm und einigen Kardinälen die Unternehmung zu ungewöhnlich, zu gewagt und über menschliche Verhältnisse und Kräfte hinausgehend. Hiegegen bemerkte der Kardinal Johannes: wenn man die Übernahme solcher Pflichten für unausführbar und unmöglich erkläre, gerathe man in Gefahr, Christi ausdrückliche Vorschriften zu bezweifeln oder zu verwerfen; und Franz führte laut die entsprechenden Stellen der SchriftMatth. X, 10; XIX, 21, 29.  Luc. IX, 23; XIV, 26.  1 Tim. 6, 8. an: »gehet hin und prediget und sprechet: das Himmelreich ist nahe herbeigekommen. Ihr sollt nicht Gold, nicht Silber, nicht Erz in euren Gürteln haben, auch keine Tasche zur Wegfahrt, auch nicht zween Röcke, keine Schuhe, auch keinen Stecken. Verkaufe was du hast, und gieb es den Armen, so wirst du einen Schatz im Himmel haben, und komm und folge mir nach. Und wer verläßt Häuser, oder Brüder, oder Schwestern, oder Vater, oder Weib, oder Kinder, oder Äcker um meines Namens willen, der wird es hundertfältig nehmen und das ewige Leben ererben. Wer mir angehören will, der verleugne sich selbst, nehme sein Kreuz 586 auf sich täglich und folge mir nach. Wenn wir also Nahrung und Kleider haben, so lasset uns genügen.« – »Die Armuth,« fügte Franz hinzu, »ist Christi Braut und Freundinn, ist die Wurzel, der Grundstein, die Königinn aller TugendenWadding I, 100.! Wenn die Brüder von ihr lassen, so ist der ganze Bund aufgelöset; wenn sie daran festhalten und der Welt ein Musterbild und Beispiel geben, so wird die Welt sie ernähren.«

Diese Gründe, die merkwürdige Beharrlichkeit Franzens, und nächtliche Gesichte (von den Bettelorden als Stützen der Kirche), welche Innocenz gehabt haben soll, bewogen ihn zwar noch nicht den Orden feierlich zu bestätigenIm Jahre 1210 oder 1211.  Wadding I, 83.  Hist. Bonon misc. zu 1216.; wohl aber, eine so günstige Antwort zu geben, daß Franz auf dem einmal betretenen Wege weiter vorschreiten konnte.

Seine Lebensweise wurde wo möglich noch strenger als bisher: er wachte, betete, fastete beinah über menschliche Kräfte; er trug ein härenes Gewand auf bloßem Leibe und sprang nackt in den Schnee, um sein Fleisch zu züchtigen. In jeder Nacht geißelte er sich dreimal mit eisernen KettenVinc. specul. XXX, 106, 112.: einmal für sich selbst, dann für die noch lebenden Sünder, endlich für die Sünder im Fegefeuer. Es genügte ihm nicht von einer Stelle aus zu wirken, sondern er reisete nach Frankreich, Spanien, Portugal, zum Sultan nach Ägypten, zum Kaiser Friedrich nach BariWadd. I, 190, 332; II, 41.  Bettinelli II, 145.. Der Sultan hörte seine Ermahnungen, und ließ ihn, gegen den Rath seiner Geistlichen, wieder frei; an Friedrichs Hofe widerstand er angeblich allen ihm bereiteten Versuchungen und gewann sogar einen vom Kaiser gekrönten Liebesdichter, Pacifico Marchigiano, für seinen Orden. Im Jahre 1217 sollte er in Rom vor dem Papste Honorius und den Kardinälen predigen, und arbeitete, 587 weil man die Entschuldigung der Unwissenheit nicht gelten ließ, dazu mühsam eine Rede aus1220 redete Franz in Bologna nach dem Briefe eines Gegenwärtigen, ut multis litteratis qui aderant, fuit admirationi non modicae sermo hominis idiotae.  Bulaeus III, 103.. Als er aber in der feierlichen Versammlung beginnen wollte, hatte er alles vergessen, gestand es ein, und hielt nun, seiner Kraft und Begeisterung frei folgend, eine salbungsvolle, von der damals gebräuchlichen Weise ganz abweichende Rede. Auch mehrte sich die Zahl seiner Jünger von Tage zu Tage, und er sandte sie aus in alle Länder Europens, ja selbst nach andern Welttheilen. »Gehet hin,« sagte er zu ihnenWadd. I, 248., »je zwei und zwei und lobet Gott schweigend in eurem Herzen bis zur dritten Stunde; dann erst möget ihr reden. Euer Gebet sey aber gemäßigt, demüthig und stets von der Art, daß der Hörende dadurch veranlaßt werde Gott zu ehren und zu preisen. Allen verkündigt den Frieden, bewahret ihn aber auch selbst in euren Herzen. Keiner lasse sich verführen zu Haß und Zorn, oder ablenken von der ergriffenen Bahn: denn wir sind berufen Irrende auf den rechten Weg zu führen, Verwundete zu heilen und Gebeugte aufzurichten.«

Fast kein einziger Kirchenheiliger ist so von seinen Schülern geehrt und verherrlicht worden, als der heilige Franz; von keinem hat man in gutmüthiger Leichtgläubigkeit so viel Wunderbares nacherzählt, oder es in übergroßer Begeisterung zu wissen gemeint, oder es vorsätzlich und betrügerisch erfunden. Insbesondere läßt sich das irrige Bestreben nicht verkennen, durch Franzens Wunder die Wunder Christi zu überbietenSchon 1220 war die Verehrung gegen ihn in Bologna so groß, ut viri et mulieres catervatim in eum irruerent et beatum se putabat, qui saltem posset vel fimbriam vestimenti ejus tangere.  Bulaeus III, 103. und ihn zuletzt in Hinsicht der Heiligkeit und Vollkommenheit über diesen zu stellen. Deshalb heißt es: er 588 hungerte vierzig Tage, verwandelte Essig in Wein, trieb Teufel aus, erweckte Todte u. s. w. Mehre Male sprach er mit Christus, und zuletzt drückte ihm dieser die Nägelmahle an Händen und Füßen selbst ein; was jedoch die sonst mit Wundern auch überfreigebigen Dominikaner schon damals leugnetenGregor IX weiset die Dominikaner deshalb zurecht.  Wadding II, 429., damit die Franziskaner nichts in dieser Hinsicht voraus haben möchten. Steine, so berichtet man ferner, wurden weich und nahmen eine bequeme Form an, wenn der heilige Franz sich darauf legen wollte; Ameisen gingen ihm aus dem Wege, sobald er es ihnen befahl! Einst hörte er in den Sümpfen Venedigs unzählige Vögel, wahrscheinlich Rohrsperlinge, singen und schreien, und er sprach zu seinen Genossen: »sie loben Gott, laßt uns dasselbe thun.« Aber vor dem Singen, Schreien und Zwitschern konnte keiner sein eigenes Wort vernehmen; weshalb sich der heilige Mann zu den Vögeln wandte und sprach: »ihr Brüder und Schwestern, hört auf zu singen, bis wir Gott gelobt haben;« und sogleich schwiegen alle, bis die geistlichen Gesänge beendigt warenWadding an vielen Stellen.  Dandolo 343.  Als Gegenstück aus dem Alterthume: quum primum (Augustus) fari coepisset, in avito suburbano obstrepentes forte ranas silere jussit: atque ex eo negantur ibi ranae coaxare.  Sueton. Octav. c. 93.. Und diese Wunderkraft wirkte nicht bloß bei seinem Leben, sondern auch nach seinem Tode; nicht bloß unmittelbar, sondern auch mittelbar. Einer Kreisenden z. B. die nicht gebären konnte, legte man den Zaum des Pferdes, welches Franz geritten hatte, auf den Leib, und sogleich kam das Kind ohne Mühe zur Welt!

Nackt auf bloßer Erde liegend, starb Franz am 4ten Oktober 1226 im 54sten Jahre seines AltersWadd. II, 143.  Alberic. 521.  Mon. Patav. 736.  Dand. 344.  Bullar. Rom. I, 72., und ward im Jahre 1228 von Gregor IX heilig gesprochen. Als sein 589 Leichnam in die neue Kirche von Assisi gebracht werden sollte, drängten die Bürger in gewaltigem Eifer alle Mönche hinweg und übernahmen selbst dies heilige Geschäft; wofür sie Papst Gregor aufs härteste zurechtwies und ihnen schwere Genugthuung auflegteRegestae Greg. IX, Jahr 4, pag. 158..

2. Die Ordensverfassung der Franziskaner oder Minoriten.

Die von Innocenz III vorläufig gebilligteVitae Pontif. 568. und von Honorius III im Jahr 1223 feierlich bestätigte Ordensregel des heiligen Franz ward allmählich weiter ausgebildet und vervollständigt; wir können indeß hier weder alle Veränderungen in strenger Zeitfolge nachweisen, noch dürfen wir derer erwähnen, welche erst nach dem Falle der Hohenstaufen eintraten. Das Wesentliche, was von 1210 bis 1260, oder seit dem ersten Entwurfe FranzensFranzens Grundlage.  Wadd. I, 67, 302, 3561.  (Math. Par. 236)  Revision von 1223, II, 66, 246.  Zusätze von 1236 und 1239, II, 383; III, 24, 414; von Gregor IX, Rodulphus 165, von Bonaventura 1260, ebendaselbst 238.  Honorius Bestätigung, Bullar. magn. Rom. I, 67., bis auf die allgemeine Versammlung in Narbonne unter dem Großmeister Bonaventura, festgesetzt wurde, besteht in folgendem.

Niemand wird in den Orden aufgenommen, wer nicht wenigstens funfzehn Jahre alt ist und ein volles Probejahr ausgehalten hat. Der Aufzunehmende leistet das Gelübde der Keuschheit, des Gehorsams und der Armuth; letzteres in einer solchen, zeither ungewöhnlichen Ausdehnung, daß er schlechthin allem gegenwärtigen und künftigen Besitze entsagt, oder ihn den Armen überweiset. Niemand darf jemals Geld haben oder annehmen, es sey denn in der höchsten Noth für kranke Brüder; niemand darf reiten, es sey denn Krankheits halber. Selbst bewegliche Dinge, 590 deren man nicht entbehren kann, Hausgeräth, Bücher, geringe Kleidung u. dergl. sind keineswegs ein Eigenthum des einzelnen, sondern des Ordens; und dem Orden selbst ist wiederum der Besitz alles dessen untersagt, was nicht zur strengsten Nothdurft gehört. Mithin darf er keine Gelder oder Güter geschenkt nehmen, er muß allen Aufwand in Kleidern, Speisen, Gebäuden u. s. w. vermeiden; ja selbst die Kirchen sollen nur klein, von geringen Materialien aufgeführt, ohne große Glockenthürme und weder mit Säulen, noch mit Bildwerken oder Gemälden geschmückt seyn. Alle Brüder sind unter sich gleich und heißen, zum Zeichen ihrer Demuth, Minoriten, oder die Geringen, die mindern Brüder. Die unentbehrlichen Obern gebieten nicht sowohl aus eigener Macht, als nur zur Vollziehung der OrdensgesetzeAlberic. 445.. Jeder Bruder darf den andern ermahnen und auf die strengen Vorschriften über Gottesdienst, Kleidung, Fasten u. s. w. hinweisen.

Keiner soll sich im Äußern kopfhängerisch, schwierig und heuchelnd zeigen, sondern heiter und froh seyn in Gott. Freunde wie Feinde, Gute wie Verbrecher, soll man freundlich und dienstfertig aufnehmen; ja die Niedern, Geringen und Hülfsbedürftigen aufsuchen.

Denjenigen, welche ein Geschäft erlernt haben, ist die Arbeit nicht bloß erlaubt, sondern auferlegt; niemand aber darf sich, wenn der Erwerb unzureichend scheint, oder das geistigere Geschäft keinen Lohn giebt, des Bettelns schämen. Ja dies ist sogar ein Verdienst, weil das Geben dem Gebenden zum ewigen Heile dient. Verboten aber ist es, hiebei mehr zu nehmen, als das dringende Bedürfniß erheischt, oder sich regelmäßig wiederkehrende Almosen auszubedingen.

An der Spitze eines jeden Klosters stand ein Aufseher oder Guardian, an der Spitze jeder Landschaft ein Landschaftsmeister oder Provinzial, an der Spitze des ganzen Ordens, der Großmeister oder General; Beschützer des Ordens 591 war ein Kardinal, oder der Papst selbst. Die Rechte dieser Obern waren nicht in jedem Zeitpunkte gleich, im ganzen aber sehr bedeutend und die Unterordnung streng. Kein Aufseher durfte ohne Beistimmung des Landschaftsmeisters neue Brüder aufnehmen, oder die Erlaubniß zum Predigen oder zu Heidenbekehrungen ertheilen; und wenn nicht Alter, Würde und Gelehrsamkeit die Fähigkeit zu diesen Geschäften einleuchtend bewiesen, so mußte die Beistimmung des Großmeisters eingeholt werdenWadd. II, 246.. In bestimmten Fristen sollte der Landschaftsmeister alle Klöster untersuchen, zur Besserung von Übelständen anweisen und behufs umfassender Einrichtungen landschaftliche Versammlungen halten. Allgemeine Versammlungen berief der Großmeister des Ordens, aus welchen erschienen: erstens alle Landschaftsmeister; zweitens die Aufseher oder Vorsteher der Klöster; drittens die Abgeordneten, welche außerdem von den Klöstern zu diesem Zwecke für jede Landschaft erwählt wurdenEs ist nicht ganz deutlich, ob erschienen: die Vorsteher, oder die von ihnen für jede Landschaft gewählten Abgeordneten, oder beide. Wahrscheinlich verfuhr man nicht immer auf gleiche Weise. Bullar. Rom. I, 67.  Wadd. II, 264; III, 130.. Entferntere Vorsteher entschuldigten nicht selten ihr Außenbleiben; so wie die ursprüngliche Vorschrift, alle Jahre oder selbst alle halbe Jahre eine solche allgemeine Versammlung zu halten, in der größern Verbreitung des Ordens später oft unübersteigliche Hindernisse fandWadd. I, 139; III, 540.. Auf diesen Versammlungen wurden allgemeine Gesetze beschlossen, die Berichte aus allen Landschaften gehört und geprüft, die Großmeister gewählt und im Falle der Untüchtigkeit sogar abgesetzt. Mithin erscheint die Macht des Großmeisters durch diese, zum Theil vermöge der Wahlen republikanisch gebildeten, Körperschaften sehr beschränkt; andererseits aber standen ihm so viele Rechte zu, daß die Einherrschaft dennoch vorherrschend blieb. Er ernannte und 592 entfernte alle Landschaftsmeister aus eigener Macht, welchen dasselbe Recht wieder in Hinsicht der Aufseher zustand; doch erlaubte man später den letzten, um Mißbräuchen vorzubeugen, die Berufung an den Großmeister und machte diesem zur Pflicht, nicht ohne Untersuchung und Rechtsspruch vorzuschreitenWadd. II, 413; III, 24..

Ferner durfte niemand, – nachdem das ursprünglich unbedingte Verbot aufgehoben war –, ohne Genehmigung des Großmeisters irgend eine hohe kirchliche Würde annehmen, ein Kloster anlegen, oder verlegen, oder das Amt eines Klostervorstehers antretenWadd. III, 26, 144, 290, 419, 489, 493, 536.  Planck Gesch. der kirchl. Gesellschaft IX, 2, 521.  Ähnliche Gesetze hatten die Dominikaner.  Ripoll VIII, 189, 202, 243, 360.. Der Großmeister konnte jeden Bruder zu sich berufen, verschicken, entlassen und, mit Ausnahme von sehr wenigen dem Papste vorbehaltenen Fällen, die kirchliche Lossprechung für schwere Vergehen ertheilen. Er widmete, nicht zerstreut durch die Aufsicht eines einzelnen Klosters, seine ganze Thätigkeit den allgemeinen Angelegenheiten und wohnte, nebst einigen ihm zugeordneten Beiständen, mit weisem Vorbedacht im Mittelpunkte der ganzen christlichen Welt, in Rom.

3. Vom heiligen Dominikus.

Der heilige Dominikus wurde geboren im Jahre 1170 zu Kalaroga in Spanien. Seine Ältern, Felix Guzmann und Johanna von Aza, stammten aus edlen Geschlechtern, und noch jetzt leiten die Herzöge von Medina Sidonia ihre Herkunft von jenem Hause der Guzmanne abMamachio 664.  Malvenda 1-71, 365, 368.  Helyot III, c. 24.. Schon im siebenten Jahre kam Dominikus unter die strenge Aufsicht seines mütterlichen Oheims, eines Geistlichen, und im vierzehnten bezog er die hohe Schule in Valentia. Dem 593 Herkommen gemäß legte er sich zuerst auf die Grammatik und die übrigen freien Künste; dann ergriff er mit weit größerem Eifer die Gottesgelahrtheit und ward im vierundzwanzigsten Jahre seines Alters, Chorherr in Osma. Hier, so wie von früher Jugend an, zeichnete er sich aus durch Fleiß, Stille, Beten, Forschen in der Schrift und Fasten, vor allem durch die lebhafteste Theilnahme an dem Schicksale seiner Nebenmenschen, und durch den sehnlichsten Wunsch, für sie und für sich den rechten Weg des Himmelreichs aufzufinden. Nie berührte er ein Weib, und nach zehnjähriger Enthaltung des Weines trank er, obgleich seine Gesundheit darunter gelitten hatte, ihn erst, als der Bischof es befahl. Überhaupt war sein Körper gut, aber schwach gebaut, Haar und Bart etwas röthlich, die Stirn frei, die Nase gebogen, die Augen schwarz, bei allem Ernst ein stets heiterer Blick, eine angenehme helle und starke Stimme. Mit dem dreißigsten Jahre begann er, nach Christi Beispiel, öffentlich zu lehrenEr kam auch nach Rom, und vielleicht mit Didakus nach Dänemark.  Mamachio 133.  Ghirard. I, 135.  Hist. de Languedoc III, Nota 15.; im sechsunddreißigsten begleitete er den Bischof Didakus von Osma nach Frankreich, und erschrak gewaltig über die laute, hier täglich anwachsende Ketzerei der Albigenser. Andererseits fühlte er die Wahrheit ihrer Anklagen über den weltlichen Reichthum und die schlechten Sitten der Geistlichen, und beschloß deshalb allen irdischen Gütern zu entsagen und in Hinsicht auf Armuth und Sitten dem Beispiele Christi zu folgen. Hatte er doch schon auf der Universität, bei eintretender Hungersnoth, seine Bücher und kleinen Besitzthümer veräußert und die Armen mit dem Erlös unterstützt. – Einst sollte eine Reise angetreten werden, um mit den Ketzern Religionsgespräche zu halten, und der Bischof hatte dazu vielen Prunk angeordnet: »nicht also«, sprach Dominikus, »in Demuth und mit bloßen Füßen laßt uns gehen.« Dies geschah, allein ihr 594 Wegweiser, ein heimlicher Albigenser, führte sie vorsätzlich irre, durch Dornen und zackiges Gesträuch. »Dadurch, daß unser Blut fließt«, sagte Dominikus geduldig, »werden wir gereinigt von Sünden, und unser Vorhaben wird uns gelingen.« Als der Albigenser diese Demuth und Geduld sah, bekannte er seine Tücke und entsagte seinen bisherigen AnsichtenMalvenda 104, 141..

Zehn Jahre lang wirkte Dominikus in diesen Gegenden und fand Genossen seines Sinnes und Thuns, welches in ihm den Gedanken der Stiftung eines neuen Ordens erweckte. Innocenz III rieth ihm aber, gleich dem heiligen Franz, sich an eine alte, sichere und erprobte Regel anzuschließen; worauf Dominikus fast ganz die der Augustiner Chorherrn mit den Zusätzen der Prämonstratenser zum Grunde legte, und im Jahre 1216 die Bestätigung des Papstes Honorius III erhielt. Dieser Regel zufolge war der Erwerb von Besitzthümern erlaubt und vom Betteln nirgends die RedeHolstenii codex IV, 1.  Malvenda 147.  Malespina 93.  Colm. chr. 1.  Simon. Montf. chr.  Murat. antiq. V, 392.  Alberic. 445.  Mamachio 388.. Als aber Dominikus später mit dem heiligen Franz bekannt wurde, schlug er diesem vor, ihre beiden Orden in einen zu verschmelzenMalvenda 259, 285.  Holsten. l. c.  Die Dominikaner leugnen diese Zusammenkunft; gewiß aber war der erste Plan ihres Ordens nicht auf Entsagung alles Eigenthums und auf Betteln gerichtet.; worauf jener zur Antwort gab: »durch Gottes Gnade besteht weislich zwischen den Orden manche Verschiedenheit in Hinsicht der Gesetze, der Strenge und der Ansichten, damit einer Vorbild und Sporn des andern sey, und jemand, dem der erste nicht gefällt, den zweiten wählen könne.« – Ob nun gleich nach dieser Erklärung die Orden nicht vereinigt wurden, so traten sie doch in ihren Grundzügen dadurch nahe an einander, daß Dominikus nunmehr alle Schenkungen an den Orden verbot und 595 die Armuth, nach den Vorschriften der Franziskaner, zur Pflicht machte. Hierauf unternahm er für die Ausbreitung seines Ordens mehre Reisen nach Spanien, Frankreich und Italien, und lebte in den letzten Jahren seines Lebens zu Bologna, die Strenge seiner geistlichen Übungen noch immer erhöhend und ihren Werth überschätzend. So hatte er sich z. B. neun Arten ersonnen, außer den eigentlichen Kirchenstunden zu betenMalvenda 356.: krumm stehend, lang auf dem Bauche liegend, abwechselnd niederkniend und sogleich sich wieder erhebend, die Arme ausgestreckt wie ein Kreuz u. s. w! Gleichwie vom heiligen Franz, werden von ihm Wunder aller Art erzählt.

Er starbPalmerii chr.  Mon. Pat. 736.  Simon. Montf. chr.  Bullar. Rom. I, 77.  Malvenda 371, 526.  Vitae Pontif. 574.  Alberic. 547. Über die feierliche Beisetzung siehe Sigon. de episc.  Bonon. 163.  Ghirard. I, 155. am sechsten August 1221 ruhig, geduldig, auf der Erde in Asche liegend, mit einem härenen Gewande angethan und einer eisernen Kette umgürtet. »Weinet nicht,« sagte er zu den Umstehenden, »in jener Welt werde ich euch nützlicher seyn, als hier!« Dreizehn Jahre nachher, im Jahre 1234 ward er heilig gesprochen; und in dankbarem Andenken haben ihm die Bologneser ein prachtvolles Grabmahl errichtet, welches auch in unsern Tagen, abgesehn von theilnehmenden oder feindseligen Erinnerungen, deshalb für jeden sehenswerth bleibt, weil von Nikola dem Pisaner bis Michael Angelo Buonarotti, mehre große Künstler nicht weniger sich, als den Heiligen hier verewigt haben.

4. Die Ordensverfassung der Dominikaner oder Predigermönche.

Die Ordensverfassung der Dominikaner stimmt in vielen Grundzügen mit der Ordensverfassung der Franziskaner; doch ist jene allmählich viel zusammenhängender und 596 umfassender ausgebildet worden, als diese. Wir können indeß auch hier nur dasjenige anführen, was etwa bis zum Jahre 1206 gesetzlich ward, oder von den oben dargestellten Einrichtungen der Franziskaner abweicht und sie näher erläutertHolstenii codex IV, 1..

Die Aufnahme in den Orden wird versagt: allen Verheiratheten, Leibeigenen, Verschuldeten, durch Krankheit Unfähigen, und allen Personen welche bereits in einem andern Orden ein Gelübde ablegten. Erst nach dem vollendeten funfzehnten Lebensjahre beginnt das Probejahr; doch nimmt man in einigen, besonders dazu eingerichteten Klöstern auch Knaben von vierzehn Jahren an und erzieht sie. Jeder Probejünger wird von dreien Männern in Hinsicht seiner Kenntnisse und seiner Sittlichkeit geprüft und die Beistimmung des Landschaftsmeisters zur Aufnahme eingeholt. Findet sich der Lehrling selbst nicht tüchtig oder geneigt, den schweren Beruf zu übernehmen, so steht ihm der Rücktritt völlig freiMath. Paris 417, 490.  Ripoll. Bullar. Urk. 157.; nach der Aufnahme bleibt dagegen kein Übertritt in einen andern Orden erlaubt. Conversen oder Laienbrüder sollen achtzehn Jahre alt seyn, ehe sie ihre Willenserklärung abgeben. Unehelich Geborne müssen vor der Aufnahme höhere Lossprechung beibringen, und bleiben dennoch bis zur Genehmigung des Großmeisters, von gewissen höhern Würden im Orden ausgeschlossen.

Wer das Priestergelübde ablegen will, muß alles zum Gottesdienst Nöthige und die Grammatik verstehen. Vor dem fünfundzwanzigsten Jahre erhält keiner die Erlaubniß zu predigen; und die Würde eines sogenannten Oberpredigers, oder allgemeinen Predigers, wird nur denen übertragen, welche drei Jahre lang Theologie gelernt und drei Jahre lang in angesehenen Orten mit Beifall öffentlich gelehrt haben. Damit es nicht an so gebildeten Personen mangele, schickt man aus jeder Landschaft zwei bis drei der tüchtigsten Lehrlinge auf die 597 Universität nach Paris. – Jeder ist den strengen und sehr umständlichen Vorschriften unterworfen über Gottesdienst, Kniebeugen, Fasten, Kleidung, Todtenmessen, Krankenpflege, Aderlaß, Haarschneiden, Bartscheren u. s. w. Eben so genau ist die Aufzählung aller möglichen Vergehungen: vom zu spät kommen, falsch singen, Essen verschütten u. dergl. an, bis zu todeswürdigen Verbrechen; und eben so vollständig die darauf gerichtete Abstufung der Strafen, vom fasten und an der Erde sitzen, bis zu zwanzigjährigem hartem Gefängniß. Wegen Willkür unmittelbarer Vorgesetzten soll man sich bei den Ordensobern, bei dem Papste nur im Fall äußerster Noth beschweren, und überhaupt nie an eine höhere Stelle gehen, ehe man bei der niederen Recht gesucht hatRipoll. VIII, 225.. Kein Kloster (es sey denn im jerusalemischen oder griechischen Reiche) darf weniger als zwölf Mönche und einen Aufseher zählen.

Erst drei Jahre nach abgelegtem Gelübde erhält ein Bruder das Recht, einen andern Bruder anzuklagen; erst vier Jahre nachher das Recht, den Vorsteher und Landmeister mit zu wählen, und selbst Vorsteher zu werden. Die Wahl dieser Obern, und nicht minder die des Großmeisters, kann erfolgen durch Inspiration, das heißt durch höhere einstimmig und laut sich aussprechende Begeisterung; oder durch Compromiß, das heißt durch gütliche Übertragung an einzelne Personen; oder endlich durch Skrutinium, daß heißt durch heimliche Umfrage bei den zur Wahl Berechtigten. Diese letzte Form gilt als die gewöhnliche. Der Klostervorsteher wird von den Brüdern durch die Mehrheit der Stimmen, entweder aus ihrer Mitte, oder auch aus einem andern Kloster erwählt und vom Landmeister bestätigt, oder aus Gründen verworfen. Verzögern die Brüder ihre Wahl über einen Monat, so besetzt jener die Stelle. Niemand kann Vorsteher werden, der nicht Latein ohne Fehler redet und die Schrift wenigstens in sittlicher Hinsicht auszulegen 598 verstehtIm Gegensatz der dogmatischen Auslegung.. Der Vorsteher ernennt mit Rath der verständigern Brüder seinen Stellvertreter, den Untervorsteher.

Zur Wahl des Landmeisters sind berechtigt: 1) die Vorsteher der hieher gehörigen Klöster, 2) die Oberprediger, 3) ein oder zwei Bevollmächtigte, welche in jedem Kloster durch die Brüder erwählt werdenMalvenda zu 1236, p. 530-548.. Der Großmeister bestätigt oder verwirft die Wahl, und besetzt, sofern diese über ein Jahr verzögert wird, aus eigener Macht. Gewöhnlich bleibt der neugewählte Landmeister in seinem Kloster wohnen, und untersucht jährlich selbst, oder durch Stellvertreter, seinen Sprengel.

Stirbt der Großmeister, so übernimmt der Meister derjenigen Landschaft, worin die nächste allgemeine Versammlung gehalten werden sollte, unter gewissen Beschränkungen, die Leitung der allgemeinen Angelegenheiten und bereitet alles zur neuen Wahl vor, welche den Landmeistern und zweien, auf jeder Landschaftsversammlung außerdem dazu ernannten Männern zusteht.

Auf den landschaftlichen und den allgemeinen Versammlungen, welche in der Regel jährlich von eben den Männern gebildet und gehalten wurden, die zu den Wahlversammlungen kamen, berieth und verhandelte man alle Gegenstände, welche die Landschaft oder den ganzen Orden betrafen. Nur findet sich hier neben der schon entwickelten regelmäßigen Abstufung der Obern, noch die wichtige Würde der Diffinitoren oder Ordner. Deren wurden aus jeder Landschaftsversammlung durch Mehrheit der Stimmen vier erwähltMamachio 591., welche, mit Zuziehung des Landmeisters alle Geschäfte der Versammlung leiteten, dann aber dessen Verwaltung selbst prüften und darüber an die allgemeine Ordensversammlung Bericht erstatteten. Auf ähnliche Weise verfuhr man in dieser, hinsichtlich der Wahl der höhern 599 Ordner und des Großmeisters; ähnlich in den einzelnen Klöstern hinsichtlich ihrer Vorsteher. Mithin erschienen diese Diffinitoren in jedem kleinern oder größern Kreise, neben den eigentlichen Ordensbeamten, als eine Art von unabhängigen Prüfern, von Stellvertretern, Repräsentanten, deren Gewalt in letzter Stelle (jedoch nur in Übereinstimmung mit den Landmeistern) so weit ging, daß sie selbst den Großmeister nöthigenfalls absetzen und die Wahl eines andern veranlassen durften. Niederlegen aber sollte dieser sein Amt nicht, ohne dauernde und genügende UrsachenActa Sanct. 7ter Febr. S. 407.. Zweimal hatten die Ordner neben dem Großmeister den Vorsitz in der allgemeinen Ordensversammlung, das dritte Mal die Landmeister.

Nur was in drei solchen, unmittelbar auf einander folgenden Versammlungen bestätigt war, erhielt Gesetzeskraft; alles andere galt nur bis zur nächsten Sitzung, oder, wenn keine anderweite Bekräftigung hinzutrat, höchstens in kleinern Kreisen auf die Lebensdauer des Anordnenden. In den Jahren 1220 bis 1244 wurden die großen Ordensversammlungen abwechselnd in Bologna und in Paris gehaltenMalvenda 307-330, 456, 541, 628.; später auch anderwärts, besonders in Köln.

5. Von einigen andern mit den Bettelmönchen in Verbindung stehenden Orden.

An die beiden Hauptstämme der Franziskaner und Dominikaner schlossen sich mehre andere Orden an, oder waren in ihrem Ursprunge und ihren Zwecken wenigstens verwandter Art; so daß es am bequemsten ist, ihrer hier mit wenigen Worten zu gedenken.

a. Die Klarissinnen.

Die heilige Klara, geboren im Jahre 1193 zu Assisi, 600 wurde wider den Willen ihrer Ältern eine eifrige Schülerinn des heiligen Franz, und erhielt mit ihren unerwartet zahlreichen Genossinnen, im Jahre 1224 von ihm eine Regel, welche, den Grundeinrichtungen nach, mit seinen eigenen übereinstimmte; besonders streng aber in Hinsicht auf gottesdienstliche Übungen, Fasten und Kasteien war. Doch sollten die Klarissinnen neben dem Beten auch für die Stiftung arbeiten, und sich des Umherschweifens im Lande enthalten. Die Aufnahme in den Orden erfolgte durch die Äbtissinn unter Beistimmung der befragten, insbesondere derjenigen acht Schwestern, welche in jedem Kloster ihren engern Rath bildeten. Der Großmeister der Franziskaner war anfangs ihr alleiniger und höchster Oberer. Klara starb im Jahre 1253 und wurde von Alexander IV heilig gesprochenHelyot VII, 26.  Holsten. cod. III, 34.  Wadding III, 497.  Compagnoni V, 70.. – So wie sich die Klarissinnen zu dem Orden der Franziskaner verhielten, so andere Weiberklöster zu dem der Dominikaner.

b. Die Tertiarier oder Bußbrüder,

welche sich zuerst als ein dritter Zweig der Franziskaner ausbildeten, dann aber auch von den Dominikanern mit wenigen Nebenbestimmungen angenommen wurdenWadding II, 13.  Holst. cod. III, 39.  Planck Gesch. d. kirchl. Ges. IV, 2, 509., hatten auf das Ansehn und die Ausdehnung beider Hauptorden einen weit größern Einfluß, als die geschlossene Stiftung der weiblichen Klarissinnen. Viele Laien nämlich sahen sich durch häusliche oder bürgerliche Verhältnisse abgehalten, das Gelübde zu übernehmen, oder fanden auch die Gesetze der Orden zu hart und lästig. Deshalb entband man sie von der eigentlichen Klosterzucht und dem vollen Gelübde, gab ihnen aber doch eine Regel, einen Mittelpunkt, wodurch sie verpflichtet wurden, das Beste der Orden auf alle Weise 601 wahrzunehmen und zu unterstützen. Dafür sollten sie dann auch an den Vorzügen und Segnungen derselben Theil nehmen. Manche Bußbrüder und Bußschwestern traten aus dieser Vorschule später in die Orden selbst ein, oder verbanden, wie zuerst die heilige Elisabeth, ein feierliches Gelübde mit jener StellungHelyot VII, 38.  Martin. Fuld. 1700.. Der wichtigste Gewinn blieb aber immer der: daß beide Orden durch die Bußbrüder aufs engste mit den Laien verwuchsen, in allen Ländern eine breitere, sichere Grundlage gewannen und durch Hülfe solcher Verbündeten jeden Krieg gewissermaaßen immer im Lande ihrer Feinde beginnen und ausfechten konnten.

Von der großen Zahl von Unterabtheilungen, welche später, ohne erhebliche Grundveränderungen, innerhalb der Orden selbst entstanden, kann hier nicht die Rede seyn. Auf kleinliche Gebräuche, Abzeichen, Schnitt und Farbe der Kleidung u. s. w. legte man ein so großes Gewicht, als in unsern Tagen auf ähnliche Dinge beim Kriegswesen. Eher verdienten die Beguinen erwähnt zu werden, welche wahrscheinlich um die Mitte des zwölften Jahrhunderts durch Lambert den Stammelnden (le Begue) gestiftet wurdenHelyot VIII, 1.  Thomass. I, lib. 3. c. 63. §. 11. und sich im Anfange des dreizehnten besonders in den Niederlanden ausbreiteten. Sie bildeten die älteste Körperschaft, welche, ohne geistliches Gelübde, doch dem Geistlichen näher trat, indem jedes Mitglied Keuschheit und Gehorsam gegen den Pfarrer versprach.

c. Die Karmeliter

entstanden wohl dreißig Jahre vor dem BettelordenSchröckh XXVII, 369.  Henke Gesch. II, 293. Nach den Actis Sanct. zum achten April S. 777, gab ihnen Albert, Patriarch von Jerusalem, etwa ums Jahr 1209 die erste Regel., erhielten aber erst im Jahre 1226 eine von Honorius III bestätigte Regel, und wandten sich, nachdem sie aus Asien nach Europa waren versetzt worden, etwa um das Jahr 1247 zu einer Lebensweise, welche im ganzen mit der, den Franziskanern und Dominikanern vorgeschriebenen, übereinstimmte.

d. Die Augustinereinsiedler,

welche Innocenz IV im Jahre 1254 unter eine bestimmte Regel brachte und ihnen einen Großmeister vorsetzte, könnte man als den vierten Bettelorden betrachtenHolsten. im IIIten Bande hat Nachrichten über sie, desgl. die Acta Sanct. vom 10ten Februar S. 47.  Costo 99..

e. Die Humiliaten

entstanden schon im zwölften JahrhundertTiraboschi vetera Humil. monumenta I, 84, 99, 156, 192; II, 142, 159, 198, 290, 406; III, 253.  Antichità Longob. Milan. IV, 159.  Über die Abstufungen im Orden, Saxii archiep. II, 579.  Die fratres poenitentiarii (Tertiarier, Bußbrüder) desselben, erhielten in Parma die Aufsicht über Gewicht und Güte des Brots und Weins, die Einnahme gewisser Hebungen und die Verwahrung der Siegel.  Affò Parma III, 78., erhielten aber erst von Innocenz III im Jahre 1201 ein, später noch in manchen Punkten weiter ausgedehntes, Grundgesetz. Manche zu diesem Orden Gehörige waren Geistliche, andere Laien, noch andere standen in einer eigenthümlichen Mitte. Sie hielten die kirchlich gesetzlichen Betstunden, lebten in Gemeinschaft ohne Eigenthum unter Aufsicht eines Vorstehers, und gingen, obgleich es ihnen erlaubt war, nur selten aus. Wir finden in der Lombardei, wo sie sich am meisten verbreiteten, Unterabtheilungen von Männern und von Weibern, von Verheiratheten und Unverheiratheten, mit mehr oder weniger Übernahme von äußern Übungen und innern Pflichten. Zum Theil im Widerspruche mit den auf anderem Wege der christlichen Vollkommenheit nachstrebenden Bettelmönchen, lautete das Hauptgesetz der Humiliaten dahin: daß jeder von seiner Hände Arbeit leben müsse. Hauptsächlich trieben sie Wollenweberei, und diejenigen aus ihrer Mitte, welche den 603 geistlichen Stand angenommen hatten, webten zwar nicht selbst, machten aber gleichsam die Werkmeister und Kaufleute. Der Gewinn floß zu einer allgemeinen Kasse, aus welcher die Armen innerhalb und außerhalb des Ordens bedacht wurden. Jener anhaltenden Arbeit wegen, milderte Gregor IX die strengen Fastengesetze für die Humiliaten. Ohne Erlaubniß durfte niemand ihren Orden verlassen. – Lange Zeit standen die vier Vorsteher der ältesten und angesehensten Stifter an der Spitze aller Angelegenheiten und hielten von Zeit zu Zeit allgemeine Versammlungen, wo die Geistlichen über das Geistliche, über Weltliches aber auch die Laien Bestimmungen trafen. Starb ein Vorsteher, so wählten die Brüder einen Obmann, welcher sich zwei Geistliche und einen Laien erkor und, nach dreitägigem Fasten und Gebet, mit deren Hülfe, die Meinung aller Brüder und Schwestern erforschte. Wer die meisten oder besten Stimmen erhielt, wurde zum Vorsteher erklärt, von jenen vier Obervorstehern anerkannt und dann vom Sprengelbischof bestätigt. Erst im Jahre 1246 bekam der ganze Orden einen, gleichfalls erwählten und mit bedeutender Gewalt versehenen, Großmeister. Ihres Fleißes und ihrer Sitten halber wurden die Humiliaten sehr geehrt und ihnen vertrauensvoll von den Gemeinden oft ansehnliche Ämter übertragenRovelli II, CCXII.  Tirab. l. c. I, 176; II, 244, 253, 166, 182.. Hiebei entstanden aber Zweifel, inwieweit deren Verwaltung mit ihren Ordensgesetzen verträglich sey; so wie umgekehrt die weltliche Obrigkeit keine Ausschließung von übertragenen Geschäften, von Reihelasten, Eidesleistungen, Kriegsdienst, Abgaben und Anleihen zugestehen und, ungeachtet päpstlicher Weisungen, die Humiliaten nicht als Mönche oder Geistliche behandeln wollte.

6. Weitere Geschichte der Minoriten und Predigermönche.

Man sollte glauben, daß die Orden der Bettelmönche, 604 welche mit allen bisherigen Zwecken und Bestrebungen der Laien und Geistlichen im Widerspruche standen, unmöglich hätten viel Eingang finden können: denn jeden weltlich Gesinnten mußte die Verzichtleistung auf allen irdischen Besitz abschrecken, und die geistliche Seite schien durch ihre beiden Haupttheile, die Priester und die bisherigen Mönchsorden, so vollkommen ausgefüllt, daß für neue dazwischengreifende Einrichtungen kein Bedürfniß und keine passende Stelle übrig sey. Dennoch glaubte man diese gefunden zu haben: Krieg und Hader und Haß jeder Art zerrüttete alles Weltliche, Reichthum und Üppigkeit schadete der Kirche, Übermaaß von Geschäften oder Gleichgültigkeit lösete die Bande zwischen Priestern und Gemeinden, aus den Klöstern nie hervorgehende Mönche waren für ihre hülfsbedürftigen Mitbrüder so gut als nicht vorhanden; deshalb sey es höchstzweckmäßig, die erste Einfachheit der christlichen Kirche in jenen Orden neu zu begründen, überall für die Reinheit der Lehre und gegen die überhand nehmende Ketzerei zu wirken, den Geistlichen Gehülfen zu verschaffen, und, mit einem Worte, Christi Beispiel auf eine, zeither noch ungeübte, aber weit vortrefflichere und umfassendere Weise, nachzuahmenMamachio 204.  Thomass. ps. III. lib. 3, c. 16.. Wie empfänglich damals die ganze Christenheit für diese Ansichten war, geht aus der unglaublich schnellen Verbreitung beider Orden hervor. Erst nach dem Jahre 1216 wurde das älteste Kloster der Predigermönche in Toulouse gegründet. und im Jahre 1221 zählten sie schon 60 KlösterMalvenda 171, 332, 458.  Planck Gesch. IV, 2, 507.  Münter Beitr. I, 39.  Guigonis historia fundationum in Martene coll. ampliss. VI, 438, 540. 1220 kamen Minoriten nach England, 1221 nach Deutschland, 1222 in die nordischen Reiche. Wadd. z. d. Jahren. II, 5, 45; Langebek V, 511. Über ihre Ausbreitung in der Schweiz, siehe Justingen 18. Die Dominikaner hießen auch Jakobiten, von dem ersten in Frankreich besessenen Kloster des heiligen Jakob; oder schwarze Brüder, von der Kleidung.  Holsten. cod. IV, 1.  Alberic. 445. in 605 acht Landschaften, in Spanien, Frankreich, Provence, der Lombardei, Ungern, Deutschland, England und dem Kirchenstaate. Sieben Jahre nachher fügte man vier neue Landschaften, Dacien, Polen, Palästina und Griechenland, mit einer verhältnißmäßigen Anzahl Klöster hinzu, und um dieselbe Zeit finden sie sich auch schon in Dänemark und Liefland. Im Jahre 1277 zählte der Orden 417 Klöster; zu welcher schnellen Mehrung allerdings der Umstand mit beitrug, daß die Bettelmönche nur Dach und Fach, keineswegs aber, wie die zum Hauptstamme der Benediktiner gehörigen Mönche, auch ein bedeutendes Stiftungsvermögen gebrauchten und verlangten.

Noch überraschender als bei den Dominikanern, sind diese Erscheinungen bei den FranziskanernWadding III, 25; IV, 133.  Bartol. Pisanus.. Im Jahre 1260 waren jene in der ganzen Christenheit verbreitet und zählten 33 Landschaften mit 213 Kustodien oder Bezirken; ferner drei Vikareien mit 13 Bezirken und eine Vikarei mit acht Klöstern.

Deutschland z. B. war in drei Landschaften, Straßburg, Köln und Sachsen getheilt: zur ersten gehörten Baiern, die Pfalz, Schwaben, Elsaß, Baden, Wirtenberg, Franken, die Schweiz und Tirol; zur zweiten Trier, Westfalen, Holland, Brabant und die benachbarten Gegenden. Die Landschaft Sachsen hatte zwölf Bezirke: Bremen, Halberstadt, Magdeburg, Lübeck, Stettin, Leipzig, Meißen, GoldbergAurei montis., Preußen, Breslau, Brandenburg und Thüringen. Bedenkt man nun, daß die letzte Vikarei Korsika nicht in mehre Bezirke zerfällt war, weil sie nur acht Klöster zählte, und auch die größern Vikareien für geringer galten, als eine Landschaft: so kommen auf jeden Bezirk mindestens acht Klöster oder auf 226 Bezirke 1808 Klöster. Da nun jedes, in Erinnerung an Christus und die Apostel, nicht unter zwölf Mönche und einen Vorsteher hatte, so erhalten wir 606 für jene Zeit 13,504 Minoriten. Zum Beweise, daß diese Zahl keineswegs übertrieben, vielmehr zu gering ist, wollen wir nicht die AngabeWadding I, 286. geltend machen: daß der heilige Franz im Jahr 1219 schon 5000 Brüder auf der Hauptversammlung zu Assisi um sich vereinigt habe, (denn da möchten viele Zuschauer als Brüder mitgezählt seyn); wohl aber, daß nach der Kirchenspaltung, wo die räumliche Ausdehnung des Ordens so sehr beschränkt ward, immer noch über 7000 Mannsklöster und 800 Frauenklöster, mit 150,000 Brüdern und 28,000 Schwestern vorhanden warenHelyot V, c. 2, p. 33.: und bei allen diesen Berechnungen ist auf die zahlreichen Bußbrüder gar nicht einmal Rücksicht genommen!

Natürlich wäre eine solche Verbreitung ganz unmöglich gewesen, ohne rastlosen Eifer; und dieser Eifer trieb die Bettelmönche über die Gränzen der Christenheit hinaus, um als Gesandte, als Bekehrer, ihrem eigensten Berufe nachzulebenReg. Honor. III, Jahr IX, Urk. 387.  Reg. Greg. IX, Jahr VI, Urk. 295.  Wadding II, 313.  Malvenda 421.  Auch nach Griechenland, nach Preußen u. s. w.  Ripoll I, Urk. 77, 96, 97, 198.. Honorius III schickte sie nach Marokko, Gregor IX nach Damaskus, Innocenz IV in das tiefste Asien zu den Mongolen; und trotz manchem Ungeschick des Verfahrens, blieben diese Bemühungen doch selten ganz fruchtlos. Außerdem trugen ihre Reiseberichte nicht wenig bei, zur Erweiterung der Kenntnisse von fremden Ländern und Völkern. Oft aber wurden die Brüder, anderer Anstrengungen und Leiden nicht zu gedenken, von den grausam Gesinnten, oder durch ihren Eifer Beleidigten umgebracht. Ging es doch den ersten Franziskanern, welche nach dem christlich gesinnten Deutschland kamen, gar schlechtWadding I, 250.  In Marokko wurden 1220 mehre eifrig lehrende Franziskaner mit großer Grausamkeit umgebracht. Acta Sanct. vom 16ten Januar, S. 16.. Sie kannten die Sprache nicht, antworteten aber, als jemand sie fragte: »ob sie 607 Herberge verlangten?« der erhaltenen Weisung gemäß: ja! Höchst erfreut über die hierauf erfolgende günstige Aufnahme, meinten sie, jenes Zauberwort sey überall zu gebrauchen und antworteten auf die Frage: »ob sie Ketzer wären?« ebenfalls: ja! Da bekamen sie sehr viel Schläge, alle flohen nach Italien zurück, und lange glaubte man: wer nach dem rauhen Deutschlande wandern müsse, gehe dem Märtyrerthume unfehlbar entgegen!

So viel nun aber auch fester Wille und die Begeisterung des einfachen Gemüthes über die Menschen vermag, so überzeugten sich doch die Häupter der Bettelorden bald, daß man ohne Kenntnisse und gelehrte Bildung an unzähligen Stellen nicht obsiegen, nicht Herr werden könne.

Dominikus war dieser Bildung keineswegs abgeneigt, obgleich die Cistertienser anfangs laut tadelten, daß er ganz Ununterrichtete als Prediger aussendeMalvenda 179.  Wadding I, 345.  Der Großmeister Bonaventura verordnete im Jahre 1266: auf jeder Ordensversammlung sollten gelehrte theologische Gespräche geführt werden.  Wadding IV, 259.; der heilige Franz aber erklärte ausdrücklich: »wer ein Buch habe, wolle deren mehr haben und lieber von den Thaten anderer lesen, als selbst löbliche Thaten vollbringen. Wissenschaft ohne Demuth sey nichts nütze, und Christus habe auch mehr gebetet, als gelesen. Außer dem Evangelium solle der Neuaufgenommene kein Buch behalten, nicht einmal den Psalter.«

Mit diesen Ansichten war aber schon der zweite Großmeister der Minoriten, Elias von Kortona keineswegs einverstanden, und betrat überhaupt Wege, welche den ganzen Orden bald verwandelt und ihm einen ganz andern, vielleicht mehr jesuitischen Charakter beigelegt haben würden. Mancher strengen Regel gab er eine leichtere Wendung, suchte wenigstens mittelbar Geld zu erhalten und eine vornehmere Stellung anzunehmen. Er ließ die ungeheuren Unterbaue bei Assisi errichten und auf den zwei ja dreimal 608 über einander gethürmten, den Berg stützenden Bogengängen, endlich durch einen Deutschen, Namens Jakob, eine KircheWadding II, 2, 216, 240.  Eigentlich stehen zwei Kirchen über einander; in der untern liegt der heilige Franz begraben. erbauen, welche in Hinsicht der Schönheit und Festigkeit zu den trefflichsten jener Zeit gehört und allmählich von Cimabue und allen Meistern der wieder aufblühenden Kunst glänzend ausgeschmückt wurde. Viele aber widersprachen all diesem Beginnen so laut, daß Elias im Jahre 1230, mit Beistimmung des Papstes, seine Stelle verlor; auf der Hauptversammlung des Ordens im Jahre 1236 wählten ihn jedoch seine Freunde zum zweiten Male. Elias war, das gestehen selbst Abgeneigte, ein Mann von so großer Geschäftskenntniß, Klugheit, Gewandtheit und so außerordentlich einnehmendem Wesen, daß er von allen vornehmen Laien und Geistlichen hoch geehrt wurde und selbst den strengen Papst Gregor vermochte, ihn aufs neue zu bestätigen und seine Rechte sogar zu erweitern. Der wichtigste seiner Gegner, Cäsarius aus Speier, welcher an Franzens strengen Einrichtungen buchstäblich hielt, ward ins Gefängniß gesetzt und diese Maaßregel, gleich ähnlichen, damit gerechtfertigt: daß viele, eingebildet auf ihr früheres Verhältniß zum Stifter des Ordens, allen Gehorsam vergäßen und alle Ordnung auflöseten. Als aber Cäsarius, weil er beim Spazierengehen den Verdacht erregte, er wolle entfliehen, von seinem Wärter so geschlagen wurde, daß er unerwartet daran starb; mehrten sich die Klagen, und auf einer Versammlung aller Landmeister in Rom vor Gregor IX, entsetzte man Elias um Pfingsten 1239 zum zweiten Male und erwählte erst Albert von Pisa, dann, nach dessen Tode, Haymo von Feversham zum Großmeister. Elias begab sich jetzt zu Kaiser Friedrich II und mochte mit seinen Anhängern, spätere Zeiten vorbildend, in der Stille gegen den Papst wirken; als ihm aber Innocenz, vielleicht deshalb, die nach Haymos Tode gesuchte Herstellung abschlugWadding III, 34, 101, 312., so trat er 609 öffentlich zum Kaiser über und lebte als Laie, unbekümmert um Bann und Gelübde. Doch heißt es: er habe sich im Jahre 1253 auf dem Todtenbette mit der Kirche und dem Orden ausgesöhnt.

Mehr im Sinne des Stifters wirkten Männer, wie der heilige Antonius von Padua, welcher im Jahre 1196 zu Lissabon geboren ward und 1220 in den Orden trat. Er war ganz unwissend, meinte aber durch mystische Tiefe alle Weisheit der Menschen zu überbieten. Als ihn diese desungeachtet nicht hören wollten, so predigte er den Fischen; sie kamen, hörten, schüttelten zum Zeichen des Beifalls mit den Köpfen und wollten nicht eher wegschwimmen, als bis sie den Segen empfangen hatten. Später fehlte es ihm weder an Zuhörern, noch an unzähligen Wundern ähnlicher ArtWadding I, 360; II, 116, 160.  Palmerii chr. zu 1231.  Reg. Greg. IX, VI, Urk. 12.. Er starb 1231, ward im nächsten Jahre heilig gesprochen und ihm zu Ehren in Padua nach dem Entwurfe des Pisaners Nikola eine Kirche erbaut, welche in mancher Beziehung noch die Kirche von Assisi übertrifft; so wie sein durch Kunstwerke verherrlichtes Grabmahl nicht mindere Bewunderung verdient, als das des heiligen Dominikus.

Männer solcher Art, wie der heilige Antonius, waren beiden Orden wenigstens insofern willkommen, als sie die Fähigkeit besaßen, auf den großen Haufen mächtig einzuwirken; aber freilich mochte auch schon damals der Standpunkt für eine ganz verschiedene und feindliche Beurtheilung derselben nicht fehlen: andere Ordensmitglieder, wie der heilige Bonaventura, der heilige Thomas, Raimund von Pennaforte, Albert der Große, Vincenz von BeauvaisBini I, 19.  Malvenda 413., Roger Bakon und viele ähnliche haben sich dagegen unzweifelhaftere Ansprüche auf die Achtung der Nachwelt erworben. Ihre Wirksamkeit erstreckte sich nicht bloß auf das niedere Volk, 610 sondern wir erblicken sie überall und in den mannigfachsten Stellungen, als Gelehrte, Universitätslehrer, Staats- und Bekehrungs-Gesandte, Beichtväter, u. dergl. Die Bettelorden sind, so sprachen nicht wenigeChron. mont. sereni zu 1224, p. 298.  Monach. Patav. 669., ein erfreulicher Ersatz nach dem Ausarten der ältern Orden, sie dienen wie zwei große Lichter zur Erleuchtung des Erdbodens, und erwecken, gleich den zwei Posaunen Mosis, die in ihren Lastern entschlafene Welt. Viele Städte vertrauten aus freier Wahl Bettelmönchen öffentliche Ämter an; auch waren diese im dreizehnten Jahrhundert die tüchtigsten und glücklichsten Schiedsrichter unzähliger, besonders lombardischer FehdenFabri Effem. Cartepec. di Cestello, Urk. 236.  Tirab. stor. della letterat. IV, 241.  Murat. antiq. Ital. V, 392.. So verglich z. B. ein Augustinereinsiedler im Jahre 1225 einen großen Streit zwischen Cervia und Ravenna; 1233 söhnte ein Minorit Adel und Volk in Piacenza aus; in demselben Jahre stand ein ghibellinischer Franziskaner an der Spitze der Geschäfte in Parma; fünf Jahre später vermittelte ein Predigermönch den Streit zwischen Pisa und den Viskonti, und mit noch umfassenderem Erfolge trat der Bruder Leo in Piacenza auf, der Bruder Gerhard in Parma, vor allen aber der berühmte Predigermönch Johann von Vicenza, von dem weiterhin noch mehr die Rede seyn wirdAffò Parma III, 135.. Im Jahre 1233 zogen Dominikaner, Franziskaner und Augustiner in Italien umher, mit Kreuzen, Räucherwerk, Fackeln, ÖlzweigenGhirard. I, 156.  Joh. de Mussis zu 1233.; singend, predigend, überall für den Frieden wirkend. Und mit demselben Muthe wie sie den Bürgern und Städten ihre Fehler und Vergehen vorhielten, sprachen sie vor Königen und Fürsten, ja vor Kardinälen und PäpstenSalimbeni 304.. Jeder sah in ihnen, wo nicht ein Mittel der eigenen Heiligung, doch ein 611 Mittel, das ihn bedrängende Unrecht anderer streng und mit Erfolg zu rügen. Insbesondere erkannten die Päpste schnell und mit großem Scharfsinne, von welchem Werth ein solches ihnen unmittelbar untergeordnetes, wir möchten sagen, immer schlagfertiges Heer sey, und die schon erwähnte Erzählung, daß Innocenz III im Traume gesehen, wie Franz und Dominikus den Lateran auf ihren Schultern trugenVinc. specul. XXX, 65.  Ripoll. VIII, 255., hat zwar als Thatsache wenig Glaubwürdigkeit, aber eine wahrhaft geschichtliche Bedeutung.

Bei diesen Umständen bewilligten die Päpste natürlich den Bettelorden von Tage zu Tage mehr Freibriefe und Vorrechte. Sie wiesen alle Bischöfe und hohe Geistliche an, diese neuen Brüder günstig aufzunehmen und zu unterstützen; sie übertrugen ihnen die Prüfung des Zustandes von Kirchen und KlösternCompagnoni II, 234 erzählt, daß Predigermönche, unter ihnen ein Bruder Buonaparte, 1228 die Kirchen in der Mark Ankona visitirten. Desgl. in Guastalla 1233,  Affò Guast. 352.  Reg. Greg. IX, J. IV, p. 63.  Malvenda 147, 175.  Rovelli II, CCXVIII., oder fortdauernde Aufsicht über die letzten. Selbst Untersuchungen, einzelne Bischöfe betreffend, wurden in ihre Hände gelegt; ja Innocenz IV gab ihnen die Gesandtschaft (Legation) über das ganze Morgenland. – Der Hauptzweck der Dominikaner ging dahin, das Wort Gottes aller Welt zu predigen und die Reinheit der Lehre zu erhalten; deshalb wurde zunächst ihnen, und dann nicht minder den Franziskanern erlaubt, in jedem Orte öffentlich zum Volke zu reden und Beichte zu hörenReg. Hon. III, J. IV, Urk. 647.  Martin. Fuld. 1708.. Alle Ketzergerichte kamen anfangs in die Hände beider Orden1238 waren auch Minoriten bei der Inquisition in Spanien.  Wadding III, 5., später ausschließend in die Hände der Dominikaner. Sie erhielten die Erlaubniß, Vermächtnisse ihrer 612 Verwandten oder fremder Personen anzunehmenEin Beispiel Cartep. di S. Salvat., Urk. 601.  Ripoll VIII, 78.  Wadding IV, 72., oder ihr weltliches Erbtheil zu veräußern und den Erlös nach Willkür zu verwenden. Sogar von den Vermächtnissen an fromme Stiftungen durften sie, mit Genehmigung der Testamentsvollstrecker, einen Theil behalten und sich für die Veränderung und Niederschlagung von Gelübden (das des Kreuzzuges ausgenommen) bis 50 Mark zahlen lassenHievon sollte nichts erlassen werden, weil nur das wirklich Eingezahlte helfe und vom Gelübde befreie. Freibrief Alexanders IV von 1259.  Gudenus II, 656, 664.. – Allen andern Orden war verboten die Kleidung der Bettelmönche anzunehmen oder nachzuahmen; habe doch die heilige Jungfrau den Dominikanern selbst einen Probeanzug vom Himmel gebrachtCorner 846.  Ripoll VIII, 136, 226, 263, 270, 271, 316, 327, 345, 383.  Guden. II, 654.  Wadding III, 296.! Sie lösten jeden, der in ihren Orden treten wollte, vom Banne; sofern nicht ein, der Beurtheilung des Papstes vorbehaltener, ungeheurer Frevel ihn veranlaßt hatte. Kein Bischof durfte sie vorladen, wegen Vergehen und Verbrechen strafen, sich in ihre Wahlen mischen, ihre Vorsteher zum Eide des Gehorsams zwingen, oder ihnen wider Willen Aufträge ertheilen. Selbst während der Zeit allgemeinen Kirchenbannes lasen sie stille Messe und theilten das Abendmahl unter ihre Diener aus. Sie waren frei von Neubruch- und Garten-Zehnten, begruben selbst fremde Todte auf ihren Gottesäckern, und beichteten nur ihren Obern. Kein Bischof durfte sie in Vertheilung des Ablasses hindern, oder ihre Begünstiger bannen und verfolgen. Die Ansicht, welche der heilige Franz anfänglich selbst festhieltWadding I, 301.  Harzheim III, 531.  Bullar. Rom. I, 67.  Auch sollte kein Prälat die Freibriefe der Bettelmönche auslegen.  Bullar. Rom. I, 147., daß kein Bettelmönch 613 innerhalb des Sprengels eines Bischofs irgend eine geistliche Handlung gegen dessen Willen vornehmen dürfe, wurde bald ganz von den Brüdern aufgegeben; und ähnliche Beschlüsse, welche aus Kirchenversammlungen, z. B. im Jahre 1227 zu Trier gefaßt wurden, fielen, bei dem Übergewichte jener päpstlichen Freibriefe, wirkungslos dahin.

Doch ließen sich die Bischöfe nicht immer gutwillig das Recht ihrer Aufsicht nehmen, sondern stellten in Italien, England, Frankreich und Deutschland, für sich und die Ortspfarrer, Grundsätze auf, welche schlechthin mit den obigen Vorrechten in Widerspruch standenWadding III, 439.  Math. Paris 286.: die Bettelmönche sollten zu ihren bischöflichen Versammlungen kommen, den Eid des Gehorsams leisten, ohne ihre Erlaubniß sich nirgends ansiedeln, bei ihnen beichten, Zehnten entrichten, keine Gaben annehmen, keine Beichte hören, keinen Ablaß ertheilen, entbehrliche Überschüsse an Lampen, Lichtern, Zierrathen u. dergl. abliefern, keine eigenen Kirchhöfe haben u. s. w. – Wenn nun auch diese Ansichten nicht obsiegten, so blieb doch den Bischöfen manches Mittel, den Bettelmönchen Hindernisse in den Weg zu legen; sie versagten ihnen z. B. heiliges Öl oder die Weihe ihrer Priester, bis päpstliche Briefe festsetztenWadding III, 542.  Thomass. ps. I, lib. 3, c. 28, §. 14-16.: daß jenen die Wahl frei stehe, bei welchem Bischofe sie sich wollten weihen lassen, und daß dieser den Vorgestellten nicht weiter prüfen oder zurückweisen dürfe. Mehr halfen die Bedingungen, welche die Bettelmönche an einigen Orten vor ihrer Aufnahme eingehen mußten: so versprachen sie z. B. in mehren rheinischen UrkundenWürdtwein subsid. V, 338 und an andern Orten.: sie würden die Ortsgeistlichen nicht beschränken, keiner Abfassung von Testamenten beiwohnen, keinen Gottesdienst halten, während des Bannes keine Mönche aufnehmen oder ungerufen in deren Zellen kommenSo im Vertrage mit dem Abte von Fulda.  Schannat dioeces. Fuldens. 275, Urk. 54., keine 614 neuen Freibriefe erschleichen, und an den Hauptfesten selbst der Hauptkirche opfern. Oft aber siegte die Meinung, daß solche einzelne Verträge durch die allgemeinen Freibriefe umgestoßen würden; oder die Bischöfe hielten es nicht für gerathen, streng gegen die neuen hochgerühmten Brüder aufzutreten. So sagten einige, als Erzbischof Engelbert zuerst die Bettelmönche in Köln aufnahm: »dies wären gewiß die Leute, von denen die heilige Hildegard durch den Mund des heiligen Geistes geweissagt habeWadding III, 25.: sie würden die Geistlichkeit in Gefahr und die Stadt in Verfall bringen.« Engelbert aber antwortete gelassen: »ists auf göttliche Weise verkündet, so muß es auch in Erfüllung gehen,« worauf alle schwiegen.

Andererseits finden sich einzelne Fälle, wo der Bischof für die Bettelmönche, gegen seine widerspenstigen oder schlechten Ortspfarrer auftrat; ja ein Bischof von Verona ging in seiner Begünstigung, ohne alle Rücksicht auf kirchliche Vorschriften, noch weiter und verordnete: daß, so oft ein Dominikaner an einem Orte predige, eben dadurch Sündenerlaß auf dreißig Tage eintreteGudenus III, 1137, Urk. von 1267.. – Lebhafter als der Bischof, widersetzten sich bisweilen die Stiftsherrn und die Weltgeistlichen den BettelmönchenRegest. Greg. IX, IV, 321; V, 229 gegen Mißbräuche. Auch den ältern Mönchsorden waren die Bettelmönche oft ungelegen, so sagt z. B. der Abt von S. Burgo (Sparke scr. zu 1224): o dolor, o plus quam dolor, o pestis truculenta! fratres minores venerunt in Anglia!; dann aber trat gewöhnlich der Papst entscheidend für, selten beschränkend gegen die letzten auf. – Das Volk endlich, stand in der Regel auf der Seite der neuen strengen Brüder, und wurde nur einige Male ungeduldig, als sie gar zu eifrig Neulinge warben. Hierüber kam es z. B. in Neapel zu einem Auflaufe, wobei das Kloster der Dominikaner erstürmt und mehre hart geschlagen und verwundet wurdenChioccar. catal. 157.. – Als Salimbeni, der Geschichtschreiber, gegen den Willen seines 615 Vaters in ein Franziskanerkloster gegangen war und von jenem zurückgefordert wurde, berief er sich auf die Schrift und antwortete: »man müsse Christus mehr anhangen, als Vater und Mutter.« Zornig fluchte der Vater ihm und seinen Verführern, diese aber lobten Gott für die dem neu Aufgenommenen verliehene StandhaftigkeitSalimbeni 223..

Größere Gefahr, als aus diesen vereinzelten Bewegungen, entstand für die Bettelmönche durch ihren Streit mit der Universität zu Paris. Sie wollten sich deren Gesetzen nicht unterwerfen und mehre Lehrstühle in ihren ausschließlichen Besitz bringen; weshalb viele gegen sie auftraten, besonders aber Wilhelm von S. Amour in seinem und der Universität Namen, ihre Grundsätze und Zwecke in verschiedenen Schriften aufs lebhafteste angriffSiehe besonders die Schrift de periculis novissimorum temporum und Collectiones catholicae et canonicae scripturae ad defensionem Hierarchiae.  S. Amour liegt in der Franchecomté.  Crevier I, 410.. Zwar erklärte er: seine mit unzähligen biblischen Stellen belegte Darstellung von den falschen Propheten, sey nicht gegen einen gebilligten Orden gerichtet und wolle den kirchlichen Gesetzen auf keine Weise widersprechen: allein, ungeachtet der geschickten Stellung und Fassung mit wenn und daß, lag doch der Angriff auf die Bettelmönche ganz klar vor Augen; und diese mußten alle Behauptungen im allgemeinen zugeben, während Wilhelm es dem Urtheile der Welt überließ, ob sie auf jene paßten, jene in sich schlössen. Seine und seiner gleichgesinnten Freunde Einwürfe lauteten dem wesentlichen nach also:

»Gott hat nicht allen Menschen auf Erden dieselbe äußere Bahn und Lebensweise vorgeschrieben, sondern jeder mag die seine verfolgen, und dennoch des Glaubens leben: daß die Vorsehung auf den mannigfachsten Wegen zum letzten Heile führe. Daher ist es, abgesehen von dem innern 616 Werthe oder Unwerthe der Ordensgelübde, schlechthin eine verkehrte Anmaaßung, wenn die Bettelmönche ihren Weg als den allein richtigen anpreisen, jede Abweichung davon als Mißbrauch bezeichnen und sich über alle Stände, über alle Geistlichen hinaussetzenCollect. cath. 310.. Man könnte indeß diesen Stolz entschuldigen, wenn er auf etwas tüchtigem, wahrhaft lobenswerthem beruhte: dies ist aber keineswegs der Fall, weil das über alles gepriesene Entsagen jedes Eigenthums unnatürlich, und der Beschluß zu betteln verwerflich erscheint. An sich ist der Besitz irdischer Güter so wenig ein unbedingtes Hinderniß der Seligkeit, als die Armuth; ja die mit der letzten verbundene Noth führt so leicht zum Bösen, als der Reichthum zu MißbräuchenCollect. 378. de periculis c. 12. u. s. w. de quantit. Eleemosynae 73. de valido Mandicante 80, 100.. Außerdem hat man von jeher Arme von Bettlern unterschieden, und die letzten, wenn sie im Stande waren etwas zu verdienen, mit gerechter Schande belegt. Das Betteln ist für sich kein Zeichen der Demuth, und der Müßiggang nicht der Anfang eines heiligen Lebens, sondern der Anfang aller Laster. Ohne Zweifel mag man all sein Gut den Armen geben und dadurch der größten Heiligkeit näher kommen: keineswegs aber soll man nachher betteln, sondern arbeiten oder die Aufnahme in ein Kloster suchen, welches den Lebensunterhalt darzureichen im Stande ist. Die Berufung auf Christi Vorbild paßt nicht: denn er war kein Bettelmann; und ein anderes ist es, im Fall der Noth einmal höflich um Hülfe ansprechen, ein anderes, unhöfliches Betteln zur Regel machen und darin ein Verdienst setzen. Niemandem fehlt der äußere Lohn, wenn er sich an der rechten Stelle gehörig beschäftigt, und Arbeit verträgt sich auch mit geistigen Übungen. Einem gesunden, aus dem Betteln ein Geschäft machenden Mönche, sollte man nicht auf Unkosten der Hülfsbedürftigen Almosen geben, sondern ihn vielmehr strafen.«

617 »Aber, wendet man ein, verdient denn nicht der kühne Entschluß, allen irdischen Besitzungen, allem Wohlleben zu entsagen, verdient die freie Übernahme eines so schweren Kreuzes nicht die größte Achtung? und warum tadelt man das so hart, wozu man selbst den Muth nicht besitzt? – Zur Antwort: daß von dem Verdienste der Entsagung bei den meisten nicht die Rede seyn kann, weil sie vor dem Gelübde in der Regel nichts besaßen, und nach Ablegung desselben auf eine bequeme Weise mehr zu erbetteln hofften. Und erfüllen sie denn etwa so streng ihr Gelübde? Suchen sie nicht mehr die Städte aus, als die Dörfer, mehr die Reichen, als die Armen? Werden sie nicht, nach Verschmähung des einzig ächten Mittels zu erwerben, nothwendig überlästige Schmeichler und Speichellecker? Sie trachten heimlich nach Wohlleben, suchen, aller mönchischen Eingezogenheit entsagend, Gesellschaften und Feste, drängen sich ein bei Fürsten und Königen, geizen nach dem Beifalle der Welt, und sind trotz alles demüthigen Scheines im Innern zänkisch, rachsüchtig, ja reißende Wölfe. Doch wäre all dies Übel nur gering, und man könnte es durch mildere Ermahnungen zu vertilgen suchen, wenn sie nicht darüber weit hinaus gingen, unbegnügt mit dem eigenen fehlerhaften Wandel unzählige andere in das Verderben hineinzögen, und alle Kreise frech zerstörten, welche die heilige Kirche mit der größten Weisheit zum Wohl aller Christen gezogen hat. Hier ist die größere Gefahr, hier gilt es einen ernstern allgemeineren Kampf! Niemand, sagt die Schrift, darf predigen der nicht dazu gesandt ist. – Der Papst, erwiedern jene, hat uns ja gesandt. – Läßt sich denn aber annehmen, daß er jenes Recht unzähligen ertheilen, daß er den Unterschied zwischen Geistlichen und Laien dadurch ganz aufheben wolle? Läßt sich behaupten, daß er gegen den Willen und die Rechte der Bischöfe und Pfarrer vorschreiten könneCollect. de periculis c. 2, 4, 5, 8.  Wadding IV, 33.  Petr. Vin. I, 36., daß er die von ihm und der ganzen Kirche 618 gebilligten Schlüsse umstoßen dürfe? Jeder Christ soll nach den Vorschriften der lateranischen Kirchenversammlung vom Jahre 1215 jährlich wenigstens einmal bei seinem eigenen Priester beichten, wenigstens einmal im Jahre von seinem eigenen Priester das Abendmahl empfangen und den auferlegten Bußen genügen. Statt dessen schwärmen unzählige Bettelmönche im Lande umher, schleichen sich wie Diebe und Räuber in fremde Schafställe, werfen sich zu Herrn und Obern auf, und verkleinern und verleumden die Pfarrer, anstatt dem Volke seine Pflichten gegen dieselben einzuschärfen. Sie fragen: hast du gebeichtet? – Ja. – Bei wem? – Bei meinem Pfarrer. – Was will der Unwissende, der keine Theologie lernte, nie im Kirchenrechte forschte, keine einzige Schulfrage aufzulösen verstehtEinleitung zu den Werken Wilhelms 25, 33.  Math. Paris 466.? Kommt zu uns, die wir uns auf das Feinste verstehen, denen alles Hohe und Schwere, denen Gottes Geheimnisse offenbar wurden. – Und so kommen denn die Getäuschten, und beichten und zahlen! – Dem Pfarrer, diesem natürlichen Rathgeber und Ermahner, diesem von allen Verhältnissen seiner Beichtkinder genau Unterrichteten, bleibt fast keine Wirksamkeit. Alle Scham bei der Beichte, alle Aufsicht über die Besserung fällt hinweg: denn einem unbekannten herumziehenden Bettelmönche, den keiner vorher gesehen hat, keiner wieder zu treffen glaubt, dem ist leicht bekennen; und eben so leicht wird ihm gewissenloses Freisprechen. Zwar heißt es, der Bettelmönch solle jeden, der aus Nebengründen zu ihm komme, an seinen Pfarrer zurückschickenThomassin. I, 3. c. 39.: aber wer kann, oder vielmehr wer will diese Nebengründe entdecken? Denn an Neugierde fehlt es sonst den Bettelmönchen niemals. Sie erforschen aufs genauste alle Besitzthümer, alle Verhältnisse, dringen in die Häuser und Stuben und bekümmern sich um alles: damit sie, wie Juvenal sagt, hiedurch furchtbar werden; damit sie, wie der Apostel sagt, die Weiblein 619 gefangen führen, die mit Lüsten beladen sindDe periculis 201.  II Timoth. 3, 6.! Hiezu sind auch die Unwissendsten geschickt und eifrig genug, während zum Predigen und Seelsorgen Tüchtige die ihnen hiezu ertheilte Erlaubniß verschmähen sollten, weil sie zum Schaden anderer gereicht und den ächten Kirchengesetzen widerspricht. Jene Störung der Wirkungskreise des Pfarrers wird dadurch noch ungerechter, daß sie diesen nicht von seinen Pflichten entbindet, sondern für das Wohl seiner Gemeinde verantwortlich läßtCollectiones 159, 175.. Glaubt man, die Gemeinden und die Sprengel seyen zu groß, so vermehre man die Zahl der Pfarrer und Bischöfe, stoße aber nicht die weisen Grundregeln der christlichen Kirche über den Haufen. Es ist verkehrt, so viel außerordentliche Arbeiter herbeizuschaffen, ohne das Bedürfniß vorher zu prüfen; weit nöthiger wäre es, darüber zu wachen, daß die vorhandenen Arbeiter etwas taugten und die schlechten unter ihnen entfernt würden. Was keinem Mönche, keinem Pfarrer in fremden Kreisen erlaubt ist, thun die Bettelmönche; ja mit täglich wachsender Unverschämtheit stellen sie Ansprüche auf, welche über die Rechte der höchsten kirchlichen Beamten, über die Rechte der Bischöfe und Erzbischöfe hinausgehen.«

»Endlich stehen diese geistlichen Anmaaßungen in genauem Zusammenhange mit dem weltlichen Gute, zerreißen auch hier das Band zwischen dem Pfarrer und der Gemeinde, und stellen Gleichgültigkeit und Haß an die Stelle freundlichen Wohlwollens und wechselseitiger Hülfsleistung.«

»Die freien Gaben, welche der Bettelmönch empfängt, entgehen dem Pfarrer; und wenn es noch freie Gaben wären: aber in der Regel sind es durch Zudringlichkeit abgepreßte Gaben, ungerechte, den Christen nicht anzumuthende Steuern. Ist man doch so weit gegangen, dem Pfarrer die Verpflegung der sich eindringenden Bettelmönche 620 hin und wieder zur Pflicht zu machen; und allerdings werden diese, sobald die ganze Seelsorge allmählich in ihre Hände gekommen ist, auch das ganze Kirchenvermögen in Anspruch nehmen nach den Worten des Apostels: »die das Evangelium verkünden, sollen sich vom Evangelium nähren, und die des Altars pflegen, genießen des AltarsI Corinth. 9, 13..« Für so Unzählige wird aber selbst das ganze Kirchenvermögen nicht hinreichen, sondern ihre unverschämte Bettelei muß auch die Laien zu Grunde richten!«

Gegen diese Angriffe wehrten sich die Orden auf alle Weise: zuvörderst mit äußerlichen Mitteln, indem sie Wilhelms Worte zum Theil verdrehten, oder ihn auch als Gegner der Könige, Prälaten und Päpste darzustellen suchtenWilhelms casus et articuli accusationis 88.. So habe er, offenbar mit feindlichem Seitenblicke auf Ludwig IX, gesagt: es liege den Königen ob, Recht und Gerechtigkeit zu üben, wenn sie darüber auch etwa die geistlichen Übungen versäumen sollten; worauf jedoch Wilhelm ruhig antwortete: ich habe gelesen, daß jenes der Könige Amt ist, nicht aber daß sie täglich viele Messen hören und Betstunden halten. Ferner meinten Wilhelms Gegner: er habe die Prälaten durch die Behauptung angegriffen: Kenntniß der Theologie entscheide mehr in geistlichen Angelegenheiten, als Ring und Bischofsmütze; er habe den Papst beleidigt durch die Behauptung: dessen Spruch gelte nur in Übereinstimmung mit göttlichen Gesetzen, und von ihm sey die Berufung an eine allgemeine Kirchenversammlung erlaubt.

Tiefer in die Sache selbst ging die Vertheidigung ein, welche der Großmeister der Franziskaner Bonaventura für die Bettelorden schrieb:

»Ihre Regel beruhe auf einem neuen, wahrhaft evangelischen, durch klare Worte Christi gerechtfertigten Grunde. Nirgends werde die Faulheit empfohlen oder gebilligt, 621 vielmehr körperliche Arbeit denen zur Pflicht gemachtBonaventurae expositio in regulam Fratrum minorum.  Opera VII, 316.  Determinationes quaestionum circa regulam VII, 329.  Opusculum, quare minores praedicent. VII, 339.  Apologeticus VII, 346.  Auf ähnliche Weise vertheidigt Thomas von Aquino den Orden in seinem Buche: contra impugnantes religionem. Opera Paris. XX, 534., welche zu größern Dingen nicht taugten: aber diese höhern Bestrebungen, die geistigen und geistlichen Arbeiten für nichts zu achten und nur dem gemeinsten und handgreiflichsten Thun einen Werth beizulegen, sey wohl mehr eine vorsätzliche Verdrehung, als ein Irrthum der Gegner.«

»Ob sich denn beweisen lasse, daß die in Schutz genommenen Mönche anderer Orden, daß die Ortspfarrer mehr im Weinberge des Herrn arbeiteten, als die keine Anstrengung, keine Gefahr scheuenden Bettelmönche? Ob es denn nicht ein klarer Widerspruch sey, wenn man einerseits deren Faulheit, andererseits deren unermüdliche Thätigkeit anklage? Auf ähnliche Weise verdrehe man ihr demüthiges Betteln in Anmaaßung, während doch schon die Schrift sage: geben ist seliger, denn nehmen. Freilich, wenn ein Bruder für das geringe weltliche Almosen, das er empfange, geistliche Lehren und Beruhigungen ertheile, so könne man ihn für den reichlichen Geber halten: wo bleibe aber dann der Vorwurf unverschämten Bettelns? Durch die freiwillig erwählte Armuth würden viele Zwecke erreicht, welche reichen Geistlichen immer fehl schlagen müßten. Aller Verdacht des Eigennutzes beim Predigen und Verrichten heiliger Handlungen falle hinweg; alle irdische Sorge, Vorliebe und Beschäftigung sey entfernt und Freiheit gewonnen von allen Nebenrücksichten. Kein Orden habe Gelegenheit, so die Verhältnisse der niedern Menschenklassen kennen zu lernen, keiner müsse demüthiger seyn und sich mehr hüten Anstoß zu geben: weil kein Geistlicher, kein anderer Mönch, in Hinsicht der leiblichen Erhaltung und der geistigen Einwirkung, so sehr von seinem guten Rufe und dem 622 freien Wohlwollen der Leute abhange. Daß sie ihre Thätigkeit nicht auf die niedern Volksklassen beschränkten, sondern auch die Reichen aufsuchten, sey kein Gegenstand des Tadels: denn Gott habe die Abstufungen der Ehren und Rechte selbst gegründet, die größern Gaben verdienten größern Dank und die Bekehrung eines Reichen erscheine als ein sehr bedeutender, nach mehren Seiten wirksamer Gewinn.«

»Auf die Vorwürfe der Geistlichen«, fährt Bonaventura fort, »läßt sich erwiedern: ist der Ortspfarrer trefflich, so werden seine Beichtkinder zu keinem andern gehen; ist er schlecht oder gar keiner vorhanden, so hat man alle Ursache, anderweiten Beistand freudig anzunehmen. Oder kann z. B. Jemand glaubenWadding III, 25., daß, wenn eine Gemeinde 9000 Seelen zählt, ein Pfarrer aller Seelenheil gebührend wahrzunehmen im Stande sey? Wenden die Gegner ein: solche Fälle wären nur selten und dürften die Regel nicht umstoßen; – so entgegnen wir: keineswegs hassen alle Pfarrer unsere Orden, sondern manche der bessern sehen ein, wie heilsam es ist, wenn bisweilen ein anderer neben ihnen zum Volke redet, ihre Lehren bestätigt und wenn die Beichtkinder bei einem dritten wohl noch größere Strenge finden, als bei ihnen. Auch leugnet niemand, daß auf Reisen, bei schnellen Todesgefahren und in andern Fällen, wo kein Pfarrer zur Hand ist, die Brüder Hülfe und Trost geben können und gegeben haben. Mithin entsteht der Widerspruch der meisten Priester nur aus Nebengründen: sie fühlen ihre eigenen Mängel und ihre Unwissenheit, sie scheuen jede Aufsicht und Beobachtung, sie beneiden den Beifall und die empfangenen Gaben, sie fürchten endlich, daß ihre Geheimnisse den Brüdern im Beichtstuhle bekannt werden. Wären ältere Mönchsorden und Weltgeistliche nicht ausgeartet gewesen, so hätten die Orden der Bettelmönche keinen Fortgang haben können: jetzt aber beweiset ihre 623 erstaunenswürdige Ausbreitung und die allgemeine Theilnahme des Volks, daß sie ein vorhandenes dringendes Bedürfniß wirklich ausfüllen, und daß ihnen mehr Zucht, Ordnung, Strenge und evangelischer Sinn beiwohnt, als ihren Gegnern. Deshalb sollten diese nicht zürnen, sondern sich vielmehr über die neuen Nebenbuhler freuen, welche zu größern wissenschaftlichen Anstrengungen und zu größerer Tugend hindrängen. Sie sollten um einiger falschen Brüder willen, die in der Welt umherziehen, dem Orden nicht bösen Leumund erregen; nicht alle andern verdammen, oder den Ernst verkennen, mit welchem die Obern, sobald sie jene Übelstände erfahren, dagegen auftreten und sie bestrafenWadding III, 50.  Chron. mont. sereni zu 1224, p. 298.  Ripoll. I, Urk. 22. Meiners II, 617.

Das letzte geschah auch in der That, und obgleich der heilige BonaventuraBonav. epistola de reformandis fratribus VII, 433.  Wadding IV, 59. die Schattenseiten des Ordens, dessen Feinden gegenüber, möglichst zu verdecken suchte; erließ er doch scharfe Sendschreiben an die Brüder, in welchen als eingeschlichene Mißbräuche bezeichnet werden: Müßiggang, Neigung zum Gelde, Gier nach Vermächtnissen und Begräbnißrechten, Störung des Wirkungskreises der Ortspfarrer, zweckloses Umherschweifen und Betteln so zudringlicher Art, daß man sich eben so fürchte, einem Bettelmönche, als einem Räuber zu begegnen!

Aus diesen Ermahnungen geht hervor, daß die Anklagen Wilhelms von S. Amour nicht ungegründet waren, und auch Innocenz dem vierten schien die ächte Kirchenordnung durch das Nebeneinanderstellen der Bettelmönche und Pfarrer mehr aufgehoben, als gefördert. Deshalb setzte er im Jahre 1254 festWilhelmi opera 74.  Wadding III, 522.: die Bettelmönche sollen, ohne Genehmigung der Pfarrer und Obern, keine fremden Beichtkinder hören oder lossprechen, nicht vor der Messe und nicht zu 624 der Zeit predigen, wo der Pfarrer sonst redete, ja überhaupt ohne dessen Beistimmung nicht zur Gemeinde sprechen. Sie dürfen keine Gemeindeglieder auf ihren Kirchhöfen begraben, oder müssen wenigstens dem Pfarrer oder Bischofe die Gebühren lassen. – Zu diesen und ähnlichen Bestimmungen, welche das alte Recht wieder herstellten, ward aber Innocenz vielleicht nicht weniger durch äußere Veranlassungen, als durch innere Gründe bewogen. Die Dominikaner hatten nämlich einen Verwandten des Papstes gegen dessen Willen zum Gelübde bewogen und sich, nach dem Wunsche der Bürgerschaft in Genua, der Abtretung eines Grundstücks widersetzt, auf welchem Innocenz eine Burg für andere Verwandte bauen wollte. So viel ist wenigstens gewiß, daß Alexander IV schon im nächsten Jahre alle jene Bestimmungen seines Vorgängers wieder aufhob, die Schriften Wilhelms von S. Amour verurtheilte und ihn aus Frankreich verbannteMem. Reg. 1120.  Martin. Fuld. 1710.  Dandolo 263.  Erfurt. chron. S. Petrin. zu 1256.  Lenfant concile de Pise I, 310.  Wadding III, 439.  Gudenus II, 650.. Zu diesem vollkommenen Siege der Bettelmönche wirkten ihre am päpstlichen Hofe sich aufhaltenden Großmeister und die Kardinäle, welche bereits jetzt aus ihrem Orden ernannt waren1227 wurde zum ersten Male ein Dominikaner Kardinal.  Malvenda 450..

Doch ruhten um deswillen ihre wissenschaftlichen Gegner keineswegs ganz, sondern versteckten ihren bittern vielseitigen Spott unter scheinbare LobeserhebungenDie Notices IX, 408 geben Beispiele.; zu welchem Verfahren es, selbst abgesehen von allen tiefern Ansichten, nicht an Veranlassung fehlte. Eine besonders verwundbare Stelle war das Verhältniß der Bettelmönche zum weiblichen Geschlechte. Manche gaben vor: Gott habe ihnen offenbart, sie sollten nackt bei schönen Mädchen liegen, um ihre Keuschheit wechselseitig auf die Probe zu stellen; 625 und die gläubigen Mütter gaben dies zuSalimbeni 317.. Es mag aber hiebei nicht immer die Keuschheit bewahrt worden seyn: wenigstens sagte die mit den Minoriten ums Jahr 1230 in Streit gerathende Äbtissinn des Klarenstiftes in Lukka zu den Bürgern: »diese Brüder wollen mich nicht lossprechen, weil ich ihnen nicht erlaube bei euren Schwestern und Töchtern zu schlafenFratres Minores me absolvere nolunt, quia non permitto eos fornicari cum filiabus et sororibus vestrisI; so erzählt Salimbeni 236, der selbst ein Minorit war..« Auch die weltlichen Obrigkeiten entsagten ihren Ansprüchen nicht immer um päpstlicher Freibriefe willen, sondern zwangen die Bettelmönche zu öffentlichen Geschäften, Gesandtschaften, zum Stellen und Liefern von Pferden und WaffenCamici zu 1251. Urk. III, 81.  Helyot VI, c. 29, p. 259.; am wenigsten endlich wollte man den Bußbrüdern die Steuerfreiheit und alle geistlichen Vorrechte einräumen, da sie offenbar nur in dies Verhältniß träten, um sich ihren Bürgerpflichten zu entziehen. In solcher Lage fanden es die Orden bisweilen gerathen nicht auf dem Buchstaben ihrer Freibriefe zu beharren, sondern mit Bischöfen, Pfarrern und weltlichen Obrigkeiten eine Abkunft zu treffen, wobei alle Theile bestehen konntenWürdtwein subs. V, 318, 580..

Aber fast noch gefährlicher, als jene Angriffe von Laien und Fremden, wurden die Streitigkeiten, welche allmählich unter den Orden selbst ausbrachen. Die Predigermönche verlangten den Vorzug vor den Franziskanern, als die Älteren und früher vom Papste Bestätigten, als die durch den Namen schon Ausgezeichnetern, als die Anständigeren in Hinsicht der Kleidung und die Strengern in der Wahl von Nahrungsmitteln. Hingegen behaupteten die Minoriten: ihr Name sey der demüthigere, ihre geringere Kleidung die gottgefälligere und der Predigermönch könne allerdings, zur 626 Erreichung größerer Vollkommenheit, in ihren Orden als den strengern treten, keineswegs aber sey das Umgekehrte erlaubtMath. Paris 414.  Hieher gehört auch die Bestimmung, wonach innerhalb einer gewissen Entfernung vom ersten Bettelkloster, kein zweites errichtet werden sollte.  Bullar. Roman. I, 141.. – Dieser Streit, sagten die Feinde der Orden spöttisch, entsteht aus zu großer Einigkeit der Orden: sie sind einig im Streben nach weltlichen Gütern, in Erschleichung günstiger Testamente, in Verdrängung der Weltgeistlichen, in Verachtung der übrigen Mönchsorden, im Bemühn an den Höfen wichtige Stellen und Aufträge zu erhalten, in hülfreicher Dienstleistung bei päpstlichen Erpressungen, in der Vernachlässigung ursprünglicher Gelübde: – wie sollte aus solcher Einigkeit nicht Haß und Streit hervorgehen! – Die Päpste verboten, daß ein Orden die Glieder des andern abspenstig mache und aufnehmeRipoll. I, 144, 476.  Gudenus II, 655.; sie tadelten es aufs strengste, daß sie sich untereinander verleumdeten, und dadurch dem Spotte und der Verachtung des Volkes preis gäben. Wie wenig man sich aber hieran kehrte, zeigt unter anderem das bald zu erzählende Benehmen der Franziskaner gegen den übertrieben verehrten Predigermönch Johann von Vicenza; obgleich sich andererseits nicht leugnen läßt, ein Orden habe auch wiederum den andern gezügelt und zu Zucht und Ordnung angetrieben.

Später entstand sogar heftiger Streit unter den Minoriten selbst, über die strengere oder mildere Ansicht ihrer Regel; und als die Päpste sich zu der letzten hinneigtenHenke II, 350 und die Regesta von Klemens IV in Martene thesaur. Vol. II., erfuhren sie, daß eine Körperschaft, die nach Entsagung alles Irdischen nichts äußeres zu verlieren hat, ihre innersten Überzeugungen (diesen einzigen über alles geachteten Besitz) um keinen Preis aufgiebt. Anfangs war der päpstliche Plan, die Weltgeistlichen durch die Bettelmönche, und die 627 Bettelmönche durch die Weltgeistlichen in Zaum zu halten und beide zu beherrschen, sehr scharfsinnig erdacht und durchgeführt: allein die Orden hatten auf Unkosten der regelmäßigen Kirchenordnung ein zu großes Übergewicht erlangt, und die demokratische Wurzel welche in ihnen vorhanden war, trieb zu Angriffen, selbst gegen den Papst und die kunstreich über einander gebaute Kirchenherrschaft. Zwar fällt dies alles in spätere Zeiten, aber schon unter Innocenz dem vierten durften sich die ihm unentbehrlichen Bettelmönche Dinge erlauben, welche an andern hart wären bestraft worden. Als z. B. die Kardinäle einen Franziskaner, wahrscheinlich des gar oft vorhandenen bäurischen und ungeschlachten Wesens halber, in Lyon zum besten hatten, machte er sie, nach dem Ausdrucke des Erzählers, herunter wie die EselIta vituperavit eos, sicut asinos.  Salimbeni 304..

Im allgemeinen blieben die Franziskaner ungebildeter und wirkten, im Guten wie im Bösen, mehr auf das Volk; bei den Dominikanern gingen, neben der höhern Bildung und der größeren Gewandtheit, die vielen Übel her, welche aus den ihnen später allein anvertrauten Ketzergerichten entsprangen. Beide Orden gaben einer großen Zahl von Männern Gelegenheit, sich aus der, damals noch gewaltsamern, Beschränkung der niedern Stände hervorzuarbeiten.

So stehen die Licht- und Schatten-Seiten gleich merkwürdig und gleich wahr neben einander, und mit einzelnen Worten läßt sich weder alles Gute, noch alles Böse erschöpfen, was die Bettelorden thaten; am wenigsten aber darf man, ohne weitere Prüfung, mit ungeschichtlichem Sinne kurzweg verlangen: diese Erscheinungen, welche durch viele Jahrhunderte so mächtig fortwirkten, – hätten überhaupt nicht daseyn sollen! 628

 


 


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