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Das Programm der »Narodniki«

Bis Ende 1876 war die russische revolutionäre Partei in zwei Hauptäste geteilt: die Propagandisten und die »Buntari« (»Buntar« von »Bunt« = Aufstand, Putsch). Die ersten hatten im Norden das Übergewicht, die zweiten im Süden. Beide haben in ihrer praktischen Tätigkeit unter den Volksmassen ein Fiasko erlitten. Sowohl in den Massen selbst als auch in den politischen Bedingungen des Landes begegneten sie ganz unerwarteten und unüberwindlichen Hindernissen bei der Verwirklichung ihres Programms. Trotzdem fanden sich immer noch ziemlich viele bereit, die revolutionäre Arbeit fortzusetzen, sich einem bestimmten Aktionsplan anzuschließen. Ungeachtet aller Verhaftungen gingen die Erfahrenen unter ihnen, die Vergangenheit kritisch wertend, an die Herausarbeitung neuer Grundlagen der revolutionären Praxis. Das Resultat dieser von verschiedenen Gruppen in Petersburg gleichzeitig betriebenen Arbeit war das Programm, das später als Programm der »Narodniki« = »Volkstümler« (Narod = Volk) bekannt geworden und in das Programm der Gesellschaft »Land und Freiheit« übernommen worden ist, später teilweise auch in das des Bundes »Volks-Wille«.

Der Grundgedanke dieses Programms war, daß das russische Volk, ebenso wie jedes andere, das sich auf einer bestimmten Stufe geschichtlicher Entwicklung befindet, seine eigne urwüchsige Weltanschauung besitze, die dem Niveau der sittlichen und intellektuellen Begriffe entspricht, die es sich unter den gegebenen Bedingungen zu eigen machen konnte. Die Anschauungen des Volkes in politischen und wirtschaftlichen Fragen bilden einen Bestandteil seiner Weltanschauung. Diese Anschauungen umzugestalten, ohne daß man die Institutionen, auf die das Volksleben aufgebaut ist, ändere, sei ein äußerst schwieriges Beginnen. Deshalb müsse man bei der revolutionären Tätigkeit von den jeweiligen Verhältnissen, Bestrebungen und Wünschen des Volkes ausgehen und auf sein Banner Ideale schreiben, deren sich das Volk schon bewußt geworden. Auf wirtschaftlichem Gebiet sei ein solches Ideal eigene Arbeit auf eigenem Boden als Voraussetzung des Besitzrechtes. Das Volk könne und wolle sich nicht mit dem Gedanken abfinden, daß die Erde jemand anderem gehören dürfe als dem, der sie bearbeitet und betreut. Es betrachte Grund und Boden als Gabe Gottes, deren nur teilhaftig werden dürfe, wer sich darauf abmüht; die gegenwärtigen Eigentumsverhältnisse betrachte es nur als zeitweilige Gefangenschaft der nährenden Mutter Erde, die früher oder später dem ganzen Volke wiedergehören werde.

Diesen Boden bewohne das Volk seit alters her als »Obschtschina« (= Gemeinde), an ihr halte es, tausendjähriger Tradition getreu, jetzt noch fest. Wegnahme alles Bodens zugunsten der Gemeinde, das sei das Volksideal, das mit der Grundforderung sozialistischer Lehre zusammenfalle. Im Namen dieses Ideals sei der Kampf zu beginnen.

Aber die Anschauungen des Volkes über die Staatsmacht und ihre Personifizierung, den Zaren? Wie sich stellen zu den Hoffnungen des Volkes auf den Zaren als seinen Verteidiger, Schutzherrn und Quell alles Heils?

Den Glauben an den Zaren zertrümmern könnte man nur durch den tatsächlichen Beweis, daß der Zar nicht die Interessen des Volkes wahre, den Klagen und Beschwerden des Volkes kein Ohr leihe. Eins der Mittel dazu sei, durch systematische Organisierung von Bittgängen dem Zaren Wünsche und Nöte von Dörfern, Kreisen und ganzen Gouvernements vorzutragen. Das Schicksal derartiger Bittgänger sei bekanntlich Verbannung, Verhaftung oder Abschub in die Heimat. Bittere Erfahrung werde dem Volke zeigen, daß es vom Zaren nichts zu erwarten habe, daß es nur auf seine eigenen Kräfte bauen dürfe, wenn es eine bessere Zukunft erobern wolle. Um den Mut des Volkes und seine Fähigkeit, eigene Interessen zu verteidigen, zu steigern, sei ein systematisches Vorgehen der Revolutionäre notwendig: sie müßten unter dem Volke in einer Form leben, die die Gewohnheiten und Schwächen des Kulturmenschen nicht allzusehr vergewaltigt, die Revolutionäre aber dem Volke nahe sein läßt, in einem sozusagen halbintellektuellen Beruf (sei es als Gemeindeschreiber, Sparkassenbuchhalter, Feldscher, Krämer usw.) und müßten dann alle Gelegenheiten im Bauernleben ausnützen, um die Idee der Gerechtigkeit zu unterstützen, die Allgemeininteressen der Bauern und die Würde auch des Einzelnen zu verteidigen. Der Revolutionär sollte in seiner Stellung, etwa als Dorf- oder Bezirksschreiber, Einfluß auf das Distriktsgericht ausüben, Schnaps und Bestechung daraus vertreiben, es zu einem wirklichen Gericht des Volksgewissens machen; er sollte die Bedeutung der Dorfversammlung und des Bezirksgerichtes heben, sie zum wirklichen Ausdruck der öffentlichen Meinung machen und sie nicht, wie bisher, zum Spielball irgendwelcher Dorfschufte werden lassen; er sollte die Dorf Wucherer und Blutsauger von den Gemeindeangelegenheiten abdrängen und die Bedeutung der Dorfarmen erhöhen; sollte Prozesse gegen die Gutsbesitzer, Dorfwucherer, Regierungsbehörden anregen und unterstützen; sollte, wo nur irgend möglich, darauf bestehen, daß die Bauern ihre Rechte und Errungenschaften verteidigten; kurz, er sollte im Bauerntum den Geist der Selbstachtung und des Protestes entwickeln und gleichzeitig auch energische Naturen, Führernaturen, erspähen, die sich der Dorfinteressen besonders annähmen; sollte sie in Gruppen zusammenschließen, um sich im Kampfe auf sie zu stützen, der, mit legalen Protesten beginnend, schließlich hinaustreten würde auf den Weg der offenen Revolution.

Diese Grundprinzipien wurden zur Begutachtung unterbreitet bei Zusammenkünften, zu denen diejenigen eingeladen wurden, die sich irgendwie hervorgetan hatten, meist Illegale. Das Programm des Wirkens unter dem Volke wurde in den Versammlungen einmütig gebilligt, jedoch mit einigen neuen und für die Zukunft sehr wichtigen Ergänzungen. Erstens beschloß man, die Tätigkeit unter dem Volke auf eine bestimmte Gegend zu konzentrieren, die ihren Traditionen nach revolutionär, und wo die Agrarfrage am meisten zugespitzt sei. Als solche wurde das untere Wolgagebiet genannt.

Da auf dem revolutionären Banner nur schon bestehende Forderungen des Volkes geschrieben standen, so war es nicht mehr notwendig, sich über ganz Rußland zu zersplittern: es mußte genügen, eine Gegend bis zum Aufstand zu führen, damit die übrigen, durchdrungen von denselben Wünschen und Forderungen, sich einer Bewegung anschlössen, die das allgemeine Volksideal vorantrug.

Zweitens wurde darauf hingewiesen, daß einem Aufstand der Erfolg nicht sicher sei, wenn nicht ein Teil der revolutionären Kräfte für den Kampf direkt gegen die Regierung verwandt würde, zur Vorbereitung eines »Schlages ins Zentrum«, der im Augenblick des Aufstandes in der Provinz den Staatsmechanismus in Verwirrung bringen und damit der Volksbewegung Zeit zur Stärkung und Ausbreitung gewinnen sollte. Damals wurde zum ersten Male von der Möglichkeit gesprochen, das »Winterpalais« mit Dynamit in die Luft zu sprengen und unter seinen Trümmern die ganze Zarenfamilie zu begraben. Außerdem wurde damals beschlossen, die Ehre und Würde von Genossen mit der Waffe zu verteidigen und die Willkür allzudienstfertiger Regierungsagenten mit dem Dolche zu zügeln. Dieser Akt revolutionärer Gerichtsbarkeit erhielt den nicht ganz glücklichen Namen »Desorganisation der Regierung«, und der Erste, der für sein Strebertum und die rücksichtslose Quälerei der Verhafteten büßen sollte, war der Staatsanwalt Shelichowski. Er blieb jedoch am Leben, erhielt aber nicht die übliche Auszeichnung für den von ihm geführten Monstreprozeß, der mehreren Angeklagten das Leben kostete, da die mehr als dreijährige Untersuchungshaft Schwindsucht und Wahnsinn hervorgerufen und einige zum Selbstmord getrieben hatte.


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