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Zu Beginn der Gerichtsverhandlung war die Aufmerksamkeit des Publikums auf das Studium der Hauptperson gerichtet. Anfänglich kam absolut nichts anderes zutage, als das, was der Allgemeinheit schon durch die Zeitungsartikel bekannt war. Es wurde festgestellt, daß der Angeklagte Nelson während der Voruntersuchung betreffs seiner Handlungen hartnäckig geschwiegen habe.
Den Einbruch bei dem Generalkonsul Spade und den Diebstahlsversuch bei dem englischen Forschungsreisenden hatte er zwar eingestanden; darüber hinaus aber nicht das geringste gesagt. Immer wieder verlangte er jedoch: »Verurteilen Sie mich; ich habe ja gestanden.« Man vermochte aber nicht, ihn dazu zu bringen, über Einzelheiten Auskunft zu erteilen.
Man bezweifelte, ob sein Name wirklich Nelson sei; es war der Kriminalpolizei bisher nicht gelungen, dieses festzustellen. Hier in Christiania war er unter dem Namen Nelson aufgetaucht, und es war nicht möglich gewesen, Aufklärung über seine Vergangenheit zu erhalten.
Der Chef der Kriminalpolizei, einer der ersten Zeugen, stellte fest, daß hier der seltene Fall eingetreten sei, daß man eine vollkommen unbekannte Größe, einen Mann, von dem man nur wisse, daß er ein Verbrechen begangen und zugegeben habe, verurteilen müsse, dessen sonstiges Leben und dessen Handlungsmotive ein undurchdringliches Dunkel verberge. Der Polizeichef bemerkte ganz richtig, daß man hier gewissermaßen das eigentliche Verbrechen, also das Verbrechen an sich, diesmal nicht durch ein Individuum repräsentiert, sondern durch eine abgeschlossene und bestimmt umgrenzte Periode im Dasein dieses Individuums beurteilen müsse. Als Entschuldigung für das negative Resultat der Kriminalpolizei gab der Chef derselben einen ausführlichen Bericht betreffs der Anstrengungen, die gemacht worden waren, um sich Klarheit über den Verbrecher zu verschaffen. Niemand hatte Nelson vor seinem Auftreten in Christiania gekannt. Durch sein angenehmes liebenswürdiges Auftreten war es ihm gelungen, Zutritt zu den besten Kreisen zu erhalten, wo seine weltmännische Erscheinung und sein scheinbarer Reichtum imponierten.
Allen Polizeiämtern des Auslandes war sein genaues Signalement zugegangen; die Resultate dieser Bemühungen hatten jedoch absolut keinen Erfolg. Man hatte sich nicht nur an die auswärtige Polizei gewandt, sondern auch Konsulatsnachforschungen anstellen lassen; aber auch dies war gänzlich erfolglos gewesen.
Der junge, eifrige Staatsanwalt, dem man es deutlich anmerkte, daß er sich in diesem aufsehenerregenden Prozeß seine ersten Sporen verdienen wollte, legte gerade dem Umstand, daß der Angeklagte so hartnäckig schwieg, großes Gewicht bei.
»Trotz des größten Wohlwollens«, sagte er, »wird der Verteidiger, mein verehrter Kollege, in dieser systematischen Verweigerung jeglicher Aussage auch nicht das geringste finden, was für den Verlauf der Sache von Vorteil wäre. Im Gegenteil, die Herren Geschworenen werden zu der Einsicht kommen, daß der Angeklagte dadurch, daß er über seine Vergangenheit und über seine Motive Auskunft gäbe, sich die Möglichkeit schaffen würde, milder beurteilt zu werden. Da er dieses absichtlich nicht getan hat, wird er vermutlich so viel auf dem Kerbholz haben, daß Geständnisse seine augenblickliche Lage nur verschlimmern würden.«
In dieser Weise suchte der Staatsanwalt schon von vornherein festzustellen, daß man es hier mit einem waghalsigen und gefährlichen internationalen Verbrecher zu tun hätte, der schlau genug sei, über seine Vergangenheit konsequentes Schweigen zu wahren, und nur die beiden Verbrechen gestand, die er absolut nicht leugnen konnte. Wahrscheinlich hoffte er dadurch eine mildere Strafe zu erlangen als die, welche ihm von Rechts wegen zustände.
Augenscheinlich schlossen sich sowohl der Gerichtshof als auch das Publikum der Anschauung des Staatsanwalts an.
Dem Verteidiger war es daher sehr schwierig gemacht, der Sache eine dem Angeklagten günstige Wendung zu geben. Es gelang ihm jedoch, zum Entzücken der anwesenden Damen, den Helden dieses Dramas mit erneutem romantischen Glanz zu umgeben. Er richtete an den Angeklagten einige Fragen, die Nelson so beantwortete, daß sie weit eher zugunsten des Staatsanwaltes ausfielen. Bald fiel es aber auf, daß der Verteidiger gerade hierdurch die Beweisführung des Staatsanwaltes zu widerlegen suchte.
Als der Angeklagte sich erhob, um die an ihn gerichteten Fragen zu beantworten, mußte der Vorsitzende wiederum zur Glocke greifen, da sich im Saale große Unruhe bemerkbar machte. Alle standen auf, um den Verbrecher zu Gesicht zu bekommen. Wie er so vor der Anklagebank stand, los und ledig, elegant, in aufrechter Haltung seine Richter anblickend, konnte man sich ihn kaum als einen frechen Eindringling vorstellen, der in Lady Holmes Boudoir eingedrungen war, um Juwelen zu stehlen. Es waren sicherlich in diesem Augenblick unter dem interessierten Publikum viele, die eine geheime Sympathie für ihn empfanden.
»Außer dem Einbruchsdiebstahl bei Sir Cyrus Holmes geben Sie auch den Golddiebstahl bei dem Generalkonsul Spade zu?« fragte der Verteidiger.
»Ja.«
»Dort wurde eine beträchtliche Summe gestohlen. Wo ist dieser Betrag?«
»Das weiß ich wirklich nicht,« antwortete Nelson.
»Diese Antwort haben Sie schon während der ganzen Voruntersuchung gegeben,« konstatierte der Staatsanwalt. »Bedenken Sie doch, daß nur eine klare Beantwortung dieser Fragen eine mildere Beurteilung herbeiführen kann.«
»Außer dem Einbruch bei Generalkonsul Spade«, fuhr der Verteidiger fort, »sind jedoch noch andere größere Einbruchsdiebstähle hier im Ort vorgekommen. Diese Einbrüche, die mit größter Schlauheit ausgeführt sind, hörten mit Ihrer Verhaftung auf. Auch für diese kommen Sie in Betracht. Haben Sie sie ausgeführt?«
»Nein,« war die bestimmte Antwort.
»Ich mache Sie darauf aufmerksam,« bemerkte der Verteidiger, »daß ein Geständnis betreffs dieses Punktes nur geeignet ist, Ihre Sache günstig zu gestalten.«
»Das verstehe ich vollkommen; aber meine Antwort bleibt bestehen.«
Nun ersuchte der Verteidiger um Verhör des Kriminalpolizeichefs. In liebenswürdiger Weise wandte er sich diesem zu. »Eigentlich ist es ja überflüssig, Sie zu fragen, ob betreffs des Ueberfalls auf Lady Holmes ein Schuldbeweis gegen den Angeklagten vorliegt?«
»Lady Holmes wird sofort als Zeugin ihre Aussagen machen,« unterbrach der Staatsanwalt.
Der Verteidiger machte dem Chef der Kriminalpolizei ein Zeichen, das heißen sollte: »Ich wünsche nur von Ihnen die Antwort.«
Der Verteidiger fragte weiter: »Wie steht es mit dem Beweis betreffs des Einbruches bei Generalkonsul Spade?«
»Darüber haben wir im Grunde keine anderen Anhaltspunkte als das Geständnis des Angeklagten. Einer seiner Manschettenknöpfe ist zwar im Garten gefunden worden; da der Angeklagte jedoch am vorhergehenden Abend an einem Gartenfest des Herrn Konsuls teilgenommen hat, hat er ihn möglicherweise schon dann verloren.«
»Der Angeklagte hätte also zu seinen Gunsten dieses Vergehen einfach leugnen können?«
»Ja.«
»Ist es denn nicht eine sehr auffällige Tatsache, daß er konsequent daran festhält, den Einbruch bei dem Generalkonsul begangen zu haben?«
»Sie haben recht,« erwiderte der Chef der Kriminalpolizei.