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22

Doktor Hiller war ein junger Rechtsanwalt ohne nennenswerte juristische Vergangenheit. Es hatte sich ihm noch keine Gelegenheit geboten, in der Stadt weiteren Kreisen bekannt zu werden; unter den Berufsgenossen nannte man seinen Namen mit Achtung.

Auch Landgerichtsrat Karsten schätzte ihn, ohne ihm jedoch näher befreundet zu sein. Er war erfreut, daß es sich mit der Uebernahme der Verteidigung so gegeben hatte.

Im übrigen hatte Karsten auch einigen Anteil an der Zuweisung gehabt.

Doktor Hiller war in der Mitte der Dreißig. Er war eine elegante Erscheinung, jederzeit wählerisch im Äußeren und verbindlich in den Formen des persönlichen Verkehrs.

Er war auffallend blond, bis zu einem feinen Bärtchen auf der Oberlippe und den betont hellen Augenbrauen, im Gesicht jugendlicher, als es seine Jahre bedingten.

Sein Wesen war von vornehmer Zurückhaltung, die fast einer Scheu gleichkam, irgendwie aufdringlich zu werden; dabei war es gleich fern von Kälte und verletzender Abwehr.

Karsten empfand es für die Schwester als glücklichen Umstand, daß sie mit ihrer Scheu vor einer Zurschaustellung ihres Innenlebens an diese schonende Hand gekommen war. Er hatte sie auf dringenden Rat des Anstaltsarztes noch nicht wieder verhört. Ihr Nervensystem, bekundete der Arzt, sei den Aufregungen, die ein gerichtliches Verhör mit sich bringt, unmöglich gewachsen. Es könne zu einem schweren Rückfall und dauernder psychischer Schädigung führen. Zudem hatte die Kranke erklärt, daß sie quälende Fragen nicht beantworten werde. Sie habe ihr Geständnis abgelegt, um den schuldlos Inhaftierten zu befreien und keinen anderen, unrichtigen Verdacht aufkommen zu lassen. Was sie in ihrem innersten Herzen erlebt und erlitten habe, sei ihr eigenster Besitz und könne durch eine Preisgabe nur verletzt werden. Es würde ja auch keinem Menschen einen Nutzen bringen. Für die Folgen stehe sie ein. Für sich begehre sie nichts mehr. Sie habe abgeschlossen mit einem Leben, das mit Bitterem überreich bedacht gewesen sei. Dem Arzt, so bekundete er selbst, war es noch nicht gelungen, sie von derartigen Hemmungen zu befreien.

Doktor Hiller besuchte sie und stellte sich als der ihr vom Gericht zugewiesene Verteidiger vor. Sie nahm den Besuch mit ernster Höflichkeit hin, fand aber keinen Anlaß zu irgendwelcher Abwehr. Denn der Rechtsanwalt vermied mit geübtem Takte jede berufliche Andeutung; er wußte seinem Kommen eine so rein persönliche Note zu geben, daß jeder Gedanke an geschäftliche Erörterungen oder peinliche Fragen in weite Ferne gerückt wurden und eine Atmosphäre des Vertrauens und fast der Sympathie entstand.

Doktor Hiller wiederholte seinen Besuch bald. Natürlich verließ er dann doch seine schonende Reserve. Er sprach zwar noch nicht unmittelbar von dem juristischen Fall; aber er machte kein Hehl daraus, daß Magda bedenken müsse, wo sie sich befinde und weshalb diese Zusammenkünfte notwendig geworden seien. Er bat sie mit eindringlichen Worten um uneingeschränktes Vertrauen; er sei, sagte er, kein Vertreter der Justiz, die jetzt ihr Gegner sei, sondern ihr rein menschlicher Beistand gegen etwaige Härten und Irrtümer. Er sprach wie zu einem Kinde.

Er erreichte, daß sie ihn wenigstens nicht abwehrte, und das schien ihm fürs erste schon ein Erfolg.

So wurde es ihm nicht schwer, auf ihre persönlichen Verhältnisse zu kommen. Sie zeigte keinerlei Hemmung, als er sie bat, ihm davon zu berichten. Sie möge frei und offen von sich erzählen, von ihrem Lebensgang, ihrer geistigen und beruflichen Entwicklung, vom Elternhaus und von allem, worüber sonst Menschen einander erzählen, wenn sie Teilnahme und Verstehen vom anderen erwarten dürfen.

Sie tat es. Sie war die Tochter eines Handwerkers, eines Schuhmachermeisters aus Frankfurt. Die Eltern nährten sich mit ihrer Handarbeit und den bescheidenen Erträgnissen eines kleinen Handels. Die Verhältnisse waren eng und sorgenbeschwert, die Mittel gering. Der Vater wurde ein freudloser, harter Mann, die Mutter eine bedrückte Frau.

Die Jugend war arm an Freude und Liebe. Es war noch ein Bruder da, der um zehn Jahre älter war. Er lernte beim Vater das Handwerk, wurde überstreng gehalten und verließ später das Elternhaus, um den ewigen Streitereien und Mißhelligkeiten mit dem Vater zu entgehen. Er kam nie wieder; sie hörten nie mehr etwas von ihm. Sie dachten an die französische Fremdenlegion, deren Werbung damals stark betrieben wurde. Bewiesen worden ist es nicht. Die Kammer ihres Herzens, wo in der Jugend diese brüderliche Liebe eingeschlossen war, blieb verschüttet.

Magda war ein ernstes Kind und eine gute Schülerin. Sie will nicht aus törichter Bescheidenheit darüber schweigen: ihr letzter Lehrer, ein kleines, liebes, gütiges Männchen, lobte ihre Gaben, war entzückt über ihre Aufsätze und hätte gern etwas aus ihr gemacht, eine Lehrerin am liebsten, wenn es gegangen wäre. Aber der Vater wehrte hart ab: wer sollte das bezahlen? Seine Armut etwa? So wurde wenigstens erreicht, daß sie durch Fortbildung bis zur Kindergärtnerin kam.

Sie war einige Jahre in Stellung, in Kinderpflegestätten, die von kirchlichen Händen betreut waren. Aber sie fand, daß die ernste Jugend sie ernster gemacht hatte, als es der dauernde Umgang mit Kindern vertrug. Ihr fehlte die herzfrohe, ungemachte Heiterkeit, und es war unmöglich, sie zu lernen. So sehnte sie sich hinaus. Ein Geistlicher riet ihr den Beruf der Pflegeschwester.

Sie fand ihn angemessener, wurde ausgebildet und diente in einigen Krankenhäusern. So kam sie zuletzt nach Hamburg.

Die Eltern sind inzwischen gestorben, sie steht allein.

Das ist ihre Geschichte.

Da Doktor Hiller kein Schweigegebot hatte, sprach er mit dem Untersuchungsrichter offen davon.

Bei seinem nächsten Besuch sagte er ihr frei heraus, daß der gegenwärtige Zustand auf die Dauer nicht aufrechtzuerhalten wäre. Wenn sie nicht auf ihre eigene Person sehen wolle, so sei es doch moralische wie staatsbürgerliche Pflicht, klare Verhältnisse zu schaffen. Eine dauernde Abwehr und ein dauerndes Schweigen sei unverständlich und wirke unwürdig. Es müsse als Trotz ausgelegt werden, und der sei kindisch.

Sie hörte seine Vorhaltungen stumm an und zeigte sich nicht verletzt. Nach langem Schweigen fand sie endlich eine Antwort: Nein, trotzig wolle sie nicht erscheinen; es sei auch nicht ihre Absicht, den Gang des Verfahrens zu erschweren. Sie wünsche im Gegenteil, daß es bald ein Ende nehme. Sie denke auch nicht daran, zu versuchen, sich der Verantwortung irgendwie zu entziehen. Aber sie nehme, wenn sie auch gefehlt habe, für sich in Anspruch, in ihrem innersten Erleben mit sich allein bleiben zu dürfen. Gelitten habe sie genug; kein Mensch wisse, wieviel. Dürfe sie erwarten, daß man sie verstehe und recht beurteilen werde?

»Eben darum handelt es sich«, antwortet ihr der Rechtsanwalt, »wenn das Gericht auf volle Klarstellung dringt. Es ist nicht neugierig; es fragt nur nach dem, was es nötig hat, um ein juristisch reines und menschlich gerechtes Urteil zu finden. Und das ist im letzten Grunde nur zu Ihrem Besten.«

Darf man das glauben, oder sind es fromme Reden? denkt Magda. Dann verläßt sie die nüchterne Erwägung; sie wird überwältigt von dem, was in ihr wogt, und sie schlägt die Hände vors Gesicht:

»Oh, wenn Sie mir helfen könnten!«

»Ich kann Ihnen helfen«, sagt Doktor Hiller. Und er machte ihr einen Vorschlag. Wenn sie es niemand zu sagen vermag, möge sie über alles sich selber noch einmal Rechenschaft geben. Sie möge es aufschreiben, ausführlich, als ob sie ein Tagebuch schriebe, genau, wie sie es erlebt und was sie dabei empfunden habe. Sie solle nicht an andere dabei denken, sondern nur mit sich allein sein, aber sie möge, wie die Formel heißt, nichts hinzufügen und vor allem nichts verschweigen. Sie werde sehen, schließt er, daß ihr diese Arbeit eine große Ruhe bringen und ihr über sich selbst völlige Klarheit schaffen werde. Vielleicht werde sie dann auch in manchem anders denken, als es jetzt wohl geschehe.

Sie will etwas dazu sagen, das wie eine Abwehr klingen soll, denn dieser letzte Satz hat ihr nicht gefallen. Dann aber ändert sie plötzlich ihre Meinung. »Gut. Ich danke Ihnen. Ich will es versuchen.«

Der Anstaltsarzt hatte, dem Charakter seines Amtes entsprechend, strenge Vorschriften erlassen und drang auf deren Befolgung. Er genehmigte, daß die Kranke täglich eine bis zwei Stunden sich schriftlich beschäftigte. Was sie schrieb, wurde kontrolliert, ohne gerade gelesen zu werden; sie durfte nicht vergessen, wo sie sich befand.

Auch der Verteidiger hatte Geduld; er drängte sie nicht, bis sie ihm nach etwa zwei Wochen die Blätter, wenn auch mit offensichtlichem innerem Widerstreben, in die Hände legte.


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