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§ 205. 206. Uebrige, nöthige, vorgängige Erkundigungen vor Auffassung des Krankheitsbildes des chronischen Uebels.

§. 205.

Nächstdem muß das Alter des Kranken, seine Lebens-Weise und Diät, seine Beschäftigungen, seine häußliche Lage, seine bürgerlichen Verhältnisse u. s. w. in Rücksicht genommen werden, ob diese Dinge zu Vermehrung seines Uebels beigetragen, oder in wiefern alles dieß die Cur begünstigen oder hindern könnte. So darf auch seine Gemüths- und Denkungs-Art, ob sie die Cur hindere, oder psychisch zu leiten, zu begünstigen oder abzuändern sey, nicht aus der Acht gelassen werden.

§. 206.

Dann erst sucht der Arzt in mehren Unterredungen das Krankheits-Bild des Leidenden so vollständig, als möglich, zu entwerfen, nach obiger Anleitung, am die auffallendsten und sonderbarsten (charakteristischen) Symptome auszeichnen zu können, nach denen er das erste antipsorische u. s. w. Arzneimittel nach möglichster Zeichen-Aehnlichkeit für den Anfang der Cur, u. s. f. auswählt.


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