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XXXV. Tischreden D. Martin Luthers von Uneinigkeit

 

Von Uneinigkeit.

D. M. Luther sprach: »Vor Zeiten hätten Fürsten und Herrn ihre irrige Handlung und Zwietracht auf getreue, rittermäßige Leute gesetzt, und nicht bald unter der Juristen Hände kommen lassen. Als, da Herzog Ernst, der alte Kurfürst zu Sachsen, und sein Bruder, Herzog Albrecht, uneins gewesen, da haben sie die Sache auf den Alten von Einsiedel, Herrn Henrichs und Abrahams Vater, gestellet, der hat kluge verständige Leute zu sich gezogen und die Sachen entschieden. Sie haben sich nicht wider einander gesetzet, noch unter die Juristen sich begeben. Es ist auch Herzog Friederich der Aeltere, Kurfürst, und Herzog Wilhelm von Sachsen, also hart mit einander uneins worden, daß sie mit großem Volk wider einander gezogen sind, hat einer dem andern großen Schaden gethan. Wie sie nun bei Leipzig mit beiden Heeren zusammen kommen, daß man schlagen sollte, da hatten sich die Räthe auf beiden Theilen drein geschlagen, und gesaget: Es dienet nirgends zu, daß Fürsten, zwar Vettern, sich und ihr Land und Leute also sollten verderben. Und brachtens dahin, daß die Fürsten beide in ihren Kürissen zusammen gingen, auf einen Hügel, der zwischen beiden Lagern gelegen, und mit einander redeten. Da stand auf beiden Seiten das Kriegsvolk und sah zu. Da sie aber zusammen gingen, stürzten die Messer, und redeten nur ein wenig mit einander: da schlugen sie alle beide die Visiere von den Helmen auf, redeten weiter, und gaben einer dem andern die Hand. Da das die Drommeter sahen, stießen sie in die Posaunen, und ward eine große Freude im Lager, und wurden die zween Herrn mit einander eins, und die irrigen Sachen befahl man den Räthen zu vertragen. Also sollten Fürsten und Herrn noch mit einander reden und für ihre Person eins sein, und ihre streitigen Händel durch die Räthe vertragen lassen.«

Von Einigkeit zu machen, gab der Herr D. M. Luther, als er zu Eisleben handelte zwischen den Grafen von Mansfeld, so sehr uneins waren, dies Gleichniß und sprach: »Wenn man einen Baum mit viel knorrigen Aesten und Zweigen hätte abgehauen, und man wollt ihn in ein Haus oder in eine Stube bringen, da muß man ihn nicht vorn bei dem Wipfel fassen und hinein ziehen wollen, denn da würden sich die Aeste sperren und zurück legen, denn sie stehen alle gegen das Haus oder die Stube; und wenn man also mit Gewalt den Baum in das Haus oder die Stube wollte dehnen, so zerbräche man alle Aeste, ja, man würde den Baum gar nicht ins Haus bringen. Aber also mußte man thun: den Baum mußte man am Stamme angreifen, da er abgehauen wäre, da denn alle Aeste von der Thür wegstünden, und denn den Stamm zur Thür hineinziehen, dann biegten sich die Aeste fein zusammen, und man könnte den Baum ohn alle Mühe, Beschwerung und Arbeit ins Haus bringen. Also soll's auch zugehen, wenn man will Einigkeit machen, da muß Einer dem Andern nachgeben und nachlassen; sonst, wenn ein Jeglicher will Recht haben und Keiner dem Andern weichen und fein zusammen rücken, da wird nimmermehr Einigkeit; denn die Aeste sperren sich und stehen gegen die Hausthür, man kann sie nicht also hinein bringen.«

Nach wenig Tagen redete D. Martin Luther zu Eisleben von Uneinigkeit, und sprach: »Herzog Georg von Sachsen ist einmal mit den Mönchen zu Dresden uneins worden. Nun hat er gesagt: ›Können wir uns nicht scheiden, so scheide uns das Recht!‹ Daher ist nun das gemeine Sprichwort kommen, daß man saget: Der Personen Freund, und der Sachen Feind! Die Sachen sollen streiten, und die Personen sollen eins sein. Und was denn das Recht spricht, das soll uns wohl und wehe thun. Das Recht soll man in superiorem oder in arbitrum aliquem werfen, die Person soll zufrieden sein und mittlerweile re suspensa ad superiorem, freundlich sich halten. Also was Christus am jüngsten Tage zwischen dem Papste, Bischöfe von Mainz und zwischen mir sprechen wird, das soll mir wohl und wehe thun, dabei will ich's bleiben lassen!«

Und als Doctor Martinus Luther ganze drei Wochen zu Eisleben gelegen war und zwischen den Grafen zu Mansfeld, seinen Landsherrn, gehandelt und sie gern mit einander vertragen hätte, aber wenig Fruchtbares ausgerichtet, hat er am 16. Tag Februarii Anno 1546 mit Kreide in seiner Schlafkammer an die Wand geschrieben diese Worte:

»Wir können nicht thun, was Jedermann will;
Wir können aber wohl thun, was wir wollen.«

Damit er hat beklagen wollen, daß die Parten wohl haben wollen von den Richtern, daß sie ihren Sachen beifallen und sie recht sprechen und billigen sollten; aber die Parten gleichwohl sich auch an Gleich und Recht nicht wollen genügen lassen, sondern allen Muthwillen treiben, und dennoch wollen fromm und gerecht sein.

 

Einer muß dem Andern um des Friedens willen weichen.

Doct. Mart. Luther sagete: »Wenn sichs begibt, daß zwo Ziegen einander begegnen auf einem schmalen Stege, der über ein Wasser gehet, wie halten sie sich? Sie können nicht wieder hinter sich gehen, so mögen sie auch nicht neben einander hingehen, der Steg ist zu enge. Sollten sie denn einander stoßen, so möchten sie beide ins Wasser fallen und ertrinken. Wie thun sie denn? Die Natur hat ihnen gegeben, daß sich eine niederleget und läßt die ander über sich hingehen; also bleiben sie beide unbeschädigt. Also sollt ein Mensch gegen den andern auch thun und auf ihm lassen mit Füßen gehen, ehe denn er mit einem andern sich zanken, hadern und kriegen sollte!«


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