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XXVII.

Lady Holmes war in Begleitung eines Gerichtsbeamten und Sir Cyrus Holmes' in den Gerichtssaal getreten. Der Gesichtsausdruck des berühmten Forschers war sehr ernst, aber seine Züge verrieten nicht im mindesten seine Gemütsverfassung. Seine Forschungen hatten ihn schon ganz andere Auftritte erleben lassen. Das Publikum erkannte ihn nach den Photographien in den illustrierten Blättern.

Ein Stuhl wurde herbeigebracht, auf dem Lady Holmes Platz nahm. Bisher hatte sie die Augen nur auf den Vorsitzenden geheftet. Sie schien sich geborgen zu fühlen, wenn ihre Augen fest auf seiner Person ruhten.

Asbjörn Krag hatte nicht wie die andern Zuhörer ausschließlich seine Aufmerksamkeit auf das Paar vor dem Richterstuhl gerichtet. Beim Eintreten Lady Holmes' hatte er den Ausdruck im Gesicht des Angeklagten genau studiert, Nelson aber hatte keinen Blick für sie. Wie ein Träumender starrte er durch die großen Fensterscheiben des Schwurgerichtssaales. Dort draußen leuchtete die blaue Luft des sonnenhellen Tages, die Freiheit, die ihm vielleicht für lange Zeit versagt blieb. Es fiel dem Detektiv auf, wie der Angeklagte mit Absicht Lady Holmes' Erscheinung zu vermeiden suchte.

Sir Holmes ersuchte den Vorsitzenden, seiner Gemahlin zu gestatten, den Schleier nicht zu entfernen, um ihr die peinliche Situation nicht noch unangenehmer zu machen. Ohne Bedenken erklärte sich der Vorsitzende damit einverstanden; Asbjörn Krag witterte jedoch die Schauspielerin Lizzie, die ihre schöne Erscheinung und ihr hübsches Gesicht dem Londoner Publikum zur Schau gestellt hatte. War der Uebergang vom erdichteten zum wirklichen Drama ihr so peinlich?

Mit Hilfe eines Dolmetschers, der neben ihr stand, machte Lady Holmes ihre Aussagen. Allgemein betrachtet, besaßen diese keinen relativen Wert. Im wesentlichen wiederholte sie nur, was schon bekannt war. Daher schien es manchem unverständlich, daß zum Beispiel Asbjörn Krag und der Verteidiger ihren Ausführungen das größte Interesse entgegenbrachten. Vielleicht waren es aber nicht die Worte an sich, die ihr Interesse erregten, sondern die Art und Weise, der Ton, wie alles gesagt wurde. Es hatte den Anschein, als wollte der erfahrene Jurist durch seine Fragen, die sie beantworten mußte, ihre Gemütsverfassung ergründen.

»Aus welchem Grunde hatten Sie sich von der Gesellschaft zurückgezogen?« fragte der Verteidiger.

»Ich war müde,« antwortete sie.

»Wie lange hatten Sie schon geruht, als der Dieb Ihr Zimmer betrat?«

»Ich nehme an, etwa eine halbe Stunde.«

»Schliefen Sie?«

»Ich erwachte erst, als er neben mir im Zimmer stand.«

»Warum riefen Sie nicht gleich um Hilfe?«

»Im Halbdunkel glaubte ich, jemand von der Dienerschaft sei im Zimmer. Ich fragte, was er wollte.«

»Welche Antwort gab er Ihnen?«

»Er erwiderte nichts. Er fiel über mich her.«

»Erzählen Sie, wie dieser Vorfall vor sich ging.«

Hilfesuchend blickte Lady Holmes nach dieser Aufforderung den Vorsitzenden an.

»Es ist nicht nötig, hier die näheren Umstände zu ermitteln,« wandte er ein. »Wir haben hier die schriftliche Erklärung, an die wir uns halten können.« Er holte aus seiner Aktenmappe einige Schriftstücke hervor. Es waren die der Polizei gemachten Angaben, die er vorlas.

Während diese Dokumente verlesen wurden, stellte der Verteidiger wiederum mehrere Fragen, die mehr darauf abzielten, wie die Zeugin die Fragen an sich aufnahm, als daß sie gerade zur Klarlegung dunkler Punkte notwendig waren. Er fragte unter anderem:

»Blieb Ihnen nach Anblick des Täters keine Möglichkeit, um Hilfe zu rufen?«

»Nein,« antwortete Lady Holmes zögernd.

»Das scheint mir sehr sonderbar!« bemerkte der Anwalt.

Nun nahm der Staatsanwalt das Wort: »Es ließe sich doch denken, daß die gnädige Frau beim Anblick des Einbrechers so erschreckt gewesen ist, daß sie die Geistesgegenwart gänzlich verloren hat. So wird es wohl gewesen sein, gnädige Frau?«

»Ja,« entgegnete sie, »so war es.«

Der Vorsitzende fuhr im Verlesen fort. Aber gleich darauf unterbrach ihn der Verteidiger wieder:

»Glauben Sie, daß der Angeklagte, nachdem er Sie in den Lehnstuhl gepreßt und Ihnen das chloroformierte Tuch um den Kopf geschlungen hatte. Sie zu erwürgen beabsichtigte?«

»Nein,« gab sie sehr energisch zur Antwort.

»Wie kommen Sie zu dieser bestimmten Auffassung?«

»Ich merkte den Chloroformgeruch.«

»Sie waren ja fast bewußtlos, als man zu Hilfe eilte. Glauben Sie, daß der Schreck über die gemeine Brutalität des Täters zu Ihrer Bewußtlosigkeit ebensoviel beigetragen hat wie das Chloroform?«

Auf diese Frage gab Lady Holmes keine Antwort; als jedoch der Anwalt die Worte »gemeine Brutalität des Täters« mit besonderem Nachdruck sprach, zuckte sie zusammen und man merkte ihre gesteigerte Erregung. Endlich sagte sie: »Ich kann hier unmöglich über meine damalige Gemütsverfassung Rechenschaft ablegen.«

»Das Vorgehen des Verbrechers war natürlich äußerst frech und brutal. Sind Sie der Meinung, daß er Sie bei etwaigem Widerstand getötet hätte?«

Sie wurde plötzlich wieder sehr eifrig: »Nein, nein!«

»Bei der polizeilichen Untersuchung haben Sie selbst zu Protokoll gegeben, daß der Täter gesagt habe: ›Ruhig oder Sie sind des Todes!‹«

Lady Holmes überlegte, dann sagte sie: »Das war nur eine Redensart, eine Drohung. Ich bin fest davon überzeugt, daß er es nicht ernst gemeint hat.«

Der Verteidiger wandte sich an den Gerichtshof. »Ich bitte die Herren, sich diese Aussage zu merken. Sie spricht zugunsten des Angeklagten.«

Schließlich verlangte der Verteidiger, daß die Zeugin im Gerichtssaal anwesend sein sollte, damit er Gelegenheit hätte, ihr während der Zeugenvernehmung weitere Fragen vorzulegen.

Damit war der Vorsitzende jedoch nicht einverstanden.

Der Verteidiger bemerkte aber: »Mit Rücksicht auf die Interessen meines Klienten halte ich meinen Antrag aufrecht. Die Aussagen dieses Zeugen können dazu beitragen, daß man das Verhalten des Angeklagten milder beurteilt.«

»Ich – bleibe – gern,« sagte Frau Lizzie leise und stotternd. »Und ich will bleiben,« fügte sie hinzu.

»Ich danke Ihnen, gnädige Frau,« sagte der Verteidiger. »Ich habe wohl gedacht, daß ich mich nicht vergebens an Ihr gutes Herz wenden würde. Gerade der gemeinste Verbrecher hat unser Mitleid nötig.«

Der Angeklagte erhob sich. In demselben Augenblick wandte sich Lizzie Holmes um. Hinter dem Schleier leuchteten ihre Augen in sonderbarem Glanze. Einen Augenblick sahen sich die beiden, Angeklagter und Zeugin, an. Lady Holmes trat einen Schritt zurück, um an der Schranke einen festen Stützpunkt zu finden. Mit behandschuhten Händen klammerte sie sich daran. An und für sich war es ja gar nicht so sonderbar, daß sich die beiden – wenn auch zufällig – anblickten, und doch wirkte dieser stumme Auftritt so auf die Menge, daß augenblicklich im ganzen Saale völliges Schweigen herrschte.


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