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§ 98-107. Vorerinnerung zur Erforschung der reinen Arznei-Wirkungen an gesunden Menschen. Erstwirkung. Nachwirkung.

§. 98.

Der zweite Punkt des Geschäftes eines ächten Heilkünstlers betrifft die Erforschung der zur Heilung der natürlichen Krankheiten bestimmten Werkzeuge, die Erforschung der krankmachenden Kraft der Arzneien, um, wo zu heilen ist, eine von ihnen aussuchen zu können, aus deren Symptomenreihe eine künstliche Krankheit zusammengesetzt werden kann, der Haupt-Symptomen-Gesammtheit der natürlichen zu heilenden Krankheit möglichst ähnlich.

§. 99.

Die ganze, Krankheit erregende Wirksamkeit der einzelnen Arzneien muß bekannt seyn, das ist, möglichst alle die krankhaften Symptome und Befindens-Veränderungen, die jede derselben besonders zu erzeugen fähig ist, müssen erst beobachtet worden seyn, ehe man hoffen kann, für die meisten natürlichen Krankheiten treffend homöopathische Heilmittel unter ihnen finden und auswählen zu können.

§. 100.

Giebt man, dieß zu erforschen, Arzneien nur den kranken Personen ein, selbst wenn man sie nur einfach und einzeln verordnete, so sieht man von ihren reinen Wirkungen wenig oder nichts Bestimmtes, da die von den Arzneien zu erwartenden, besondern Befindens-Veränderungen mit den Symptomen der gegenwärtigen natürlichen Krankheit vermengt, nur selten deutlich wahrgenommen werden können.

§. 101.

Es ist also kein Weg weiter möglich, auf welchem man die eigenthümlichen Wirkungen der Arzneien auf das Befinden des Menschen untrüglich erfahren könnte; es giebt keine einzige sichere, keine natürlichere Veranstaltung zu dieser Absicht, als daß man die einzelnen Arzneien versuchsweise gesunden Menschen in mäßiger Menge eingiebt, um am erfahren, welche Veränderungen, Symptome und Zeichen ihrer Einwirkung jede besonders im Befinden Leibes und der Seele hervorbringe, das ist, welche Krankheits-Elemente sie zu erregen fähig und geneigt sey Nicht ein einziger Arzt, meines Wissens, kam in der drittehalbtausendjährigen Vorzeit auf diese so natürliche, so unumgänglich nothwendige, einzig ächte Prüfung der Arzneien auf ihre reinen, eigenthümlichen, das Befinden der Menschen umstimmenden Wirkungen, um so zu erfahren, welche Krankheitszustände jede Arznei zu heilen vermöge, als der große, unsterbliche Albrecht von Haller. Bloß dieser sah, außer mir, die Notwendigkeit hievon ein (siehe Vorrede zur Pharmacopoea Helvet., Basil. 1771. fol. S. 12.): »Nempe primum in corpore sano medela tentanda est, sine peregrina ulla miscela; odoreque et sapore ejus exploratis, exigua illius dosis ingerenda et ad omnes, quae inde contingunt, affectiones, quis pulsus, qui calor, quae respiratio, quaenam excretiones, attendendum. Inde ad ductum phaenomenorum, in sano obviorum, transeas ad experimenta in corpore aegroto etc.« Aber Niemand, kein einziger Arzt achtete oder befolgte diese seine unschätzbaren Winke., da, wie (§ 19-22.) gezeigt worden, alle Heilkraft der Arzneien einzig in dieser ihrer Menschenbefindens-Veränderungskraft liegt, und aus Beobachtung der letztern hervorleuchtet.

§. 102.

Diesen Weg schlug ich zuerst ein mit einer Beharrlichkeit, die nur durch eine vollkommne Ueberzeugung von der großen, Menschen beglückenden Wahrheit, daß bloß durch homöopathischen Gebrauch der Arzneien die einzig gewisse Heilung der Krankheiten der Menschen möglich sey, entstehen und aufrecht erhalten werden konnte. Die erste Frucht von diesem Streben legte ich, so reif sie damals seyn konnte, nieder in den: Fragmenta, de viribus medicamentorum positivis, sive in sano corp. hum. observatis. P. I. II. Lipsiae, 8. 1805. ap. J. A. Barth; die reifere in: Reine Arzneimittellehre. I. Th. 1811. ( zweite Ausgabe 1822.) II. Th. zw. Ausg. 1824. III. Th. zw. Ausg. 1825. IV. Th. zw. Ausg. 1825. V. Th. zw. Ausg. 1826. VI. Th. zw. Ausg. 1827. und im zweiten und dritten Theile der chronischen Krankheiten, 1828. Dresden bei Arnold.

§. 103.

Daneben sah ich, daß die krankhaften Schädlichkeiten, welche vorgängige Schriftsteller von arzneilichen Substanzen aufgezeichnet hatten, wenn sie in großer Menge aus Versehen, oder um sich oder Andre zu tödten, oder unter andern Umständen in den Magen gesunder Personen gerathen waren, mit meinen Beobachtungen beim Versuchen derselben Substanzen an mir und andern gesunden Personen viel übereinkamen. Sie erzählen diese Vorgänge als Vergiftungsgeschichten und als Beweise des Nachtheils dieser heftigen Dinge, meistens nur, um davor zu warnen, theils auch, um ihre Kunst zu rühmen, wenn bei ihren, gegen diese gefährlichen Zufälle gebrauchten Mitteln allmälig wieder Genesung eingetreten war, theils aber auch, wo diese so angegriffenen Personen in ihrer Cur starben, sich mit der Gefährlichkeit dieser Substanzen, die sie dann Gifte nannten, in entschuldigen. Keiner von diesen Beobachtern ahnete, daß diese von ihnen bloß als Beweise der Schädlichkeit und Giftigkeit dieser Substanzen erzählten Symptome sichere Hinweisung enthielten auf die Kraft dieser Droguen, ähnliche Beschwerden in natürlichen Krankheiten heilkräftig auslöschen zu können, daß diese ihre Krankheits-Erregungen reine Andeutungen ihrer homöopathischen Heilwirkungen seyen, und daß bloß auf Beobachtung solcher Befindensveränderungen, die die Arzneien in gesunden Körpern hervorbringen, die einzig mögliche Erforschung ihrer Arzneikräfte beruhe, indem weder durch vernünftelnde Klügelei a priori, noch durch Geruch, Geschmack oder Ansehen der Arzneien, noch durch chemische Bearbeitung, noch auch durch Gebrauch mehrer derselben zugleich in einer Mischung (Recepte) bei Krankheiten die reinen, eigentümlichen Kräfte der Arzneien zum Heilbehufe zu erkennen sind; man ahnete nicht, daß diese Geschichten von Arzneikrankheiten dereinst die ersten Anfangsgründe der wahren, reinen Arzneistoff-Lehre abgeben würden, die vom Anbeginn bis hieher nur in falschen Vermuthungen und Erdichtungen bestand, das ist, noch gar nicht vorhanden war Man sehe, was ich hievon gesagt habe in: Beleuchtung der Quellen der gewöhnlichen Materia medica, vor dem dritten Theile meiner reinen Arzneimittellehre..

§. 104.

Die Uebereinkunft meiner mit jenen ältern – obgleich unhinsichtlich auf Heilbehuf beschriebenen – Beobachtungen reiner Arzneiwirkungen und selbst die Uebereinstimmung dieser Nachrichten mit andern dieser Art von verschiednen Schriftstellern überzeugt uns leicht, daß die Arzneistoffe bei ihrer krankhaften Veränderung des gesunden menschlichen Körpers nach bestimmten, ewigen Naturgesetzen wirken, und, vermöge dieser, gewisse, zuverlässige Krankheitssymptome zu erzeugen fähig sind, jeder, nach seiner Eigentümlichkeit besondere.

§. 105.

In jenen ältern Beschreibungen der oft lebensgefährlichen Wirkungen in so übermäßigen Gaben verschluckter Arzneien nimmt man auch Zustände wahr, die nicht Anfangs, sondern beim Ausgange solcher traurigen Ereignisse sich zeigten und von einer den anfänglichen ganz entgegengesetzten Natur waren. Diese der Erstwirkung (§. 59.) oder eigentlichen Einwirkung der Arzneien auf den Körper entgegenstehende Symptome sind die Gegenwirkung der Lebenskraft des Organisms, die Nachwirkung (§. 58-63.), wovon jedoch bei mäßigen Gaben zum Versuche an gesunden Körpern selten oder fast nie das Mindeste zu spüren ist, bei kleinen Gaben aber gar nicht. Gegen diese macht der lebende Organism beim homöopathischen Heilgeschäfte nur so viel Gegenwirkung, als erforderlich ist, das Befinden wieder auf den natürlichen, gesunden Zustand zu erheben (§. 63.).

§. 106.

Bloß die narcotischen Arzneien machen hierin eine Ausnahme, da sie in der Erstwirkung theils die Empfindlichkeit und Empfindung, theils die Reizbarkeit hinwegnehmen, so pflegt bei ihnen öfterer, auch bei mäßigen Versuchsgaben, in gesunden Körpern eine erhöhete Empfindlichkeit in der Nachwirkung (und eine größere Reizbarkeit) merkbar zu werden.

§. 107.

Diese narcotischen Substanzen ausgenommen, werden bei Versuchen mit mäßigen Gaben Arznei in gesunden Körpern bloß die Erstwirkungen derselben, d. i. diejenigen Symptome wahrgenommen, womit die Arznei das Befinden des Menschen umstimmt und einen krankhaften Zustand auf längere oder kürzere Zeit in und an demselben hervorbringt.


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