Friedrich de la Motte Fouqué
Die Saga von dem Gunlaugur genannt Drachenzunge und Rafn dem Skalden
Friedrich de la Motte Fouqué

 << zurück weiter >> 

Anzeige. Gutenberg Edition 16. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++

Zwey und zwanzigstes Kapitel.

Den Rest des Winters hindurch aber verhielt sich Gunlaugur ruhig. Ja, selbst im aufwachsenden Frühling hielt er sich so; obgleich sonst mit den aufbrechenden Knospen auch wohl die Schwerter der Helden in ihren Scheiden locker zu werden, und sich kampflustig zu rühren pflegen.

Gunlaugur wußte bestimmt, was er thun wolle, und berieth sich deßhalb mit Niemanden. Wenn etwa Vater, oder Mutter, oder Brüder ihn darüber befragten, lächelte er still vor sich hin, und sprach:

»Gönnt der Zeit nur etwas Zeit!
Zeit genug kommt Lust und Leid.«

Als aber im Sommer die Isländer sich nach ihrer Gewohnheit auf der Dingstätte Wahlfeld 154 versammelt hatten, zum Austrag aller Rechtshändel und Feststellung aller Ordnung auf der Insel, da erstieg unerwartet Gunlaugur den Stein des Gerichtes, von wo herab man öffentlich zu reden pflegte, und rief mit seiner mächtigen Stimme durch das Gesumm der Menge:

»Vergönnet man hier dem schwergekränkten Gunlaugur Drachenzunge, daß auch er einmahl seinen Spruch vorbringen darf?«

Und Alles ward still umher, wie bisweilen die bewegte See nach einem recht kräftigen Donnerschlage.

Da sagte Gunlaugur:

»Ist Rafn, der Oenundursohn, hier zur Stelle?«

»Hier!« entgegnete Rafn laut, und schritt keck in die Mitte des Kreises.

Gunlaugur sprach zu ihm:

»Nun weißt Du wohl, daß Du mein verlobtes Mägdlein als Deine Ehefrau heimgeführt hast, und daß Feindschaft deßhalben zwischen uns ist. Dieß wüste Nagen und Treiben muß zu Ende kommen. Da bieth' ich Dir den Zweykampf nach uralt edler Sitte des Holmganges, Mann gegen Mann auf meer- oder fluß- oder seeumflutheter Insel. Ich bieth' ihn Dir hier 155 vor Gericht, nach allen unsern schönen alten Islandsrechten, so wie ich sie vom Thorstein mit gutem Fleiß erlernt habe in glücklichen Tagen. Nach dreyen Nächten erwart' ich Dich zum Gange der Entscheidung auf der Insel Auxar-Holm, in Mitten des Auxarstromes. Oder willst Du Dir ein andres Eiland dazu erwählen?«

Da entgegnete Rafn:

»Du erbiethest mir's recht, so wie ich es längst erhofft habe von Dir, und gern stell' ich mich zu Deinem edlen Willen. Das Werk ist nun fest.«

Von beyden Seiten hätten wohl gern die Verwandten abwehrend mit drein gesprochen. Aber da Gunlaugur dergleichen Geflüster zu ahnen begann, erhub er sich abermahl hoch auf dem Steine des Gerichts, lautfragend:

»Thorstein, Du mein Meister in aller isländischen Rechtslehre! Es spricht unser Gesetz aus:

»Litt Unrecht Mann von Mannes Hand,
So gönnt das Gericht ihm Waffenstand.
Da werd' im Zweykampf Recht erkannt.«

»Spricht das Gesetz so? Oder spricht es anders, o Thorstein?«

156 »Es spricht so;« entgegnete Thorstein düster.

Und der Holmgang auf der Auxar-Insel ward zwischen den zweyen feindlichen Jünglingen rechtlich auf den Früh-Morgen über drey Nächte bestimmt. 157

 


 


 << zurück weiter >>