Titus Livius
Römische Geschichte
Titus Livius

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34. Je mehr man in diesem Jahre durch die glücklichen Kriege an Ruhe von außen gewann, je drückender wurde in der Stadt die Übermacht der Väter und das Elend des Bürgerstandes mit jedem Tage, weil die Zahlung gerade durch die Notwendigkeit, jetzt zahlen zu müssen, unmöglich gemacht wurde. Da die Schuldner also aus ihrem Vermögen schon nichts mehr entrichten konnten, so mußten sie, verurtheilt und in die Leibeigenschaft gegeben, den Gläubigern mit dem Verluste ihres ehrlichen Namens und ihrer persönlichen Freiheit Genüge leisten, und die Strafe ward zum Befriedigungsmittel. Folglich hatten nicht bloß die Niedrigsten, sondern auch die Ersten des Bürgerstandes ihren gedrückten Muth so herabgestimmt, daß auch von den thätigen und unternehmenden Männern nicht Einer es wagte, ich will nicht sagen, mit Patriciern sich um das Kriegstribunat zu bewerben, so eifrig sie auch nach dieser Erlaubniß gerungen hatten; sondern selbst die bürgerlichen Amtsstellen zu übernehmen oder zu suchen; und daß die Väter den Besitz des Amtsranges, von dem der Bürgerstand nur den Nießbrauch auf einige Jahre gehabt hatte, auf ewig wiedergewonnen zu haben schienen.

Um diese Freude der Einen Partei nicht zu groß werden zu lassen, mußte ein kleiner Umstand eintreten, der, wie so oft, der Hebel zu einer großen Unternehmung ward. Marcus Fabius Ambustus, ein Mann von Einfluß, sowohl unter den Mitgliedern seines Ranges, als auch bei dem Bürgerstande, weil er bei dieser Classe durchaus nicht für ihren Verächter galt, hatte von zwei Töchtern die ältere an den Servius SulpiciusEr war gerade in diesem Jahre consularischer Kriegstribun. verheirathet, die jüngere an den Cajus Licinius Stolo, einen Mann von Ansehen, aber bürgerlich; und selbst die Nichtabweisung dieser Verwandschaft hatte den Fabius dem Volke beliebt gemacht. Einst fügte sichs, als sich die Fabischen Schwestern im Hause des Kriegstribuns Servius Sulpicius nach Weiberart 60 einander die Zeit verplauderten, daß gerade der Gerichtsdiener des Sulpicius, um seinen vom Marktplatze zu Hause kehrenden Herrn zu melden, mit seinem Stabe, wie das üblich ist, gegen die Hausthür schlug. Als die jüngere Fabia, dieser Sitte nicht gewohnt, darüber erschrak, so wurde sie von ihrer Schwester ausgelacht, die sich wunderte, daß ihre eigne Schwester dies nicht wisse. Allein dies Lachen senkte dem auch für Kleinigkeiten empfindlichen weiblichen Herzen seinen Stachel ein: vielleicht zeigte sich ihr auch bei dem zahlreichen Gefolge, das sich mit der Frage: «Ob er noch etwas zu befehlen habe,» vom Sulpicius beurlaubte, die Ehe ihrer Schwester von einer glänzenden Seite, und machte sie durch die uns eigne böse Anmaßung, unsern nächsten Verwandten am wenigsten nachstehen zu wollen, mit ihrer eignen Ehe unzufrieden. Ihr Vater, der sie von dieser neuen an ihrem Herzen nagenden Empfindung verstimmt sah, fragte sie, ob ihr nicht wohl sei, und da sie den Grund ihres Schmerzes, den sie sich so wenig für Schwesterliebe, als ihrem Gatten zur Ehre rechnen konnte, auf etwas anderes schob, so lockte er ihr durch leises Aushorchen das Geständniß ab, sie sei darüber traurig, daß sie in einer Misheirath lebe, in ein Haus gegeben sei, wo Rang und Einfluß keinen Zutritt haben könnten. Tröstend sprach Ambustus seiner Tochter Muth ein: sie solle nächster Tage dieselbe Amtsehre bei sich im Hause sehen, die sie bei ihrer Schwester sehe. Und nun ließ er sich mit seinem Schwiegersöhne auf Entwürfe ein, mit Zuziehung eines tüchtigen jungen Mannes, des Lucius Sextius, dem für seine Aussichten nichts, als patricische Abkunft, fehlte.

35. Den günstigsten Zeitpunkt, Veränderungen einzuleiten, versprach ihnen jetzt die übergroße Menge der Schulden, ein Übel, dessen Linderung der Bürgerstand nie zu hoffen hatte, wenn nicht Männer aus seiner Mitte auf die höchsten Stellen gehoben wurden. «Auf dies Augenmerk gerichtet, müsse man sich jetzt fertig halten. Durch Unternehmungsgeist und Thätigkeit wären die Bürgerlichen schon so weit emporgeschritten, daß sie von hieraus bei fortgesetzter Anstrengung den Gipfel erreichen, und sich den Vätern eben so im Range gleich stellen könnten, als im Verdienste.»

Für jetzt beschlossen sie, Bürgertribunen zu werden, um sich in diesem Amte die Bahn zu den übrigen Ehrenstellen selbst zu öffnen. Und nun stellten Cajus Licinius und Lucius Sextius als erwählte Tribunen lauter Vorschläge zur Behinderung des Einflusses der Väter und zum Besten des Bürgerstandes auf; den einen, in Rücksicht der Schulden, daß nach Abrechnung der schon gezahlten Zinsen vom Capitale, die Bezahlung des Überschusses auf drei Jahre zu gleichen Summen vertheilt werden solle: den zweiten über die Größe des Landeigenthums, daß niemand mehr als fünfhundert Morgen Landes besitzen solle: den dritten, keinen Wahltag zur Ernennung von Kriegstribunen zu halten, und von den Consuln durchaus den Einen aus dem Bürgerstande zu wählen: lauter wichtige Punkte, und ohne den heftigsten Kampf nicht erreichbar.

Da die Väter, geschreckt durch die Gefahr, Alles auf einmal zu verlieren, was sich die Sterblichen mit unbegrenzter Begierde wünschen, Ländereien, Gelder, Ehrenämter, in ihren öffentlichen und besondern Beratschlagungen die größte Verlegenheit gezeigt hatten, so versicherten sie sich gegen die Vorschläge der Tribunen, weil sie außer der in vielen früheren Stürmen schon erprobten Einsage kein Mittel finden konnten, dieser Einsage ihrer Amtsgenossen. Als diese die Bezirke vom Licinius und Sextius zur Stimmensammlung aufgefordert sahen, so untersagten sie, von patricischer Bedeckung umpflanzt, die Vorlesung der Anträge und jede andre zu einem Volksschlusse nöthige Förmlichkeit. Und schon wurden nach öfteren vergeblich berufenen Versammlungen die Vorschläge als verworfen angesehen; da sprach Sextius: «Es ist noch nichts verloren! Wenn nämlich die Einsage eine so große Kraft haben soll, so wollen wir mit eben dieser Waffe den Bürgerstand schützen. Versucht es, ihr Väter; setzt einen Wahltag zur Ernennung von Kriegstribunen an: dann werde ich dafür sorgen; daß euch dies ausgerufene: Untersagt! in welches ihr jetzt unsre Amtsgenossen zu eurem großen Vergnügen einstimmen hört, keine Freude machen soll!» Und er hielt mit seinen Drohungen Wort, Es kam weiter keine Wahl zu Stande, als die der bürgerlichen Ädilen und Tribunen. Licinius und Sextius, abermal zu Bürgertribunen gewählt, verhinderten jede Anstellung in patricische Ämter; und darüber, daß der Bürgerstand diese beiden immer wieder zu Tribunen ernannte, und sie jede Kriegstribunenwahl untersagten, sah die Stadt ihre obrigkeitlichen Ämter ganzer fünf Jahre lang erledigt.

36. Andre Kriege ruheten, sehr zur rechten Zeit: nur die Pflanzstädter von Veliträ, welche die Ruhe übermüthig machte, weil an kein Römisches Heer zu denken sei, hatten theils mehrere Einfälle ins Römische Gebiet gethan, theils einen Angriff auf Tusculum gewagt. Und gerade dies wirkte, als die Tusculaner, diese alten Bundsgenossen, diese neuen Mitbürger, um Hülfe baten, hauptsächlich weil man sich der Weigerung schämte, nicht bloß auf die Väter, sondern auch auf den Bürgerstand. Da also die Bürgertribunen nachgaben, wurde von einem Zwischenkönige ein Wahltag gehalten: allein die gewählten Kriegstribunen, Lucius Furius, Aulus Manlius, Servius Sulpicius, Servius Cornelius, und die beiden Valerier, Publius und Cajus, fanden bei der Werbung die Bürger bei weitem nicht so folgsam, als am Wahltage: nur mit einem unter vieler Widersetzlichkeit geworbenen Heere konnten sie ausrücken, und verjagten den Feind nicht bloß von Tusculum, sondern trieben ihn auch in seine eignen Mauern. Und nun hatte Veliträ eine weit heftigere Belagerung auszuhalten, als vorhin Tusculum; doch konnten dieselben Kriegstribunen, welche die Belagerung eröffnet hatten, es nicht erobern. Es wurden vorher neue gewählt, Quintus Servilius, Cajus Veturius, die beiden Cornelier Aulus und Marcus, Quintus Quinctius, Marcus Fabius. Aber auch von diesen Tribunen wurde vor Veliträ nichts Denkwürdiges ausgerichtet.

Weit mißlicher stand es um die Angelegenheiten im Innern. Denn außer dem Sextius und Licinius, welche 63 jene Vorschläge zum Antrage gebracht hatten, und schon zum achtenmale als Bürgertribunen wiedergewählt waren, trat nun auch der Kriegstribun Fabius, der Schwiegervater des Stolo, für die Vorschläge, die eigentlich sein Werk waren, ganz öffentlich mit seiner Empfehlung auf. Und da anfangs ihrer acht vom Gesamtamte der Bürgertribunen die Vorschläge bestritten hatten, so waren ihrer jetzt nur noch fünf; und diese wußten, als gewonnene Schwachköpfe, wie diejenigen meistens sind, die ihrer Classe untreu werden, ihre Einsage nur mit erborgten Worten zu rechtfertigen, die ihnen zu Hause eingegeben waren: «Ein großer Theil des Bürgerstandes, jetzt im Heere vor Veliträ, sei abwesend: man müsse den Versammlungstag bis zur Ankunft der Soldaten aussetzen, damit der gesammte Bürgerstand über Gegenstände seines eigenen Wohls zum Stimmen kommen könne.»

Sextius und Licinius hingegen, mit einigen ihrer Amtsgenossen und dem einen Kriegstribun Fabius, schon durch die vieljährige Übung Meister in der Kunst, das Volk zu behandeln, setzten den Ersten der Väter, wenn sie sie dem Volke vorgeführt hatten, über jeden einzelnen dem Volke geschehenen Vorschlag mit diesen Fragen zu: «Ob sie die Stirn haben könnten, zu verlangen, daß es ihnen selbst erlaubt sein solle, während einem Bürgerlichen nur zwei Morgen Landes zugetheilt würden, über fünfhundert Morgen zu haben? daß jeder von ihnen die Ländereien von beinahe dreihundert Bürgern besitzen solle, und das Grundstück eines Bürgerlichen kaum zum nöthigen Gebäude oder zur Grabstelle Raum genug habe? Ob es ihr Wille sei, daß der durch Wucher zu Grunde gerichtete Bürgerliche lieber seine Person in den Schließblock und zur Sklavenstrafe hergeben, als die geliehene Summe, mit Abrechnung der Zinsen vom Capitale, abtragen solle? daß täglich heerdenweise die Verurtheilten vom Markte abgeführt und die Häuser der Adlichen der Menge Gefesselter zu enge würden, und allenthalben, wo ein Patricier wohne, ein eigner Hauskerker zu finden sei?»

64 37. Und wenn sie nun durch diese eben so empörenden als Mitleid erregenden, im lauten Straftone gemachten, Darstellungen bei Leuten, die beständig ein gleiches Schicksal erwarteten, ihre Zuhörer mit noch größerem Unwillen erfüllt hatten, als sie selbst empfanden, so versicherten sie: «Bei dem Allen würden die Väter nie aufhören, sich in die Ländereien einzudrängen und die Bürgerlichen durch Wucher zu morden, ehe nicht das Volk den einen Consul als Hüter seiner Freiheit aus dem Bürgerstande aufgestellt habe. Die Bürgertribunen wären schon verächtlich, da dieses Amt seine eigne Kraft durch die Einsage vernichte. Da könne nie Gleichheit des Rechtes obwalten, wo die Herrschaft sich auf jener, auf ihrer Seite nur Hülfsleistung finde. Ohne Theilnahme an der Regierung werde der Bürgerstand nie an der Statsverwaltung gleichen Antheil haben. Auch müsse niemand glauben, es sei schon hinreichend, wenn bei der Consulwahl auf Bürgerliche nur Rücksicht genommen werden dürfe: wenn nicht der eine Consul durchaus aus dem Bürgerstande genommen werden müsse, so werde es nie Einer werden. Ob es ihrem Gedächtnisse schon entfallen sei, daß seit vier und vierzig Jahren, ob man gleich eben deswegen gutgefunden habe, lieber Kriegstribunen, als Consuln, zu wählen, um auch den Bürgerlichen den Zutritt zum höchsten Amte offen zu lassen, dennoch kein Bürgerlicher zum Kriegstribun gewählt sei? Wie sie glauben könnten, daß diejenigen bei zwei Plätzen freiwillig dem Bürgerstande Einen überlassen würden, die gewöhnlich bei der Kriegstribunenwahl acht PlätzeSiehe V. 1. besetzt hätten? daß diejenigen den Zutritt zum Consulate gestatten würden, die ihnen das Tribunat so lange gesperrt hätten? Durch Gesetzeskraft müßten sie sich das verschaffen, was ihnen am Wahltage fremder Einfluß unerreichbar mache, und den Zutritt der Bürgerlichen zu dem Einen Consulate außer Streit setzen, da es jedesmal, so lange es streitig gelassen würde, dem Mächtigern als Belohnung zufallen 65 werde. Auch könne jetzt die Einwendung nicht mehr gemacht werden, die man sonst von jener Seite gewöhnlich habe ertönen lassen, daß der Bürgerstand die Männer nicht habe, die zu patricischen Ämtern taugten. Oder habe sich etwa seit dem Tribunate des Publius Licinius Calvus, des ersten angestellten Bürgerlichen, in der Statsverwaltung mehr Schlaffheit und Sorglosigkeit gezeigt, als in jenen Jahren, in denen außer Patriciern niemand Kriegstribun gewesen sei? Im Gegentheile, mehrere Patricier wären nach ihrem Tribunate verurtheilt; kein einziger Bürgerlicher. Auch Quästorn habe man seit einigen Jahren, eben so, wie sonst Kriegstribunen, aus dem Bürgerstande angesetzt, und das Römische Volk habe nicht Ursache gehabt, mit Einem von ihnen unzufrieden zu sein. Nun sei nur das Consulat noch für den Bürgerstand übrig; dies aber sei die Burg, sei die Stütze der Freiheit. Gelange man zu dem, dann erst könne das Römische Volk die Könige für wirklich aus der Stadt vertrieben, und seine Freiheit für feststehend halten. Denn von dem Tage an werde dem Bürgerstande das Alles zufallen, was jetzt den Vorzug der Patricier ausmache, Oberbefehl und Ehrenamt, Kriegesruhm, Familienrang, Adel, lauter Dinge von hohem Werthe schon als Genuß für sie selbst, von höherem als Hinterlassenschaft für ihre Kinder.

Als sie bemerkten, daß Reden dieser Art Eingang fanden, legten sie noch einen neuen Antrag vor, daß man statt der Zweiherren zur Aufsicht des Gottesdienstes Zehnherren wählen, und die eine Hälfte aus den Bürgern, die andre aus den Vätern nehmen solle: und die Abstimmung über alle diese Vorschläge verschoben sie auf die Ankunft des Heeres, welches jetzt Veliträ belagerte.

38. Das Jahr lief ab, ehe die Legionen von Veliträ zurückgeführt wurden. Folglich verzögerte sich die Verhandlung über jene Vorschläge ohne Entscheidung bis zu den neuen Kriegstribunen: denn zu Bürgertribunen wählte der Bürgerstand vorzugsweise jeneIch glaube, daß das Komma hinter eosdem unrichtig sei. Bleibt es stehen, so sagt Livius, das Volk habe seine sämtlichen Tribunen vom vorigen Jahre wiedergewählt, und vorzüglich die beiden, Sextius und Licinius. Allein Pighi führt in seinen Annalen (jene beiden ausgenommen) ganz andre Tribunen an, als das vorige Jahr gehabt hatte. Und dann läßt es sich auch nicht denken, daß das Volk jene Schwachköpfe des vorigen. Jahrs (siehe Cap. 36.), mit denen es noch dazu unzufrieden gewesen war, weil ihr Veto dem Sextius und Licinius widersprach, wiedergewählt haben sollte. beiden wieder, weil 66 die Vorschläge ihr Werk waren. Zu Kriegstribunen wurden gewählt Titus Quinctius, Servius Cornelius, Servius Sulpicius, Spurius Servilius, Lucius Papirius, Lucius Veturius.

Gleich im Anfange des Jahrs kam es über die Vorschläge zum heftigsten Streite, und daIn dieser Stelle muß unser Grundtext durch die Schuld der frühesten Abschreiber eine Lücke bekommen haben, die den Zusammenhang unterbricht. Duker hat die mancherlei Schwierigkeiten angegeben, mit denen man hier zu kämpfen hat, wenn man eine Verfälschung der Urschrift nicht zugestehen will. Denn 1) sagt uns Livius nicht, was aus dieser ersten Zusammenberufung der Bezirke geworden sei; 2) auch davon nichts, warum Sextius und Licinius ihre Vorschläge dasmal nicht durchsetzten, da ihnen doch keine Intercession hinderlich war; 3) und doch werden die Tribus nachher zur Stimmensammlung aufgefordert; also waren die Vorschläge das erstemal nicht durchgegangen; 4) auch hinderte die Tribunen keine Furcht vor dem Dictator; denn der wird erst nachher gewählt; 5) der Dictator konnte vor der folgenden«Nacht nicht gewählt werden: folglich muß zwischen der ersten Volksversammlung und der zweiten wenigstens die zur Dictatorwahl erforderliche Nacht angenommen werden. Ich setze hinzu: 6) Aus dem Nachfolgenden: Legum quoque latores adversus tantum apparatum adversariorum et ipsi caussam plebis ingentibus animis armant, wird es sehr wahrscheinlich, daß einige, vielleicht mehrere, Tage zwischen beiden Versammlungen verflossen. Warum werden nun nicht in dieser kürzern oder längeren Zwischenzeit die Vorschläge durchgesetzt, da es doch heißt: quum nec intercessio collegarum obstaret? 7) Wie konnte Livius, ohne einen Grund anzugeben, sagen, die Intercession habe schon in der ersten Versammlung nicht Statt gehabt? da sie doch in der zweiten wieder eintritt? 8) Erst nachher, bei der zweiten Versammlung, sagt er uns, daß die Intercession, so sehr sie auch die Gesetze auf ihrer Seite gehabt habe, der Parteilichkeit des Volks für die Vorschläge und ihre Urheber habe weichen müssen. Späterhin also sollte er es uns begreiflich machen wollen, warum die Intercession unkräftig wurde, und das erstemal ohne alle Vorbereitung gesagt haben: Da auch nicht einmal eine Intercession Statt hatte? die 67 Kriegstribunen dem Senate anzeigten, es sei zu fürchten, daß sich die Urheber der Vorschläge, wenn die Bezirke zur Abstimmung aufgerufen würden, auch nicht einmal an die Einsage ihrer Amtsgenossen kehren möchten; so nahmen die bestürzten Väter ihre Zuflucht zu den beiden letzten Mitteln, zum ersten Statsamte und zum ersten Bürger. Sie beschlossen, einen Dictator zu wählen: gewählt wurde Marcus Furius Camillus, der den Lucius Ämilius zu seinem Magister Equitum annahm. Einer solchen Zurüstung ihrer Gegner Trotz zu bieten, machten die Urheber der Vorschläge ebenfalls die höchste Entschlossenheit zur Waffe für die Volkssache; und nach angesetzter Bürgerversammlung forderten sie die Bezirke zur Abstimmung auf. Als der Dictator, Zorn und Drohungen athmend, von einer Schar Patricier umpflanzt, sich gesetzt hatte; dann mit dem gewöhnlichen Gezänke der Bürgertribunen unter sich, je nachdem sie einen Vorschlag durchsetzen wollten, oder bestritten, die Sache begann; und die Einsage, so viel Gewicht sie durch ihre Rechtmäßigkeit hatte, eben so viel durch die Parteilichkeit für die Vorschläge selbst und für ihre Verfechter, verlor, und schon die zuerst aufgerufenen Bezirke mit einem: «Dem Vorschlage gemäß!» ihre Stimme gaben: da fing Camillus an:

«Weil ihr euch denn, ihr Quiriten, schon nicht mehr vom Tribunenamte, sondern von Tribunenwillkür leiten lasset, und ihr die einst durch die Auswanderung des Bürgerstandes gewonnene Einsage zu eurem Schaden eben so gewaltthätig wieder aufhebt, wie ihr sie errungen habt, so erkläre ich mich, eben so sehr zu eurem, als des States Besten, als Dictator für die Einsage, und werde euer umgestoßenes Hülfsamt in meinen obrigkeitlichen Schutz nehmen. Sollten also Cajus Licinius und Lucius Sextius der Einsage ihrer Amtsgenossen nachgeben, so werde ich mich mit meinem patricischen Amte 68 keinesweges in eure Bürgerversammlung mischen. Wenn sie aber darauf ausgehen, der Einsage zum Trotze, dem State, als hätten sie ihn erobert, Gesetze aufzubürden, so werde ich nicht gestatten, daß die tribunicische Gewalt durch sich selbst aufgelöset werde.»

Als die Bürgertribunen dagegen, mit Verachtung seiner, ihre Sache noch eben so eifrig betrieben, sandte Camillus, von Zorn durchdrungen, seine Gerichtsdiener herab, die Bürger vom Platze zu jagen, und fügte die Drohung hinzu, wenn sie so fortführen, so werde er alle Dienstfähigen in Eid nehmen und sogleich mit einem Heere aus der Stadt rücken. Die Bürger selbst hatte er dadurch in großen Schrecken gesetzt, aber den Muth ihrer Führer befeuerte er durch den Wettkampf mehr, als daß er ihn minderte. Doch legte er, noch ehe sich die Sache auf eine von beiden Seiten neigte, sein Amt nieder, entweder weil bei seiner Wahl, wie einige melden, ein Fehler vorgefallen war, oder weil die Bürgertribunen bei dem Bürgerstande den Antrag machten, den dieser annahm, daß Marcus Furius für jede Verfügung, die er als Dictator treffen würde, eine Strafe von fünfmal hunderttausend PfundUngefähr 10,000 Rthlr. (15,624 fl. Crev.). erlegen solle. Wenn ich es wahrscheinlicher finde, daß er sich durch einen Wahlfehler, als durch diesen bis dahin beispiellosen Antrag, habe abschrecken lassen, so bestimmt mich dazu theils das Sittengepräge des Mannes, theils und noch mehr der Umstand, daß sogleich Publius Manlius als Dictator an dessen Stelle gesetzt wurde; (und was würde es geholfen haben, diesen zu einem Kampfe aufzustellen, in welchem Marcus Furius schon besiegt gewesen wäre?) theils weil das folgende Jahr den Marcus Furius wiederum als Dictator gehabt hat, der wenigstens nicht ohne Scham in ein Amt wieder eingetreten sein würde, dessen Kraft das Jahr zuvor in seiner Person gebrochen gewesen wäre; zugleich auch, weil er damals, als auf seine Geldstrafe angetragen sein soll, entweder auch diesem Antrage, den er zu seiner Beschränkung gethan sah, widerstehen 69 konnte, oder auch nicht Kraft genug hatte, selbst jene zu hindern, um dererwillen auch dieser aufgestellt ward; und weil dennoch, so lange Tribunen und Consuln bis auf unsre Zeiten ihre Kräfte gegen einander versucht haben, die Dictatur sich auf ihrer Höhe über sie behauptet hat.

39. Auf der Volksversammlung, welche die Bürgertribunen zwischen der niedergelegten ersten und der vom Manlius angetretenen neuen Dictatur, gleichsam als in einer Zwischenregierung, hielten, zeigte sich es, welche von den Vorschlägen dem Bürgerstande und welche den Urhebern selbst die liebsten waren: denn die Anträge über die Schulden und Ländereien genehmigten die Bezirke, den über das bürgerliche Consulat verwarfen sie. Und dahin würden beide Verhandlungen abgelaufen sein, wenn nicht die Tribunen erklärt hätten, daß sie bei dem Bürgerstande auf die sämtlichen Punkte zugleich antrügen. Nachher gab Publius Manlius als Dictator der Sache eine für den Bürgerstand vortheilhafte Wendung, indem er den gewesenen KriegstribunDurch den Zusatz: gewesenen Kriegstribun (er war es im Jahre 377. Cap. 31.) unterscheidet Livius diesen C. Licinius P. F. Calvus Stolo von dem Bürgertribun und nachmaligen Consul C. Licinius C. F. P. N. Calvus Stolo. Selbst Plutarch verwechselt, wie Pighi und Crevier bemerken, diese verschiedenen Personen. Cajus Licinius, einen Bürgerlichen, zum Magister Equitum ernannte. Ich finde, dies sei den Vätern sehr unangenehm gewesen; der Dictator aber habe immer seine nahe Verwandschaft mit dem Licinius zu seiner Entschuldigung angeführt, und zugleich behauptet, die Stelle eines Magisters Equitum sei ja nicht höher, als die eines Consulartribunen.

Als der Tag zur Bürgertribunenwahl angesetzt war, benahmen sich Licinius und Sextius so, daß sie durch die Weigerung, sich das Amt verlängern zu lassen, bei dem Volke die heftigste Begierde weckten, gerade das zu thun, was sie selbst, ohne den Schein zu haben, suchten. «Schon ins neunte Jahr ständen sie gegen die Vornehmen gleichsam in Schlachtordnung, nicht ohne die größte eigne Gefahr, aber ohne den mindesten Vortheil für das Ganze. Schon wären mit ihnen selbst die ausgehängten 70 Vorschläge und die ganze Kraft des tribunicischen Amts veraltet. Zuerst habe man ihre Vorschläge durch die Einsage ihrer Amtsgenossen bestritten; dann durch die Wegsendung der Mannschaft in den Veliternischen Krieg; zuletzt habe man den Blitz der Dictatur auf sie gezückt. «Jetzt ständen weder Amtsgenossen, noch Krieg, noch ein Dictator im Wege; ja dieser habe sogar durch die Ernennung eines Magisters Equitum aus dem Bürgerstande zu einem bürgerlichen Consulate ein bedeutendes Vorspiel gegeben. Nur der Bürgerstand selbst verabsäume sich und seine Vortheile. In dem Augenblicke, in welchem er wolle, könne er die Stadt und den Gerichtsplatz von allen Gläubigern frei haben, frei die Ländereien von allen unrechtmäßigen Besitzern. Wann denn die Bürger endlich so große Anerbietungen mit dem gehörigen Danke erkennen würden, da sie selbst jetzt, während sie die zu ihren Vergrößerungen gethanen Vorschläge annähmen, denen, die sie gethan hätten, die Hoffnung zum Ehrenamte abschnitten? Es vertrage sich nicht mit der Bescheidenheit des Römischen Volks, für sich selbst zu verlangen, daß man es von seinen Schulden befreien und in die von den Mächtigen unrechtmäßig besessenen Ländereien einführen solle; und doch eben die Männer, durch welche es das Alles erreicht habe, diese im Tribunate Vergreiseten, nicht nur ohne Ehrenamt, sondern auch ohne Hoffnung auf das Ehrenamt zu lassen. Es möchte also zuvor bei sich selbst festsetzen, was eigentlich sein Wille sei, und dann am Tage der Tribunenwahl seinen Willen erklären. Wünsche es, daß sie die von ihnen ausgehängten Vorschläge ungetrennt zur Genehmigung vorlegen sollten, so lasse sich hören, daß man eben die Bürgertribunen wiederwählen wolle; denn diese würden auch die Durchsetzung ihrer Vorschläge zu bewirken wissen. Wünsche es aber nur die Annahme dessen, was jeder zu seinem besondern Vortheile nöthig finde, so sei die gehässige Verlängerung ihres Amtes unnöthig; so werde eben so wenig aus ihrem Tribunate werden, als aus den für das Volk gethanen Vorschlägen.»

71 40. Als den übrigen vor Unwillen staunenden und verstummenden Vätern jede Antwort auf diese trotzende Rede der Bürgertribunen erstarb, soll Appius Claudius Crassus, des Decemvirs Enkel, mehr von Haß und Zorn, als von Hoffnung beseelt, als Gegenredner aufgetreten und sein Vortrag etwa folgender gewesen sein:

«Es würde mir nicht neu, nicht unerwartet sein, ihr Quiriten, wenn man den Hauptvorwurf, den aufrührerische Tribunen unserm Geschlechte immer gemacht haben, auch mir jetzt anzuhören gäbe, daß uns Claudiern gleich von Anfang an im State nichts wichtiger gewesen sei, als die Ehre der Väter, und daß wir uns immer den Vortheilen des Bürgerstandes widersetzt hätten. Das Eine will ich nicht in Abrede sein, es nicht widerlegen, daß wir von der Zeit an, da wir zugleich in das Bürgerrecht und unter die Väter aufgenommen wurden, uns angelegentlich bestrebt haben, daß man uns mit Wahrheit nachsagen könne, die Ehre der Geschlechter, unter denen ihr uns unsern Platz angewiesen habt, sei durch uns eher gehoben, als herabgesetzt. In Rücksicht auf das Zweite, ihr Quiriten, glaube ich für mich und meine Vorfahren behaupten zu dürfen; wenn nicht etwa jemand das, was man zum Besten des Ganzen thut, als nachtheilig für den Bürgerstand ansehen will, gerade als ob dieser eine andre Stadt bewohnte; daß wir wissentlich, wir mochten ohne Amt, oder im Amte sein, nie etwas gethan haben, was mit dem Wohle des Bürgerstandes unverträglich wäre, und daß man uns mit Wahrheit keiner That oder Rede zeihen könne, die euren Vortheil bestritten hätte, sollte sie auch zuweilen euren Willen bestritten haben. Oder sollte ich – gesetzt, ich wäre nicht vom Claudischen Geschlechte, nicht patricischem Blute entstammt, sondern ein Quirit, wie jeder andre, und wäre mich nur meiner Abkunft von zwei freien Ältern, meines Daseins in einem. freien State bewußt – sollte ich dann dazu schweigen können, wenn so ein Lucius Sextius und Cajus Licinius, diese, wenn Gott will, ewigen Tribunen! in den neun Jahren ihrer königlichen Regierung sich mit der 72 Frechheit so vertraut gemacht haben, daß sie euch ankündigen, sie würden euch so wenig über die Wahlen, als über die Annahme von Vorschlägen das Recht der freien Stimme gestatten? Nur unter Bedingungen, spricht so ein Mensch, sollt ihr uns zum zehntenmale zu Tribunen wiederwählen können, – Was sagt dies anders, als? Was andre suchen, das ist uns so sehr zum Ekel, daß wir es ohne eine große Bewilligung nicht annehmen mögen. – Und nun? worin besteht denn diese Bewilligung, unter der wir euch zu ewigen Tribunen haben sollen? – Darin, daß ihr unsre sämtlichen Anträge, sie mögen euch gefallen, oder misfallen, euch nützlich oder schädlich sein, ohne sie zu trennen, annehmt. – Setzt den Fall, ich bitte euch, ihr Tarquinier in Tribunengestalt, ich riefe mitten aus der Versammlung als einzelner Bürger zu euch empor: Habt doch die Gnade, uns zu erlauben, daß wir von diesen Vorschlägen diejenigen auswählen, die wir uns für zuträglich halten, und mit den andern es beim Alten lassen. – Nein, spricht er, das wird nicht erlaubt. Nicht wahr? dann würdest du die Vorschläge, an denen ihr alle Theil nehmt, ich meine die über die Schulden und Ländereien, gut heißen, ließest aber den Gräuel nicht zur Wirklichkeit kommen, der euch mit Unwillen, mit Abscheu erfüllt, daß die Stadt der Römer so einen Lucius Sextius und einen Cajus Licinius für ihre Consuln ansehen soll? Genehmigt sie entweder alle, oder ich trage auf keinen an. – Gerade so, als ob man einem, den der Hunger quält, mit der Speise Gift hinsetzte, und von ihm verlangte, entweder sich des Gedeihlichen zu enthalten, oder mit dem Gedeihlichen das Todbringende zusammen zu schütten. Das ists, was ich sage: wenn der Stat frei wäre, würden euch nicht ihrer die Menge zurufen: Fort mit dir und deinen Tribunaten und Vorschlägen! oder meinest du, wenn du nicht einen Vorschlag thätest, in dessen Annahme das Volk seinen Vortheil sähe, daß, ihn zu thun, sich niemand finden werde? – Wenn ein Patricier, oder, was nach ihrer 73 Meinung noch gehässiger klingen soll, wenn ein Claudier spräche: Entweder nehmt Alles an, oder ich habe gar keine Vorschläge zu thun! – ihr Quiriten, wer von euch würde das ertragen? Werdet ihr denn nie lieber auf die Sache sehen lernen, als auf den Angeber? sondern immer alles, was das Tribunat euch vorzutragen hat, mit geneigtem Ohre, und was wir euch sagen wollen, mit Abneigung vernehmen? – Ja! sagt ihr, schon eure Sprache hat einen so unbürgerlichen Ton. – So? Wie stehts denn um den Vorschlag, dessen Verwerfung sie euch so übel nehmen? Ja freilich, ihr Quiriten, der klingt so leutseligSollte nicht vielleicht in der Urschrift gestanden haben: Sermoni, Quirites, civili simillima, und das Wort civili wegen seiner Ähnlichkeit mit dem nächstfolgenden, weggefallen sein? Ich weiß wohl, daß sermo im Gegensatze von oratio und contentio (s. J. M.  Heusingers Anmerk. zu Cic. de off. I. 37. 1.) dann gebraucht wird, ubi remissius ac lenius agimus. Allein hier hatte Livius das Wort sermo zum höhern Begriffe gemacht, und ihm den sermo civilis und incivilis untergeordnet. Sollte er gleich darauf dasselbe Wort bloß im Sinne des untergeordneten Begriffs gebraucht haben? , als möglich. Ich trage darauf an, so lautet er, daß ihr euch nicht unterstehen sollt, Consuln nach eurem Gefallen zu wählen. Könnte jemand seinen Antrag anders abfassen, wenn er euch befehlen wollte, den einen Consul durchaus vom Bürgerstande zu nehmen, und das Recht, zwei Patricier zu wählen, euch untersagte? Wenn wir jetzt solche Kriege hätten, wie der Hetruskische war, als Porsena das Janiculum besetzt hatte, oder wie der Gallische neulich, da außer dem Capitole und der Burg dies hier Alles in Feindes Händen war; und es bewürbe sich mit dem Marcus Furius hier oder mit jedem Andern aus den Vätern so ein Lucius Sextius um das Consulat; würdet ihr es dann nicht unerträglich finden, daß Sextius unbezweifelt Consul sein müßte, Camillus aber Gefahr liefe, abgewiesen zu werden? Heißt das, die Ehrenämter zu gemeinschaftlichen Stellen machen, wenn aus dem Bürgerstande zwei Consuln erwählt werden dürfen, aus den Patriciern aber nicht? wenn man den Einen schlechterdings aus dem Bürgerstande nehmen muß, bei beiden Stellen aber die Patricier vorbeigehen kann? Wo 74 bleibt hier die Gemeinschaft, wo die gleiche Theilnahme? Ist dir das zu wenig, daß du Antheil an einer Sache bekommst, an der du bis dahin nicht den mindesten Theil hattest, wenn du nicht auch, indem du nach dem Theile greifst, zugleich das Ganze an dich reißest?– Ja, spricht er, ich fürchte, wenn ihr zwei aus den Patriciern wählen dürft, daß ihr gar keinen Bürgerlichen wählt. – Was heißt das anders, als? weil ihr mit gutem Willen Unwürdige nicht wählen werdet, so will ich euch die Nothwendigkeit auferlegen, die zu wählen, die ihr nicht wollet. Und was wird die Folge davon sein? daß der eine Bürgerliche, wenn er mit zwei Patriciern sich bewirbt, seine Wahl nicht einmal als Wohlthat dem Volke zu verdanken hat, sondern behaupten kann, er sei durch das Gesetz, nicht durch die Stimmen, gewählt.»

41. «Sie legen es nur darauf an, sich Ehrenämter zu erzwingen, nicht, darum anzuhalten: sie suchen sich in den Besitz der höchsten Stellen zu setzen, ohne sich auch nur die für die kleinesten schuldige Verpflichtung aufzuladen; wollen also lieber von den Zeitumständen, als vom Verdienste unterstützt, auf Amtsbewerbungen ausgehen. Fühlt sich jemand zu stolz dazu, sich als Bewerber beobachten, sich beurtheilen zu lassen; meint er, er allein müsse unter den mit ihm sich wagenden Bewerbern mit Sicherheit auf die Ehrenstelle rechnen dürfen; will er sich eurem Gutachten entziehen; will er eure gutwillig zu gebenden Stimmen zu erzwungenen, eure freie Wahl zu einer sklavischen machenDas Punctum vor omitto glaube ich weglassen zu müssen. Ich nehme die Worte omitto bis numeratis für einen einzuschließenden Satz. Denn nach den Worten pro liberis faciat war der Sinn noch nicht aus, sondern schließt sich erst mit der auf die Parenthese folgenden Frage. Nach meiner Meinung würden auch die nächsten Sätze vor der Parenthese, als Fragen genommen, mehr Leben haben.; – – den Licinius und Sextius nenne ich nicht; da ihr die Jahre in ihrem fortdaurenden Amte gerade so wie auf dem CapitoleAuf dem Capitole standen die Bilder der sieben Könige (von Romulus bis Tarquinius) in Erz, und auf den Fußgestellen waren die Regierungsjahre eines jeden angegeben. (Kuper und Drakenborch.) die 75 Regierungsjahre der Könige, zählt – – wer wäre wohl in unsern Tagen in der Bürgerschaft noch so niedrig, dem nicht der Zutritt zum Consulate durch den Schleichweg dieses Gesetzes leichter würde, als uns und unsern Kindern? wird es doch der Fälle geben, wo ihr uns nicht einmal werdet wählen können, wenn ihr auch wolltet, und jene wählen müsset, auch wenn ihr nicht wollt.»

«So viel von der Unwürdigkeit der Sache, Was soll ich aber nun, da die Würdigkeit sich bloß auf Menschen bezog, von den Gottesverehrungen und der Beobachtung des Vogelfluges sagen, wodurch dieser Unfug sich so ganz zu einer Verachtung und Beleidigung der unsterblichen Götter eignet? Daß unsre Stadt auf Zustimmung von oben, gebaut sei; daß nach dieser hohem Zustimmung sich die ganze Statsverwaltung im Kriege und im Frieden, im Innern und im Äußern, richte, wem ist das unbekannt? Und wer hat nach der Einrichtung der Vorfahren diese Zustimmung auszumitteln? Ich sage geradezu: Die Väter: denn bei der Wahl einer bürgerlichen Obrigkeit wird nach dieser Zustimmung nicht einmal gefragt. An uns schließt sich diese Zustimmung so eigenthümlich an, daß nicht allein das Volk diejenigen patricischen Obrigkeiten, die von seiner Wahl abhängen, nicht anders wählen darf, als wenn wir die göttliche Genehmigung eingeholt haben; sondern daß auch wir für uns, ohne alle Stimmenwahl des Volks, bloß auf die Bewilligung von oben einen Zwischenkönig ernennen können, «und also selbst außer dem Amte die Einholung des Götterwillens haben, die jenen dort nicht einmal als Obrigkeiten zukommt. Wer also durch seine Wahl bürgerlicher Consuln den Vätern das Recht dieser Einholung, welches nur sie besitzen können, entreißt, was thut der anders, als daß er alle Befragung des Götterwillens im State abschafft? Mögen sie immerhin als Spötter der heiligen Gebräuche fragen: Was ist es denn mehr, wenn einmal die Hühner nicht fressen? wenn sie nicht so geschwind aus dem Käfige kommen? wenn ein Vogelschrei eine Warnung sein soll? Dies sind Kleinigkeiten: aber als 76 Nichtverächter dieser Kleinigkeiten haben unsre Vorfahren dem State diese Größe gegeben. Wir jetzt, als bedürften wir der Gnade der Götter weiter nicht, verunehren die heiligen Gebräuche. So laßt uns denn Oberpriester, Vogelschauer, Opferkönige ohne Unterschied wählen; jedem, der nur Menschengestalt hat, die Hutspitze aufsetzen, die Jupiters Eigenpriester trägt; die Ancilien, des Reichs heilige Kleinode, die Götter selbst und die Sorge für die Götter in verbotene Hände geben. Lasset uns ohne Einholung des Götterwillens Gesetze geben, ohne ihn Obrigkeiten wählen. Lasset uns die Genehmigung der Väter, wir mögen unsere Volkstage nach Centurien oder nach Curien halten, unnöthig finden. Mögen Sextius und Licinius, gleich einem Romulus und Tatius, über die Stadt Rom als Könige gebieten, weil sie fremdes Geld, weil sie Ländereien verschenken. So süß ist es, Andrer Eigenthum zu plündern! und niemand begreift, daß durch den einen Vorschlag, wenn wir die Besitzer von ihren Feldmarken treiben, unsre Ländereien zu wüsten Einöden werden, und durch den andern Treue und Glaube abgeschafft wird, mit welchen alle menschliche Verbindung aufhört! In jeder Rücksicht müsset ihr, wie ich glaube, diese Vorschläge verwerfen. Geben die Götter zu eurem Thun ihren Segen!»

42. Die Rede des Appius bewirkte nur so viel, daß die Annahme der Vorschläge noch aufgeschoben wurde. Sextius und Licinius, zum zehntenmale wieder als Tribunen angestellt, setzten den Vorschlag durch, Zehnherren des Gottesdienstes zur Hälfte aus den Bürgerlichen zu nehmen. Man wählte fünf aus den Vätern, und fünf aus dem Bürgerstande, und durch diesen Schritt schien der Weg zum Consulate schon gebahnt zu sein. Zufrieden mit diesem Siege gab der Bürgerstand, ohne jetzt der Consuln weiter zu erwähnen, den Vätern darin nach, daß Kriegstribunen gewählt werden sollten. Man wählte die beiden Cornelier, Aulus und Marcus, beide zum zweitenmale, den Marcus Geganius, Publius Manlius, Lucius Veturius, Publius Valerius zum sechstenmale.

77 Die Belagerung von Veliträ abgerechnet, deren Ausgang mehr zögernd, als zweifelhaft war, hatten die Römer von außen Ruhe, als das unerwartete Gerücht von einem einbrechenden Gallischen Kriege den Senat bewog, den Marcus Furius zum fünftenmale zum Dictator zu ernennen. Er ernannte den Titus Quinctius Pennus zu seinem Magister Equitum.

ClaudiusClaudius Quadrigarius, Römischer Geschichtschreiber, der zu den Zeiten des Sulla lebte. VIII. 19. meldet, man habe mit den Galliern in diesem Jahre am Flusse Anio geschlagen, und jener berühmte Zweikampf auf der Brücke, in welchen sich Titus Manlius mit dem fordernden Gallier einließ, ihn im Angesichte beider Heere erlegte und ihm die Halskette abnahm, habe damals Statt gehabt. Die Mehrzahl der Angaben bestimmt mich zu glauben, daß jene Begebenheit ganzer zehn Jahre jünger, das Treffen dieses Jahres aber unter dem Dictator Marcus Furius, im Albanischen geliefert sei. So groß der Schrecken war, den die Gallier den Römern durch die Erinnerung an ihr voriges Unglück mitbrachten, so war dennoch für diese der Sieg weder zweifelhaft, noch schwer. Tausende von Barbaren fielen in der Schlacht, Tausende wurden nach Eroberung ihres Lagers getödtet. Die übrigen, welche größtentheils nach Apulien hinüberstreiften, sicherten sich vor dem Feinde theils durch diese Flucht in die Ferne, theils dadurch, daß sie vor Bestürzung und Schrecken sich hier- und dorthin versprengten. Dem Dictator wurde einstimmig von den Vätern und Bürgern der Triumph zuerkannt.

Kaum hatte er den Krieg beendet, so gab ihm im Innern ein weit heftigerer Aufstand zu thun, in welchem Dictator und Senat, nach harten Kämpfen besiegt, die Annahme der tribunicischen Vorschläge geschehen lassen mußten; und es kam trotz dem Widerspruche des Adels eine Consulwahl zu Stande, vermöge welcher Lucius Sextius der erste Consul vom Bürgerstande ward. Aber auch dies machte den Streitigkeiten noch kein Ende. Weil die 78 Patricier ihre Bestätigung verweigerten, so kam es beinahe zu einer Auswanderung des Bürgerstandes und zu mehren schrecklichen aus Bürgerfehden erwachsenden Besorgnissen: doch wurden noch vom Dictator die Zwistigkeiten auf Bedingungen geschlichtet, und vom Adel dem Bürgerstande ein bürgerlicher Consul, von den Bürgern dem Adel ein aus den Vätern zu wählender Prätor zugestanden, der die Rechtspflege in der Stadt haben sollte. Da nun, nach dieser auf die lange Erbitterung erfolgten Rückkehr der Stände zur Eintracht, der Senat erklärte, dies Ereigniß verdiene, durch prächtige Spiele und Verlängerung der dreitägigen Latinischen Festlichkeiten um Einen Tag, gefeiert zu werden, und manIch verstehe unter dem facturos fore ein Wort, wie homines, cives, populum R. und darin lägen dann auch die, die es treffen soll, ohne daß sie genannt werden, aediles. Die Väter sahen voraus, daß die Bürgerädilien wegen der größeren Kosten sich weigern würden. – In den kurz vorhergehenden Worten: «der dreitägigen Latinischen Festlichkeiten» habe ich das Wort Latinarum in die Übersetzung aufgenommen. Crevier vermuthet, es sei durch Nachlässigkeit der Abschreiber weggefallen. werde sich zu diesem den unsterblichen Göttern zu erweisenden Ehrendienste mehr als je verpflichtet erkennen: so lehnten die Ädilen dies Geschäft von sich ab, allein die jungen Patricier versprachen durch einmüthigen Ruf, sie wollten dies gern zur Ehre der unsterblichen Götter ausrichten, wenn man sie zu Ädilen mache. Von allen wurde ihnen Dank gesagt, und der Senat fertigte den Schluß aus, daß der Dictator bei dem Volke auf die Ernennung zweier Ädilen aus den Vätern antragen, und die Väter die sämtlichen Wahlen dieses Jahrs bestätigen sollten.


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