Friedrich von Raumer
Geschichte der Hohenstaufen und ihrer Zeit, Band 3
Friedrich von Raumer

 << zurück weiter >> 

Anzeige. Gutenberg Edition 16. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++

Drittes Hauptstück.

Indem Honorius den Vertrag von S. Germano einging, vergab er keineswegs seinen Ansichten oder seinen Rechten etwas erhebliches; sondern entsagte nur dem Unmöglichen, oder wenigstens Zweckwidrigen, und gewann nebenbei wohl kaiserlichen Beistand wider die ungehorsamen Landschaften Campania und Maritima und wider die Römer, welche ihn im Mai 1225 unter Anführung ihres Patriciers Parentius aus der Stadt vertrieben hattenReg. Hon. IX, 30.  Vital. I, 88.. Mehr aber als diese persönlichen Übel drückte und schmerzte ihn die überaus hülfsbedürftige Lage des fränkischen Kaiserthums in Konstantinopel. Nach dem Tode Kaiser PetersBuch VII, S. 314. berief man dessen ältesten Sohn Philipp, welcher aber den sicheren Besitz seiner Erb- und Lehn-Güter in Europa, dem gefährlichen Glanze eines wankenden Kaiserthums vorzog; {1221} und Robert, der jüngere Sohn Peters, welcher das Erbieten annahm, war leider schwach an Geiste, muthlos, ungeschickt, unwissend, roh, und von schlechten Sitten! Wie konnte sich ein so schlecht begründetes Reich, bei einem solchen Wechsel solcher Regenten befestigen? Auch ging eine 388 Besitzung nach der andern verloren an Laskaris, an dessen Schwiegersohn Johann Vatatzes, an Theodor den KomnenenPipin 39.. Ob die Verheirathung Kaiser Roberts mit Eudocia Laskaris ein friedlicheres Verhältniß zwischen Griechen und Franken hervorgebracht hätte, läßt sich bezweifeln: auf jeden Fall aber war es unverständig, daß Robert die ihm zugesagte Braut vernachlässigte; unklug und unsittlich, daß er ein Fräulein von Neufville, die Braut eines burgundischen Ritters, mit ihrer ehrgeizigen Mutter in den Palast aufnahm und heimlich heirathete. Der beschimpfte Bräutigam drang deshalb mit mehren Genossen in den Palast: sie warfen die Mutter ins Meer, schoren der neuen Kaiserinn den Kopf kahl und schnitten ihr die Nase ab. Die fränkischen Ritter, bei denen Robert Hülfe suchte, entschuldigten die Gewaltthat, und päpstliche Schreiben konnten dem von allen Feinden überwundenen und von den seinen verachteten Kaiser, weder Würde noch Macht verleihen.

{1221 bis 1225} Neben dieser Reihe von Übeln zog sich noch eine zweite hin, welche aus den kirchlichen Verhältnissen entsprangInnoc. epist. XI, 24, 38, 41, 47, 113, 116, 152, 245; XII, 114-117; XIII, 26, 27, 39, 44, 99, 100; XIV, 97; XV, 156; XVI, 104, 106.. Die Griechen wollten den Franken, die Franken ihren eigenen Geistlichen keine Zehnten geben. Jene widersprachen aller Abhängigkeit von römischen Kirchenobern, und diese leugneten, daß die Gewalt, welche sonst der griechische Kaiser über die griechische Geistlichkeit ausgeübt habe, jetzt in die weltlichen Hände fränkischer Barone übergehen dürfe. Der neue lateinische Patriarch hätte sich gern in einen unabhängigen Papst verwandelt, oder wenigstens seine Einkünfte und seine Macht auf Unkosten aller übrigen erhöht. Der römische Papst hingegen suchte dies unmittelbar, oder durch Gesandte zu verhindernReg. Hon. I, 267, 271, 418, 419; III, 24; V, 442, 443.. Die 389 {1221 bis 1225}lateinischen Bischöfe wollten ihre Sprengel erweitern und so viel Land als möglich gewinnen; während die Laien den Übergang von Grundstücken in die todte Hand verboten, weil dies die Streitkräfte des ohnehin schwachen Reiches ganz vernichte. Mit eben so großem Eifer als die Bischöfe sich bemühten, alle Klöster ihrer Leitung und Aufsicht zu unterwerfen, strebten diese nach Unabhängigkeit und Unmittelbarkeit. Selten gehorchten die niedern Geistlichen ihrem Bischofe, noch seltener unterwarfen sich die Laien den kirchlichen BefehlenReg. Hon. V, 492; VI, 95, 124, 126.  Innoc. ep. XIII, 117, 143-150.. Sie arbeiteten an Festtagen, schieden sich eigenmächtig von ihren Frauen, trieben verbotenen Handel mit den Türken, und fanden gegen den, oft einseitig und willkürlich gesprochenen Bann, Hülfe bei der griechischen GeistlichkeitInnoc. epist. XIII, 103, 161-165.. Von diesen mehr vertheidigenden Maaßregeln kamen die Laien bald bis zum Angriffe, verwarfen alle kirchliche Gerichtsbarkeit, hinderten freie Wahlen, und erlaubten sich zuletzt Zwangsmittel, welche nicht bloß ungebührlich sondern verbrecherisch waren. So ließ der Beherrscher von Philippi den Erzbischof während seiner heiligen Geschäfte in der Kirche gefangen nehmenReg. Hon. II, 575.  Innoc. epist. XIII, 184.  Reg. Hon. VI, 304., verspotten, martern, umbringen und den Leichnam außerhalb des Kirchhofes an einen gemeinen Ort hinwerfen. So ließ der von den Franken abgefallene Michael Angelus alle lateinische Priester, welche in seine Hände geriethen, aufhängen oder köpfen! Gegen solche Unthaten erscheinen häufige Schlägereien zwischen lateinischen und griechischen Geistlichen, nur als geringe Übel.

Diese Frevel sollte der Papst strafen, diese Verwirrung ordnen, diese streitenden Ansichten versöhnen, mit einem Wort: er sollte dies durch und durch haltungslose, 390 {1221 bis 1225} hülfsbedürftige Reich erhalten und erneuen; – wahrlich, eine bis über menschliche Kräfte hinausgehende Aufgabe! Doch that Honorius so viel er vermochte: er schickte einiges von dem zum Kreuzzuge gesammelten Gelde nach Konstantinopel und gab seinem Gesandten den zweckmäßigen BefehlReg. Hon. III, 31; IV, 836; V, 29; VI, 124, 126.: nur da möge er Strenge zeigen, wo keine Ausnahme oder Entbindung vom Gesetze erlaubt sey; sonst aber vorsichtig und milde verfahren, damit sich über dem Bemühen zu bessern das Übel nicht vergrößere.

Dem Patriarchen ward ernstlich verwiesen: daß er Gesandte gleichwie der Papst abschickelegati a latere. Reg. Hon. II, 1002; III, 499; VI, 374., Berufungen nach Rom verhindere, und ohne Beobachtung gesetzlicher Vorschriften banne und vom Banne löse. Er solle ohne Erlaubniß des Papstes nie den Bann über den Kaiser und dessen Kapellane sprechen, das Kirchengut zweckmäßiger als bisher verwalten, und mit den Venetianern keine Verbindungen zum Nachtheil anderer Völker eingehen. – Ein im Jahre 1219 entworfener und 1221 von Honorius bestätigter VergleichReg. Hon. II, 254; VI, 287, 300. setzte über mehre oben berührte Punkte folgendes fest: »alle Geistlichen sind für ihre Person von weltlicher Gerichtsbarkeit frei, und eben so alle Laien welche in eine Kirche fliehen. Die Anzahl steuerfreier Geistlichenpapates. wird nach Verhältniß der Feuerstellen in der Art bestimmt, daß auf 25 bis 70 Feuerstellen zwei Geistliche, auf 70 bis 120 vier Geistliche und so fort gestattet werden. Diese zahlen von ihren Ländereien nur die geringe Grundabgabe, welche man schon zur Zeit des Kaiser Alexius unter dem Namen des Akrostichon erhob; Stellen mit ganz geringen Einnahmen bleiben aber selbst von dieser Steuer verschont. Für so viele eingezogene und vertheilte Kirchengüter, deren itzige Rückgabe angeblich den 391 {1221 bis 1225} Untergang des Reiches nach sich ziehen dürfte, soll der elfte Theil aller und jeder Lehngüter den Geistlichen eingeräumt, oder, wo auch dies unübersteigliche Schwierigkeiten findet, eine verhältnißmäßige Rente gezahlt werden. Die Franken entrichten ferner den Zehnten, so lange ihn die römische Kirche nicht erläßt; die unter der Gerichtsbarkeit der Franken stehenden Einwohner geben aber nur den Dreißigsten.«

Diesen Vertrag legten jedoch mehre Laien eigennützig so aus: als sey nicht bloß bestimmt, daß die gleich nach der Eroberung von Konstantinopel als Lehn vertheilten Kirchengüter in den Händen ihrer gegenwärtigen Besitzer bleiben sollten; sondern daß man auch alle noch unvertheilte Güter auf obige Bedingungen in Besitz nehmen könne. Honorius aber widersprach lebhaft dieser Ansicht, und schützte die griechische wie die lateinische Geistlichkeit gegen weitere EingriffeReg. Hon. VIII, 32, 40, 46, 67; VI, 465.. Er wies alle Laien aufs strengste zur Einigkeit an: denn nur dadurch und durch rücksichtslose Unterstützung des Kaisers könnten sie ihr eigenes Daseyn fristen. Er befahl den Tempelherrn, Johannitern, Cistertiensern und allen Mönchsorden ohne Ausnahme, die Hälfte ihrer jährlichen Einnahme, sofern sie nicht zu unumgänglichen Ausgaben nothwendig sey, im Jahre 1225 für die Vertheidigung des bedrängten Reiches herzugebenReg. Hon. VI, 447; VIII, 83.. Alle Kreuzfahrer, welche sich auf dem Wege nach Palästina im griechischen Reiche befanden, erhielten die Erlaubniß, unter gleichen kirchlichen Begünstigungen, ihr Gelübde daselbst zu erfüllenReg. Hon. VI, 446; VIII, 84, 217; II, 1242..

Während der Papst nicht mindere Sorgfalt für das griechische Reich als für Palästina zeigte, und trotz aller Sehnsucht nach dem Antritte eines Kreuzzugs, den Vertrag von S. Germano angemessen finden mußte; zog der Kaiser aus dem letzten den bestimmtesten Nutzen. Zwei 392 {1221 bis 1225} Jahre, welche diesem Vertrage vorhergingen, hatten hingereicht, um in Neapel und Sicilien die Willkür der Baronenherrschaft zu brechen und die strengen Gesetze König Rogers herzustellen. Die Saracenen, früher stets meuterische Unterthanen, wurden durch sehr zweckmäßige Mittel nicht bloß in ruhige Bürger, sondern auch in eifrige Anhänger des Kaisers verwandelt. Das Staatsvermögen wuchs durch Zurücknahme alles widerrechtlich davon Getrennten, und das Steuerwesen kam in eine solche Ordnung, daß sogar die Geistlichkeit (theils in Hinsicht auf ältere Gesetze, theils wegen des bevorstehenden Kreuzzuges) die verlangten Zahlungen unweigerlich übernehmen mußte. Endlich bewies die Stiftung und reiche Begabung der Universität Neapel, daß Friedrich um äußerer Zwecke willen die Nothwendigkeit und Würdigkeit höherer, innerer Geistesbildung nicht vergaß. Nach so viel Erreichtem, nach solcher Befestigung seiner Macht durfte der Kaiser hoffen: er werde in den zwei nächsten zur freien Wirksamkeit im Abendlande gewonnenen Jahren noch mehr ausrichten, und dann mit entscheidender Überlegenheit im Morgenlande auftreten können. Diese größeren Pläne sprachen sich für den Scharfsichtigen bestimmt aus, als Friedrich, gleich nach dem Vertrage von S. GermanoRich. S. Germ. 998-999., den König Heinrich, die Fürsten und Prälaten Deutschlands, so wie die Obrigkeiten der lombardischen Städte auf Ostern 1226 zu einem großen Reichstage nach Cremona berief, und allen neapolitanischen und sicilischen Vasallen ankündigte, daß sie sich bereit halten möchten, ihn in das obere Italien zu begleiten.

Seit des Kaisers Aufbruch nach Italien, hatte Erzbischof Engelbert von KölnPfister II, 293. in Deutschland der Reichsregierung mit so vielem Muthe und so großer Klugheit vorgestanden, daß diese Jahre im Vergleich mit frühern und spätern für glücklich gelten können. Zwar fehlte es nicht an allen Streitigkeiten und Fehden: aber theils waren sie 393 {1226} auf kleinere Bezirke eingeschränkt, theils wurden sie nicht mit den Waffen geführt, endlich stiegen sie nie zu der innern und äußern Leidenschaftlichkeit der lombardischen KämpfeWolter 57., Reg. Hon. II, 697, 1079; IV, 541, 678, Neuburg. chron., Lünig codex diplom. Vol. I, 368 erzählen Streitigkeiten des Königs von Böhmen mit dem Bischofe von Prag, des Erzbischofs von Bremen mit der dasigen Bürgerschaft, der Grafen von Kyburg mit dem Bischofe von Konstanz u. s. w.. Nur eine einzige That war frevelhaft und nichtswürdig in jeder Beziehung.

Während nämlich alle Gutgesinnte den trefflichen Erzbischof Engelbert eine Säule der Kirche, eine Zierde der Geistlichkeit und einen Vater und Erhalter DeutschlandsColumna ecclesiae, cleri decus, stabilimentum regni etc. Gesta Trevir. Martene 24. nannten; war seine rücksichtslose Rechtspflege, seine muthige Bestrafung jeder Willkür, den Böswilligen ein stetes Ärgerniß, und sie klagten (um durch leicht gefundene Worte ihre innere Schlechtigkeit zu beschönigen) über tyrannische Beschränkung der alten, angestammten Rechte freier Männer. Zu diesen Böswilligen gehörte Graf Friedrich von Altena und Isenburg an der Ruhr, welcher die Abtei Essen und Verden keineswegs als Vogt pflichtmäßig schützte, sondern bedrückte und plünderte. Als ihn der Erzbischof, sein OheimDie Verwandtschaft Friedrichs mit Engelbert wird verschieden angegeben: die Gesta Trevir. Marten. 241 nennen jenen einen Sohn seines Bruders; das chron. Udalr. Aug. nennt ihn einen sororiu Engelberts. Siehe noch Alberic. 491, Corner 861., hierüber gebührend zurechtwies, stieg der Zorn in dem sittenlos wilden Grafen bis zur Mordlust. Auf warnende Briefe nahm Engelbert keine Rücksicht, theils weil er solchen Frevelmuth bei einem so nahen Verwandten für unmöglich hielt, theils weil er überhaupt keine Furcht kannte. Bei einer Reise von Soest nach Köln traf er mit Friedrich nochmals zusammen, entließ ihn aber, ungeachtet seines nicht anständigen Benehmens, ohne Rüge, und setzte seinen Weg 394 {1226} nach Schwelm fortGodofr. Mon.  Swelin halte ich der örtlichen Lage nach für Schwelm. Grembachius.  Herm. Altah.  Reg. Greg. IX. Jahr VII, Urk. 202, 203.. Um hier das heilige Werk einer Kirchweihe mit desto reinerem Gemüthe vornehmen zu können, hatte er eben seine Sünden gebeichtet, und war jenem Orte bereits nahe, als plötzlich am Abende des 7ten Novembers 1225 Graf Friedrich nebst fünfundzwanzig Mordgenossen aus einem Walde hervorbrach. Jener traf seinen Oheim zuerst in die Seite und forderte dann die übrigen zornig auf: sie möchten in der versprochenen Theilnahme am Morde nicht zurückbleiben. Nur zu blutgierig folgten sie seiner Mahnung, brachten dem Erzbischofe achtunddreißig Wunden bei und entflohen dann, von Gewissensangst ergriffen, nach allen Seiten. Auch das Gefolge Engelberts hatte sich zerstreut und nur ein einziger Diener bewachte treu den Leichnam seines Herrn, bis ihn in der folgenden Nacht zwei wohlgesinnte Einwohner zur Kirche von Schwelm brachten.

Wäre Erzbischof Engelbert auch ein minder tüchtiger und preiswürdiger Mann gewesen, eine solche von nahen Verwandten und Lehnsleuten ohne alle Veranlassung unternommene, mit solcher Grausamkeit vollführte Ermordung des ersten Prälaten Deutschlands, mußte das Mitleid und den Zorn auch des Gleichgültigsten rege machen. Zunächst wurde seinem am 15ten November erwählten Nachfolger, dem bisherigen Vorsteher des Erzstifts Bonn, Grafen Heinrich von SaynComes a Sena consobrinus Engelberti.  Alberic. 518.  Natione de Mulnatken (Molenark). Godofr. mon. l. c.  Belgic. chr. magn. 251.  Concil XIII, 1101.  Harzh. conc. III, 524., Rache und Strafe zur Pflicht gemacht; welcher auch sogleich die Mannen des Erzstifts Köln aufbieten, des Grafen Friedrich Schlösser Isenburg und Neubrück umlagern und nach der Einnahme der Erde gleich machen ließ. Mittlerweile ächtete Kaiser Friedrich den Mörder, und der päpstliche Gesandte, Kardinal Konrad, bannte 395 {1226} mit Zustimmung vieler Prälaten, die Bischöfe von Münster und Osnabrück, weil sie als Mitschuldige ihres Bruders, des Grafen Friedrich, angeklagt wurden und sich nicht auf gesetzliche Weise mit sieben eideshelfenden Bischöfen vom Verdachte reinigen konnten. Beide eilten nach Rom, aber auch des Papstes Spruch lautete auf Absetzung.

Während dessen irrte Graf Friedrich heimathlos und in mancherlei Verkleidung umher und hörte, wie man ihn überall verfluchte und seine Bestrafung wünschte. Endlich ergriff ihn Ritter Balduin von Geneffe und lieferte ihn dem Erzbischofe Heinrich ausReineri chron. 1225.  Einige sagen, der Ritter habe den Mörder für 2100 Mark verkauft; wahrscheinlich aber erhielt er nur die große Belohnung, welche der Kaiser darauf gesetzt hatte. Der Bischof von Münster starb, der von Osnabrück fand zuletzt Gnade bei dem Papste.  Emonis chron. 84.. Am Jahrestage nach der feierlichen Beisetzung Engelberts wurde sein Mörder in Köln eingebracht und aufs Rad geflochten, nachdem er gebeichtet und seine Mitverbrecher angezeigt hatte. Einige von diesen erlitten ähnliche Strafen; andere minder hart Angeklagte ließ man, jedoch nicht ohne viele Schwierigkeiten, zur Buße und Reinigung.

Der Tod Engelberts war ein großer Verlust für Deutschland: denn König Heinrich bedurfte, ob ihn gleich jener Erzbischof schon am 8ten Mai 1222 in Achen gekrönt hatteMiraei op. dipl. I, 414, Urk. 95., seiner Jugend wegen, noch immer des Raths und Beistandes. Allein der neue Erzbischof Heinrich von Köln, und der in diesem Jahre an die Stelle seines Oheims tretende Erzbischof Siegfried II von Mainz, zeigten sich hiezu außer Stande: indem von den geistigen Gaben des ersten mit keinem großen Lobe gesprochenConradi chron. Magunt. 771.  nimis simplex. Northof., und der letzte sogar angeklagt wird, er habe mit ungezügeltem Eigennutze Wittwen und Waisen geplündert, die Schätze der Kirchen vergeudet 396 {1226} und sein schönes Land fast in eine Wüste verwandelt. Überall ergab sich, daß man den seiner Stütze beraubten König keineswegs fürchte: so brach z. B. der Graf von Schwerin eigenmächtig gewisse in Beziehung auf Dänemark geleistete VersprechungenGodofr. mon. zu 1225.  Chron. Udalr. Aug.  Staindel.; zwischen dem Pfalzgrafen Rapoto von Baiern und den Grafen von Pogen entstanden Fehden, wobei sogar Kirchen geplündert und verbrannt wurden; Heinrich III von Österreich empörte sich gegen seinen Vater Herzog Leopold VII und vertrieb seine Mutter aus dem Schlosse HeimburgPappenh.  Herm. Altah.  Neuburg. chron.. Als König Heinrich, nach Ablehnung eines ihm hinsichtlich der Schwester des Königs von England gemachten Antrags, Margarethen die Tochter Herzog Leopolds, heirathete, stellte er, wenn auch nicht die Liebe, doch den Gehorsam in dem Hause seines Schwiegervaters wieder her. Aber selbst bei jener HochzeitfeierDie Heirath fand statt 1225, nach Neub. chron.  Conradi cat. imper.  Rich. S. Germ. – 1226, nach Elwang. chron., Gemeiners Chronik 312, Mellic. chron. – 1227, nach Auct. inc. ap. Urstis. – 1228, nach dem Monach. Bavar.  Bischof Konrad von Regensburg führte die Unterhandlung. Ende Mai 1227 wurde die Königinn in Achen gekrönt, Godofr. mon.  Aegid. hist. Leod. episc. 664. kam es in Nürnberg über den Mord Engelberts zu Streitigkeiten zwischen dem Erzbischofe von Trier und dem Grafen von Truhendingen, und das Gedränge des freudigen Volkes war wohl nicht die alleinige und erste Ursache, daß vierzig bis sechszig Menschen ihr Leben verloren.

Diese und ähnliche Ereignisse traten den oben erwähnten Absichten des Kaisers unerwartet in Deutschland entgegen; und noch größere Hindernisse und Unannehmlichkeiten entstanden für ihn in Italien. Sobald er nämlich im November 1225 zu Brundusium seine Hochzeit mit Jolanten gefeiert hatteRich. S. Germ. 999.  Bazano 559.  Chiarito 62., nannte er sich König von Jerusalem, stellte diesen Titel sogar dem eines Königs von Sicilien voran 397 {1226} und ließ sein Reichssiegel hienach abändern. Dies Verfahren schalt König Johann eine so unerwartete wie unbillige Verkürzung seiner Rechte; wogegen Friedrich behauptete: sein Schwiegervater habe nur ein Anrecht auf Jerusalem gehabt, zuerst als Gemahl der Reichserbinn Maria Jolante, und nach deren Tode als Vormund seiner Tochter Jolante. Nothwendig bringe diese jetzt ihr Erbe, nach denselben Grundsätzen, dem Kaiser zu; und sofern er es nicht freiwillig einem andern übertrage, gehöre ihm das Königreich Jerusalem und jedes Regierungsrecht in Syrien. Diese Ansicht ward allerdings durch die Geschichte Guidos von Lusignan, Konrads von Montferrat und Heinrichs von Champagne bestätigt, gefiel aber dem herrschlustigen Könige Johann so wenig, daß er gern einen neuen Umstand ergriff oder vergrößerte, welcher den Kaiser als jenes Rechtes unwürdig darstellen sollte. Es wird nämlich erzählt: »König Johann fand seine Tochter weinend, und erfuhr, daß der Kaiser sie nicht als sein Weib behandele, vielmehr mit einer von ihr mitgebrachten Verwandtinn ungebührlichen Umgang pflegeBernard de S. Pierre, mscr., 122.  Villani VI, 15.  Salimbeni 225.  Malespini 124.  Guil. Tyr 696.. Hierüber kam es zwischen Friedrich und Johann zu heftigem Wortwechsel und gegenseitigen Vorwürfen, wobei dieser (ein großer, starker und jähzorniger Mann) jenen Sohn eines Schlächters schimpfte und ihn beschuldigte, er habe einem seiner Blutsverwandten mit Gift und Dolch nachgestellt. Friedrich hingegen argwöhnte, daß Johann, als Bruder Walters von Brennes, das Erbrecht der Tochter Tankreds heimlich geltend zu machen wünsche, und verlangte von ihm die Auslieferung der vom Könige Philipp August für das heilige Land vermachten Summen. Dieser Zumuthung oder härterer Behandlung zu entgehen, verließ Johann nebst seiner Gemahlinn Berengaria das apulische Reich und begab sich nach Bologna.« Daß der Kaiser seine Gemahlinn vernachlässigte und einer andern Liebschaft 398 {1226} nachhing, ist bei seiner Natur nicht ganz unwahrscheinlichDoch scheinen Verhältnisse solcher Art nur während seines Wittwerstandes eingetreten zu seyn.: aber seine Gegner übertrugen die einst dem Könige Johann gemachten VorwürfeOben Buch VII, S. 372. ohne Beweis auf ihn, und behaupteten, daß er Jolanten gemißhandelt und, obgleich sie noch jahrelang lebte, dadurch wohl ihren Tod veranlaßt habe. Noch leidenschaftlicher oder lächerlicher ist es, wenn jene Schriftsteller erzählen: der Kaiser habe seiner Gemahlinn seit dem ersten Streite nie beigewohnt, und dennoch ihren, zwei Jahre nachher gebornen, Sohn Konrad für ächt anerkannt! Auf keinen Fall kann ein etwaniger Zwist zwischen Friedrich und seiner Gemahlinn lange gedauert habenInveges annal. 559, 565.: denn wir finden sie schon im December 1226 in Freundschaft beisammen, und daß Jolante später auch auf die Aussöhnung ihres Vaters mit ihrem Gemahle vortheilhaft eingewirkt habe, leidet keinen Zweifel.

Fast gleichzeitig entstanden nicht geringere Streitigkeiten mit dem Papste. Die geistlichen Güter im Neapolitanischen waren nämlich zeither in vielen Beziehungen wie die adlichen Lehngüter betrachtet und insbesondere, während der Erledigung der bischöflichen Stühle, jedesmal so von den Königen in Obhut und Verwaltung genommen worden, wie die Güter minderjähriger Lehnsmannen. Diese einträgliche Benutzung veranlaßte aber wahrscheinlich bisweilen eine spätere Anstellung der Bischöfe, und so waren auch jetzt fünf Stellen in Kapua, Aversa, Brundusium, Salerno und Cosenza vielleicht schon länger erledigt, als die Umstände schlechterdings erforderten. – Darum schrieb Honorius am 25sten September 1225, also etwa zwei Monate nach dem Vertrage von S. Germano an den KaiserReg. Hon. X, 55.: »die längere Erledigung jener Stellen gereiche nicht bloß zum 399 {1226} Nachtheile der irdischen Güter, sondern auch der Seelen, und gebe Veranlassung den Kaiser und den Papst anzuklagen. Um nun für Ruhm und Heil beider, um für die Kirchen und die Gemeinden gleichmäßig zu sorgen, habe er jene Bisthümer mit Männern besetzt, welche dem Kaiser billigerweiseMerito l. c. annehmlich seyn müßten, da sie Eingeborne wären und sich durch Kenntniß und Wandel auszeichneten. Auch möge sie Friedrich um so eher bestätigen und günstig aufnehmen, da man ihm durch diese Maaßregel nicht zu nahe treten wolle, und er dem Papste und den Kardinälen Gelegenheit gebe, seine Frömmigkeit überall zu erheben und zu empfehlen.«

Durch all diese höflichen Wendungen ward aber Friedrich keineswegs gewonnen, sondern gerieth in großen Zorn, daß der Papst, ohne Rücksicht auf sein Recht, fünf so wichtige Stellen eigenmächtig besetzt, und ihn nicht einmal vorher befragt oder benachrichtigt habe. – Wenn sich Honorius hiebei, wahrscheinlich auf den Andrang der Bewerbenden, übereilt hatte und sich nicht beschweren durfte, als die neu ernannten Bischöfe, ja selbst päpstliche Gesandte vom Kaiser zurückgewiesen wurden; so ging nun auch dieser über das richtige Maaß hinaus und verlangte von den Einwohnern des Herzogthums Spoleto, daß sie ihn in die Lombardei begleiten sollten. Dem alten Kaiserrechte war diese Forderung allerdings gemäß, stand aber in bestimmtem Widerspruche mit allen neuern Verträgen und Verzichtleistungen. Auch weigerten sich die Einwohner, jenen Befehlen, ohne kirchliche Weisung, Folge zu leisten, und schickten die von Friedrich erlassenen schärfern Mahnungen zur Beantwortung an den Papst. Der Schriftwechsel, welcher hieraus zwischen beiden entstand, ward immer heftiger und bitterer, bis Honorius zuletzt den Kaiser (dessen Briefe nicht auf uns gekommen sind) in einer sehr umständlichen Antwort folgendergestalt zurechtwiesMansi zweifelt noch in seiner neuesten Ausgabe der Concilien, ob die im Raynaldus zu 1226, No. 3, aufgeführte Bulle: miranda tuis sensibus u. s. w., von Gregor IX, oder von Honorius III sey. Sie steht in Reg. Honor., Jahr X, No. 262, zwischen zwei Schreiben vom zweiten und 11ten Mai 1126, hat aber selbst kein Datum. Daß sie hieher gehöre, beweiset auch die Erzählung Rich. S. Germ. Im Rayn. sind einige Stellen weggelassen, deren Inhalt ich ausgezogen habe.:

400 1226. »Wenn unser Schreiben dich in Erstaunen gesetzt hat, so uns noch weit mehr das deinige. Eine einfach gerechte Würdigung unserer Worte ohne künstliches Deuteln, würde dich nur zum Danke gegen deinen geistlichen Vater und deine geistliche Mutter verpflichtet haben. Du behauptest: wider die Erwartung aller und den Rath der Fürsten habest du dich zu unsern Zwecken willig finden lassen, und seyst überhaupt gegen die Kirche gehorsamer und wohlwollender gewesen, als irgend einer von deinen Vorfahren. Jene hingeworfene Anklage der Fürsten können wir aber ohne Thatsachen um so weniger für erwiesen annehmen, da sie den von ihnen unterschriebenen Urkunden widerspricht. Wenn du ferner deine eigenen Verdienste nur mit denen vergleichen willst, welche die Kaiser deines Stammes um die Kirche gehabt haben, so wird freilich schon ein Geringes hinreichen dir den Vorrang vor diesen zu verschaffen: wenn du jene Vergleichung aber auch auf die gottesfürchtigen und freigebigen Herrscher ausdehnst, welche mit Wort und That die Kirche schützten, erhoben und bereicherten, so darfst du dich diesen nicht voranstellen, sondern solltest vielmehr prüfen, ob und wie du jene Vorbilder erreichen könntest. Indem du jetzt die weltkundigen Wohlthaten, welche dir die Kirche erwiesen hat, einseitig in Zweifel ziehst und bekrittelst, zeigst du zum mindesten keine Dankbarkeit; und noch empfindlicher erscheint es, daß du in allem Guten Böses argwöhnest und die Liebe in Haß umdeutest. Du beschuldigst die Kirche, sie habe unter dem Vorwande des Schutzes Feinde nach Apulien gesandt und Otto auf den Stuhl deiner Väter erhoben; was anders aber, als Liebe und Theilnahme, 401 {1226} konnte den Papst vermögen für dich, den Hülflosen und Verlassenen, gegen die Mächtigen aufzutreten, und aus welchen neuen, bisher unerhörten Gründen wirst du plötzlich ein Ankläger der Kirche, der du, nach deinen eigenen so zahlreichen Versicherungen, nächst Gott, deine Errettung und dein Leben verdankest? Stehn deine Briefe, deine Worte, deine Versprechen überall in solchem Widerspruche mit deinen innern Gesinnungen? Was hast du denn für die Kirche gethan? Was kann sie von dir erwarten? Vielleicht aber hat die göttliche Vorsehung dich zu jenen übereilten Äußerungen getrieben, damit die Kirche besorglicher und vorsichtiger verfahre. – Den deutschen Thron, welcher durch Wahl verliehen wird, kannst du nicht füglich einen väterlichen nennen. Philipp wollte oder konnte ihn für dich nicht behaupten, und nach seinem Tode, wo alle Fürsten sich zu Otto wandten, blieb dir noch weniger Hoffnung oder Anspruch. Erst als dieser, gegen sein Versprechen, auch dich angriff, begann die Kirche kühn den Kampf gegen den Siegreichen, und seine Ungerechtigkeit hat ihm mehr geschadet, als seine Macht geholfen: du aber solltest von deinen Anstrengungen und Gefahren weniger Rühmens machen, weil du eigentlich da erntetest, wo andere für dich gesäet hatten.«

»Wir selbst haben in allen Verhandlungen mit dir mehr deine, als unsere Ehre im Auge gehabt, mehr deinen, als unsern Ruf geschont. Jetzt aber erhebst du über die Ansetzung jener Bischöfe laute Klage, ohne Rücksicht auf die Verträge mit deiner Mutter und die Lehren der heiligen Väter. Die Form, welche du als übertreten bezeichnest, wäre in der That sehr unförmlich, wenn das Urtheil des apostolischen Stuhles dadurch von deiner Willkür abhängig würde. Keineswegs wollen wir verdächtige Personen erheben, du aber sollst auch deinen Verdacht nicht über das vernünftige Maaß hinaus erweitern, und nicht vergessen, daß wir unsererseits weit mehr Klagen wegen verletzter kirchlicher Freiheiten wider dich anzubringen hätten. So ist 402 {1226} z. B. der Erzbischof von Tarent, lange dein Liebling, plötzlich ohne Untersuchung, Urtheil und Recht als Verräther gestürzt worden, und der Bischof von Katanea wird, ebenfalls ohne Beweis, öffentlich beschuldigt, daß durch seine Verschwendung das ganze Reich zu Grunde gerichtet sey. Wenn du so die Bischöfe, diese Säulen der Kirche, umgeworfen hast, meinst du leicht die niedern Geistlichen nach Gefallen zu beherrschen. Freilich geschieht, nach deinen Worten, dies alles nur, damit Übelstände und Fehler weggeschafft, Verbrechen bestraft werden: hiezu ist aber der apostolische Stuhl vorhanden und bereit, er wird nach genauer Untersuchung richten und die gewissenhaft ausgesprochenen Strafen vollziehen.«

»Du beschwerst dich ferner, daß die Kirche mehre, nach Herstellung deiner Gewalt in Apulien vertriebene, Empörer widerrechtlich aufgenommen habe. Wir freuen uns deiner rechtmäßig hergestellten Gewalt, des Wiedergewinns alles in den Unordnungen dir Entrissenen: möchtest du aber hiebei nur nicht bis zur Beeinträchtigung fremder Rechte fortschreiten, und bedenken, daß die große Masse des auf solche Weise Erworbenen und Aufgehäuften, durch ein weniges vom Ungerechten kann angesteckt und in allen Theilen verdorben werden. Über die Aufnahme jener Verwiesenen solltest du aber ganz schweigen, da du ihnen die Bedingungen des umständlichen, von uns bestätigten Vertrages nicht gehalten hast, manche vertriebst, denen Sicherheit versprochen war, und einige sogar mit dem Tode bestraftestUrsperg. 335.. Wir haben zeither, um nicht Streit zu veranlassen, hierüber geschwiegen, obgleich man uns, als Bürgen jenes Vertrags, diese Geduld wohl zum Vorwurf machen könnte. Einige andere aus deinen Reichen Vertriebene haben allerdings in fremden Ländern eine Freistätte gefunden: aber ein Fürst, wie du, sollte keinen dürren Strohhalm verfolgen, und seine Macht nicht gegen ein vom Winde hin und her getriebenes Blatt zeigen wollen! Zu solch einem Verfahren findest du 403 {1226} wahrlich kein Vorbild in dem Leben des hoch gerühmten Julius Cäsar, welcher den Domitius gegen dessen Willen beim Leben erhielt und an dem Metellus, welcher sich den Schwertern darbot, keine Rache üben wollte. Hatten doch auch die Israeliten Freistätten für Verfolgte, wurde doch David ihr Beschützer: und der Papst sollte Hülfsbedürftigen nicht sein Antlitz zuwenden dürfen, welche dir und den deinen nicht die geringste Unbequemlichkeit verursachen können; du müßtest es denn unbequem finden, – daß sie leben! Eben so würden wir gern deinen Streit mit dem Könige Johann vermittelt und ihn, wenn er dich beleidigte, zurecht gewiesen haben: jetzt aber wundern sich viele, daß jener, anstatt durch die neue vornehme Verwandtschaft (wie es sonst gewöhnlich geschieht) erhöht zu werden, erniedrigt sey, was gleichzeitig zum Schaden des heiligen Landes und zur Beeinträchtigung deines Ruhmes gereiche.«

»Wenn du ferner klagst, wir bürdeten dir schwere und unerträgliche Lasten auf, für welche wir selbst nicht einen Finger bewegen möchtenquae digito nostro movere nolimus.; so vergissest du deine freiwillige Annahme des Kreuzes, die nachsichtige Verlängerung der Fristen, die Bewilligung des geistlichen Zehnten, die Verwendung unserer Gelder und den Eifer und die Thätigkeit unserer Brüder im Predigen für die Annahme des Gelübdes. – Du nennst dich oft den Advokatus der Kirche: bedenke aber, daß dies nichts anderes heißt, als Beschützer der Kirche, und dieser Schutz zunächst im gerechten Erhalten ihrer Rechte besteht. Ohne unsere Zustimmung solltest du daher von unsern Unterthanen keine, früher aufgehobenen, Leistungen verlangen, wogegen wir sie gern zur Mitwirkung für den Kreuzzug auffordern wollen.«

»Übrigens ist die Hand des Herrn nicht schwächer geworden, um den Stolz der Menschen zu demüthigen; laß deshalb in dem Glanze glücklichen Erfolges nicht ab von der Demuth, welche du in trüben Tagen zu erkennen gabst. 404 {1226} Wen Unglück, so wie dich, belehrt hat, den darf Glück am wenigsten verführen, und das Gesetz des wahren Adels bringt es mit sich, daß das Gemüth so wenig durch den Erfolg zum Übermuth erhoben, als durch Unfälle zur Verzagtheit hinabgedrückt werde.«

Aus diesem Schreiben des Papstes erkennt man mittelbar die Beschwerden Friedrichs, und die bisherige Erzählung der Begebenheiten zeigt besser, als anderweite Erörterungen, auf welcher Seite in Hinsicht der einzelnen Punkte das Recht stand; oder vielmehr, wie dieselben Gegenstände, aus den natürlich durchaus verschiedenen Standpunkten betrachtet, auch verschieden erscheinen mußten. Nur hätte der Kaiser wohl schwerlich so gerade heraus geschrieben, und Honorius schwerlich so strenge geantwortet, wenn nicht beide Theile auf äußere Stützpunkte und Verstärkungen ihrer Macht gerechnet hätten. Friedrich meinte: er werde mit Hülfe der gehorsamen neapolitanischen Lehnsmannen, der lombardischen Ghibellinen und des herbeiziehenden deutschen Heeres, den erloschnen Glanz und die überall rücksichtslos verletzten Rechte des Kaisers in Italien wiederherstellen; und der Papst mußte fühlen, daß er allein in dem hierüber bevorstehenden Streite den Ausschlag zu geben im Stande sey. {1220 bis 1226} Zu jenen Ansichten und Vorsätzen kam aber Friedrich erstens, weil die Lombarden selbst diejenigen Rechte verweigerten und denjenigen Pflichten nicht nachkamen, welche dem Kaiser laut des Friedens von Konstanz unleugbar zustanden; zweitens, weil er bei seinem, von der frühesten Jugend eingesogenen Hasse gegen Unordnung und Willkür, in der sogenannten lombardischen Freiheit ein arges Übel, in der monarchischen Oberleitung und Entscheidung dagegen ein nothwendiges Heilmittel sehen mußte. Und sogar mancher andere theilte diese Überzeugung, weil die schon so häufig gerügten Übel in dem unabhängigen Theile von Italien, seit Friedrichs Kaiserkrönung eher zugenommen als abgenommen hatten.

In Mailand, Perugia und Piacenza befehdeten sich Adel 405 und Volk auf höchst verderbliche WeiseGiulini zu 1221 bis 1225.  Murat. annali. Ciatti 299.. Die Guelfen, an ihrer Spitze der Graf von S. Bonifazio und der Markgraf von Este, waren fast in stetem Zwiste mit dem ghibellinisch gesinnten Hause Romano und mit Salinguerra; sie vertrieben sich wechselseitig aus Verona, Vicenza, Ferrara u. s. w. Bei einer solchen Gelegenheit lockte Salinguerra den Grafen von S. Bonifazio arglistig nach Ferrara und nahm ihn gefangen, während Ezelin von Romano dessen Häuser in Verona plünderte und niederbrannte. Andererseits legte sich jener Graf in einen HinterhaltVerci Eccl. II, 1-16.  Estense chron. zu 1221.  Murat. antiq. Est. II, 3.  Pipin II, 47., um Ezelin zu greifen oder zu tödten, und Markgraf Azzo ließ bei der Einnahme der Burg Fratta, Männer wie Weiber, Greise wie Kinder, ohne Ausnahme umbringenMemor. Reg. 1104.  Murat. antiq. Ital. IV, 436.  Rich. S. Germ. 995.  Nicol. de Tuccia 280-284.  Bussi 118.  Alferius zu 1225.  Malespini 113.  Villani VI, 2.  Marchisius.  Sanuto vite.. Mantua, Cremona, Ravenna und Ferrara, Rom und Viterbo, Asti und Alessandria, Venedig und Genua, Genua und Mailand, Pisa und Florenz u. a. m. waren längere oder kürzere Zeit im Kriege begriffen; und diese durch Schuld der Menschen entstandenen Übel wurden noch durch natürliche Unfälle erhöht, indem ein Erdbeben im Jahre 1222 das Land von Venedig bis Rom erschütterteChr. mont. sereni.  Roland. Patev. II, 3.  Neuburg. chron. und eine Pest im Jahre 1225 viele Menschen dahinraffteGhirard. I, 143.. – Bisweilen suchte der Kaiser, bisweilen der Papst jene Unordnungen unmittelbar oder durch Gesandte beizulegen: aber indem sie gleichmäßig auf die höhere Entscheidung Anspruch machten, geriethen sie selbst in Gefahr, sich zu entzweienAffo Guast 188. So geschah es z. B wegen eines Streites in Cremona. Vergleiche noch besonders über Imolas Ächtung und Bolognas Ungehorsam, Savioli III, 2. Urk. 524, 526, 537, 538, 539.  Bonon. hist. misc. 1222.  Griffo. Ghirard. I, 141. In Toskana war Graf Guido Guerra seit 1220 Pfalzgraf (Ristretto corn. IV, 90), und seit dem Julius 1221 hatte der Graf von Blandrate seine großen, alle Einwohner zum Gehorsam verpflichtenden Vollmachten erhalten. Fantuzzi IV, Urk. 104, 106.. Auch 406 fanden sie nur selten günstiges Gehör, oder die Städte beriefen sich von einem auf den andern, oder die mühsam geschlossenen Verträge wurden leichtsinnig und leidenschaftlich wieder gebrochen!

Als nun aber beim Anfange des Jahres 1226 nicht mehr zu bezweifeln war, daß der Kaiser an der Spitze seiner apulischen Macht nach der Lombardei ziehen und sich daselbst mit einem deutschen Heere vereinigen wolle; so erschraken die seit alter Zeit seinem Hause abgeneigten Städte und erneuten, mit Beiseitsetzung innerer Fehden, am zweiten März in dem mantuanischen Orte Mosio den fast vergessenen lombardischen Bund wieder auf fünfundzwanzig Jahre. In der Urkunde werden genanntMurat. ann. Rubens Rav. zu 1226.: Mailand, Bologna, Piacenza, Verona, Brescia, Faenza, Mantua, Vercelli, Lodi, Bergamo, Turin, Alessandria, Vicenza, Padua, und Treviso. Das Recht zum Abschlusse eines solchen Bündnisses stand nach dem konstanzer Frieden den Städten allerdings zu; und sogar der Kaiser konnte es ihnen nicht verargen, daß sie ihm und seinen unausbleiblichen Ansprüchen gegenüber so wenig vereinzelt und hülflos auftreten wollten, als ihre Vorfahren bei den Verhandlungen mit Friedrich dem ersten. Aber so sehr die Lombarden auch den Schein zu erhalten suchten, als gedächten sie nur jene alten, ihnen urkundlich eingeräumten Rechte im Fall eines Angriffs zu vertheidigen, so lagen doch der Wahrheit nach ihrem jetzigen Bunde ganz andere Absichten und Zwecke zum Grunde. Seit dem Jahre 1183 hatten sie ihre Rechte nach allen Seiten ausgedehnt und fast überall eine völlige Unabhängigkeit von kaiserlichem Einflusse dergestalt 407 {1226} behauptet und durchgesetzt, daß eine Zurückführung aller Verhältnisse auf urkundliches Recht, die größten Verluste und Aufopferungen in sich geschlossen hätte. Weil sie nun mit größter Gewißheit voraussehen konnten, der Kaiser werde von den ihm urkundlich zustehenden Rechten auch nicht das geringste gutwillig aufgeben, so nahmen sie, um die Schuld von sich abzuwälzen, willkürlich an: er wolle und werde sie aller und jeder Rechte berauben. Ob es nun gleich nicht unwahrscheinlich ist, daß Friedrich, wenn er ohne Mühe den Zustand von 1183 hätte wiederherstellen können, seine Gewalt auch wohl noch weiter dürfte ausgedehnt haben, so fehlte es doch an allen Thatsachen, ja an Äußerungen, um ihm jetzt solche Absicht beizumessen.

Auch ergriffen die Lombarden, ohne anderweite Verhandlungen und Rechtserörterungen abzuwarten, sogleich kriegerische Maaßregeln zur Behauptung ihrer neuesten größern UnabhängigkeitVerci storia Trivig. I, Urk. 58.. Sie untersagten alle Gemeinschaft mit den ihrem Bunde nicht beitretenden Städten, und verboten allen einzelnen, an den Kaiser zu schreiben, oder von ihm Briefe, Befehle und Gaben anzunehmen. Sie lagerten mit Heeresmacht bei Markaria und sperrten ihm die Thore von Bologna und Faenza, weshalb er bei S. Giovanni von Persiceto und bei Imola im Freien lagern mußte. Sie besetzten die Engpässe an der Etsch oberhalb Verona, so daß (mit Ausnahme weniger, die sich durch Österreich und Kärnthen einschlichen) König Heinrich und die Deutschen nach langem und vergeblichem Bemühen bis Italien vorzudringen, in ihre Heimath zurückkehren mußtenGodofr. mon.  Rich. S. Germ.  Math. Paris 335.  Mutin. ann. Sigon. zu 1226.  Herm. Altah.  Salisb. chron.. – Ein solches Benehmen der Lombarden, mitten im Frieden und vor irgend einer Beleidigung, eine solche Verletzung unleugbarer kaiserlicher Rechte, eine solche Verhöhnung des alten deutschen Einflusses hätte auch den Geduldigsten erzürnt: wie 408 {1226} viel mehr den Kaiser in der Kraft seiner Jahre und in dem Gefühl des bisherigen Gelingens aller seiner Plane. Dennoch kam es, unter Vermittelung des Erzbischofs von Mailand, des päpstlichen Oberhelfers Alatrinus und anderer unparteiischer Personen, zu Unterhandlungen, wobei Friedrich den Lombarden die Bestätigung der alten Verträge anbot. Auf dem neu angesetzten Reichstage zu Cremona erschienen indeß nur sehr wenigeGhilini 31.  Savioli zu 1226., die meisten dagegen beharrten in ihrer feindlichen Gesinnung.

Nun erst, am 11ten Julius 1226 sprach der Kaiser zu Borgo S. Donnino die Acht über alle Widerspenstige, und der päpstliche Bevollmächtigte für den Kreuzzug, der Bischof von Hildesheim, verstärkte die Acht durch den kirchlichen Bann. Sobald dies geschehen war, ging Friedrich nach Apulien zurück; – ein hinreichender Beweis, daß er keineswegs gerüstet war, auf kriegerischem Wege die kaiserlichen Gerechtsame zu behaupten, oder gar ungebührlich auszudehnen. Noch weniger konnte er, bei dieser Wendung der Dinge, mit dem Papste weiter rechten; sondern nahm höflich die früher zurückgewiesenen Bischöfe auf, und legte ihm in einem Schreiben vom 29sten August seine Beschwerden über die Lombarden vorReg. Hon. XI, Urk. 388 und 435.: »Gott, der alle Geheimnisse kennt«, so beschließt der Kaiser seine Erzählung, »weiß, daß wir mit Zurücksetzung aller andern Dinge nur auf seinen Dienst bedacht waren, und zu jenem Reichstage den Geist der Liebe und Gnade für alle mitbrachten, keinen beleidigen wollten, und nicht einmal gegen diejenigen Haß hegten, welche sich dessen wohl von uns hätten versehen können, weil sie uns und das Reich schwer beleidigten. Aber wir mochten um des Heilandes willen, dessen Angelegenheit wir betrieben, jene Beleidigungen nicht so strafen, wie es die Würde unseres Reiches erforderte; wir zeigten überall Milde, und thaten und duldeten manches, was wir weder gethan noch 409 {1226} geduldet haben würden, wenn uns nicht eine so heilige, ja die heiligste Sache obgelegen hätte. Aber statt des Friedens fanden wir Aufruhr, statt der Liebe Bosheit, und so viel wir uns auch darum bemühten, konnten wir die Lombarden nicht von ungerechten Vorsätzen abbringen; vielmehr blieb, durch ihren Frevelmuth, jener für die heiligste Sache berufene Reichstag ohne gebührenden Fortgang. Wie schwer sie dadurch Gott beleidigt haben, wie sehr sie der Ehre des apostolischen Stuhles und nicht minder unserer und des Reiches Ehre zu nahe getreten sind, wird eure Heiligkeit leicht und sorgfältig ermessen.«

Dem Papste konnte in dem Augenblicke, wo er die Vereinigung aller Kräfte für den lang ersehnten Kreuzzug erwartete, nichts unangenehmer seyn, als dieser seine Hoffnungen zerstörende Streit. Zwar schien es ehrenvoll, daß der Kaiser ihn um die Vermittelung und Entscheidung desselben bat: allein Honorius fühlte, daß er es unmöglich beiden Theilen recht machen könne und mit dem unzufriedenen entweder eine offene Fehde beginnen, oder die anmaaßliche Verwerfung seines Spruches dulden müsse. Darum lehnte er anfangs jenen Auftrag ab. Als nun aber Friedrich (welcher der Gerechtigkeit seiner Sache vertraute und den scheinbar parteilosen Papst in einen Bundsgenossen zu verwandeln hoffte) am 17ten November seine Bitte wiederholte und versprachReg. Hon. XI, 436, 440.  Cremon. chron. 640.  Monach. Patav. 672.: er wolle sich dem unterwerfen, was Honorius zu Ehren Gottes, der Kirche, des Reiches und des Kreuzzuges festsetze, so glaubte dieser das Amt eines Friedensvermittlers nicht länger ausschlagen zu dürfen. Und selbst die Lombarden willigten einDie Vollmachten der Lombarden für die Anerkenntniß des Papstes als Schiedsrichters, vom November 1226, bei Sarti I, 2. App. 71.: denn die Kühnern vertrauten im äußersten Falle ihren Kräften; und die 410 {1226} Besonnenern, welche sich der Schwäche ihres urkundlichen Rechtes wohl bewußt waren, meinten: die Kirche, welche um ihrer selbst willen ihnen in allen bedenklichen Verhältnissen Hülfe geleistet habe, werde sie diesmal eben so wenig sinken lassen.

Auch hatten sie sich keineswegs geirrt; des Papstes am neunten Januar 1227 ausgesprochene EntscheidungReg. Hon. XI, 580. lautete nämlich dahin: »beide Theile entsagen allem Zorne, Haß und aller weitern Verfolgung. Sie lassen wechselseitig die Gefangenen frei. Der Kaiser hebt die Acht und alle sonst ausgesprochenen Strafurtheile auf, wofür ihm die Lombarden zwei Jahre lang auf ihre Kosten 400 Reiter zum Kreuzzuge stellen und die Ketzer den bestehenden Gesetzen gemäß verfolgen.« – Dieser Spruch, welcher den beleidigten Kaiser und die beleidigenden Unterthanen auf gleichen Fuße behandelte, jenem durchaus keine Genugthuung verschaffte, und anstatt seine Rechte dauernd festzustellen, den Lombarden nur eine vorübergehende damit in keiner Verbindung stehende Last auflegte, deren sich itzt kein Christ entziehen sollte, – dieser Spruch konnte einen Herrscher wie Friedrich unmöglich befriedigen. Doch schwieg er und gab seine Einwilligung: wogegen es den begünstigten Lombarden noch zu unbequem scheinen mochte, jene Mannschaft zu stellen und mit den kaiserlich gesinnten Städten Frieden zu halten; wenigstens zögerten sie so lange mit der Vollziehung der Vertragsurkunde, daß Honorius ihnen schriebReg. Hon. XI, 580.: »der Vorwand, jene Urkunde sey ins Wasser gefallen, ist albern und eurer Klugheit nicht würdig. Wenn ihr diese wichtige Sache durch Winkelzüge länger vereitelt und den Kreuzzug verhindert, so werde ich Himmel und Erde gegen eure Anmaaßung aufrufen. Schickt also jenen Vertrag ohne die mindeste Säumniß vollzogen ein, damit der Kaiser von diesem Briefwechsel und eurer Lässigkeit nicht 411 {1227} Nachricht und Gründe erhalte, auch in Erfüllung seiner Versprechungen zurückzubleiben.«

Gleichzeitig ermahnte Honorius den Kaiser nochmals, sich mit seinem Schwiegervater auszusöhnenReg. Hon. XI, 496, vom 27sten Januar 1227.; allein jener kannte Johanns Verbindungen mit den Lombarden und hatte ihn noch immer in Verdacht, daß er seinen Neffen Walter von Brennes, den Enkel König Tankreds, in Unternehmungen auf die sicilische Krone unterstütze. Hiezu kam, daß der Papst an demselben Tage, wo er sich für Johann verwendete, diesen zu seinem Statthalter im Kirchenstaate ernannte; welche Begünstigung seines Gegners (mochte nun MitleidReg. Hon. XI, 498.  Alberic. 522.  Pro vitae sustentatione, meint Bussi 119., Dankbarkeit, oder auch die Tüchtigkeit des Königs die Veranlassung geben) dem Kaiser immer als eine neue, ungenügend verdeckte Beleidigung erschien. Eben so unangenehm war ihm des Papstes AntwortReg. Hon. XI, 385-387.: daß man ihm die von Franzosen, Geistlichen und Kreuzfahrern überzogenen oder beherrschten Theile des arelatischen Reiches erst dann zurückgeben könne, wenn das Gift der Ketzerei in jenen Gegenden völlig vertilgt sey. Zwar hieß es, alles geschehe dort mit Vorbehalt kaiserlicher Rechte: daß aber eben ein anderer diese Rechte ausüben solle, erschien Friedrichen als eine Anklage seines guten Willens, oder seiner Fähigkeit, oder als offenbare Beeinträchtigung.

In diesem Augenblicke so unsicherer und schwankender Verhältnisse starb Papst Honorius IIIRich. S. Germ.. 1002.  Alberic. zu 1227., und die gesamte Entwickelung der nächsten Zukunft schien davon abzuhängen: ob sein Nachfolger an Milde ihm und Cölestin dem dritten gleichen, oder ob er mit der entschiedenen Festigkeit Alexanders und Innocenz des dritten auftreten werde. 412

 


 


 << zurück weiter >>