Andreas Gryphius
Horribilicribrifax Teutsch
Andreas Gryphius

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Heyraths-Contract.

Herren Sempronii und Frauen Cyrille.
In Nomine Deorum Nuptialium & Fescenninorum.

KUnd und zu wissen sey hiemit iedweden / dem daran gelegen / daß vor mir Romano Pompilio, *************** Notario, wie auch denen darzu erbetenen Zeugen / des hochtieffgelehrten Herren Peter Sqventzen, wohlbestellten Schulmeisters zur Rumpels-Kirchen / und Expectanten des Pfarr-Amts daselbst / auch des weitvorsichtigen und scharffschleiffenden Herren Poppii, Narrenfressers / breitberuehmten Glaßschleiffers und Bruellenmachers; Des durchsichtigen Herren Cuntzen von Tadelmuth / Birnen Beckers und groß Pflaumen Haendlers; des Hochgedencklichen Herren Rodomont, von und auff Fensterloch / Erbrichtern zu Mist-statt; heute den 30. Februarii, dieses tausend sechshundert acht und viertzigsten Jahres / wesentlich erschienen / der Weltberuehmte und ueberall beschriene Herr Sempronius von Wetterleuchten / und Semperheim / Oberster Inspector der Calfacterey zu Hinderlocheshausen / Mitregent des Collegii zu Bitterlingen / Verwalter des Zoll-Amts zu Blitzloch / und designireter Vice Stadt-Schreiber des Koeniglichen Fleckens Schitstroh / nebest der Wohl Erbahren / wolgeachteten und Gestrengen Frauen Cyrilla, Sidonia, Procopia, Sergii Schlirenschlaffes von Koerbentragen hinterlassener Wittib / welche sich beiderseits fuer mir obengemeldeten in meinem Gemach / welches lieget in dem hinter Hause / gegen dem Garten / welche an die Fortzeymer Gassen anstoesset / wo man gegen der lincken Seiten zu der rechten Hand hinein gehet / angegeben / daß sie ************ sich in ein festes Eheverbuendnueß mit einander eingelassen / mit allen denen solenniteten, ceremonien und Gebraeuchen / welche in dergleichen Faellen de jure oder consvetudine ueblich / auch einer Morgengabe von siebentausend Doppel-Ducaten / welche Herren Sempronio baar außgezahlet werden sollen / wann sie verhanden / und die ihm in seinen Nutzen anzuwenden / hiermit uebergeben / mit außdruecklicher Bedingung / daß wo Herr Sempronius vor Frauen Cyrilla sonder Leibes-Erben Todes erbleichen solte / welches doch nicht geschehen wolle / gedachte Frau Cyrilla vierzehntausend zuvorgedachter Sorte doppel-Ducaten eines Schlages / zuvor aus seiner Verlassenschafft bekomme / das uebrige Vermoegen aber soll an Herren Sempronii hinterlassene Blutsverwandten devolviret werden. Doch also / daß Frau Cyrilla wiederum mit denselben zu gleichem Theile gehe. Dafern aber aus solcher Ehe Kinder erfolgen / welche beiderseits wuendschen / wird sich Frau Cyrilla mit ihrem gebuehrenden legitimo vergnuegen lassen / welcher hergegen statt Leibgedinges Herr Sempronius ein Fuhrwerck an der OstSeiten der Neustadt / zwischen Marcus Pluncken Fidelbogen-Macher / und Jhr gestrengter Herren / Herren Narrenkopff von Fliegenheim Guetern gelegen / hiermit kraefftiglich verschreibet / nebest Jaehrlichen Renten von Zwoelfftausend Reißthalern / welche bey einer Erbahren Zunfft der Loeffel- und Flechten-Macher stehen / wie denn auch sechs Packentroegen von fichtenem Holtze / unter welchen einer etwas abgenuetzet. Allen seinen Kleidern / wie er die in fremden Landen und zu Hause / auff Fest- und Werckeltagen / zu Ehren / und sonsten getragen / nebest seinem alten Schlepchen von Corduan / einen Paar neuen / und einen Paar alten Pantoffeln und einem Badehuetlin von Stroh mit Muscaten gezieret; und noch ueber diß eine blecherne Laterne mit etwas verbrannten Horne / eine Brille / zwey Brillen Futter / einen Nachtstul mit einer zubrochenen Scherben / und den besten aus seinen hoeltzernen Haengeleuchtern / mit noch sechs Schock Schwefel-Liechtern / und einem ledigen Feuerzeug. Doch also / und mit nachfolgenden conditionen: Daß erstlich Frau Cyrilla Herren Sempronio ihrem erkohrnen Eheschatz / jedweden Abend mit einem Bette-Wermer von Zien auffwarte / des Nachtes ihn fein trocken lege / ihm die abgefallenen Bette sonder Murren wiederlange / die Schlaff-Hauben wol auffsetze / des Morgens aber eine warme Suppen / oder nach Jahres Gelegenheit eingemachte confituren praesentire, die Haare und den Bart wol außkaemme / die Nasen wische / ein reines Schnuptuch an den Guertel henge / und vier Stueck Papier seiner Nothdurfft nach zugebrauchen / in die Hosen stecke; Weiter begehret auch Herr Sempronius, daß sie die Speisen fertig / sauber und warm auff den Tisch bringe / den Wein nicht mit Wasser verfaelsche / kein Kuehefleisch fuer Ochsenfleisch aufftrage / und seine zwey Tischgaenger und Mittesser / Perlichen von Braband das weisse Huendlein / und Mirmex Mauer von Muentzen Schloß / seinen schwartzen Kater / freundlich halte; den Vogeln / so in seiner Studierstuben / alle Morgen frisch Wasser einschencken lasse; und sich im uebrigen aller Koplerey / Briefftraegerey / Salbenkraemerey / als die ihrem Stande nun nicht mehr anstendig / gaentzlich enthalten / und als einer fuernehmen Mannes Frauen gebuehret / verhalten solte. Jm wiedrigen Falle solle das Frauen Cyrillae vermachte Gut / de facto verfallen / und der wohl Erbahren Zunfft der Brieff-Mahler / und Qvem Pastores Schreiber zugewendet werden. Hergegen wird sich Herr Sempronius dahin befleissen / daß er fein deutlich und Deutsch ihr seine Meynung entdecke / und aller frembden Woerter sich enthalte / biß sie Frau Cyrilla zuvor gruendlich von ihm in dem Demosthenes und M. T. Cicero unterwiesen. Solte sie Frau Cyrilla aber ingleichen / wie wir alle sterblich / fuer ihm ohne Eh-Segen dahin gehen / wird Herr Sempronius, seinem hohen Verstande nach / schon wissen mit allen zuhandeln / und der Sachen abzuhelffen. Diesen ihren Heyraths-Contract habe ich unten geschriebener ************* nach empfangener Gewalt extendendi publicum Instrumentum vel Instrumenta, ad consilium sapientis, & in omni meliore modo &c. post renunciationem &c. privilegiorum omnium, qvae faciunt ad favorem dominarum &c. auffgesetzet / und mit meiner Hand und auffgedrucktem Notariat Signet bekraefftiget. Actum wie suprà.

I.

Herr Sempronius von Wetterleuchten / dessen Wappen ein gevierdter Schild / in dessen erstem Felde eine Fama mit Trompeten / in dem andern ein Leuchter auff drey Dintenfaessern stehen / in dem dritten zwey Fecht-Degen Creutzweisig uebereinander / durch welche ein Morgenstern / der gar zubrochen / wie ihn die Clauditchen zu Leipzig fuehren; Jn dem vierdten / ein Wagen mit 6. Rossen und auff demselben Herr Sempronius selbst / und in der perspective seiner Vorwercke / zu oberst ist ein offener Helm / auff demselben drey Hahnschwaentze / und zwischen denen die drey Koepffe des hoellischen Cerberi, welche Feuer speien.

II.

Frau Cyrillae Sidoniae Procopiae, erbetener Curator, Herr Fortius von Seiffkesselmacherheim / in dessen Wappen ein Doppelter Schild / und zwar in dem rechten eine Salbenbuechse auff drey Todten Koepffen / darauff eine Fledermauß / zur lincken aber ein altes Weib auff einem Bocke / zu oberst ein offener Helm / auff demselben ein Katzenkopff mit offenem Maule / aus dessen Munde eine Kinder Hand hanget.

III.

Peter Sqventz, dessen Signet ein gevierdter Schild / in dessen rechten Oberfelde ein Thurm mit einer Glocken / welche Herr Sqventz zeucht / in dem Lincken aber zwey Ruten Creutzweis uebereinander / und in der mitten ein Cantorstecken; in dem untersten Felde zur rechten ist ein Schauplatz / auff welchem Piramus und Thisbe, zu der Lincken aber ein Repositorium voll Buecher.

IV.

Poppius Narrenfresser; sein Signet ist ein Affen-Kopff / in dessen auffgesperretem Schlund ein Schiff voll Narren faehret.

V.

Cuntz von Tadelmuth / sein Wappen ist ein Kopff / dessen Maul nach seiner Nasen beist. Auff dem mit Schlangen-Zungen gekroeneten Helm liegen drey in einander gewundene Nattern.

VI.

Rodomont von Fensterloch. Dessen Schild fuenfffach. Jn dem mitlern Felde sind 3. Carthaunen; in dem rechten ein Spies voll gebratener Lerchen: in dem Lincken ein Lachskopff: unterst in dem rechten / zwey uebereinander geschrenckte Fahnen / durch welche eine Partisane gehet: in dem lincken ein Paar Heerpaucken mit aller Zugehoer. Auff dem einen Helm sitzet ein Affe / welcher mit einem Pistol nach einem auff dem andern Helm sitzenden Kater zielet / welcher sich stellet als wolte er den Schuß mit einem blossen Sebel pariren.

VII.

Romanus Pompilius, dessen Signet ist ein Esel mit einer Schreibfeder in der einen / und einen Dintenfaß in der andern Klauen.

Turpe est, difficiles habere nugas.


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