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§ 270–272. Nur eine einzige, einfache Arznei ist auf einmal dem Kranken zu geben.

§. 270.

In keinem Falle von Heilung ist es nöthig, mehr als eine einzige, einfache Arzneisubstanz auf einmal anzuwenden.

§. 271.

Es ist nicht einzusehen, wie es nur dem mindesten Zweifel unterworfen seyn könne, ob es naturgemäßer und vernünftiger sey, einen einzelnen, wohl gekannten Arzneistoff auf einmal in einer Krankheit zu verordnen, oder ein Gemisch von mehren.

§. 272.

Da der wahre Heilkünstler in ganz einfachen, einzeln und unvermischt angewendeten Arzneien schon findet, was er nur irgend wünschen kann: (künstliche Krankheitspotenzen, welche die natürlichen Krankheiten durch homöopathische Kraft vollständig zu überstimmen, auszulöschen und dauerhaft zu heilen vermögen), so wird es ihm nach dem Weisheitsspruche: »daß, was durch Einfaches möglich ist, durch Vielfaches bewirken zu wollen, unrecht sey,« nie einfallen, je etwas anderes, als einen einzelnen, einfachen Arzneistoff als Heilmittel zu geben, auch schon deßhalb nicht, weil, gesetzt auch, die einfachen Arzneien wären auf ihre reinen, eigenthümlichen Wirkungen im ungetrübten, gesunden Zustande des Menschen völlig ausgeprüft, es doch völlig unbekannt bleiben muß, wie sich zwei und mehre zusammengesetzte Arznei-Stoffe einander in ihren Wirkungen auf den menschlichen Körper hindern und abändern mögen, und weil hingegen ein einfacher Arzneistoff bei seinem Gebrauche in Krankheiten, deren Symptomen-Inbegriff genau bekannt ist, vollständig und allein hilft, wenn er homöopathisch gewählt war, und selbst in dem schlimmsten Falle, daß er der Symptomen-Aehnlichkeit nicht ganz angemessen gewählt werden konnte, und also nicht hülfe, doch dadurch nützt, daß er die Heilmittel-Kenntniß befördert, indem durch die in solchem Falle von ihm erregten neuen Beschwerden diejenigen Symptome bestätigt werden, welche dieser Arzneistoff sonst schon in Versuchen am gesunden menschlichen Körper gezeigt hatte; ein Vortheil, der beim Gebrauche aller zusammengesetzten Mittel wegfällt Bei der treffend homöopathisch für den wohl überdachten Krankheitsfall gewählten und innerlich gegebenen Arznei nun vollends noch einen aus andern Arzneistoffen gewählten Thee trinken, ein Kräutersäckchen oder eine Bähung aus mancherlei andern Kräutern auflegen, oder ein andersartiges Klystier einspritzen, und diese oder jene Salbe einreiben zu lassen, wird der vernünftige Arzt dem unvernünftigen Schlendrian überlassen..


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