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§ 65. Wie folgt aus diesen Wahrheiten die Schädlichkeit des antipathischen Verfahrens? Anm. Entgegengesetzte Empfindungen neutralisiren sich im menschlichen Sensorium nicht, also nicht wie entgegengesetzte Substanzen in der Chemie

§. 65.

Bei der antipathischen (palliativen) Verfahrungsart aber geschieht gerade das Widerspiel. Das dem Krankheitssymptome vom Arzte entgegengesetzte Arzneisymptom (z. B. die gegen den empfindlichen Schmerz vom Mohnsaft in der Erstwirkung erzeugte Unempfindlichkeit und Betäubung) ist zwar dem erstern nicht fremdartig, nicht allopathisch, es ist offenbare Beziehung des Arzneisymptoms auf das Krankheitssymptom sichtbar, aber die umgekehrte; die Vernichtung des Krankheitssymptoms soll hier durch ein opponirtes Arzneisymptom geschehen, was unmöglich ist. Zwar berührt die antipathisch gewählte Arznei auch denselben krankhaften Punkt im Organism, so gewiß als die ähnlich krankmachende, homöopathisch gewählte Arznei; erstere verdeckt aber nur als ein Entgegengesetztes das entgegengesetzte Krankheitssymptom und macht es nur auf kurze Zeit unmerklich, so daß im ersten Momente der Einwirkung des opponirten Palliativs der Organism von beiden nichts Unangenehmes fühlt (weder von dem Krankheits- noch vom entgegengesetzten Arzneisymptome), da sie sich beide einander gegenseitig aufgehoben und gleichsam dynamisch neutralisirt zu haben scheinen (z. B. die Betäubungskraft des Mohnsaftes, den Schmerz). Der Organism fühlt sich in den ersten Minuten wie gesund und fühlt weder Mohnsaft-Betäubung, noch Krankheitsschmerz. Aber da das opponirte Arzneisymptom nicht (wie beim homöopathischen Verfahren) die Stelle der vorhandnen Krankheitsverstimmung im Organism als eine ähnliche, stärkere (künstliche) Krankheit einnehmen, also die Lebenskraft nicht, wie eine homöopathische Arznei, mit einer sehr ähnlichen Kunst-Krankheit afficiren kann, um so die bisherige natürliche Krankheits-Verstimmung in ihr auszulöschen, so muß die palliative Arznei, als ein von der Krankheits-Verstimmung durch Gegensatz gänzlich Abweichendes, die Krankheits-Verstimmung unvertilgt lassen; sie macht sie zwar dem Organism, wie gesagt, durch einen Schein von dynamischer Neutralisation Im lebenden Menschen findet keine bleibende Neutralisation streitiger oder entgegengesetzter Empfindungen statt, wie etwa bei Substanzen entgegengesetzter Eigenschaften in der chemischen Werkstatt, wo z. B. Schwefelsäure und Potasch-Kali sich zu einem ganz andern Wesen, zu einem Neutralsalze vereinigen, was nun weder Säure, noch Laugensalz mehr ist und sich selbst im Feuer nicht wieder zersetzt. Solche Zusammenschmelzungen und innige Vereinigungen zu etwas bleibend Neutralem und Gleichgültigem finden, wie gesagt, bei Eindrücken entgegengesetzter Natur in unsern Empfindungs-Werkzeugen nie statt. Nur ein Schein von Neutralisation und gegenseitiger Aufhebung ereignet sich in diesem Falle anfänglich, aber die opponirten Gefühle heben einander nicht dauernd auf. Dem Traurigen werden durch ein lustiges Schauspiel nur kurze Zeit die Thränen getrocknet; er vergißt aber die Possen bald und seine Thränen fließen dann nur desto reichlicher. anfänglich unfühlbar, verlöscht aber bald wie jede Arzneikrankheit von selbst, und läßt nicht nur die Krankheit, wie sie vorher war, zurück, sondern nöthigt auch den Organism (da sie, wie alle Palliative, in großer Gabe gegeben werden mußte, um die Schein-Beschwichtigung zu erreichen), einen opponirten Zustand (§. 59-61.) auf diese palliative Arznei hervorzubringen, das Gegentheil der Arzneiwirkung, also das Aehnliche von der vorhandnen, ungetilgten, natürlichen Krankheitsverstimmung; die durch diesen vom Organism erfolgten Zusatz (Gegenwirkung auf das Palliativ) nothwendig verstärkt und vergrößert wird So deutlich dieß ist, so hat man es dennoch mißverstanden und gegen diesen Satz eingewendet, »daß das Palliativ im seiner Nachwirkung, welche dann das Aehnliche von der vorhandenen Krankheit sey, wohl eben so »gut heilen müsse, als eine homöopathische Arznei durch »ihre Erstwirkung thue.« Man bedachte aber nicht, daß die Nachwirkung nie ein Erzeugniß der Arznei, sondern stets der gegen wirkenden Lebenskraft des Organisms sey, also diese von der Lebenskraft auf Anwendung eines Palliativs herrührende Nachwirkung ein dem Krankheits-Symptome ähnlicher Zustand sey, den eben das Palliativ ungetilgt ließ, und den die Gegenwirkung der Lebenskraft auf das Palliativ folglich noch verstärkte.. Das Krankheitssymptom (die Krankheit) wird also schlimmer nach verflossener Wirkungsdauer des Palliativs; desto schlimmer, je größer die Gabe des Palliativs gewesen war. Je größer (um bei demselben Beispiele zu bleiben) die zur Verdeckung des Schmerzes gereichte Gabe Mohnsaft gewesen war, um desto mehr vergrößert sich der Schmerz über seine ursprüngliche Heftigkeit, sobald der Mohnsaft ausgewirkt hat Wie wenn in einem dunkeln Kerker, wo der Gefangene nur mit Mühe die nahen Gegenstände erkennen konnte, jähling angezündeter Weingeist dem Elenden auf einmal alles um ihn her tröstlich erhellet, bei Verlöschung desselben aber, je stärker die nun verloschene Flamme vorher gewesen war, ihn nun eine nur desto schwärzere Nacht umgiebt und ihm alles umher weit unsichtbarer macht, ab vorher..


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