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§ 182–200. Behandlung der Krankheiten mit Local-Symptomen; ihre äußere Behandlung ist stets verderblich.

§. 182.

Unter den einseitigen Krankheiten nehmen die sogenannten Local-Uebel eine wichtige Stelle ein, worunter man an den äußern Theilen des Körpers erscheinende Veränderungen und Beschwerden begreift, woran, wie man bisher lehrte, diese Theile allein erkrankt seyn sollen, ohne daß der übrige Körper daran Theil nehme – eine theoretische, ungereimte Satzung, die zu der verderblichsten arzneilichen Behandlung verführt hat.

§. 183.

Diejenigen sogenannten Local-Uebel, welche seit Kurzem bloß von einer äußern Beschädigung entstanden sind, scheinen noch am ersten den Namen örtlicher Uebel zu verdienen. Dann aber müßte die Beschädigung sehr geringfügig seyn, und wäre dann ohne besondre Bedeutung. Denn von außenher dem Körper zugefügte Uebel von nur irgend einiger Beträchtlichkeit ziehen schon den ganzen lebenden Organism in Mitleidenheit; es entstehen Fieber u. s. w. Mit Recht beschäftigt sich mit dergleichen die Chirurgie nur in so fern an den leidenden Theilen eine mechanische Hülfe anzubringen ist, wodurch die äußern Hindernisse der durch die Kraft des Organisms einzig zu erwartenden Heilung mechanisch vertilgt werden könnten, z. B. durch Einrenkungen, Wundlippen vereinigende Binden, Ausziehung in die lebenden Theile gedrungener, fremder Körper, Oeffnung einer Körperhöhle, um eine belästigende Substanz herauszunehmen, oder um Ergießungen ausgetretener oder gesammelter Flüssigkeiten einen Ausgang zu verschaffen, Annäherung der Bruch-Enden eines zerbrochenen Knochens und Befestigung ihres Aufeinander-Passens durch schicklichen Verband u. s. w. Aber wo bei solchen Beschädigungen der ganze Organism thätige dynamische Hülfe verlangt, um in den Stand gesetzt zu werden, das Werk der Heilung zu vollführen, z. B., wo das stürmische Fieber von großen Quetschungen, zerrissenem Fleische, Flechsen und Gefäßen durch innere Arznei in beseitigen ist, oder wo der äußere Schmerz verbrannter oder geätzter Theile homöopathisch hinweggenommen werden soll, da tritt das Geschäft des dynamischen Arztes ein und seine homöopathische Hülfe.

§. 184.

Ganz auf andre Art aber entstehen diejenigen an den äußern Theilen erscheinenden Uebel, Veränderungen und Beschwerden, die keine Beschädigung von außen zur Ursache oder nur kleine äußere Verletzungen zur letzten Veranlassung haben; diese haben ihre Quelle in einem innern Leiden. Diese für bloß örtliche Uebel auszugeben, und bloß oder fast bloß mit örtlichen Auflegungen gleichsam wundärztlich zu behandeln, wie die bisherige Medicin seit allen Jahrhunderten that, war so ungereimt, als von den schädlichsten Folgen.

§. 185.

Man hielt diese Uebel für bloß örtlich und nannte sie deßhalb Local-Uebel, gleichsam an diesen Theilen ausschließlich stattfindende Erkrankungen, woran der Organism wenig oder keinen Theil nehme, oder Leiden dieser einzelnen, sichtbaren Theile, wovon, so zu sagen, der übrige Körper nichts wisse.

§. 186.

Und dennoch ist schon bei geringem Nachdenken einleuchtend, daß kein (ohne sonderliche Beschädigung von außen entstandenes) äußeres Uebel ohne innere Ursachen, ohne Zuthun des ganzen (folglich kranken) Organisms entstehen und auf seiner Stelle verharren, oder wohl gar sich verschlimmern kann. Es könnte gar nicht zum Vorschein kommen, ohne die Zustimmung des ganzen übrigen Befindens und ohne die Theilnahme aller übrigen empfindenden und reizbaren Theile und aller lebenden Organe des ganzen Körpers, ja sein Emporkommen läßt sich, ohne vom ganzen (verstimmten) Leben dazu veranlaßt zu seyn, nicht einmal denken; so innig hängen alle Theile des Organisms zusammen und bilden ein untheilbares Ganze in Gefühlen und Thätigkeit. Keinen Lippen-Ausschlag, kein Nagelgeschwür giebt es, ohne vorgängiges und gleichzeitiges inneres Uebelbefinden des Menschen.

§. 187.

Jede ärztliche Behandlung eines, fast ohne Beschädigung von außen, an äußern Theilen des Körpers entstandnen Uebels muß daher auf das Ganze, auf die Vernichtung und Heilung des allgemeinen Leidens, mittels innerer Heilmittel, gerichtet seyn, wenn sie zweckmäßig, sicher, hülfreich und gründlich seyn soll.

§. 188.

Unzweideutig wird dieß durch die Erfahrung bestätigt, welche in allen Fällen zeigt, daß jede kräftige, innere Arznei gleich nach ihrer Einnahme bedeutende Veränderungen, so wie in dem übrigen Befinden eines solchen Kranken, so insbesondere im leidenden äußern (der gemeinen Arzneikunst isolirt scheinenden) Theile, selbst in einem sogenannten Local-Uebel der äußersten Stellen des Körpers verursacht, und zwar die heilsamste, die Genesung des ganzen Menschen, unter Verschwindung des äußern Uebels (ohne Zuthun irgend eines äußern Mittels), wenn die innere, auf das Ganze gerichtete Arznei passend homöopathisch gewählt war.

§. 189.

Dieß geschiehet am zweckmäßigsten, wenn bei Erörterung des Krankheitsfalles, nächst der genauen Beschaffenheit des Local-Leidens, zugleich alle im übrigen Befinden bemerkbaren und vordem bemerkten Veränderungen, Beschwerden und Symptome in Vereinigung gezogen werden zum Entwurfe eines vollständigen Krankheits-Bildes, ehe man ein dieser Gesammtheit von Zufällen entsprechendes Heilmittel unter den nach ihren eigentümlichen Krankheitswirkungen gekannten Arzneien sucht, um eine homöopathische Wahl zu treffen.

§. 190.

Durch diese bloß innerlich eingegebne Arznei (und wenn das Uebel erst kürzlich entstanden war, schon durch die erste Gabe) wird dann der gemeinsame Krankheitszustand des Körpers mit dem Local-Uebel zugleich aufgehoben, und letzteres mit ersterem zugleich geheilt, zum Beweise, daß das Local-Leiden einzig und allein von einer Krankheit des übrigen Körpers abhing, und nur als ein untrennbarer Theil des Ganzen, als eins der größten und auffallendsten Symptome der Gesammtkrankheit anzusehen ist.

§. 191.

Weder bei den schnell entstehenden, acuten Local-Leiden, noch bei den schon lange bestandenen örtlichen Uebeln ist es dienlich, ein äußeres Mittel, und wäre auch das specifische, und innerlich gebraucht, homöopathisch heilsame, äußerlich an die Stelle einzureiben oder aufzulegen, selbst dann nicht, wenn es innerlich zugleich angewendet würde; denn die acuten topischen Uebel (z. B. Entzündungen einzelner Theile, Rothlauf u. s. w.), die nicht durch verhältnißmäßig eben so heftige, äußere Beschädigung, sondern durch dynamische oder innere Ursachen entstanden waren, weichen am sichersten den dem gegenwärtigen äußern und innern wahrnehmbaren Befindens-Zustande homöopathisch anpassenden, innern Mitteln, aus dem allgemeinen Vorrathe geprüfter Arzneien gewählt Z. B. Aconit, Wurzelsumach, Belladonne, Quecksilber, u. s. w., gewöhnlich ganz allein; und weichen sie ihnen nicht völlig, und bleibt an der leidenden Stelle und im ganzen Befinden, bei guter Lebensordnung, dennoch ein Rest von Krankheit zurück, was die Lebenskraft zur Normalität wieder zu erheben nicht im Stande ist, so war (wie nicht selten) das acute Local-Uebel ein Product auflodernder, bisher im Innern schlummernder Psora, welche im Begriff ist, sich zu einer offenbaren, chronischen Krankheit zu entwickeln.

§. 192.

In solchen, nicht seltnen Fällen muß dann gegen die noch übrig gebliebnen Beschwerden und die dem Kranken vorher gewöhnlichen, krankhaften Befindens-Zustände zusammen, eine angemessene, antipsorische Behandlung gerichtet werden (wie in dem Buche von den chronischen Krankheiten gelehrt worden), um eine gründliche Heilung zu erlangen. Bei chronischen Local-Uebeln, die nicht offenbar venerisch sind, ist ohnehin die antipsorische, innere Heilung allein erforderlich.

§. 193.

Es könnte zwar scheinen, als wenn die Heilung solcher Krankheiten beschleunigt würde, wenn man das für den ganzen Inbegriff der Symptome als homöopathisch richtig erkannte Arzneimittel nicht nur innerlich anwendete, sondern auch äußerlich auflegte, weil die Wirkung einer Arznei, an der Stelle des Local-Uebels selbst angebracht, eine schnellere Veränderung darin hervorbringen könnte.

§. 194.

Diese Behandlung ist aber nicht nur bei den Local-Symptomen, die das Miasm der Psora, sondern auch bei denen, die das Miasm der Syphilis, oder der Sykosis zum Grunde haben, durchaus verwerflich, denn die neben dem innern Gebrauche gleichzeitige örtliche Anwendung des Heilmittels bei Krankheiten, welche ein stetiges Local-Uebel zum Hauptsymptome haben, führt den großen Nachtheil herbei, daß durch eine solche örtliche Auflegung dieses Hauptsymptom (Local-Uebel) Frischer Krätz-Ausschlag, Schanker, Feigwarze. gewöhnlich schneller, als die innere Krankheit, vernichtet wird, und uns nun mit dem Scheine einer völligen Heilung täuscht, wenigstens uns nun die Beurtheilung, ob auch die Gesammtkrankheit durch den Beigebrauch der innern Arznei vernichtet sey, durch die vorzeitige Verschwindung dieses örtlichen Symptoms erschwert und in einigen Fällen unmöglich macht.

§. 195.

Die bloß örtliche Anwendung der von innen heilkräftigen Arznei auf die Local-Symptome chronisch miasmatischer Krankheiten ist aus gleichem Grunde durchaus verwerflich; denn ist das Local-Uebel der chronischen Krankheit bloß örtlich und einseitig aufgehoben worden, so bleibt nun die zur völligen Herstellung der Gesundheit unerläßliche innere Cur im ungewissen Dunkel; das Haupt-Symptom (das Local-Uebel) ist verschwunden, und es sind nur noch die andern, unkenntlichern Symptome übrig, welche weniger stetig und bleibend, als das Local-Leiden, und oft von zu weniger Eigenthümlichkeit und zu wenig charakteristisch sind, als daß sie noch ein Bild der Krankheit in deutlichem und vollständigem Umrisse darstellen sollten.

§. 196.

Wenn nun vollends das der Krankheit homöopathisch angemessene Heilmittel zu der Zeit noch nicht gefunden war Wie, vor mir, die Heilmittel der Feigwarzen-Krankheit (und die antipsorischen Arzneien)., als das örtliche Symptom durch ein beizendes, oder austrocknendes äußeres Mittel, oder durch den Schnitt vernichtet ward, so wird der Fall wegen der allzu unbestimmten (uncharakteristischen) und unsteten Erscheinung der noch übrigen Symptome noch weit schwieriger, weil, was die Wahl des treffendsten Heilmittels und seine innere Anwendung bis zum Punkte der völligen Vernichtung der Krankheit noch am meisten hätte leiten und bestimmen können, das äußere Hauptsymptom unserer Beobachtung entzogen worden ist.

§. 197.

Wäre es bei der innern Cur noch da, so würde das homöopathische Heilmittel für die Gesammtkrankheit haben ausgemittelt werden können, und wäre dieses gefunden, so würde bei dessen innerm Gebrauche die bleibende Gegenwart des Local-Uebels zeigen, daß die Heilung noch nicht vollendet sey; heilete es aber auf seiner Stelle, so bewiese dieß überzeugend, daß das Uebel bis zur Wurzel ausgerottet, und die Genesung von der gesammten Krankheit bis zum erwünschten Ziele gediehen sey. Ein unschätzbarer Vortheil.

§. 198.

Offenbar entschließt sich die menschliche Lebenskraft, wenn sie mit einer chronischen Krankheit beladen ist, die sie nicht durch eigne Kräfte überwältigen kann, zur Bildung eines Local-Uebels an irgend einem äußern Theile bloß aus der Absicht, um, durch Krankmachung und Krankerhaltung dieses zum Leben des Menschen nicht unentbehrlichen äußern Theils, das außerdem die Lebensorgane zu vernichten (und das Leben zu rauben) drohende, innere Uebel zu beschwichtigen und, so zu sagen, auf das stellvertretende Local-Uebel überzutragen und dahin gleichsam abzuleiten. Die Anwesenheit des Local-Uebels bringt auf diese Art die innere Krankheit zum Schweigen, obschon, ohne sie weder heilen, noch wesentlich vermindern zu können Die Fontanelle des Arztes thun etwas Aehnliches; sie beschwichtigen als künstliche Geschwüre an den äußern Theilen mehre innere chronische Leiden eine nur kurze Zeit lang, ohne sie heilen zu können.. Indessen bleibt das Local-Uebel immer weiter nichts, als ein Theil der Gesammtkrankheit, aber ein von der organischen Lebenskraft einseitig vergrößerter Theil derselben, an eine gefahrlosere (äußere) Stelle des Körpers hin verlegt, um das innere Leiden zu beschwichtigen. Es wird aber (wie gesagt) durch dieses die innere Krankheit zum Schweigen bringende Local-Symptom von der Lebenskraft für die Minderung oder Heilung des Gesammt-Uebels so wenig gewonnen, daß im Gegentheile dabei das innere Leiden dennoch allmälig zunimmt und die Natur genöthigt ist, das Local-Symptom immer mehr zu vergrößern und zu verschlimmern, damit es zur Stellvertretung für das innere vergrößerte Uebel und zu seiner Beschwichtigung zureiche. Die alten Schenkelgeschwüre verschlimmern sich, bei ungeheilter, innerer Psora, der Schanker vergrößert sich, bei noch ungeheilter innerer Syphilis, so wie die innere Gesammtkrankheit mit der Zeit wächst.

§. 199.

Wird nun von dem Arzte der bisherigen Schule, in der Meinung, er heile dadurch die Krankheit selbst, das Local-Symptom durch äußere Mittel örtlich vernichtet, so ersetzt es die Natur durch Erweckung des innern Leidens und der vorher schon neben dem Local-Uebel bestandnen, bisher noch schlummernden übrigen Symptome, das ist, durch Erhöhung der innern Krankheit – in welchem Falle man dann unrichtig zu sagen pflegt, das Local-Uebel sey durch die äußern Mittel zurück in den Körper oder auf die Nerven getrieben worden.

§. 200.

Jede äußere Behandlung solcher Local-Symptome, um sie, ohne die innere miasmatische Krankheit geheilt zu haben, von der Oberfläche des Körpers wegzuschaffen, also den Krätz-Ausschlag durch allerlei Salben von der Haut zu vertilgen, den Schanker äußerlich wegzubeizen und die Feigwarze durch Wegschneiden, Abbinden oder glühendes Eisen auf seiner Stelle zu vernichten, diese bisher so gewöhnliche, äußere, verderbliche Behandlung ist die gemeinste Quelle aller der unzähligen, benannten und unbenannten, chronischen Leiden geworden, worunter die gesammte Menschheit seufzet; sie ist eine der verbrecherischesten Handlungen, deren sich die Arztwelt schuldig machen konnte, und gleichwohl war sie bisher die allgemein eingeführte.


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