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§ 273–285. Gaben-Größe zu homöopathischem Behufe – wodurch sie verstärkt oder verkleinert werden. Ihre Potenzirung.

§. 273.

Die Angemessenheit einer Arznei für einen gegebnen Krankheitsfall beruht nicht allein auf ihrer treffenden homöopathischen Wahl, sondern eben so wohl auf der erforderlichen, richtigen Größe oder vielmehr Kleinheit ihrer Gabe. Giebt man eine allzu starke Gabe von einer für den gegenwärtigen Krankheitszustand auch völlig homöopathisch gewählten Arznei, so muß sie, ungeachtet der Wohlthätigkeit ihrer Natur an sich, dennoch bloß durch ihre Größe und den hier unnöthigen, überstarken Eindruck schaden, welchen sie gerade auf die empfindlichsten und durch die natürliche Krankheit schon angegriffensten Theile im Organism vermöge ihrer homöopathischen Aehnlichkeits-Wirkung macht.

§. 274.

Aus diesem Grunde schadet eine Arznei, wenn sie dem Krankheitsfalle auch homöopathisch angemessen war, in jeder allzu großen Gabe, und dann um desto mehr, je größer ihre Gabe war, und durch die Größe ihrer Gabe um so mehr, je homöopathischer sie gewählt war, und weit mehr, als jede eben so große Gabe einer unhomöopathischen, für den Krankheitszustand in keiner Beziehung passenden (allopathischen) Arznei; denn dann steigt die sogenannte homöopathische Verschlimmerung (§. 151-154.), das ist, die in den leidendsten und durch die ursprüngliche Krankheit aufgeregtesten Theilen des Organisms künstlich erzeugte, so ähnliche Arzneikrankheit – die in angemessenem Grade die Heilung sanft bewirkt haben würde – zu einer schädlichen Höhe; der Kranke leidet zwar nicht ferner an der Urkrankheit, denn diese ist homöopathisch ausgetilgt, aber desto mehr an der übergroßen Arzneikrankheit und hinterdrein nicht weniger an der Nachwirkung oder dem von dem Leben des Organisms entgegengesetzten Zustande, und an unnöthiger Entkräftung.

§. 275.

Aus gleichem Grunde, und da eine Arznei bei vorausgesetzter, gehöriger Kleinheit ihrer Gabe um desto heilsamer und fast bis zum Wunder hülfreich ist, je homöopathischer sie ausgesucht war, wird auch eine Arznei, deren Wahl passend homöopathisch getroffen worden, um desto heilsamer seyn müssen, je mehr ihre Gabe zu dem für sanfte Hülfe angemessensten Grade von Kleinheit herabsteigt.

§. 276.

Hier entsteht nun die Frage, welches dieser für theils gewisse, theils sanfte Hülfe angemessenste Grad von Kleinheit sey; wie klein also zum Behufe der besten Heilung die Gabe jeder einzelnen, für einen Krankheitsfall homöopathisch gewählten Arznei seyn müsse? Diese Aufgabe zu lösen und für jede Arznei insbesondre zu bestimmen, welche Gabe von ihr zu homöopathischem Heilzwecke genüge und doch so klein sey, daß die sanfteste und schnellste Heilung dadurch erreicht werde – diese Aufgabe zu lösen, ist, wie man leicht einsehen kann, nicht das Werk theoretischer Muthmaßung; nicht vom grübelnden Verstande, nicht von klügelnder Vernünftelei läßt sich die Auflösung dieser Aufgabe erwarten. Einzig nur reine Versuche, sorgfältige Beobachtung und richtige Erfahrung kann dieß bestimmen, und es wäre thöricht, die großen Gaben unpassender ( allopathischer) Arznei der gemeinen Praxis, welche die kranke Seite des Organisms nicht homöopathisch berühren, sondern nur die von der Krankheit unangegriffenen Theile angreifen, gegen dasjenige anführen zu wollen, was reine Erfahrung über die nöthige Kleinheit der Gaben zum Behufe homöopathischer Heilungen ausspricht.

§. 277.

Diese reine Erfahrung zeigt durchgängig, daß, wenn der Krankheit nicht offenbar eine beträchtliche Verderbniß eines wichtigen Eingeweides zum Grunde liegt (auch wenn sie unter die chronischen und complicirten gehörte) und bei der Cur alle andern, fremdartig arzneilichen Einwirkungen auf den Kranken entfernt gehalten wurden – die Gabe des homöopathisch gewählten Heilmittels nie so klein bereitet werden kann, daß sie nicht noch stärker, als die natürliche Krankheit wäre, und sie nicht zu überstimmen, auszulöschen und zu heilen vermöchte, so lange sie noch einige, obschon geringe Erhöhung ihrer Symptome über die ihr ähnliche Krankheit (geringe homöopathische Verschlimmerung §. 151-154.) gleich nach ihrer Einnahme zu verursachen im Stande ist.

§. 278.

Dieser unumstößliche Erfahrungssatz ist der Maßstab, wonach die Gaben homöopathischer Arznei, ohne Ausnahme, bis dahin zu verkleinern sind, daß sie nach der Einnahme nur eine kaum merkliche homöopathische Verschlimmerung erregen Meine Bemühungen haben hierin den homöopathischen Aerzten schon vorgearbeitet und ihnen Tausende von Selbstversuchen erspart durch die Angaben der nöthigen Verdünnung einiger Arzneien zu homöopathischem Gebrauche, in den Vorworten zu den Arzneien in der reinen Arzneimittellehre; wiewohl ich bei den meisten Arzneien mit der Verdünnung seitdem noch tiefer herabzusteigen durch neuere Erfahrungen genöthigt worden bin, um der Vollkommenheit in dieser unübertrefflichen Heilkunst mich noch mehr und mehr und möglichst zu nähern, wie man im Anfange des zweiten Theils meines Buchs von den chronischen Krankheiten findet., die Verkleinerung steige auch noch so tief herab und scheine den grobmateriellen Begriffen der Alltagsärzte auch noch so unglaublich Sie mögen sich von den Mathematikern erklären lassen, wie wahr es sey, daß eine in noch so viele Theile getheilte Substanz auch in ihren denkbar kleinsten Theilen immer noch Etwas von dieser Substanz enthalten müsse, und der denkbar kleinste Theil nicht aufhöre, etwas von dieser Substanz zu seyn, also unmöglich zu Nichts werden könne; – sie mögen sich, wenn sie zu belehren sind, von den Physikern sagen lassen, daß es ungeheure Kraftdinge (Potenzen) giebt, welche ganz ohne Gewicht sind, wie z. B. der Wärmestoff, der Lichtstoff u. s. w., also immer noch unendlich leichter, als der Arzneigehalt der kleinsten Gaben der Homöopathie; – sie mögen die Schwere von Gallenfieber erzeugenden Kränkungsworten oder das Gewicht der die Mutter tödtenden Trauernachricht von ihrem einzigen Sohne wägen, wenn sie können; – sie mögen einen hundert Pfund zu tragen fähigen Magnet nur eine Viertelstunde berühren, und durch die empfundnen Schmerzen sich belehren, daß auch gewichtlose Einflüsse die heftigsten Arzneiwirkungen im Menschen hervorbringen können; – und die Schwächlinge unter ihnen mögen ihre Herzgrube nur leise mit der Daumenspitze eines kräftig gewilleten Mesmerirers einige Minuten berühren lassen, und unter den widrigsten Gefühlen, die sie da erleiden, es bereuen, daß sie der unendlichen Natur die Gränzen ihrer Wirksamkeit abstecken wollten; die Geistes-Armen! Wähnt der die homöopathische Heilart versuchende Allopath, zu so kleinen und so tief verdünnten Gaben sich nicht entschließen zu können, so frage er sich nur selbst, was er damit wage? Hätte der bloß das Wägbare für etwas Wirkliches, alles Unwägbare für Nichts schätzende Unglaube recht, so könnte ja doch auf eine ihm so nichtig deuchtende Gabe nichts Schlimmeres erfolgen, als daß gar keine Wirkung entstünde – doch immer also etwas weit Unschuldigeres, als was auf seine zu großen Gaben allopathischer Arznei erfolgen muß. Warum will er seine mit Vorurtheilen gepaarte Unerfahrenheit für competenter halten, als die durch That sich bewährende vieljährige Erfahrung? Und zudem wird ja die homöopathische Arznei bei jeder Theilung und Verkleinerung durch Reiben oder Schütteln potenzirt! – eine vor mir nicht geahnete, so mächtige Entwickelung der inwohnenden Kräfte der Arznei-Substanzen, daß ich in den letztern Jahren durch überzeugende Erfahrung genöthigt ward, die ehemals vorgeschriebenen zehn Schüttelschläge nach jeder Verdünnung bis auf zwei einzuschränken.; ihr Geschwätz muß vor dem Ausspruche der untrüglichen Erfahrung verstummen.

§. 279.

Jeder Kranke ist besonders im Punkte seiner Krankheit von den arzneikräftigen, durch Wirkungs-Aehnlichkeit passenden Potenzen unglaublich umstimmbar, und es giebt keinen, auch noch so robusten, selbst nur mit einem chronischen, oder sogenannten Local-Uebel behafteten Menschen, welcher in dem leidenden Theile nicht bald die erwünschteste Veränderung spürte, wenn er die hülfreiche, homöopathisch angemessene Arznei in der erdenklich kleinsten Gabe eingenommen, welcher, mit einem Worte, nicht weit mehr dadurch in seinem Befinden umgestimmt werden sollte, als der einen Tag alte, aber gesunde Säugling von ihr. Wie nichtsbedeutend und lächerlich ist also nicht der bloß theoretische Unglaube gegen diese nie fehlenden, untrüglichen Erfahrungs-Beweise!

§. 280.

Da werden auch von der kleinstmöglichen, nur noch die mindeste homöopathische Verschlimmerung zu erregen vermögenden Gabe homöopathischer Arznei, weil sie der ursprünglichen Krankheit möglichst ähnliche (aber auch in dieser Kleinheit noch stärkere) Symptome zu erregen fähig ist, vorzugsweise und fast allein, bloß die schon leidenden, höchst erregten und aufs äußerste für einen so ähnlichen Reiz empfindlich gewordenen Theile im Organism ergriffen und in eine etwas höhere, sehr ähnliche, künstliche Krankheit (die Vertilgerin der natürlichen) umgestimmt, um die Stelle der ursprünglichen einzunehmen, so daß der Organism nun an der künstlichen Arzneikrankheit allein leide, welche ihrer Natur nach und vermöge der Kleinheit der Gabe bald von der nach ihrer Normalität strebenden Lebenskraft ausgelöscht wird, und (wenn die Krankheit eine acute war) den Körper möglichst frei von Leiden, das ist, gesund zurückläßt.

§. 281.

Um nun acht natergemäß in verfahren, wird der wahre Heilkünstler seine wohlgewählte homöopathische Arznei genau nur in so kleiner Gabe verordnen, als zur Ueberstimmung und Vernichtung der gegenwärtigen Krankheit nur so eben zureicht – in einer Kleinheit von Gabe, welche, wenn ihn menschliche Schwäche ja einmal verleitet hätte, eine unpassendere Arznei anzuwenden, den Nachtheil ihrer Unangemessenheit in der Krankheit bis zur Geringfügigkeit vermindert, welcher von der möglichst kleinsten Gabe auch viel zu schwach ist, als daß er durch die eigne Kraft der Natur des Lebens und durch schnelle Entgegensetzung des nun nach Wirkungs-Aehnlichkeit passender gewählten Heilmittels, ebenfalls in kleinster Gabe, nicht alsbald wieder ausgelöscht und gutgemacht werden sollte.

§. 282.

Es mindert sich auch die Wirkung einer Gabe nicht in gleicher Progression mit dem materiellen Arzneigehalte der Verdünnungen zu homöopathischem Gebrauche. Acht Tropfen Tinctur von einem Arzneistoffe auf die Gabe wirken nicht viermal so viel im menschlichen Körper, als zwei Tropfen, sondern nur etwa doppelt so viel, als zwei Tropfen auf die Gabe. So wird auch von einer Mischung Eines Tropfens Tinctur mit zehn Tropfen einer unarzneilichen Flüssigkeit, Ein Tropfen eingenommen, nicht eine zehn Mal größere Wirkung thun, als ebenfalls Ein Tropfen einer noch zehn Mal dünnern Mischung, sondern nur etwa (kaum) eine doppelt stärkere Wirkung, und so weiter herab, nach demselben Gesetze – so daß ein Tropfen der tiefsten Verdünnung immer noch eine sehr beträchtliche Wirkung äußern muß und wirklich äußert Gesetzt, 1 Tropfen einer Mischung, welche 1/10 Gran des Arzneistoffs enthält, thue eine Wirkung = a; so wird ein Tropfen einer verdünntern, welcher 1/100 Gran des Arzneistoffs enthält, nur etwa eine Wirkung thun = a/2; wenn er 1/10000 Gran des Arzneistoffs enthält, etwa = a/4; wenn er 1/100000000 Gran des Arzneistoffs enthält, eine Wirkung thun = a/8; und so wird, so fort, bei gleichem Volumen der Gaben, durch jede (vielleicht mehr als) quadratische Verkleinung des Arzneigehalts die Wirkung auf den menschlichen Körper sich doch nur jedesmal etwa zur Hälfte mindern. Einen Tropfen einer Decillion-Verdünnung von Krähenaugen-Tinctur habe ich ziemlich genau halbsoviel als einen Tropfen quintillionfacher Verdünnung, sehr oft, wirken sehen, unter denselben Umständen und bei denselben Personen..

§. 283.

Die zu homöopathischem Gebrauche nöthige Gaben-Minderung wird auch durch Verminderung des Volumens der Gabe befördert, so daß, wenn man statt eines Tropfens einer Arzneiverdünnung nur einen ganz kleinen Theil Am zweckmäßigsten bedient man sich hiezu feiner Zucker-Streukügelchen, von der Größe des Mohnsamens; wo dann ein solches, mit der Arznei befeuchtet, in das Vehikel geschoben, eine Arzneigabe bewerkstelligt, die etwa den dreihundertsten Theil eines Tropfens enthält, indem dreihundert solcher kleinen Streukügelchen von einem Tropfen Weingeist hinreichend benetzt werden. Ein solches Streukügelchen allein auf die Zunge gelegt, ohne etwas nach zu trinken, vermindert die Gabe ungemein. Hat man aber Ursache, bei einem sehr feinfühligen Kranken die möglichst kleinste Gabe anzuwenden und den schnellsten Erfolg herbeizuführen; da dient das bloße einmalige Riechen in ein kleines Gläschen, worin ein Senfsamen großes, mit der hoch potenzirten und verdünnten Arznei-Flüssigkeit befeuchtetes Streukügelchen liegt; nach dem Riechen wird es zugepfropft und zu wo nöthig mehrmaligem dergleichen Gebrauche, Jahre lang, ohne merkliche Minderung seiner Arzneikräfte aufbewahrt. eines solchen Tropfens zur Gabe nimmt, die Absicht der noch weitern Wirkungs-Minderung sehr zweckmäßig erreicht wird; sehr begreiflich aus dem Grunde, weil mit dem kleinern Volumen der Gabe auch nur wenige Nerven des lebenden Organisms berührt werden können, wodurch zwar ebenfalls die Kraft der Arznei dem ganzen Organism mitgetheilt wird, aber eine kleinere Kraft.

§. 284.

Aus gleichem Grunde steigt die Wirkung einer homöopathischen Arzneigabe, je in einem größern Umfange von Flüssigkeit aufgelöst sie dem Kranken zum Einnehmen gereicht wird, obgleich der wahre innere Arzneigehalt derselbe blieb. Denn hier wird beim Einnehmen eine weit größere Fläche empfindlicher, die Arzneiwirkung annehmender Nerven berührt. Obgleich der Wahn der Theoristen in der Verdünnung einer Arzneigabe mit einer größern Menge Flüssigkeit beim Einnehmen eine Schwächung ihrer Wirkung finden möchte, so sagt doch die Erfahrung, wenigstens bei dem homöopathischen Arzneigebrauche, gerade das Gegentheil Bloß die einfachsten unter allen Reizmitteln, Wein und Weingeist, vermindern ihre erhitzende und berauschende Wirkung in der Verdünnung mit vielem Wasser..

§. 285.

Doch findet bei dieser Vergrößerung der Wirkung durch die Mischung der Arzneigabe mit einer größern Menge Flüssigkeit (vor dem Einnehmen) noch der nicht geringe Unterschied statt, ob die Vermischung der Arzneigabe mit einer gewissen Menge Flüssigkeit nur so obenhin und unvollkommen, oder ob sie so gleichförmig und so innig Durch das Wort innig will ich hier so viel sagen: daß, wenn z. B. der Tropfen einer arzneilichen Flüssigkeit mit 100 Tropfen Weingeist einmal umgeschüttelt, d. i., das beides enthaltende Gläschen, in der Hand gehalten, mit einmaligem starkem Schlage des Arms von oben herab schnell bewegt worden ist, wohl schon eine genaue Mischung beider entstanden ist, mit zwei, drei, zehn und mehren solchen Schlägen aber diese Mischung noch weit inniger, d. i., die Arzneikraft noch weit mehr potenzirt und, so zu sagen, der Geist dieser Arznei immer mehr entfaltet, entwickelt und in seiner Wirkung auf die Nerven weit eindringlicher gemacht wird. Wenn man also mit den tiefen Verdünnungen den so nöthigen Zweck der Verkleinerung der Gaben in Hinsicht der Milderung ihrer Kräfte auf den Organism erreichen will, so thut man nicht wohl, jedem der 20, 30 u. s. w. Verdünnungsgläser mehr als zwei solche Schüttelungs-Schläge zu geben, um so die Arzneikraft nur mäßig zu entwickeln. Auch wird man wohl thun, bei der Verdünnung der Arzneien in trockner Pulvergestalt mit dem Zusammenreiben in der porcellanenen Reibeschale Maß zu halten, und z. B. einen Gran der rohen, ganzen Arznei-Substanz, bei seiner Vermischung mit den ersten 100 Gran Milchzucker nur Eine Stunde mit Kraft zu reiben, ferner die Verdünnung eines Grans dieser Mischung mit andern 100 Gran Milchzucker (zu 1/10000 Verdünnung) auch nur Eine Stunde, und die dritte Verdünnung (zu 1/100000) ebenfalls durch einstündiges kräftiges Zusammenreiben eines Grans der vorigen Mischung mit 100 Gran Milchzucker zu einer solchen Verdünnung der Arznei zu bringen, daß die Kraftentwickelung derselben gemäßigt bleibt. Die genauere Art, wie hiebei zu verfahren ist, findet man zu Anfange des zweiten Theils des Buches von den chronischen Krankheiten beschrieben, auch wie man dann weiter mit Auflösung der Pulver und Verdünnung ihrer Auflösung zu Werke geht. bewerkstelligt worden, daß der kleinste Theil der Verdünnungs-Flüssigkeit auch einen verhältnißmäßig gleichen Antheil am Arzneigehalte als alles Uebrige in sich aufgenommen bat; denn dann ist letztere weit arzneikräftiger durch die Verdünnungs-Mischung geworden als erstere. Hieraus wird man von selbst abnehmen, wie man mit Einrichtung der homöopathischen Arzneigaben zu Werke gehen müsse, wenn man ihre Arznei-Wirkung möglichst verkleinern will zum Behufe der empfindlichsten Kranken.


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